Wien (OTS) – Die Bundesregierung hat heute im Ministerrat die Novelle
des
Tabakmonopolgesetzes beschlossen. Die Regierungsvorlage wird nun dem
Parlament weitergeleitet und soll noch heuer in Kraft treten.
Die Reform setzt klare und gut abgestimmte Standards für sensible
Genusswaren: konsequenter Jugendschutz, transparente Vertriebswege,
ein Onlinehandelsverbot sowie eine Reduktion unkontrollierter
Verkaufsstellen – im Sinne einer modernen Gesundheitspolitik.
Der für die Novelle zuständige Bundesminister für Finanzen Markus
Marterbauer zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden: „Nikotin- und
Tabakprodukte sind besonders sensible Genusswaren. Mit den aktuellen
Gesetzesänderungen wird auf Marktentwicklungen – insbesondere den
steigenden Konsum von Pouches und Liquids – reagiert und der Jugend-
und Gesundheitsschutz verstärkt. Die Novelle bringt Struktur in den
Markt, stärkt den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und
schafft verlässliche Rahmenbedingungen. Ein klar definiertes Lizenz-
und Verkaufssystem garantiert zusätzlich die Qualitätskontrolle und
sichert Einnahmen von fast 500 Millionen Euro für den Zeitraum 2025
bis 2029. Auch bestehende CBD-Shops haben nun bis Ende 2028 eine
Übergangsfrist, die sie für eine Neuorientierung nutzen können.“
Zwtl.: Pouches exklusiv im Fachhandel
Nikotinbeutel werden künftig nur in Trafiken abgegeben und
unterliegen denselben strengen Bestimmungen wie Tabakwaren. Damit
endet der bisher unkontrollierte Vertrieb und die Abgabe erfolgt
künftig über geprüfte und registrierte Stellen – entsprechend den
Forderungen von Ländern, Gemeinden und Schulen.
Zwtl.: Lizenzmodell für E-Liquids
Mit dem Lizenzmodell für Dampfershops wird die bestehende
Vertriebsstruktur in das Monopolsystem integriert. Bestehende E-
Liquid-Fachgeschäfte erhalten eine 20-Jahres-Lizenz, neue Standorte
werden nach Bedarfsprüfung durch die MVG zugelassen. Das sichert
kontrollierte Lieferketten, klare Zuständigkeiten und verhindert
unregulierte Parallelmärkte.
Zwtl.: Übergangslösung für Hanfshops
Für rauchbaren CBD-Hanf unter 0,3 % THC schafft die
Bundesregierung – trotz höchstgerichtlicher Klarstellung zugunsten
der Trafiken am Anfang des Jahres – eine dreijährige Übergangsphase
für eine faire Neuorientierung der Hanfshops. Auch hier wird
Tabaksteuer abgeführt und es darf ausschließlich geprüfte Ware
verkauft werden.
Zwtl.: Beitrag zur Budgetkonsolidierung
Durch die Novelle entstehen keine neuen Steuern. Die bestehende
Tabaksteuer wird zeitgemäß und risikobasiert auf Produktinnovationen
– Pouches und Liquids – ausgeweitet. Um die finanzpolitischen
Konsolidierungsvorgaben zu unterstützen, werden die
Tabaksteuereinnahmen von derzeit rund 2,2 Milliarden Euro im Jahr
2026 auf 2,3 Milliarden ansteigen.
Zwtl.: Weltweit einzigartiges Inklusionsmodell
Das inklusive Trafikmodell wird durch die Novelle langfristig
abgesichert. Derzeit führen 1.190 Menschen mit Behinderungen
Tabakfachgeschäfte und sichern damit 12.000 Arbeitsplätze im ganzen
Land. Freiwerdende Trafikstandorte werden von der MVG ausschließlich
an Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % vergeben.
Die Modernisierung des Monopols stärkt dieses weltweit einzigartige
Inklusionsmodell langfristig – wirtschaftlich, sozial und
strukturell.
„Seit 240 Jahren stehen das Monopol und die Trafiken für einen
verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Genusswaren und verbinden
diesen Anspruch mit gelebter Inklusion und Unternehmertum. Mit der
Novelle wird dieses Modell modernisiert und sichergestellt, dass
sensible Produkte weiterhin dort abgegeben werden, wo Kontrolle und
Verantwortung gewährleistet sind“, betont MVG-Geschäftsführer Hannes
Hofer.