Ressourcenknappheit bei der Datenschutzbehörde im Fokus des Justizausschusses

Wien (PK) – Die Arbeitsbelastung der Datenschutzbehörde erörterte der
Justizausschuss des Nationalrats heute auf Basis des aktuellen
Datenschutzberichts. Der Leiter der Datenschutzbehörde berichtete von
zusätzlichen Aufgaben trotz knapper Personalressourcen. Laut
Justizministerin Anna Sporrer könnten derzeit allerdings keine neuen
Planstellen geschaffen werden. Der Bericht wurde von den Abgeordneten
einstimmig zur Kenntnis genommen und enderledigt. Eine Initiative der
Grünen, um die Datenschutzbehörde mit mehr Ressourcen auszustatten,
wurde vertagt.

Steigender Personalaufwand durch zusätzliche Aufgaben

Laut Datenschutzbericht 2024 ( III-159 d.B. ) konnte die
Datenschutzbehörde den überwiegenden Teil der anhängigen Verfahren
trotz steigender Verfahrenszahlen abschließen. Neben schriftlichen
und telefonischen Rechtsauskünften wurden im Berichtszeitraum
insgesamt 2.397 Individualbeschwerden mittels Bescheid oder
Einstellung erledigt. Seit dem Jahr 2017 sei bei den
Individualbeschwerden eine Steigerung von über 700 % zu verzeichnen.
2024 erhielt die Datenschutzbehörde 1.066 Anzeigen und Anregungen zur
Einleitung amtswegiger Prüfverfahren. 796 wurden erledigt, weitere
188 umprotokolliert. Außerdem wurden 1.216 nationale
Sicherheitsverletzungen („Data Breaches“) nach der DSGVO gemeldet.
Eine Vielzahl der gemeldeten Vorfälle stand in Verbindung mit
unterschiedlichsten Arten von Ransomware.

Justizministerin Anna Sporrer erinnerte daran, dass mit dem
Parlamentarischen Datenschutzkomitee eine zweite Datenschutz-
Aufsichtsbehörde in Österreich eingerichtet wurde. Novelliert worden
sei auch das sogenannte Medienprivileg im Datenschutz nach einer
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wonach Medien nicht
prinzipiell von Datenschutzbestimmungen ausgenommen sein dürfen. Der
steigende Personal- und Ressourcenaufwand der Behörde hänge auch mit
dem Informationsfreiheitsgesetz, der KI-Verordnung sowie mit der
Plattformarbeit zusammen.

Die zusätzlichen Aufgaben erläuterte der als Auskunftsperson
geladene Leiter der Datenschutzbehörde Matthias Schmidl. Für das
Informationsfreiheitsgesetz wurde ein Leitfaden erstellt, der die
informationspflichtigen Organe bzw. Einrichtungen in
datenschutzrechtlichen Belangen unterstützen soll. Die Anwendung des
Informationsfreiheitsgesetzes werde außerdem von der
Datenschutzbehörde begleitend evaluiert, erfuhr ÖVP-Mandatar Thomas
Elian. Durch die KI-Verordnung komme neben der Rolle als
Grundrechtsbehörde auch ein gänzlich neuer Tätigkeitsbereich als
Marktüberwachungsbehörde hinzu. Zur Produktüberwachung werden unter
anderem Konformitätsbewertungen durchzuführen sein, um gegebenenfalls
Produkte in Hochrisikobereichen vom Markt zu nehmen. Das sei
weitgehendes Neuland für die Datenschutzbehörde, sagte Schmidl. Auch
von weiteren EU-Richtlinien sei die Behörde betroffen.

Mit 52 Bediensteten seien die Aufgaben nur schwer zu bewältigen,
meinte er. Daher seien interne Effizienzmaßnahmen mit einer klaren
Schwerpunktsetzung auf die Behandlung von Beschwerden ergriffen
worden. Auf Nachfrage von ÖVP-Mandatar Elian lies Schmidl wissen,
dass zu den Effizienzmaßnahmen auch eine interne Aufgabenkritik, die
Einführung einer Erstsichtung im Sinne einer Art Triage, die
Einschränkung der telefonischen Erreichbarkeit sowie die Bündelung
der Aufgabengebiete in Arbeitsgruppen zählen. Er berichtete außerdem
von intensiver bilateraler Zusammenarbeit mit den Behörden der
Nachbarstaaten sowie verstärkter Kooperation durch informelle
Zusammenschlüsse mit Interessensverbänden, da es sich bei Fragen der
Digitalisierung um eine Querschnittsmaterie handle.

Mit Blick auf die Budgetnotwendigkeiten habe man sich in der
Bundesregierung für 2025 und 2026 auf keine zusätzlichen Planstellen
verständigt, daher seien im Haushaltszeitraum keine zusätzlichen
personellen Ressourcen möglich, sagte die Justizministerin dazu. Sie
sei aber bemüht, alle Ressourcen, die möglich sind, zur Verfügung zu
stellen. Der Bedarf der Anpassung des Personalplans werde im nächsten
Jahr ausverhandelt.

