Wien (OTS) – Seit 2016 ist kein Sachbezug für Fahrzeuge mit 0 Gramm
CO2-Ausstoß –
neben den de facto kaum vorhandenen Wasserstoffautos sind das vor
allem E-Fahrzeuge – zu bezahlen. Der Grund war klar, die damals noch
recht neue Technologie sollte möglichst rasch auf namhafte Anteile
kommen, die Mobilitätswende einläuten und dank Firmenzulassungen ein
paar Jahre später leistbare Stromer auf den Gebrauchtwagenmarkt
bringen. Die eingeschlagene Richtung hat gestimmt, ein Selbstläufer
sind die Elektroautos aber bis dato nach wie vor nicht, aus
unterschiedlichen Gründen. Innerhalb kürzester Zeit hat die
Bundesregierung nun begonnen, auch das E-Auto zur Melkkuh zu machen.
Zunächst sind wichtige Förderungen ausgelaufen, danach wurde eine Kfz
-Steuer ins Leben gerufen. Und nun kommt voraussichtlich mit 2027 das
Ende der Sachbezugsbefreiung.
Zwtl.: Firmen- und Flottenkunden könnten weiter auf Verbrenner setzen
Nun war klar, dass dieser Tag irgendwann kommen würde, die
Kurzfristigkeit, überrascht dann doch. Motorjournalist und Fuhrpark-
Experte Stefan Schmudermaier fürchtet entsprechende Auswirkungen:
„Auch wenn nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Spritkrise viel für
ein elektrisch betriebenes Fahrzeug spricht und auch die
Wirtschaftlichkeit im Vergleich zum Verbrenner in den allermeisten
Fahrzeugklassen gegeben ist, das Ende der Sachbezugsbefreiung kommt
schlicht zu früh. Gerade bei Firmenkunden könnten nun wieder etliche
Dienstwagenfahrerinnen und -fahrer bei der Bestellung eines neuen
Autos ins Grübeln kommen, ob bei dem nun deutlich geringeren
Unterschied nicht doch ein Diesel oder Benziner die bequemere
Variante wäre.“
Zwtl.: Beim Modell der Gehaltsumwandlung zahlen die Kleinen drauf
Nicht unterschätzt werden sollte zudem die in den letzten Jahren
vorangetriebene, sogenannte Gehaltsumwandlung. Eigentlich nicht
Anspruchsberechtigten auf ein Dienstauto wurde die Möglichkeit
geboten, durch einen in Relation kleinen Abschlag vom Gehalt in den
Genuss eines E-Autos auch für private Zwecke zu kommen. Freilich mit
dem Zuckerl, dafür eben keinen Sachbezug zu bezahlen. „Ein
Luxusproblem, könnte man nun vielleicht sagen“, so Schmudermaier, der
aber zu bedenken gibt: „Durch die Gehaltsumwandlung wurden nicht nur
viele alte Privatfahrzeuge ersetzt, sondern auch leistbare,
individuelle Mobilität geschaffen. Und zwar nicht bei privilegierten
Besserverdienern, sondern etliche Gehaltsklassen darunter. Denen
jetzt zu sagen, sie hätten Pech gehabt, ist schlicht unsozial.“
Unterm Strich ist das politische Signal ein fatales. Statt vor
kurzem etwa die NoVA auf leichte Verbrenner-Nutzfahrzeuge wieder
aufzuheben, wäre es ökologisch deutlich sinnvoller gewesen, diese zu
belassen, dafür aber noch einige Zeit auf die Aufhebung der
Sachbezugsbefreiung beim E-Auto zu verzichten. Mit den in kurzer Zeit
getroffenen Maßnahmen – Ende der Förderungen, Einführung der Kfz-
Steuer sowie Aufhebung der Sachbezugsbefreiung – erweist man der
Mobilitäts- und Energiewende einen Bärendienst. Der sich auf dem Weg
in die CO2-Neutralität rächen könnte, wie ähnliche Bestimmungen in
anderen Ländern gezeigt haben, wo dann kurz darauf wieder
gegengesteuert werden musste.