RTR-Verordnung schließt Lücke: Rufnummernmitnahme in Ausnahmefällen ohne Nummernübertragungsinformation möglich

Wien (OTS) – „Müssen Endnutzer:innen ihre Handynummer von ihrem
Anbieter
überraschend wegportieren, weil dieser wegen Zahlungsunfähigkeit den
Betrieb einstellt oder sich aus dem österreichischen Markt
zurückzieht, war das in der Vergangenheit oftmals schwer oder gar
nicht möglich. Die Betroffenen konnten dann mit ihrem Mobiltelefon
plötzlich nicht mehr telefonieren und waren auch nicht erreichbar.
Sie konnten aber auch nicht den Anbieter wechseln. Diese Lücke haben
wir nun per RTR-Verordnung geschlossen,“ erklärt Dr. Klaus M.
Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-
GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, anlässlich des
Inkrafttretens der novellierten Nummernübertragungsverordnung 2022.

Um eine Rufnummer zu einem anderen Mobilnetzanbieter portieren zu
können, muss der abgebende Betreiber den Endnutzer:innen die
sogenannte Nummernübertragungsinformation („NÜVI“) aushändigen. Diese
enthält wesentliche Informationen zum Handyvertrag. „In der
Vergangenheit haben Anbieter fallweise unerwartet den Betrieb
eingestellt und ihre Kund:innen sprichwörtlich im Regen stehen
lassen: Denn ohne NÜVI können sie nicht zu einem anderen Anbieter
wechseln. Das ist ab 3. November anders. Wir haben in die
Nummernübertragungsverordnung eine spezielle Regelung aufgenommen,
die für solche Fälle und unter strengen Voraussetzungen eine
Rufnummernmitnahme ohne NÜVI ermöglicht,“ führt Steinmaurer aus.

Weiters wurden in der Verordnung einige Konkretisierungen –
insbesondere in Bezug auf die Bekanntgabe des
Vertragsfortführungswunsches – vorgenommen. So hat der abgebende
Anbieter in der NÜVI anzugeben, in welcher Form der bzw. die
Endnutzer:in mit ihm in Kontakt treten kann, wenn ein
Fortführungswunsch besteht.“

Über die RTR

Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100
Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung
des Wettbewerbs auf dem Medien-, Telekommunikations- und Postmarkt
sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz
definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und
ist in die beiden Fachbereiche „Telekommunikation und Post“ (Klaus M.
Steinmaurer) sowie „Medien“ (Wolfgang Struber) gegliedert. Als
Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (
KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-
Control-Kommission (PCK). Weitere Informationen sind unter www.rtr.at
veröffentlicht.