Wien (PK) – Der Nationalrat wird vor dem Tagungsende am 15. Juli noch
zu drei
Sitzungen zusammenkommen und dabei auch über einige größere
Gesetzesvorhaben beraten. So steht am Mittwoch, dem 9. Juli, etwa die
umstrittene Messenger-Überwachung zur Diskussion. Um Terroranschläge
und andere schwere Straftaten zu verhindern, soll der
Verfassungsschutz künftig unter bestimmten Voraussetzungen
Nachrichten über Messenger-Dienste wie WhatsApp mitlesen können.
Außerdem ist geplant, dutzende Gesetze an das neue Grundrecht auf
Information anzupassen. So sollen künftig etwa alle in der
Transparenzdatenbank erfassten Förderungen über 1.500 Ꞓ öffentlich
zugänglich sein. Auch eine Novelle zum Parteiengesetz mit neuen
Regeln für Social-Media-Accounts von Politiker:innen steht zur
Diskussion.
Im Finanzbereich geht es insbesondere um die Umsetzung
verschiedener EU-Regularien. Außerdem werden die Abgeordneten über
den jüngsten Sportbericht, den Landesverteidigungsbericht 2024/2025
und über den aktuellen Tätigkeitsbericht der Bundesstelle für
Sektenfragen beraten. Entschließungen könnten unter anderem zur
psychosozialen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie zum
Thema Wildtierrettung gefasst werden.
Aktuelle Stunde
Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Das
Thema wählt die SPÖ.
Anpassung der Geschäftsordnung des Nationalrats
Danach werden die Abgeordneten über eine Novellierung der
Geschäftsordnung des Nationalrats, des Informationsordnungsgesetzes
und des Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz
beraten. Wie dutzende weitere Gesetze müssen auch diese im Vorfeld
des Inkrafttretens des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. September
adaptiert werden. Dabei geht es etwa um die Veröffentlichung von
Informationen von allgemeinem öffentlichen Interesse, zu der künftig
nicht nur die öffentliche Verwaltung verpflichtet ist, sondern auch
das Parlament. Laut der Novelle des Geschäftsordnungsgesetzes (GOG)
soll das in Bezug auf den Nationalrat auf der Website des Parlaments
erfolgen. Großen Änderungsbedarf sehen die Abgeordneten allerdings
nicht: Über die Parlaments-Website seien schon jetzt weitreichende
Informationen verfügbar, damit bestehe schon seit Langem Transparenz,
wird in den Erläuterungen angemerkt.
Zum Zweiten sind begriffliche Anpassungen im
Informationsordnungsgesetz und im Parlamentsmitarbeiterinnen- und
Parlamentsmitarbeitergesetz nötig. So wird statt auf
„Verschwiegenheitspflichten“ auf „Geheimhaltungspflichten“ verwiesen.
Außerdem wird Vorsorge dafür getroffen, dass vertrauliche und geheime
Dokumente, die das Parlament erhält, weiter entsprechend
klassifiziert werden können. Beide Gesetzesnovellen basieren auf Fünf
-Parteien-Anträgen und wurden vom Geschäftsordnungsausschuss
einstimmig gebilligt.
Da bei Änderungen der Geschäftsordnung des Nationalrats zwischen
der Zweiten und der Dritten Lesung mindestens 24 Stunden liegen
müssen, wird am Mittwoch nur über den Gesetzentwurf zum
Informationsordnungsgesetz und zum Parlamentsmitarbeiterinnen- und
Parlamentsmitarbeitergesetz abgestimmt. Die Dritte Lesung der GOG-
Novelle ist für Freitagabend anberaumt.
