Linz (OTS) – Ab Jänner 2026 gilt Pflege als Schwerarbeit. Für
Präsident Andreas
Stangl ist das ein Erfolg, auf den die Beschäftigten lange gewartet
haben und der auch dem Einsatz der Arbeiterkammer zu verdanken ist: „
Die geplante Anpassung der Schwerarbeitsverordnung bedeutet für viele
Pflegekräfte eine Verbesserung. Bereits 2026 werden rund 1.000
Menschen von dieser Neuregelung profitieren “. Gleichzeitig besteht
auch für andere Berufsgruppen mit Schwerarbeit noch deutlicher
Verbesserungsbedarf.
Während die Zahl der Anträge auf Schwerarbeitspension 2014 noch bei
2.321 lag, verzeichnete die Pensionsversicherungsanstalt im Jahr 2024
genau 5.673 Anträge. Hintergrund ist, dass die Belastungen in vielen
Berufen sich deutlich verändert haben. Der Arbeitsdruck ist
gestiegen, lange Arbeitszeiten, Schichtdienste und immer weniger
Personal bei gleicher Arbeit führen zu einer deutlich höheren
psychischen Belastung der Beschäftigten.
Dem gegenüber steht die derzeit gültige Schwerarbeitsverordnung. Sie
stammt aus dem Jahr 2007. Das bald 20 Jahre alte Gesetz wird den
heutigen Anforderungen und realen Arbeitsbedingungen nur unzureichend
gerecht. Mehr und mehr Menschen wenden sich an die Arbeiterkammer.
Obwohl sie schwer arbeiten, bleibt ihnen der Weg in die
Schwerarbeitspension rechtlich verwehrt.
Aktuell werden nur Schwerarbeitszeiten ab dem 40. Lebensjahr für eine
Schwerarbeitspension herangezogen. In den letzten 20 Jahren vor
Vollendung des 60. Lebensjahres müssen 120 Monate Schwerarbeitszeiten
nachgewiesen werden. Zeiten vor dem 40. Lebensjahr werden selbst bei
jahrzehntelanger Ausübung von Schwerarbeit nicht anerkannt. Das führt
immer wieder zu Härtefällen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich
fordert deshalb bei sehr langer Ausübung von Schwerarbeit ein Abgehen
von dieser Regelung und eine Ausweitung der Anwartschaftszeiten in
der Rahmenfrist zur Verhinderung von Härtefällen.
Ein weiteres Problemfeld in der Schwerarbeitsverordnung ist, dass
Schwerarbeitstätigkeiten isoliert und nicht ganzheitlich betrachtet
werden. So wird ein Schwerarbeitsmonat nur dann anerkannt, wenn die
einzelnen Schwerarbeitskriterien gänzlich erfüllt sind. Beispiel:
Ein:e Arbeitnehmer:in leistet anstatt sechs Nachtdiensten nur fünf.
Zusätzlich liegt der Kalorienverbrauch knapp unter der geforderten
Tageskaloriengrenze. Die beiden Tätigkeiten werden für die
Beurteilung eines Schwerarbeitsmonates getrennt voneinander beurteilt
und es wird kein Schwerarbeitsmonat anerkannt.
Daher gehören die Zugangsbedingungen für die Schwerarbeitspension
generell überarbeitet. „ Die veränderten Rahmenbedingungen sind
angemessen abzubilden. Insbesondere psychische Belastungen durch
Arbeitsverdichtung und Schichtarbeit müssen künftig in der Bewertung
berücksichtigt werden. Um eine faire und zeitgemäße Einordnung zu
ermöglichen sollten die bestehenden Berufslisten auf Basis aktueller
Erkenntnisse und tatsächlicher Belastungen überarbeitet und angepasst
werden “, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Um die Schwerarbeitsregelung auf den Stand der Zeit zu bringen,
fordert die AK Oberösterreich:
– Die Schwerarbeitsverordnung muss psychische Belastungen besser
berücksichtigen.
– Die Ausweitung der Anwartschaftszeiten in der Rahmenfrist, um
Härtefälle zu verhindern.
– Betroffene sollen jederzeit ohne Fristen und Hürden die Möglichkeit
haben, einen Antrag auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten zu
stellen.
– Die bestehende Kaloriengrenze für die Einstufung körperlicher
Schwerarbeit muss durch eine realitätsnahe Toleranzregelung ergänzt
werden, um Abweichungen im Arbeitsalltag sachgerecht abbilden zu
können.
– Keine isolierte Betrachtung der Nacharbeit oder reiner körperlicher
Beanspruchung.