Pressespiegelstreit: Landgericht Berlin II weist Klage eines Online-Magazins gegen PMG Presse-Monitor ab

Berlin (OTS) – Das Landgericht Berlin II hat die Klage eines
Online-Magazins gegen
die PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG (PMG) in den wesentlichen
Punkten abgewiesen. Das Gericht folgt in seinem Urteil vom 3. Juni
2026 (Az.: 15 O 517/25) dabei der Rechtsauffassung der PMG und
bestätigt zentrale Grundsätze der Pressespiegel-Erstellung und
Rechtewahrnehmung. Lediglich dem Chefredakteur des Magazins wurde ein
Auskunftsanspruch nach der DSGVO zugesprochen.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts. Sie bringt
Kommunikationsverantwortlichen, Medienbeobachtern und Verlagen
zusätzliche Rechtssicherheit bei der Nutzung journalistischer
Inhalte“, erklärt Ingo Kästner, Geschäftsführer der PMG Presse-
Monitor. „Gleichzeitig lade ich alle Publisher, die noch nicht
Content-Partner der PMG sind, ein, ihre Inhalte im Rahmen der
Zweitverwertung auch über die PMG zu vermarkten.“

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen urheberrechtliche und
bereicherungsrechtliche Ansprüche gegen die PMG. Das Gericht stellte
klar, dass die PMG durch ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit der
Vergütung nach § 49 Urheberrechtsgesetz keine Urheberrechtsverletzung
begeht. Vielmehr macht die PMG lediglich im Auftrag der VG WORT den
gesetzlichen Vergütungsanspruch geltend, der den Rechteinhabern
zusteht.

Gericht folgt zentralen Rechtsauffassungen der PMG

Das Urteil bestätigt mehrere für die Medien- und
Kommunikationsbranche relevante Grundsätze.

So weist das Gericht die Ansicht der Klägerin zurück, dass die
Tätigkeit der PMG bei der Erhebung und Weiterleitung gesetzlicher
Vergütungen eine eigenständige Urheberrechtsverletzung darstellen
könne. Die PMG handele vielmehr im Rahmen des bestehenden
gesetzlichen Vergütungssystems.

Darüber hinaus äußert es sich zur Anwendung von § 49 UrhG auf
digitale Medienangebote. Auch wenn die Frage bislang nicht
abschließend entschieden sei, neige das Gericht eher dazu, dass die
Regelung auch auf Online-Magazine Anwendung finden könne.

Zudem stellt das Gericht klar, dass die Einordnung eines Mediums
als Fachmagazin die Anwendbarkeit von § 49 UrhG nicht grundsätzlich
ausschließt. Entscheidend sei vielmehr die Prüfung jedes einzelnen
Beitrags. Maßgeblich sei, ob dieser politische, wirtschaftliche oder
religiöse Tagesfragen behandelt.

Auch die Hinweise auf der Website des klagenden Unternehmens
genügten nach Auffassung der Richterin nicht, um einen wirksamen
Vorbehalt im Sinne des § 49 UrhG zu begründen.

Keine Zahlungs- oder Auskunftsansprüche gegen die PMG

Das Gericht weist sodann die in diesem Kontext geltend gemachten
Auskunfts- und Zahlungsansprüche gegen die PMG zurück.

Die PMG selbst sei nicht Empfängerin der betreffenden Vergütungen
gewesen und habe daher auch keinen wirtschaftlichen Vorteil erlangt.
Entsprechend bestehe für die Klägerin gegenüber der PMG kein Anspruch
auf Rückzahlung.

Ebenso verneint das Gericht einen Anspruch auf
Auskunftserteilung.

Verlässlicher Rahmen für rechtssichere Mediennutzung

Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung klarer und
rechtssicherer Lizenzierungs- und Vergütungsmodelle für die
professionelle Medienbeobachtung. Für Kommunikationsabteilungen,
Unternehmen, Behörden und Medienbeobachter schafft sie zusätzliche
Orientierung bei der Nutzung journalistischer Inhalte.

Die PMG setzt sich seit ihrer Gründung für einen transparenten
Ausgleich der Interessen von Verlagen, Urhebern und professionellen
Nutzern ein. Das Urteil bestätigt die Bedeutung dieses Ansatzes und
stärkt die Rechtssicherheit für die tägliche Arbeit mit
Pressespiegeln und Medienanalysen.

Über die PMG Presse-Monitor

Die PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG ist einer der führenden
Anbieter für die digitale Medienbeobachtung, Pressespiegel-Erstellung
und Medienauswertung im deutschsprachigen Raum. Über 900 Verlage und
Contentproduzenten aus aller Welt stellen ihre Inhalte über die PMG
täglich für eine rechtssichere Zweitverwertung zur Verfügung. Die PMG
vermarktet Inhalte und Rechte an PR-Profis und
Kommunikationsabteilungen in Unternehmen und Behörden sowie an
professionelle Medienbeobachter.

Gegründet im Jahr 2001, ist die PMG ein Gemeinschaftsunternehmen
deutscher Zeitungs- und Zeitschriftenverlage. Zu den Gesellschaftern
zählen Axel Springer, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Gruner + Jahr,
Handelsblatt Media Group, Hubert Burda Media, Spiegel-Verlag,
Süddeutsche Zeitung und der Bundesverband Digitalpublisher und
Zeitungsverleger sowie der Medienverband der freien Presse.

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