Privatschulgesetz: Nationalrat beschließt Verwaltungsvereinfachungen

Wien (PK) – Mit Bildungsthemen setzte der Nationalrat am späten Abend
seine
Beratungen fort. Im Mittelpunkt stand dabei eine mit den Stimmen von
ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ beschlossene Novelle zum Privatschulgesetz,
die laut Bundesminister Christoph Wiederkehr eine Reihe von
bürokratischen Vereinfachungen, klare Verantwortlichkeiten und
Kontrollen sowie mehr Rechtssicherheit bringen werde. Damit komme man
auch einem Wunsch nach, der von vielen Lehrkräften im Rahmen der
Initiative „Freiraum Schule“ häufig geäußert wurde.

Einstimmig angenommen wurde zudem ein Vierparteien-Antrag mit dem
Titel „Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche mit schweren
Erkrankungen“. Da es rund um die Verwendung von sogenannten
Schulavataren noch eine Reihe von offenen Fragen gibt, wird der
Minister ersucht, bis zum Beginn des Schuljahrs 2026/27 ein
entsprechendes Unterstützungspaket vorzulegen, das auch die Klärung
der datenschutzrechtlichen und schulrechtlichen Voraussetzungen
umfasst. Diese von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen im Bildungsausschuss
eingebrachte Entschließung basierte auf einem Antrag der Grünen, der
jedoch in der Minderheit blieb.

Bündelung von Verfahren und mehr Rechtssicherheit für alle
Beteiligten

Das in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1962 stammende
Privatschulgesetz soll den Erfordernissen des 21. Jahrhunderts
angepasst werden. Im Konkreten wird ab nächstem Jahr ein
Genehmigungsverfahren für die Gründung und Führung von Privatschulen
geschaffen, das an die Stelle der bisherigen Errichtungsanzeige
tritt. Im Zuge dessen kann gleichzeitig auch ein Antrag auf
Verleihung des Öffentlichkeitsrechts gestellt werden, wobei die
Zuständigkeit den Bildungsdirektionen übertragen wird. In Hinkunft
muss bei einem Standortwechsel auch nicht mehr das gesamte
Genehmigungsverfahren noch einmal durchlaufen werden. Im Gesetz wurde
zudem explizit festgeschrieben, dass Privatschulen die „Werte und
Aufgaben der österreichischen Schule nicht nachteilig beeinflussen
dürfen“. Außerdem sollen die Regelungen nun auch auf private
Schülerheime, die bisher ausgenommen waren, weitgehend Anwendung
finden.

Privatschulen und insbesondere freie Schulen seien ganz
essentielle Elemente der heimischen Bildungslandschaft, da von ihnen
vielfach wichtige Impulse für Innovationen ausgegangen seien,
unterstrich Martina von Künsberg Sarre (NEOS). Sie räumte jedoch ein,
dass sie sich eine weitere Stärkung der freien Schulen gewünscht
hätte. Positiv sei jedenfalls, dass es zu einer deutlichen Entlastung
der Verwaltung komme, zumal 70 % der Verfahren in Hinkunft entfallen
würden.

Neben der Stärkung der öffentlichen Schulen sollen auch für die
Privatschulen verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden,
begründete Heinrich Himmer (SPÖ) die Intention für die heutige
Novelle. So werde etwa von Beginn an eine klare Verantwortung von den
Erhaltern eingefordert und somit für mehr Rechtssicherheit gesorgt.

Privatschulen seien schon immer ein wesentlicher Bestandteil des
österreichischen Schulsystems gewesen, urteilte Rudolf Taschner (ÖVP)
. Seine Fraktionskollegin Agnes Totter (ÖVP) wies zudem darauf hin,
dass durch die vorliegende Novelle das Subsidiaritätsprinzip gestärkt
werde. Künftig würden die Bildungsdirektionen über die Verleihung und
den Entzug des Öffentlichkeitsrechts einer Privatschule entscheiden.
Durch die Etablierung des One-Stop-Shops-Prinzips bei Behördenwegen
werde es zu konkreten Entlastungen kommen, die im Schulalltag spürbar
werden.

FPÖ will österreichische Auslandsschule in Slowenien errichten

Wendelin Mölzer (FPÖ) begrüßte die Änderungen im
Privatschulgesetz, bei dem es sich um ein „relativ altes Gesetz
handle“. Damit werde nicht nur die Gründung und der Betrieb von
Privatschulen erleichtert, sondern auch das Bildungsangebot
vielfältiger gestaltet. Wichtig war ihm dabei, dass auf die
Einhaltung von Werten geachtet werde. Die Tatsache, dass in Wien
bereits jedes fünfte Kind eine Privatschule besuche, würde belegen,
dass das heimische Bildungssystem nicht mehr so durchlässig sei, gab
er zu bedenken. Außerdem erneuerte er das Anliegen der
Freiheitlichen, die Errichtung einer österreichischen Auslandsschule
in Slowenien zu prüfen.