Mehr Transparenz für Wertpapiermärkte
Drei Regierungsvorlagen, die die Umsetzung von EU-Regularien für
die Finanzmärkte betreffen, hat der Finanzausschuss ins Plenum
geschickt. So sollen Änderungen im Börse- und
Wertpapieraufsichtsgesetz die Transparenz an den Wertpapiermärkten
erhöhen, um Anreize für mehr Investitionstätigkeiten innerhalb der
Europäischen Union zu schaffen. Vereinfacht werden soll dazu laut
Vorlage insbesondere der Grenzwert für die Ausnahme von der
Vorhandelstransparenz von Eigenkapitalinstrumenten. Der bisherige
„double volume cap mechanism“ soll durch eine einzelne Schwelle
ersetzt werden. Zur stärkeren Vereinheitlichung der Vor- und
Nachhandelstransparenz soll der Ermessensspielraum der zuständigen
Behörden hinsichtlich der Aufschübe von Veröffentlichungen
abgeschafft werden. Darüber hinaus passt der umfassende
Gesetzesentwurf bereits bestehende Strafbefugnisse der
Finanzmarktaufsicht an die neuen bzw. geänderten
Transparenzverpflichtungen der betroffenen Unternehmen an. Im
Finanzausschuss erhielt die Regierungsvorlage einhellige Zustimmung.
Neuerungen zur EU-Clearinglandschaft
Auch eine weitere Regierungsvorlage zur Umsetzung von EU-Vorgaben
wurde vom Finanzausschuss einstimmig gebilligt. Ziel der geplanten
Maßnahmen sei es, die EU-Clearinglandschaft attraktiver und
widerstandsfähiger zu machen, die strategische Autonomie der EU zu
unterstützen und die Finanzstabilität zu wahren, wird in den
Erläuterungen festgehalten. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen
zielen darauf ab, die Aufsicht über zentrale Gegenparteien zu stärken
und Zulassungsverfahren zu vereinfachen. Ebenso soll die Abwicklung
und Abwicklungsdisziplin von Wertpapiertransaktionen vereinfacht und
eine effiziente Aufsichtsstruktur geschaffen werden. Dazu sollen die
Strafbestimmungen im Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz (ZGVG)
erweitert, die Obergrenzen für das Ausfallrisiko geändert, das
Konzentrationsrisiko verringert und eine effizientere
Aufsichtsstruktur bzgl. der Lieferungs- und Abwicklungsdienstleistung
geschaffen werden.
Klarstellungen für den Bankensektor
„Wichtige und dringende Klarstellungen für die österreichische
Bankenlandschaft“ will die Regierung schließlich im Sanierungs- und
Abwicklungsgesetz sowie im Immobilien-Investmentfondsgesetz
vornehmen. So sollen in Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben
Kreditinstitute und Kreditinstitutsgruppen dazu verpflichtet werden,
eine Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähige
Verbindlichkeiten zu erfüllen. Damit sollen die Verlustabsorption,
Rekapitalisierung und Abwicklungsfähigkeit verbessert werden, ohne
dass dabei öffentliche Mittel eingesetzt werden. Die Dringlichkeit
ergebe sich aus den Umsetzungsvorgaben der EU selbst, deren Bedeutung
für die Wirtschaft und aus einem anhängigen
Vertragsverletzungsverfahren samt drohenden Strafzahlungen durch die
EU-Kommission, heißt es in den Erläuterungen. FPÖ und Grüne zeigten
sich im Finanzausschuss allerdings skeptisch und lehnten die Vorlage
vorerst ab: Ihrer Meinung nach war zu wenig Zeit, um die Vorschläge
zu prüfen.
Regierung will Messenger-Überwachung ermöglichen
Die Bundesregierung will der Direktion Staatsschutz und
Nachrichtendienst (DSN) die Überwachung verschlüsselter und
unverschlüsselter digitaler Kommunikation ermöglichen und hat dazu
einen umfangreichen Gesetzentwurf vorgelegt. Zur Abwehr besonders
schwerwiegender verfassungsgefährdender Angriffe, also etwa von
Terroranschlägen, soll es demnach künftig möglich sein, Nachrichten
über Messenger-Dienste mitzulesen, wobei die Überwachung nur als
„ultima ratio“ erfolgen und strengen rechtlichen und technischen
Kontrollvorgaben unterliegen soll. So sollen insbesondere ein
unabhängiger Rechtsschutzbeauftragter bzw. eine unabhängige
Rechtsschutzbeauftragte und das Bundesverwaltungsgericht zentrale
Prüf- und Genehmigungsaufgaben erhalten.
