Wien/St. Pölten (OTS) – Weil ihre PV-Anlage von der Straße aus
sichtbar gewesen wäre, durfte
eine Hauseigentümerin in St. Pölten keinen Strom am eigenen Dach
erzeugen. Erst der Gang zum Verfassungsgerichtshof brachte die Wende.
Das Höchstgericht hob das Verbot nun auf. Für ein pauschales
Verbot von PV-Anlagen fehlt die gesetzliche Grundlage.
Der Fall zeigt einen Grundkonflikt: Während Energiepreise steigen
und der Ausbau erneuerbarer Energie politisch gewollt ist, verhindern
lokale und regionale Vorschriften oft genau diesen Schritt.
„Ich wollte einfach Strom am eigenen Dach erzeugen. Dass ich
dafür bis zum Verfassungsgerichtshof gehen musste, zeigt, wie absurd
die Situation war“, sagt die Betroffene.
Das Verfahren wurde von Rechtsanwältin Michaela Krömer geführt
und von der Klimarechtsorganisation CLAW strategisch begleitet.
Das Urteil könnte auch ähnliche Regelungen in anderen Gemeinden
zu Fall bringen.