Berlin (OTS) – Aus Anlass einer aktuellen Berichterstattung des
SPIEGEL weise ich
als Rechtsanwalt von Josef Brunner namens und in Vollmacht meines
Mandanten auf Folgendes hin:
Der SPIEGEL widmet meinem Mandanten einen Artikel mit der
Überschrift „Die vielen Märchen des Start-up-Stars“ (spiegel.de) bzw.
„Der Blender“ (Printausgabe). In tendenziöser Art und Weise wird
sodann versucht, vermeintliche Widersprüche meines Mandanten im
Hinblick auf seine Lebensgeschichte aufzudecken. Dies geht etwa so
weit, dass meinem Mandanten vorgehalten wird, die von seinem Vater in
der Kindheit meines Mandanten geführte und später wegen
Zahlungsunfähigkeit geschlossene Bäckerei habe sich, anders als von
meinem Mandanten öffentlich erzählt, nicht in einem „Münchner Vorort“
befunden, sondern in dem Ort Hausham. Hausham befindet sich indes,
wie der SPIEGEL selbst schreibt, lediglich rund 40 Kilometer von
München entfernt.
Thematisiert wird vom SPIEGEL zudem, dass im Rahmen einer
Transaktion rund um das Unternehmen Learnd mein Mandant sowohl auf
Käufer-, als auch auf Verkäuferseite beteiligt gewesen ist. Hierzu
ist festzuhalten, dass seinerzeit alle kapitalmarkt- und
gesellschaftsrechtlichen Vorgaben eingehalten, der Vorgang – etwa im
öffentlich einsehbaren Wertpapierprospekt – vollständig offengelegt
und von den zuständigen Stellen auch abgesegnet wurde. Dabei wurde
ausdrücklich auch die finanzielle Angemessenheit der Transaktion
bestätigt. Den Vorwurf eines im Zuge dessen durch Dritte erstellten
„Gefälligkeitsgutachtens“ weist mein Mandant ausdrücklich zurück.
Festzuhalten ist vielmehr, dass drei voneinander unabhängige
Prüfungen die Bewertung jeweils bestätigt haben und zu konsistenten
Ergebnissen gelangten.
Auffällig ist auch ein weiterer vom SPIEGEL thematisierter
Komplex: Mein Mandant sieht sich derzeit als Beklagter einem privaten
Rechtsstreit ausgesetzt. In erster Instanz wurde diese Klage
abgewiesen, mithin vollumfänglich zugunsten meines Mandanten
entschieden. Das Münchener Landgericht fand dabei klare Worte und
ging sogar so weit, dem unterlegenen Kläger „wechselnden und immer
wieder angepassten Sachvortrag“ vorzuwerfen. Das Gericht zog daher
ausdrücklich die Glaubhaftigkeit der klägerischen Aussage in Zweifel.
Dennoch hat sich der SPIEGEL entschieden, dem erfoglosen Kläger und
dessen falscher Erzählung über seinen Anwalt, der in dem Artikel
prominent genannt wird und zu Wort kommt, eine Bühne zu bieten.
Soweit in dem Artikel zudem falsche Vorwürfe gegen meinen
Mandanten erhoben werden, bin ich auch beauftragt, rechtliche
Schritte gegen den SPIEGEL zu prüfen und einzuleiten.
Berlin, den 7. November 2025
Rechtsanwalt Nicolas Jim Nadolny