Wien (OTS) – Wie in Medien mittlerweile verlautbart wird, möchte die
Regierung den
bereits vereinbarten Gehaltsabschluss für 2026 im öffentlichen Dienst
rückgängig machen und neu verhandeln. Die Unabhängigen
GewerkschafterInnen (UGÖD) im Bundesministerium für
Landesverteidigung (BMLV) treten den jüngsten Überlegungen der
Regierung entschieden entgegen.
Die Vereinbarung über die Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst, die
im Rahmen der Sozialpartnerschaft getroffen wird, mündet in eine
Gesetzesnovelle , was ihr eine rechtliche Verbindlichkeit verleiht.
Eine solche Vereinbarung ist ein Eckpfeiler der sozialen
Partnerschaft in Österreich und darf nicht ohne Weiteres aufgekündigt
werden.
Darum ist die Neuverhandlung nicht tragbar:
– Bruch des staatlichen Wortes: Die Gehaltserhöhung für 2026 wurde
politisch vereinbart und danach gesetzlich verankert. Eine
nachträgliche Neuverhandlung käme einem Bruch einer verbindlichen
gesetzlichen Regelung gleich und würde das Vertrauen der Bediensteten
in die Regierung nachhaltig erschüttern.
– Fehlende Wertschätzung für die Leistung: Die Beschäftigten im
öffentlichen Dienst, insbesondere jene im Bundesheer, leisten täglich
unverzichtbare Arbeit für unser Land. Ein Aufschnüren des
Gehaltsabschlusses würde bedeuten, dass diese Leistungen als erstes
bei den Sparbemühungen der Regierung geopfert werden. Dies ist ein
fatales Signal und zeugt von mangelnder Wertschätzung.
– Konsolidierungsbeitrag wurde ignoriert: Die von den Bediensteten
des öffentlichen Dienstes durch den Abschluss 2025 erbrachte
erhebliche finanzielle Konsolidierung wurde von der Regierung
anscheinend nicht für eine nachhaltige Budgetkonsolidierung genutzt,
sondern schlicht verbraucht. Das Ergebnis der Gehaltsverhandlungen
2025, das mit 0,3 % unter der Inflation liegt und somit einen realen
Kaufkraftverlust für die Bediensteten bedeutet, ist ein wesentlicher
Konsolidierungsbeitrag . Nun soll der öffentliche Dienst ein weiteres
Mal die fehlende Budgetdisziplin der Politik kompensieren. Der für
2026 vereinbarte Aufschlag von 0,3 % über der Inflation dient einzig
dem Ausgleich des Kaufkraftverlustes aus dem Jahr 2025.
– Anstatt erneut den öffentlichen Dienst zur Kasse zu bitten gäbe es
an anderen Stellen Einsparungspotential wie zB.:
– Streichung der Staatssekretäre
– Verkleinerung der Kabinette auf 7 Personen
– Streichung der Generalsekretäre in den Bundesministerien
– Echte Entbürokratisierungsreform
– Staatsreform; Einheitlichkeit der Landesgesetzgebungen
– Zusammenlegung bei Klein-Verwaltungsorganisationen (Gemeinden)
– Einheitlichkeit der Besoldung von Bundes- und Landesbediensteten
Die Haltung der UGÖD BMLV
Die UGÖD BMLV lehnt die Neuverhandlung des Gehaltsabschlusses
strikt ab . Wir fordern die Regierung auf, sich an die getroffene
Vereinbarung zu halten und die Arbeitsleistung der Bediensteten des
Bundesheeres entsprechend zu honorieren.
Wir rufen alle Bediensteten dazu auf, wachsam zu bleiben und die
Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen. Die UGÖD-BMLV wird alle
notwendigen Schritte unternehmen, um die Rechte und Interessen der
Kolleginnen und Kollegen zu verteidigen.
Der öffentliche Dienst ist keine Sparbüchse!
Rückfragen an:
OStv GRUBER Jürgen
[email protected]