Begründet wird die Messenger- bzw. Gefährder-Überwachung damit,
dass Kommunikation heutzutage zunehmend über Dienste wie WhatsApp
oder Signal erfolge. Entsprechende Überwachungen sollen aber nur dann
erlaubt sein, wenn für das betreffende Delikt eine Freiheitsstrafe
von mindestens zehn Jahren droht oder es um Spionage geht. Zudem hat
sich die Überwachung auf Messengerdienste zu beschränken. Eine Online
-Durchsuchung des gesamten betroffenen Computersystems inklusive
lokal gespeicherter Daten wird nicht zulässig sein. Allerdings wird
bei verschlüsselten Datenströmen Spy-Software auf betroffenen Geräten
wie Computer oder Smartphones installiert werden müssen. Neben
engmaschigen Kontrollmechanismen sollen auch zeitliche Beschränkungen
und die nachträgliche Information der betroffenen Personen für
Rechtsschutz sorgen. Möglich sein soll der Einsatz von Spionage-
Software erst dann, wenn per Verordnung festgestellt wurde, dass alle
technischen Vorgaben für den Einsatz erfüllt sind.
Neuerungen bringt das Gesetzespaket darüber hinaus in Bezug auf
die Zuständigkeit des Verfassungsschutzes, die Flexibilisierung der
Aufgabenzuteilung innerhalb der DSN und bei den Berichtspflichten an
das Parlament. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, polizeiliches
Einschreiten zur Sicherung nachrichtendienstlicher Aufgaben
aufzuschieben.
Im Innenausschuss hat die Regierungsvorlage trotz mancher im
Vorfeld geäußerter Bedenken die Zustimmung von ÖVP, SPÖ und NEOS
erhalten. Die Messenger-Überwachung sei notwendig, um die Sicherheit
in Österreich zu erhöhen, so der Tenor. Ausdrücklich wurde außerdem
betont, dass es um eine gezielte Überwachung von Gefährdern und nicht
um eine Massenüberwachung gehe.
Von FPÖ und Grünen kommt dennoch scharfe Kritik. Sie wiesen im
Ausschuss auf die ihrer Meinung nach hohe Missbrauchsgefahr hin und
gaben überdies zu bedenken, dass sich Anbieter von
Überwachungssoftwareim „halblegalen Bereich“ bewegten. Statt
Messenger-Dienste mit Hilfe von „Bundestrojanern“ zu überwachen, wäre
es ihrer Meinung nach zielführender, dem Verfassungsschutz mehr
Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Den Grünen ist außerdem die
Beibehaltung einer strikten organisatorischen Trennung zwischen
Nachrichtendienst und Staatsschutz ein Anliegen. Entsprechende
Anträge der Opposition fanden im Ausschuss allerdings keine Mehrheit
und werden wohl auch im Plenum in der Minderheit bleiben.