Grüne wollen Privatschulen stärker in die Pflicht nehmen

Sigrid Maurer (Grüne) hielt es für ungerecht, dass sich kleinere
Statutschulen „mit 800 Ꞓ pro Kind und Jahr abfinden müssten“, während
andere Einrichtungen bis zu 10.000 Ꞓ erhalten würden. Sie trat dafür
ein, dass öffentliche Subventionen für konfessionelle und
nichtkonfessionelle Privatschulen verbindlich an „die Wahrnehmung
gesellschaftlicher Verantwortung“ geknüpft werden. Demnach sollte
vorgeschrieben werden, dass Privatschulen nur dann öffentliche
Subventionen erhalten, wenn sie sowohl „eine angemessene Anzahl“ von
Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf als
auch mit außerordentlichem Status aufnehmen. Außerdem sollten
Privatschulen ein verpflichtendes Kontingent an unentgeltlichen
Plätzen für Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien
bereitstellen. Aus diesem Grund werde ihre Fraktion der Novelle nicht
zustimmen können.

Mehr Rechtssicherheit bei der Verwendung von Telepräsenzsystemen
erforderlich

Um chronisch kranken Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am
Unterricht in einem gewissen Ausmaß zu ermöglichen, müssten beim
Einsatz von Telepräsenzsystemen („Schulavatare“) verbindliche
rechtliche Regelungen festgelegt werden, forderte Ralph Schallmeiner
von den Grünen, der dazu auch einen Antrag vorgelegt hatte. Er
berichtete von einem Schüler, der schwer an ME/CFS erkrankt sei und
nun aufgrund der datenschutzrechtlichen Einwände von einigen Eltern,
nicht mehr über Zoom-Meetings am Unterricht teilnehmen könne. Es
müsse in Österreich gewährleistet werden, dass das Recht auf Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben nicht durch einzelne Einsprüche
torpediert werden könne, appellierte er an den Minister.

Telepräsenzsysteme können etwa für ME/CFS-betroffene Kinder ein
wichtiges Hilfsmittel sein, um trotz ihrer gesundheitlichen
Einschränkungen den Kontakt zur eigenen Klasse zu halten, zeigte sich
auch Martina von Künsberg Sarre (NEOS) überzeugt. Alle Kinder hätten
ein Recht auf Teilhabe am Unterricht und am sozialen Leben.

Schulavatare können chronisch kranken Kindern helfen, weil sie
eine Teilhabe am Schulgeschehen ermöglichen und somit vor Isolation
schützen können, meinte Ricarda Berger (FPÖ). Gerade in der Corona-
Zeit habe man gesehen, dass Isolation zu schweren psychischen
Problemen führen könne.

Fiona Fiedler (NEOS) sprach von einer Maßnahme, die sie als
Inklusionssprecherin sehr begrüßen würde. Gerade bei Erkrankungen wie
ME/CFS, von der schätzungsweise 80.000 bis 100.000 Personen betroffen
sein sollen, würde es noch mehr Unterstützung brauchen. Ein sehr
nützliches Hilfsmittel seien die Schulavatare, also kleine Roboter,
die in der Klasse stehen und über eine App vom erkrankten Kind
gesteuert werden können. Da von einigen Eltern Bedenken geäußert
worden seien, soll mit der Erstellung einer praxisnahen Handreiche
entgegengesteuert werden.

Romana Deckenbacher (ÖVP) machte darauf aufmerksam, dass derzeit
rund 17.000 Kinder aufgrund von schweren Erkrankungen nicht am
Unterricht teilnehmen können. Da einige von ihnen keine
Heilstättenschulen besuchen können, müssten Instrumente wie die
Telepräsenzsysteme verstärkt eingesetzt werden. Da dafür noch klare
Rahmenbedingungen fehlen würden, solle vom zuständigen Ressort ein
Unterstützungspaket ausgearbeitet werden.

Von einem Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit an Schulen sprach
Paul Stich (SPÖ), der sich ebenso wie seine Vorrednerinnen für die
Initiative der Grünen bedankte. In Richtung der Freiheitlichen merkte
er noch kritisch an, dass in der Steiermark, wo die FPÖ den
Landeshauptmann und den Bildungslandesrat stelle, derzeit einige
Kürzungen im Bildungswesen wie etwa bei der Nachmittagsbetreuung
vorgenommen werden. (Fortsetzung Nationalrat) sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
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