Schönheit

PRIKRAF sichert Gesundheitsversorgung

Wien (OTS) – Mit Unverständnis reagiert der Fachverband der
Gesundheitsbetriebe (
WKÖ) auf die von SPÖ-Chef und Vizekanzler Andreas Babler im gestrigen
ORF-Sommergespräch geäußerte Kritik am Privatkrankenanstalten-
Finanzierungsfonds (PRIKRAF). Der PRIKRAF ist seit Jahren ein
wichtiger Bestandteil der österreichischen Gesundheitsversorgung,
schafft zusätzliche Behandlungskapazitäten und entlastet öffentliche
Spitäler.

Der Zweck des PRIKRAF ist gesetzlich klar geregelt: Verrechnet
werden können ausschließlich Leistungen für sozialversicherte
Patientinnen und Patienten, für die eine Leistungspflicht der
gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Ein Privatspital kann dem
PRIKRAF daher nur jene Behandlungen in Rechnung stellen, die auch von
der Sozialversicherung gedeckt sind. Schönheitsoperationen ohne
medizinische Indikation können daher weder über den PRIKRAF noch
sonst über einen der Landesgesundheitsfonds abgerechnet werden, weil
dafür keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung
besteht.

Annette Leja, Vorsitzende des Fachausschusses
Privatkrankenanstalten im Fachverband Gesundheitsbetriebe (WKÖ),
stellt klar: „Der PRIKRAF ist kein steuerfinanzierter Fonds. Während
öffentliche Spitäler zusätzlich Mittel von Bund, Ländern- und
Gemeinden erhalten, wird der PRIKRAF aus den Beiträgen der
Sozialversicherung finanziert und darf ausschließlich Leistungen
vergüten, für die eine Leistungspflicht der gesetzlichen
Krankenversicherung besteht.“

Wer den PRIKRAF schwächen will, gefährdet einen Teil jener
Versorgungsstruktur, die öffentliche Spitäler täglich entlastet.
Privatkliniken behandeln mehr als hunderttausend Sozialversicherte im
Jahr, erhalten für vergleichbare Leistungen aber deutlich geringere
Vergütungen aus Sozialversicherungsmitteln als öffentliche
Krankenhäuser. Das schafft Wahlfreiheit für Patienten und spart dem
System zugleich erhebliche Kosten.

Werner Fischl, Stv.-Vorsitzender des Fachausschusses
Privatkrankenanstalten im Fachverband Gesundheitsbetriebe (WKÖ): „Die
Behauptung, über den PRIKRAF würden Schönheitsoperationen finanziert,
hält einer sachlichen Überprüfung nicht stand. Gerade bei einem so
sensiblen Thema der Gesundheitsversorgung sollten Debatten auf Basis
von Fakten geführt werden.“ (PWK401/ES)