Polizeiliche Zusammenarbeit mit den Westbalkan-Staaten
Im Rahmen der Polizeikooperationskonvention für Südosteuropa (
„PCC SEE“) gibt es bereits eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit
zwischen österreichischen und südosteuropäischen Sicherheitsbehörden
zur Bekämpfung von Terrorismus, grenzüberschreitender Kriminalität
und illegaler Migration. Nun soll diese Zusammenarbeit mit einem
Übereinkommen über den automatisierten Austausch von DNA-,
Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten verstärkt werden. Das
Übereinkommen orientiert sich dabei an der „Prümer Zusammenarbeit“,
die einen derartigen Datenaustausch bereits mit zahlreichen EU-
Ländern vorsieht. Die Ausweitung der Zusammenarbeit werde in
Österreich die Aufklärung zahlreicher ungeklärter Straftaten und eine
rasche Identifizierung gefahndeter Straftäter:innen ermöglichen,
heißt es dazu in der Regierungsvorlage. Neben den EU-Mitgliedern
Bulgarien, Rumänien und Ungarn haben auch Albanien, Mazedonien, die
Republik Moldau, Montenegro und Serbien das Übereinkommen
unterfertigt.
Mit einem ergänzenden Änderungsprotokoll zum Übereinkommen sollen
darüber hinaus datenschutzrechtliche Bedenken der Europäischen
Kommission ausgeräumt und ein bereits initiiertes
Vertragsverletzungsverfahren wieder beendet werden. Beide Abkommen
erhielten im Innenausschuss einhellige Zustimmung.
Strafrechtliche Sanktionierung illegaler Grenzübertritte
Wenig Chancen auf Erfolg haben zwei Anträge der FPÖ zum Thema
Migration. Zum einen sprechen sich die Freiheitlichen dafür aus, jede
Einreise in österreichisches Staatsgebiet ohne gültige
Einreisedokumente oder behördliche Genehmigung als Straftatbestand zu
erfassen. Sowohl Schlepper:innen als auch „Geschleppten“ sollten
demnach unbedingte Haftstrafen drohen. Außerdem will die FPÖ durch
Verschärfungen des Asylrechts Österreich für Flüchtlinge
unattraktiver machen. So sollen im Rahmen der Grundversorgung
ausschließlich Sachleistungen gewährt und medizinische Leistungen
reduziert werden. Auch die Einführung eines Straftatbestands
„Asylbetrug“, die Einführung von „Ausreisezentren“, Abschiebungen bei
falschen Angaben im Asylverfahren und die Verwehrung der
österreichischen Staatsbürgerschaft für anerkannte Flüchtlinge
gehören zum Forderungskatalog. Die anderen Fraktionen lehnten die
Anträge im Innenausschuss allerdings ab und äußerten unter anderem
verfassungsrechtliche Bedenken.
Anpassung von 140 Gesetzen an das neue Grundrecht auf Information
Am 1. September wird das Informationsfreiheitsgesetz samt
begleitender Verfassungsbestimmungen in Kraft treten. Ab dann werden
Behörden und andere öffentliche Stellen dazu verpflichtet sein,
Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen bzw.
entsprechende Auskünfte zu erteilen. In bestimmten Fällen können sie
sich aber weiterhin auf Geheimhaltungspflichten berufen, etwa wenn
Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit droht oder dies zur
Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens
geboten ist. Auch Rechte Dritter wie der Datenschutz und das
Urheberrecht sind zu beachten. Ebenso bleiben Dokumente, die der
Vorbereitung einer Entscheidung dienen, vertraulich.
Im Vorfeld des Inkrafttretens des Informationsfreiheitsgesetzes
sollen nun insgesamt 140 Gesetze an die neue Rechtslage angepasst
werden, angefangen vom Amtshaftungsgesetz über das Epidemiegesetz bis
hin zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz. Vorrangig
geht es dabei darum, den Begriff der Amtsverschwiegenheit aus den
einzelnen Gesetzen zu streichen und die neuen verfassungsgesetzlichen
Vorgaben zu implementieren. In diesem Zusammenhang werden auch
einzelne Berichtspflichten neu geregelt und datenschutzrechtliche
Bestimmungen angepasst. An geltenden Verschwiegenheitspflichten –
etwa für Ärzt:innen oder Rechtsanwält:innen – wird nicht gerüttelt.
