Reformpartnerschaft modernisiert Verwaltungsgerichtsbarkeit

Wien (OTS) – Im Rahmen der Reformpartnerschaft hat eine hochrangige
Expertengruppe
unter der Leitung des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts einen
Gesetzesentwurf zur Modernisierung des verwaltungsgerichtlichen
Verfahrensrechts erarbeitet. Zehn Jahre nach Einführung des
verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in Österreich zieht die
Reformpartnerschaft eine systematische Bilanz – und setzt konkrete
Schritte, um Verfahren zu beschleunigen, die Rechtssicherheit zu
erhöhen und den Zugang zum Recht praxistauglicher zu gestalten. Das
Gesetz geht mit heute in Begutachtung.

Typische Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich
regeln Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden. Sie werden vor
den 9 Landesverwaltungsgerichten, dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG)
, dem Bundesfinanzgericht (BFG) oder in letzter Instanz vor dem
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ausgetragen.

„Effiziente Verwaltung ist das beste Bürger-Service. Die
Verwaltungsgerichte sind eine tragende Säule des Rechtsstaates. Zehn
Jahre nach ihrer Einführung ist es Zeit, Erfahrungen aus der Praxis
konsequent in moderne und effiziente Verfahren umzusetzen. Mit diesem
Update beschleunigen wir Verfahren, erhöhen die Rechtssicherheit und
machen den Zugang zum Recht einfacher und praxistauglicher – damit
der Rechtsstaat nicht nur funktioniert, sondern für die Menschen
spürbar wirkt “, so Staatssekretär Alexander Pröll .

Staatssekretär Jörg Leichtfried: „Wenn Verfahren schneller
werden, Menschen rascher zu ihrem Recht kommen und Behörden modern
sowie verlässlich arbeiten, dann wird Entlastung im Alltag
unmittelbar spürbar. Die Modernisierung der
Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dafür ein konkreter weiterer Schritt –
denn effiziente Verwaltung ist gelebter Bürger:innen-Service:
praxisnah und über Parteigrenzen hinweg.“

Staatssekretär Sepp Schellhorn: „Verfahrensbeschleunigung und
Bürokratieabbau sind kein Selbstzweck – sie sind Wirtschaftspolitik,
Standortpolitik und Bürgerservice in einem. Gerade die
Verwaltungsgerichte bilden dabei den zentralen Schlüssel: Wer
Infrastrukturprojekte zum Beispiel rascher genehmigt, bringt Energie,
Betriebe und Investitionen schneller auf Schiene. Der Rechtsstaat
darf kein Warteraum sein. Und daran arbeiten wir zusammen weiter.“

Breite Expertenpartnerschaft als Fundament

An der Expertengruppe beteiligt waren Vertreterinnen und
Vertreter des Verwaltungsgerichtshofes, des Bundesministeriums für
europäische und internationale Angelegenheiten, des
Bundesministeriums für Justiz, der Länder, der Präsidentenkonferenz
der Verwaltungsgerichte, des Österreichischen Gemeindebundes sowie
des Österreichischen Städtebundes. Die breite Aufstellung der Gruppe
sicherte sowohl die rechtsstaatliche Präzision als auch die
Praxisnähe der erarbeiteten Vorschläge.

Die geplanten Verbesserungen auf einen Blick

Der Gesetzesentwurf bündelt mehrere praxisorientierte Anpassungen
des verwaltungsgerichtlichen Verfahrensrechts:

– Digitalisierungsschub: Verpflichtende elektronische Übermittlung
von Gutachten – ein wesentlicher Schritt hin zu einem durchgängig
digitalen Verfahren

– Einheitliche Aktenvorlage: Klare, harmonisierte Standards für die
Aktenvorlage durch Behörden schaffen Transparenz und verkürzen
Verfahrensdauern.

– Beschränkung des Prüfungsumfangs des Verwaltungsgerichtes auf das
Beschwerdevorbringen

– Möglichkeit von Ermittlungsaufträgen des Verwaltungsgerichts an
eine Behörde gerade bei Fragen von technischen Berechnungen

– Schutz vor Verfahrensmissbrauch: Gezielte Maßnahmen gegen
mutwillige Verfahrensverzögerungen – etwa bei unentschuldigtem
Fernbleiben oder vorzeitigem Verlassen der Verhandlung – stärken die
Funktionsfähigkeit der Gerichte. Ein möglicher Fortführungsantrag ist
danach nur einmalig möglich.

„ Wer ein Verfahren anstrengt, muss auch bereit sein, daran
teilzunehmen. Wer das Gericht anruft und dann ohne Entschuldigung
fernbleibt, darf nicht erwarten, dass wertvolle Zeit, Ressourcen und
Steuergeld auf unbestimmte Zeit blockiert werden. Das Verfahren wird
in solchen Fällen künftig grundsätzlich abgeschlossen – konsequent
und im Sinne aller, die das Rechtssystem ernsthaft in Anspruch
nehmen. Damit schieben wir bewusstem Verzögern einen Riegel vor “,
stellt Pröll klar.

Hintergrund

Die Reformpartnerschaft Österreich wurde im Juni 2025 als
gemeinsamer Reformprozess von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden
ins Leben gerufen. Ihr Ziel: staatliche Strukturen effizienter,
moderner und bürgernäher zu gestalten – durch klarere
Zuständigkeiten, weniger Doppelgleisigkeiten und vereinfachte
Entscheidungsprozesse.

Vier Themenblöcke stehen im Mittelpunkt: Verfassungs- und
Verwaltungsbereinigung, Energie, Bildung und Gesundheit. Für den
Bereich Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung zeichnet
Staatssekretär Alexander Pröll federführend verantwortlich.

Bisherige Ergebnisse im Bereich Verfassung und Verwaltung

– Juli 2025: Erstes offizielles Treffen der Arbeitsgruppe im
Bundeskanzleramt; Schwerpunkte: AVG-Reform für Großverfahren,
föderale IT-Kooperation und Ausbau von ID Austria

– September 2025: Präsentation des Zwischenstands

– November 2025: Treffen der Reformpartnerschaft in Graz;
erstmals in einem Bundesland. Vorbereitung der
Landeshauptleutekonferenz, Beschluss des Amtssachverständigen-Pools
über Gebietskörperschaftsgrenzen hinweg

– Dezember 2025: Steuerungsgruppe der Reformpartnerschaft fixiert
Verhandlungsfahrplan bis Sommer 2026; Stabstelle Reformpartnerschaft
im Bundeskanzleramt eingerichtet

– März 2026: AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung beschlossen:
schafft die Rechtsgrundlagen für den rechtssicheren Einsatz digitaler
Technologien in Behörden

– April 2026: Gesetzesentwurf zum österreichweiten
Amtssachverständigenpool in Begutachtung geschickt; Umsetzung für
Sommer 2026 geplant

– Juni 2026: Entbürokratisierungspaket inklusive des Project X:
dadeX als zentrale Datenmanagement-Infrastruktur. Über diese
Infrastruktur können Behörden vorhandene Daten sicher, rechtlich
abgesichert und zweckgebunden austauschen, wenn sie für ein Verfahren
benötigt werden. Damit wird das Once-Only-Prinzip praktisch
umsetzbar.