PVA-Begutachtungen: Sozialversicherungsnovelle erleichtert Mitnahme einer Vertrauensperson

Wien (PK) – Die Praxis bei medizinischen Begutachtungen durch die
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat zuletzt für viel öffentliche
Kritik gesorgt. Nun soll ein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer
Vertrauensperson bei sämtlichen Begutachtungen eingeführt werden. Der
Sozialausschuss des Nationalrats hat heute auf Initiative der
Koalitionsparteien den Weg für eine entsprechende
Sozialversicherungsnovelle geebnet. Neben ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten
auch FPÖ und Grüne für die Gesetzesinitiative. Auch bei ärztlichen
Untersuchungen, die vom Sozialministeriumservice veranlasst werden,
und für notwendige medizinische Sachverständigengutachten im Bereich
des Sozialentschädigungsrechts wird es einen derartigen
Rechtsanspruch geben. Es sei ein erster Schritt zur Verbesserung der
Situation, sagte NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser. Man werde sich
aber weiter mit dem Thema beschäftigten, versicherten er und
Sozialministerin Korinna Schumann.

Verhandelt hat der Sozialausschuss außerdem über verschiedene
Oppositionsanträge zu den Bereichen Pflege, Sozialversicherung und
Inklusion. Eine Mehrheit dafür kam allerdings nicht zustande. Unter
anderem geht es der FPÖ um die Anhebung der Einkommensgrenze für den
Bezug einer Förderung für die 24-Stunden-Betreuung und eine „gerechte
Entlohnung“ von Beschäftigten in Behindertenwerkstätten. Zudem stellt
sie die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger in Frage. Die
Grünen mahnen eine gemeinsame Begutachtungsstelle für sämtliche
Begutachtungen und Überprüfungen im Bereich der Sozialversicherung,
des AMS und des Sozialministeriumservice ein.

Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson bei
medizinischen Begutachtungen

Derzeit besteht nur bei PVA-Begutachtungen im Zuge von
Pflegegeldeinstufungen ein Rechtsanspruch auf Mitnahme einer
Vertrauensperson. Nun wird ein solcher auch für medizinische
Untersuchungen in Folge eines Antrags auf Gewährung einer
Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension sowie für
Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation gesetzlich
festgeschrieben ( 818/A ). Die Betroffenen sind laut Koalitionsantrag
vorab darüber zu informieren, ausgenommen davon sind unangekündigte
Hausbesuche bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug.

Eine analoge Regelung wird es darüber hinaus für ärztliche
Untersuchungen im Auftrag des Sozialministeriumservice und im Bereich
des Sozialentschädigungsrechts geben. Schon jetzt war es den
Erläuterungen zufolge gängige Praxis, bei derartigen Untersuchungen
eine Vertrauensperson mitzunehmen, nun wird das gesetzlich verankert.
Dabei geht es etwa um die Einschätzung des Grads der Behinderung für
Behinderten- und Parkausweise sowie um die Gewährung von
Hilfeleistungen nach dem Heeresentschädigungsgesetz, dem
Impfschadengesetz und dem Verbrechensopfergesetz. Auch das
Opferfürsorgegesetz und das Kriegsopferversorgungsgesetz wurden mit
einem gesonderten – ebenfalls einstimmig angenommenen –
Gesetzesantrag kurzfristig noch einbezogen. Beschlossen wurde der
Koalitionsantrag unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags, der
lediglich der Beseitigung eines redaktionellen Fehlers dient.

Regelung tritt mit 1. September in Kraft

Im Zuge der Ausschussberatungen wies Verena Nussbaum (SPÖ) darauf
hin, dass die Regelung mit 1. September in Kraft treten werde.
Weitere Verbesserungen sind ihr zufolge in Arbeit, so ist etwa ein
Verhaltenskodex für Begutachterinnen und Begutachter geplant. Auch
wolle man das Beschwerdemanagement neu aufsetzen und strebe eine
gemeinsame Begutachtungsstelle für notwendige medizinische
Untersuchungen an. Allerdings könnte die Umsetzung noch etwas dauern:
Die Schaffung neuer Strukturen brauche Zeit, machte NEOS-Abgeordneter
Johannes Gasser geltend. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf ist die
Diskussion für ihn aber jedenfalls nicht beendet, es brauche weitere
Schritte zur Qualitätssicherung.