Verfahren gegen Medien, Zuständigkeiten und Ressourcenengpässe

Ein Überprüfungsverfahren des Mediums „Fass ohne Boden“ und das
Spannungsfeld zwischen Einsichtnahme und Pressefreiheit bzw.
Redaktionsgeheimnis wurde von Markus Tschank (FPÖ) angesprochen.
Dabei handle es sich um keinen Präzedenzfall, lies der Leiter der
Datenschutzbehörde wissen. Es würden auch Verfahren gegen andere
Medieninhaber geführt werden, wobei das Recht auf freie
Meinungsäußerung stets geachtet werde. Im genannten Fall sei das
Verfahren wegen der Ankündigung, Daten von Angehörigen von
Abgeordneten veröffentlichen zu wollen, eingeleitet worden.

Die SPÖ-Abgeordneten Selma Yildirim und Manfred Sams fragten nach
Auswirkungen der Judikatur auf die Datenschutzbehörde. Laut Schmidl
sei die Behörde etwa bei höchstgerichtlichen Entscheidungen des
Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich des Rechts auf Information
unmittelbar betroffen. Noch nicht ausjudiziert sei, ob juristischen
Personen gegenüber der Datenschutzbehörde ein Beschwerderecht
eingeräumt werden soll. Es liege am Verfassungsgerichtshof, darüber
zu befinden, wurde Sophie Marie Wotschke (NEOS) informiert.

Mandatar Sams (SPÖ) erfuhr überdies, dass es mit den Tätigkeiten
des Parlamentarischen Datenschutzkomitees zu keinen Überlappungen
komme, da die Kompetenzen klar abgegrenzt seien und entsprechende
Fälle abgetreten wurden. Das Parlamentarische Datenschutzkomitee ist
zuständig für die Datenverarbeitung für Organe im Dienste der
Gesetzgebung. Stephanie Krisper (NEOS) hakte bei den Tätigkeiten der
Datenschutzbehörde zum Informationsfreiheitsgesetz nach. Nachdem ein
Leitfaden erstellt und Schulungen in allen Bundesländern durchgeführt
wurden, liege der Fokus nun auf der Evaluierungsverpflichtung.

Süleyman Zorba (Grüne) sprach die Justizministerin darauf an,
dass zwei Datenschutz-NGOs wegen der knappen Ressourcen der
Datenschutzbehörde eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission
eingebracht hätten. Laut Sporrer könnte eine Planstellenvermehrung
zurzeit nicht bewerkstelligt werden, da im Stellenplan kein weiteres
Kontingent vorhanden sei. Die internen Effizienzmaßnahmen seien daher
aus ihrer Sicht zu begrüßen.

Grüne fordern mehr Mittel für Datenschutzbehörde

Im Ausschuss wurde auch eine Initiative der Grünen behandelt, um
die Datenschutzbehörde mit den personellen, technischen und
finanziellen Ressourcen, Räumlichkeiten und Infrastrukturen
auszustatten, die sie benötige, um ihre Aufgaben und Befugnisse
wahrnehmen zu können ( 450/A(E) ). Vor allem brauche es eine
nachhaltige Aufstockung des Personalstands in einem Ausmaß, das die
Erfüllung der übertragenen Aufgaben ermögliche. Während die
Bundesregierung mit Messenger-Überwachung und einem „drastischen
Ausbau von Videoüberwachung“ neue Angriffe auf den Datenschutz von
Bürger:innen starte, hungere sie die Datenschutzbehörde mit einer
Kürzung von Budgetmitteln aus, so die Kritik. Die Arbeitsbelastung
werde absehbar steigen. So sehen die Grünen zusätzliche Aufgaben etwa
infolge der Kl-Verordnung, der NIS-2-Richtlinie zur Cybersicherheit,
aber auch durch die umgesetzte Informationsfreiheit. Dessen
ungeachtet spare die Regierung im Budget 2025 und 2026 Mittel bei der
Datenschutzbehörde ein.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Dreierkoalition vertagt. So
seien etwa die Regelungen zur Informationsfreiheit erst am 1.
September in Kraft getreten, sagte Manfred Sams (SPÖ). Das werde die
Arbeit der Datenschutzbehörde zweifellos beeinflussen, man müsse aber
die Erfahrungen damit und den tatsächlichen Mehrbedarf abwarten, um
eine seriöse Einschätzung zu treffen. Süleyman Zorba (Grüne) hielt
dem entgegen, dass die Behörde selbst sage, dass es ein Problem gebe.
Insofern gelte es, jetzt Schritte zu setzen. Ministerin Sporrer habe
angekündigt, sich um eine Lösung zu bemühen, insofern könne er die
Vertagung des Antrags nicht nachvollziehen. (Fortsetzung
Justizausschuss) fan/mbu