Größere Änderungen sieht das Gesetzespaket im
Transparenzdatenbankgesetz vor. So ist vorgesehen, ab September im
Transparenzportal alle staatlichen Förderungen, die nicht an
Privatpersonen gehen, öffentlich zugänglich zu machen, sofern sie
über dem Schwellenwert von 1.500 Ꞓ liegen. Förderungen würden aus
Steuergeldern finanziert, und das Interesse der Allgemeinheit an
transparenter Information sei höher zu bewerten als persönliche
Interessen von Subventionsempfängern auf Geheimhaltung, wird dieser
Schritt begründet. Zudem ist geplant, den Datenbestand der Datenbank
um Steuererleichterungen aller Art zu erweitern. Ebenso wird eine
Weitergabe von Daten bei Verdacht auf Fördermissbrauch gestattet.
Im Strafgesetzbuch wird der Straftatbestand „Verletzung des
Amtsgeheimnisses“ durch die neue Strafbestimmung „Verletzung einer
Pflicht zur Geheimhaltung“ ersetzt, wobei die Strafdrohung mit bis zu
drei Jahren dieselbe bleibt. Per Ausschussfeststellung wurde dabei
klargestellt, dass, wenn ein Beamter bzw. eine Beamtin
nachvollziehbar zwischen Informationsinteresse und berechtigtem
Geheimhaltungsinteresse abgewogen hat und das dokumentiert wurde, im
Zweifelsfall nicht von einem Vorsatz auszugehen ist. Auch einige
nicht mit der Informationsfreiheit in Zusammenhang stehende Vorhaben
enthält die umfangreiche Sammelnovelle: So sollen
Pflegschaftsgerichte künftig wieder verpflichtend über die Einleitung
strafrechtlicher Ermittlungsverfahren informiert und der Quereinstieg
in landwirtschaftliche Schulen ermöglicht werden.
Im Verfassungsausschuss erhielt das Gesetzespaket nur die
Zustimmung der Koalitionsparteien. Die FPÖ vermisst in vielen Fällen
klare Bestimmungen, wann Auskünfte zu erteilen sind und wann nicht,
und sieht Behörden und Gemeinden im Stich gelassen. Zudem befürchtet
sie einen hohen Verwaltungsaufwand. Die Grünen kritisierten die kurze
Begutachtungsfrist und hinterfragten unter anderem den
eingeschränkten Zugang zu Schuldaten.
Problematisch werden könnte eine geschlossene Ablehnung der
Opposition für die geplante Novellierung des Bankwesengesetzes: Sie
benötigt im Plenum eine Zweidrittelmehrheit, wobei die Regierung die
Novelle vorsorglich schon aus dem 138 Gesetze umfassenden
Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz herausgelöst hat. Ebenfalls
getrennt wird über das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz
abgestimmt: Es bedarf vor seiner Kundmachung der Zustimmung aller
Länder.
Zugang von Forscher:innen und Unternehmen zu öffentlichen Daten
Mit einem neuen Datenzugangsgesetz soll Forscher:innen,
Unternehmen und Start-ups der Zugang zu geschützten öffentlichen
Daten erleichtert werden. Österreich setzt damit – mit einiger
Verspätung – auch den Daten-Governance-Rechtsakt (DGA) der EU um.
Unter anderem wird im Bundeskanzleramt eine zentrale
Informationsstelle für Nutzer:innen eingerichtet, bei der auch
Anträge zur Weiterverwendung von Daten eingebracht werden können.
Auch für die Aufsicht über private Datenvermittlungsdienste und für
„datenaltruistische Organisationen“ – das sind Organisationen, die
Daten im Sinne des Gemeinwohls kostenlos zur Verfügung stellen – wird
das Bundeskanzleramt zuständig sein.