Seitens der ÖVP hob Heike Eder hervor, dass für die Akzeptanz
einer Begutachtung weniger das Ergebnis zähle, sondern das Gefühl,
fair und mit Respekt behandelt worden zu sein, wie Studien zeigten.
In vielen Ländern sei die Mitnahme einer Begleitperson bei
medizinischen Begutachtungen üblich, diese würden oft einen positiven
Beitrag leisten, um Missverständnisse zu vermeiden oder alle Umstände
auf den Tisch zu bringen.

Auch Opposition stimmt für Gesetzesentwurf

Auch die FPÖ und die Grünen stimmten dem Koalitionsantrag zu,
wiewohl es ihrer Meinung nach weitergehender Reformen bedarf. So
mahnt FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch in einem
Entschließungsantrag ( 799/A(E) ) „ein faires, transparentes und
nachvollziehbares Begutachtungssystem inklusive einer echten und
weisungsfreien Schlichtungsstelle“ ein. Sie wollte Sozialministerin
Schumann in diesem Sinn auffordern, die Begutachtungspraxis der PVA
intern und extern zu evaluieren und dem Nationalrat einen
entsprechenden Bericht vorzulegen, konnte sich damit aber ebenso
wenig durchsetzen wie ihr Fraktionskollege Christian Ragger mit der
Forderung nach Einrichtung eines unabhängigen Qualitäts- und
Kontrollmechanismus sowie erleichterten Überprüfungsmöglichkeiten zur
Vermeidung von zu niedrigen Pflegegeldeinstufungen ( 701/A(E) ).

Bei den Pflegegeldeinstufungen fehle es an Transparenz, zudem
würden Erstgutachter Betroffene immer wieder zu niedrig einstufen,
sagte Ragger dazu im Ausschuss. Dem hielt ÖVP-Abgeordnete Eder
entgegen, dass es bereits „einen sehr niederschwelligen Zugang“ zu
Pflegegeld und zu Beschwerden gebe.

Zum Koalitionsantrag merkte Abgeordnete Belakowitsch an, auch
wenn in der Praxis schon jetzt oft eine Begleitperson dabei sei, sei
ein Rechtsanspruch positiv zu sehen. Die Diskussion über die
Begutachtungen werde damit aber nicht aufhören, glaubt sie. Zumal es
immer wieder Fälle gebe, die einfach nicht passieren dürften.

Grüne fordern gemeinsame Begutachtungsstelle

Seitens der Grünen schlägt Abgeordneter Ralph Schallmeiner die
Einrichtung einer gemeinsamen Begutachtungsstelle für sämtliche
Begutachtungen und Überprüfungen im Bereich der Sozialversicherung,
des AMS und des Sozialministeriumservice samt fachlichem Prüf- und
Qualitätssicherungsbeirats vor ( 829/A(E) ). Außerdem drängen die
Grünen darauf, die Begutachtungsprozesse zu evaluieren, eine Aus- und
Fortbildungspflicht für Sachverständige sowohl im Bereich der
medizinischen als auch der sozialen Kompetenz zu verankern und
weisungsfreie Ombudsstellen einzurichten. Gutachterinnen und
Gutachter sollten außerdem verpflichtet werden, sich mit den von den
Betroffenen vorgelegten medizinischen Befunden auseinanderzusetzen.

Der Koalitionsantrag sei zwar ein erster Schritt, mehr aber auch
nicht, erklärte Schallmeiner im Ausschuss. Dieser werde nur sehr
„sehr wenig“ an den grundsätzlichen Problemen ändern. Die Probleme
würden nicht an der Wurzel gepackt. Ob man eine Begleitperson
mitnehmen dürfe oder ob man unfreundlich angesprochen werde, sei
nicht das Hauptproblem, wesentlicher sei, dass die Begutachter und
Begutachterinnen eine ausreichende Qualifikation hätten. So seien
Long-Covid-Betroffene auf Basis veralteter medizinischer Annahmen
begutachtet worden. Für Schallmeiner ist das bestehende
Gutachtersystem ein System, das sich selbst reproduziere und außerdem
zum Ziel habe, die Kosten für die PVA – zu Lasten der Betroffenen –
möglichst niedrig zu halten. Seiner Einschätzung nach werden
notwendige Änderungen allerdings nicht mit der erforderlichen Energie
vorangetrieben. Auch der Entschließungsantrag der Grünen erhielt im
Ausschuss jedoch keine Mehrheit.

Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Vertagt hat der Sozialausschuss einen Antrag der FPÖ, der darauf
abzielt, die Einkommensgrenze für den Bezug der vollen Förderung für
die 24-Stunden-Betreuung nachträglich an die Inflation anzupassen und
künftig jährlich zu valorisieren ( 802/A(E) ). Seit der Einführung
der Förderung im Jahr 2007 sei die Einkommensgrenze kein einziges Mal
erhöht worden, kritisiert Abgeordnete Belakowitsch. Die Folge sei,
dass immer mehr Familien auf Ersparnisse zurückzugreifen oder bei der
Qualität der Betreuung Abstriche machen müssten, um sich eine 24-
Stunden-Betreuung leisten zu können.

SPÖ-Abgeordneter Reinhold Binder sprach sich dafür aus, die
Forderung in eine Gesamtdebatte über die 24-Stunden-Betreuung
einzubeziehen. Zudem wies er auf die Kostenfrage hin. Laut
Sozialministerin Schumann haben auch die Länder, die die Förderung zu
40 % mitfinanzieren, in dieser Frage unterschiedliche Meinungen: Das
Thema sei daher zuletzt wieder von der Tagesordnung eines Treffens
der zuständigen Landesreferenten genommen worden.

Sozialversicherungen: FPÖ für Abkehr von Selbstverwaltung

Kritisch sieht die FPÖ darüber hinaus, dass Funktionärinnen und
Funktionäre der Sozialversicherungsträger seit einer Gesetzesnovelle
nur noch eingeschränkt für Verwaltungsstrafen aufkommen müssen. Nach
Meinung von Abgeordneter Belakowitsch und Abgeordnetem Peter Wurm
sollte man das zum Anlass nehmen, um die Sozialversicherungen
generell zu reformieren und die Verwaltungskörper durch ein „fachlich
kompetentes und parteipolitisch unabhängiges Management“ zu ersetzen
( 800/A(E) ). Die Selbstverwaltung sei „ein Relikt des 20.
Jahrhunderts“ und diene primär der parteipolitischen Einflussnahme
und der Versorgung von Kammerfunktionärinnen und -funktionären,
argumentieren sie. Statt auf Basis von Fachwissen würden
Verwaltungsräte nach politischem Proporz besetzt.

Seitens der ÖVP rief Laurenz Pöttinger die FPÖ dazu auf, den
Antrag zu überdenken. Die Vertreterinnen und Vertreter der
Sozialpartner würden hervorragende Arbeit im Bereich der
Selbstverwaltung leisten, machte er geltend. Er vermisse bei der FPÖ
Wertschätzung für diese Menschen.

FPÖ fordert „echte Inklusion“ für Menschen mit Behinderungen

Erneut diskutiert hat der Sozialausschuss außerdem über einen
umfangreichen Entschließungsantrag der FPÖ ( 85/A(E) ), der
zahlreiche Forderungen zur Verbesserung der Situation für Menschen
mit Behinderungen enthält. Darin werden unter anderem eine „gerechte
Entlohnung“ von Beschäftigten in Behindertenwerkstätten samt sozialer
Absicherung, die Einrichtung eines mit 500 Mio. Ꞓ dotierten
Inklusionsfonds, die Forcierung von Barrierefreiheit, ein inklusives
Bildungssystem und Maßnahmen zur Verbesserung des Gewaltschutzes
verlangt. Man solle „nicht nur Sonntagsreden halten“, sondern endlich
etwas tun, forderte Abgeordneter Ragger im Ausschuss.

Laut NEOS-Abgeordnetem Gasser sind die Koalitionsparteien bemüht,
die offenen Punkte Schritt für Schritt abzuarbeiten. Sozialministerin
Schumann gab allerdings zu bedenken, dass der Bund lediglich
Grundsatzregelungen auf den Weg bringen und ansonsten nur auf die
Länder einwirken könne. Ein Punkt sollte laut Gasser demnächst aber
abgehakt werden: Ihm zufolge soll es in den kommenden Budgets
„Offensivmittel“ für Inklusion im Bildungsbereich geben. (Fortsetzung
Sozialausschuss) gs