Pestizid-Lobby vor Gericht: IGP konnte ihre Behauptung nicht belegen

Wien, am 23.6. (OTS) – GLOBAL 2000 berichtete im Dezember 2025 über
einen drastischen
Anstieg von Pestiziden seit dem Jahr 2010. Bei den sogenannten
Substitutionskandidaten, also Pestiziden mit besonderen
Gefährlichkeitsmerkmalen, die nach EU-Recht schrittweise ersetzt
werden sollen, hat sich die näherungsweise berechnete behandelte
Fläche verdoppelt. Bei PFAS-Pestiziden, die Grund- und Trinkwasser
belasten, kam es sogar zu einer Verdreifachung.

Statt sich mit den Ergebnissen auseinanderzusetzen, unterstellte
die Industriegruppe Pflanzenschutz (IGP), die die Interessen von
Pestizidherstellern wie BASF, Syngenta und Bayer/Monsanto in
Österreich vertritt, GLOBAL 2000 öffentlich die Verbreitung von
Unwahrheiten. Lagergase wie CO₂ seien fälschlich in die Auswertung
eingeflossen. Dies hätte den Pestizidanstieg verursacht. Dies weist
die Umweltschutzorganisation entschieden zurück, eine Richtigstellung
verweigerte die Lobbygruppe.

„Wir klagen nun vor dem Wiener Handelsgericht auf Unterlassung
und Richtigstellung. Bei der Verhandlung konnte die Pestizid-Lobby
ihren Vorwurf nicht belegen. Im Gegenteil: Der von ihr selbst
benannte Zeuge bestätigte auf Nachfrage der Richterin, dass die
verwendete Berechnungsmethode eine Einbeziehung von CO₂ ausschließt“,
berichtet Umweltchemiker Helmut Burtscher-Schaden.

Pestizid-Einsatz steigt, Wissenschaft bestätigt
Berechnungsmethode

GLOBAL 2000 berechnete den Anstieg der Pestizide mit einer
Berechnungsmethode, die vom Deutschen Umweltbundesamt empfohlen wird.
„Die Methode rechnet die verkauften Wirkstoffmengen mithilfe
standardisierter Hektaraufwandmengen in näherungsweise behandelte
Flächen um. Dabei erhält man gute Näherungswerte für die Häufigkeit
von Pestizidanwendungen. CO₂ wird bei dieser Methode, anders als von
der IGP behauptet, nicht berücksichtigt“, stellt Umweltchemiker
Helmut Burtscher-Schaden richtig.

Die Belastbarkeit der von GLOBAL 2000 verwendeten Methode und die
Aussagekraft der Ergebnisse werden auch in einer heute
veröffentlichten Stellungnahme von Johann Zaller, Thilo Hofmann und
Hans-Peter Hutter bestätigt:

Ob mit den Berechnungsgrundlagen des deutschen Umweltbundesamtes
oder mit den österreichspezifischen Daten der AGES: Beide Ansätze
zeigen einen vergleichbaren, aus Umwelt- und Gesundheitssicht
beunruhigenden Anstieg bei sogenannten Substitutionskandidaten. Wer
lediglich die verkauften Kilogramm von Pestiziden betrachtet, kann
leicht zu irreführenden Schlussfolgerungen gelangen. Die behandelte
Fläche ist für die Bewertung des tatsächlichen Pestizideinsatzes
wesentlich aussagekräftiger und wird deshalb auch von Behörden und
wissenschaftlichen Einrichtungen in mehreren europäischen Ländern als
Indikator herangezogen.“

Falschinformation als Gift für öffentliche Debatten

Mit der Falschbehauptung der IGP, die Pestizidauswertung von
GLOBAL 2000 hätte fälschlich CO₂ mitgerechnet, geriet die aus Umwelt-
und Gesundheitssicht zentrale Frage aus dem Fokus der öffentlichen
Debatte: Warum nimmt die Verwendung besonders problematischer
Pestizide in Österreich seit Jahren so stark zu? „Statt darüber zu
diskutieren und Lösungen zu suchen, wurde plötzlich über einen
angeblichen Rechenfehler gesprochen“, erinnert sich Helmut Burtscher-
Schaden, Umweltchemiker bei GLOBAL 2000.

Rechtsanwalt Matthias Heltschl von der Medienrechtskanzlei
Windhager ergänzt: „Die Klage richtet sich auf den Widerruf der CO₂-
Behauptung als unwahr sowie auf deren künftige Unterlassung. Gerade
diese Behauptung wurde von Dritten aufgegriffen und weiterverbreitet
und diente als Grundlage für den Vorwurf, die Auswertung von GLOBAL
2000 sei fehlerhaft. Deshalb konzentriert sich die Klage gezielt auf
diesen Punkt. Zudem hat der Fall eine grundsätzliche Dimension: Es
geht um die Frage, ob wissenschaftlich fundierte Analysen durch
unzutreffende Tatsachenbehauptungen diskreditiert werden dürfen und
welche Folgen dies für die Qualität öffentlicher Debatten hat.“

Das schriftliche Urteil wird in den nächsten Wochen erwartet.