Ziel der EU-Verordnung bzw. des Gesetzentwurfs ist es den
Erläuterungen zufolge, einen vertrauenswürdigen und sicheren Rahmen
für die Nutzung geschützter öffentlicher Daten zu schaffen und
technische Hindernisse zu überwinden. Der DGA verpflichtet die EU-
Länder aber nicht, bestimmte Daten zur Verfügung zu stellen, hält das
Bundeskanzleramt ausdrücklich fest. Daten werden in Österreich
insbesondere über die Open-Data-Plattform www.data.gv.at zur
Weiternutzung für private Anwender bereitgestellt, diese soll nun
auch mit der EU-Plattform data.europa.eu vernetzt werden. Zudem macht
die Statistik Austria über das Austria Micro Data Center (AMDC)
diverse Daten für die wissenschaftliche Nutzung zugänglich.
Im Verfassungsausschuss hat die Regierungsvorlage breite
Zustimmung erhalten. Nur die FPÖ stimmte dagegen: Sie sieht keinen
Mehrwert im Gesetz und kritisierte die dafür veranschlagten Kosten.
Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern
Mit einer Novellierung des Parteiengesetzes reagieren ÖVP, SPÖ,
NEOS und Grüne auf Entscheidungen des Unabhängigen Parteien-
Transparenzsenats (UPTS). Dieser hatte in mehreren Fällen
festgestellt, dass die Mitarbeit von Ministerbüros an Social-Media-
Accounts von Regierungsmitgliedern als unzulässige Parteispende zu
werten ist, wenn der Account nicht dem Ministerium, sondern einer
Partei gehört, und aus diesem Grund hohe Strafen verhängt. Nun soll
die Mitwirkung von Büromitarbeiter:innen – auch auf Länderebene –
unter bestimmten Bedingungen gesetzlich erlaubt werden. Voraussetzung
dafür ist, dass sich die Beiträge, die Kabinetts- bzw.
Büromitarbeiter:innen gestalten, eindeutig von parteipolitischen
Inhalten dieser Accounts abgrenzen, explizit gekennzeichnet werden
und im jeweiligen Impressum darauf hingewiesen wird. Das gleiche soll
sinngemäß auch für den Fall gelten, dass Klubmitarbeiter:innen oder
parlamentarische Mitarbeiter:innen im Namen von Klubobleuten oder
Abgeordneten Inhalte posten. Darüber hinaus wird mit der
Gesetzesnovelle klargestellt, dass europäische Partnerorganisationen
von Parteien und internationale Vereinigungen, denen die Parteien
oder eine ihrer Teilorganisationen angehören, nicht als „nahestehende
Organisationen“ gemäß Parteiengesetz zu verstehen sind.
Heftige Kritik an der Gesetzesnovelle kommt von der FPÖ. Sie ist
vor allem darüber empört, dass die Regelungen zu einem großen Teil
rückwirkend gelten sollen: Dadurch könnten ÖVP, NEOS und Grüne den
vom UPTS – nicht rechtskräftig – verhängten Strafen entgehen. Die
Freiheitlichen sehen außerdem die Regierungsparteien gegenüber den
Oppositionsparteien bevorzugt, wiewohl auch sie einen gewissen
Reformbedarf sehen.
Sportbericht 2023
Auf einhelligen Wunsch des Sportausschusses steht der
Sportbericht 2023 im Plenum zur Diskussion. Er informiert über die
bundesweiten Fördermaßnahmen im Spitzen-, Breiten- und
Nachwuchssport. Von den 218,58 Mio. Ꞓ, die 2023 an Bundesmitteln für
den Sport aufgewendet wurden, standen demnach 80,36 Mio. Ꞓ für die
allgemeine Sportförderung und Services, 131,56 Mio. Ꞓ für die
besondere Sportförderung sowie 6,65 Mio. Ꞓ für die
Bundessporteinrichtungen GmbH zur Verfügung. Der Bund nimmt im
Sportbereich in erster Linie eine Förderkompetenz wahr, wobei im
Bericht auf die gesellschafts-, sozial- und gesundheitspolitische
Funktion des Sports, der Sportvereine und der Sportverbände verwiesen
wird.
