Personenbetreuer:innen in der WKO: Ein institutionalisierter Skandal

Wien (OTS) – Mit fast 57.000 Personen sind Personenbetreuer:innen,
sogenannte 24h-
Betreuer:innen, die größte Mitgliedergruppe innerhalb der WKO. Es
handelt sich dabei fast ausschließlich um Frauen aus osteuropäischen
Ländern, die als Einpersonenunternehmer:innen zur Mitgliedschaft in
der WKO verpflichtet sind. Die Mitgliedsbeiträge, die die WKO von den
Betreuer:innen lukriert, betragen ca. 5 Mio Ꞓ jährlich.

Betreuer:innen sind in der Fachgruppe Personenbetreuung und
Personenberatung organisiert, gemeinsam mit den Besitzer:innen der
Vermittlungsagenturen. Nahezu alle Funktionen werden von
Agenturbesitzer:innen besetzt, Betreuer:innen sind innerhalb der
Fachgruppe überhaupt nicht repräsentiert, obwohl sie die Mehrheit der
Mitglieder der Fachgruppe ausmachen. Somit sind die
Agenturbesitzer:innen in der Lage ihre Interessen politisch
durchzusetzen, was nicht zuletzt im Rahmen der Pflegereform 2023 zum
Ausdruck kam.

Da die Betreuer:innen durch ihre Fachgruppe de facto nicht
repräsentiert werden, beteiligt sich die große Mehrheit auch nicht an
Wahlen bzw. tritt nicht dafür an. Das Vertrauen der Betreuer:innen in
die WKO ist aber auch aus anderen Gründen sehr gering. 2020 gab es
zum einen eine Reihe von WKO Wahlbetrügereien in der Fachgruppe im
Burgenland, in Oberösterreich und Kärnten, bei denen
Agenturbesitzer:innen massenhaft die Unterschriften von
Betreuer:innen fälschten, was enorme Empörung auslöste. Etliche
Beschuldigte wurden rechtmäßig verurteilt, einige der Verurteilten
traten trotzdem bei der WKO Wahl 2025 wieder an.

Zum anderen wird das mangelnde, nur an die Administration
ausgerichtete WKO-Service kritisiert. Betreuer:innen sind mit
schwerwiegenden Problemen wie z.B. dubiosen Vermittlungspraktiken
mancher Agenturen, die an Arbeitsausbeutung und Menschenhandel
grenzen, konfrontiert. Bei jeglichen Konflikten mit Agenturen und
Problemen in Betreuungsfamilien wird keine Beratung oder juristische
Intervention angeboten.

Der Interessenkonflikt verhindert effektive Lobby-Arbeit und ein
Beratungsangebot im Sinne der Betreuer:innen. Ebenso ist es für
Betreuer:innen schwierig, den Einblick in das laufende Geschäft der
Fachgruppen zu bekommen. Die Teilnahme an Generalversammlungen sowie
die Einsicht in Protokolle sind nur mit persönlicher Präsenz möglich.
Für die meisten Mitglieder ist zudem Deutsch nicht die Erstsprache,
was die Teilnahme und den Zugang zu Informationen deutlich erschwert.

Aufgrund dieser Machtasymmetrie werden die Interessen der
Betreuer:innen – sozial abgesicherte Arbeitsbedingungen – nie im
Vordergrund der Fachgruppe stehen. Es ist fraglich, ob
Betreuer:innen, die ihre Tätigkeit in Abhängigkeit von
Betreuungsfamilien und Vermittlungsagenturen verrichten, im Rahmen
der WKO vertreten werden sollten. Diese Tatsache würde vielmehr eine
Zugehörigkeit zu Gewerkschaften und Arbeiterkammer rechtfertigen.