Regierung plant bundesweite Vereinheitlichung und Anpassung von Verkehrsstrafrahmen

Wien (OTS) – Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Verletzten sowie der
Verkehrstoten
ist in Österreich im Jahr 2025 deutlich gestiegen. Besonders
besorgniserregend ist dabei der Anstieg schwerer Verkehrsunfälle
infolge überhöhter Geschwindigkeit. Die Bundesregierung bringt daher
eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie eine Anpassung
der Anonymverfügungsverordnung in Begutachtung. Ziel ist ab 2027 eine
bundesweit einheitliche und zeitgemäße Ausgestaltung der
Verkehrsstrafrahmen mit besonderem Fokus auf die Verkehrssicherheit
und Prävention.

„Die Sicherheit der Menschen auf Österreichs Straßen hat für
diese Bundesregierung höchste Priorität. Die aktuellen Unfallzahlen
zeigen klar, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. Wer
Verkehrsregeln missachtet, gefährdet oft nicht nur sich selbst,
sondern auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.
Konsequente und bundesweit einheitliche Regelungen leisten daher
einen wichtigen Beitrag dazu, schwere Unfälle zu verhindern und
Menschenleben zu schützen“, betont Mobilitätsminister Peter Hanke.

Überhöhte Geschwindigkeit bleibt zentrale Unfallursache

Die Jahresbilanz 2025 der Statistik Austria zu
Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden zeigt einen deutlichen
Anstieg von Unfällen infolge überhöhter Geschwindigkeit. Während 2024
rund 14 Prozent aller Unfälle mit Verletzten auf nicht angepasste
Geschwindigkeit zurückzuführen waren, lag dieser Anteil 2025 bereits
bei über 16 Prozent.

Besonders alarmierend ist die Entwicklung bei Verkehrsunfällen
mit Todesfolge: Bei rund einem Drittel aller tödlichen
Verkehrsunfälle war überhöhte Geschwindigkeit die Hauptursache. Damit
bleibt sie eine der wesentlichsten Ursachen schwerster
Verkehrsunfälle in Österreich. Im Vergleich zum Vorjahr kamen dadurch
zusätzlich 15 Menschen ums Leben.

Bundesminister Peter Hanke appelliert: „Jeder tödliche
Verkehrsunfall ist einer zu viel! Sich nicht an
Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten wird leider nach wie vor als
Kavaliersdelikt gesehen. Die Realität zeigt jedoch, dass es einer der
Hauptgründe für tödliche Verkehrsunfälle ist. Damit muss endlich
Schluss sein!“

Anpassung der Strafrahmen und Vereinheitlichung der
Anonymverfügungen

Derzeit bestehen zwischen den Bundesländern teils
unterschiedliche Strafhöhen für vergleichbare Verkehrsdelikte.
Bereits seit mehreren Jahren wird, auch aus den Ländern, daher eine
Harmonisierung der Strafkataloge gefordert.

Mit der nun vorgelegten Verordnung sollen die Strafrahmen für
Anonymverfügungen österreichweit vereinheitlicht und an die
zwischenzeitliche Entwicklung angepasst werden. Besonderes Augenmerk
liegt dabei auf schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen.

SPÖ-Verkehrssprecher Wolfgang Moitzi dazu: „Täglich stirbt ein
Mensch auf Österreichs Straßen. Viel zu oft ist überhöhte
Geschwindigkeit der Grund dafür. Raser gefährden bewusst
Menschenleben. Wir wollen, dass sie mit harten Konsequenzen rechnen
müssen, daher erhöhen wir die Strafen empfindlich. Damit sorgen wir
für mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen.“

ÖVP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel: „Gerade unsere
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erleben täglich, wie groß die
Sorgen vieler Menschen wegen zu hoher Geschwindigkeiten im Ortsgebiet
sind. Immer wieder wird rückgemeldet, dass Tempolimits missachtet
werden und sich Anrainerinnen und Anrainer dadurch unsicher fühlen.
Deshalb sind klare, transparente und bundesweit einheitliche Regeln
wichtig. Wer massiv zu schnell fährt, gefährdet andere Menschen –
dafür braucht es einen nachvollziehbaren und konsequenten
Strafrahmen.“

