Rechtslage klar, Umsetzung lückenhaft: Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien fordert verbindliche Strukturen für gelebte Inklusion

Wien (OTS) – Junge Menschen mit Behinderungen haben – wie alle Kinder
und
Jugendlichen – das Recht auf bestmögliche Entwicklung, Entfaltung und
Teilhabe. Diese Rechte sind in internationalen Übereinkommen wie der
UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention
festgeschrieben und auch in der österreichischen Bundesverfassung
verankert. Insbesondere Artikel 6 des Bundesverfassungsgesetzes über
die Rechte von Kindern verpflichtet den Staat, jedem Kind eine
bestmögliche Entwicklung zu ermöglichen. Doch in der Praxis zeigt
sich: Dieses Recht wird jungen Menschen mit Behinderungen viel zu oft
verwehrt.

„Es reicht nicht, dass Rechte auf dem Papier stehen – sie müssen
im Alltag gelebt werden. Junge Menschen mit Behinderungen haben ein
Recht darauf, dass ihre Ansprüche eingehalten werden,“ sagt Sebastian
Öhner, Kinder- und Jugendanwalt von Wien.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien (Kija Wien) beobachtet in
ihrer täglichen Arbeit, dass zwischen Rechtsanspruch und Realität
eine große Lücke klafft. Eltern und Fachkräfte berichten von massiven
Hürden und ungleichen Chancen – je nach Bundesland, Zuständigkeit
oder Einrichtung.

Zwtl.: Wenn Inklusion zum Hindernislauf wird

In der Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Probleme:

– Stichwort „Verpflichtendes Kindergartenjahr“: Diese Regelung gilt
für alle Kinder. Die Suche nach inklusiven Plätzen in der
Elementarpädagogik dauert oft lange und stellt Familien vor enorme
Herausforderungen.

– Bildungsassistenz in Schulen: Unterstützung, die das Lernen und
damit Entwicklung überhaupt erst ermöglicht, ist im
Pflichtschulbereich österreichweit sehr unterschiedlich geregelt.
Immer wieder gibt es Schwierigkeiten, passende Unterstützung zu
finden.

– Schutz- und Förderauftrag: Die Kinder- und Jugendhilfe ist
verpflichtet, das Wohl junger Menschen zu sichern, ihre Entwicklung
bestmöglich zu fördern und damit echte Teilhabe zu gewährleisten –
unabhängig einer Behinderung des Kindes. Auch hier braucht es oft
lange bis eine geeignete Unterstützung sichergestellt ist.

Diese strukturellen Hürden führen dazu, dass junge Menschen mit
Behinderungen häufig nicht das erfahren, was ihnen laut Verfassung
und internationalen Verpflichtungen zusteht – eine chancengerechte,
inklusive und selbstbestimmte Entwicklung.

Die Kija Wien fordert daher verbindliche Standards, klare
Zuständigkeiten und ausreichende Ressourcen, um die Rechte junger
Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Inklusion muss strukturell
abgesichert werden – etwa durch den Ausbau von inklusiven Bildungs-
und Betreuungsangeboten, durch bundesweit einheitliche Regelungen zur
Bildungsassistenz sowie einer besseren Verzahnung von Kinder- und
Jugendhilfe und Behindertenhilfe.

Zwtl.: Inklusion braucht Zusammenarbeit – auf allen Ebenen

Damit sich das ändert, braucht es gemeinsames Handeln aller
Akteur*innen und ein konsequentes Zusammendenken aller rechtlichen
Grundlagen, von der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-
Kinderrechtskonvention bis hin zu den Gesetzen, die das Leben von
jungen Menschen mit Behinderungen in Österreich bestimmen.

„Junge Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf ein gutes
Aufwachsen – und das ist nicht nur eine Frage der Zuständigkeit,
sondern auch der Haltung. Als Kija Wien setzen wir uns dafür ein,
dass diese Haltung in Politik und Praxis ankommt und jedes Kind die
Unterstützung bekommt, die ihm zusteht. Nur wenn Inklusion als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden und strukturell umgesetzt
wird, kann Österreich seiner staatlichen Verantwortung für
Chancengerechtigkeit aller jungen Menschengerecht werden,“ resümiert
der Kinder- und Jugendanwalt.