NEOS-Verkehrssprecher Dominik Oberhofer dazu: „Für uns ist
zentral, dass wir die Sicherheit auf Österreichs Straßen erhöhen.
Gleichzeitig ist uns wichtig, dass es zu keiner pauschalen Erhöhung
aller Verkehrsstrafen – etwa bei Parkstrafen – kommt, sondern dass
gezielt jene Delikte erfasst werden, die die Verkehrssicherheit
betreffen. Wer auf der Autobahn massiv zu schnell fährt, gefährdet
nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Gerade weil die Strafen
für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Österreich im internationalen
Vergleich niedrig sind und die Unfallzahlen zuletzt wieder gestiegen
sind, ist diese Maßnahme mit präventiver Wirkung sinnvoll. Zudem
setzen wir mit der Harmonisierung der Strafen österreichweit klare
und einheitliche Standards. Damit ist uns ein längst überfälliger
Schritt gelungen.“

Bei Verstößen mit besonderer Relevanz für die Verkehrssicherheit
– etwa erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen – sind gezielte
Erhöhungen der Strafrahmen vorgesehen, um die präventive Wirkung zu
stärken und gefährliches Verhalten wirksamer einzudämmen.

Bei Delikten ohne unmittelbaren Verkehrssicherheitsbezug, etwa
bestimmten Parkverstößen, erfolgt hingegen primär eine bundesweite
Harmonisierung auf das jeweils höchste bestehende Landesniveau.

Die Anpassungen betreffen unterschiedliche Gruppen von
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern und umfassen neben
dem motorisierten Individualverkehr unter anderem auch Regelungen für
den Radverkehr.

Konkret ist unter anderem vorgesehen:

Anhebung des Strafrahmens bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
von mehr als 30 km/h von bisher 150 – 5.000 Euro auf künftig 200 –
5.000 Euro

Anhebung des Strafrahmens bei Überschreitungen von mehr als 40
km/h innerorts bzw. 50 km/h außerorts von bisher 300 – 5.000 Euro auf
künftig 400 – 6.000 Euro

Anpassung und bundesweite Vereinheitlichung der Strafbeiträge bei
Anonymverfügungen

Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, die
Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern, die Gleichbehandlung in
allen Bundesländern sicherzustellen und die präventive Wirkung von
Verkehrsregeln zu stärken.

Bereits umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit umgesetzt

Bereits Anfang dieses Jahres wurde eine umfassende Reform der
Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie Änderungen im Kraftfahrgesetz (
KFG) und Führerscheingesetz (FSG) beschlossen. Damit wurde eines der
größten Verkehrssicherheits- und Modernisierungspakete der
vergangenen Jahre umgesetzt.

Seit 1. Mai 2026 gelten strengere Sicherheitsvorgaben, darunter
eine ausgedehnte Helmpflicht für E-Scooter (bis zum vollendeten 16.
Lebensjahr) und E-Bikes (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) sowie
neue technische Anforderungen an E-Scooter.

Mit 1. Oktober 2026 tritt ebenfalls eine neue Regelung für E-
Mopeds in Kraft. Diese werden künftig rechtlich als Kraftfahrzeuge
behandelt und dürfen daher nicht mehr auf Radwegen fahren, was zu
einer deutlichen Verbesserung der Sicherheit auf Radwegen führen
wird.

Darüber hinaus wurde im April der Sicherheitsausbau der B317
zwischen St. Veit Nord und Friesach Nord beschlossen. Der Bund stellt
dafür rund 400 Millionen Euro zur Verfügung.

„Verkehrssicherheit entsteht durch das Zusammenspiel aus
wirksamen Regeln, moderner Infrastruktur und konsequenter Kontrolle.
Unser Ziel ist klar: weniger schwere Unfälle und mehr Sicherheit für
alle Menschen im Straßenverkehr“, so Mobilitätsminister Peter Hanke
abschließend.