Zentrales Thema bei den Beratungen im Sportausschuss waren die
geplanten Mittelkürzungen. Bei der täglichen Bewegungseinheit für
Kinder soll es laut Staatssekretärin Michaela Schmidt aber keine
Einsparungen geben. Angestrebt wird außerdem, die Sportstätten von
Schulen verstärkt für Vereine zu öffnen. Die Kenntnisnahme des
Berichts im Ausschuss erfolgte einstimmig.
Schutz von Rehkitzen und anderen Wildtieren
FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS haben sich im Landwirtschaftsausschuss auf
einen gemeinsamen Entschließungsantrag zur Wildtierrettung geeinigt,
der auch die Zustimmung der Grünen erhielt. Um den Verlust von
Wildtieren bei Mäh- und Mulcharbeiten zu reduzieren, sollen in
Zusammenarbeit mit den Bundesländern bestehende Initiativen evaluiert
sowie der Erfahrungsaustausch und die Kooperation zwischen relevanten
Akteuren wie der Jägerschaft und der Landwirtschaft gestärkt werden.
Im Fokus steht dabei insbesondere die Rehkitz- und Niederwildrettung,
wobei es etwa darum geht, Erkennungs- und Vergrämungstechniken vor
der Mahd von Grünlandflächen weiterzuentwickeln. Um einen
rechtssicheren, effizienten und praxisnahen Einsatz von Drohnen zu
ermöglichen, wird außerdem eine verbesserte Abstimmung mit der Austro
Control angestrebt. Zur Vermeidung von Fallwild sollen auch im
Straßenverkehr vergleichbare Maßnahmen gesetzt werden.
Ausgangspunkt für die Entschließung war eine Initiative der FPÖ,
in der ein Förderprogramm zur Rehkitzrettung gefordert wird. Er fand
im Ausschuss keine Mehrheit.
Abschaffung der „AMA-Marketing-Grundsteuer“
Auch ein FPÖ-Entschließungsantrag betreffend die Abschaffung der
„AMA-Marketing-Grundsteuer“ wurde vom Landwirtschaftsausschuss
abgelehnt. Die Freiheitlichen kritisieren die im Jahr 2023 erfolgte
Umgestaltung des Beitragssystems der AMA-Marketing. Mit der
Einführung eines allgemeinen Flächenbeitrags – neben den bisherigen
produktbezogenen Beiträgen – müssten nun alle landwirtschaftlichen
Produzent:innen zur Finanzierung der AMA-Maßnahmen beitragen,
beklagen sie. Zur Entlastung der heimischen Landwirtschaft wird die
Abschaffung dieser „versteckten Grundsteuer“ gefordert. Zudem soll
das AMA-Gütesiegel durch „eine echte Herkunftskennzeichnung als
Garant für heimische Qualität“ ersetzt werden. Das AMA-Gütesiegel
bringe einen „tatsächlichen Mehrwert“ für alle entlang der
Wertschöpfungskette, hielt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig
zur Initiative im Ausschuss fest.
Sektenbericht 2024
Auf Verlangen der FPÖ werden sich die Abgeordneten mit dem
Sektenbericht 2024 befassen. Die Bundesstelle für Sektenfragen blickt
in ihrem Tätigkeitsbericht auf ein arbeitsintensives Jahr zurück, das
durch „hohe gesellschaftliche Dynamiken, neue Formen ideologischer
Einflussnahme sowie eine verstärkte digitale Präsenz potenziell
gefährdender Akteur:innen“ geprägt war, wie es im Bericht heißt.
Neben dem Schwerpunkt „Online-Monitoring zu Verschwörungstheorien“
hat laut Sektenstelle auch das „Spannungsfeld zwischen
Glaubensfreiheit und Kindeswohl“ immer mehr an Bedeutung gewonnen. In
zahlreichen Beratungsfällen habe sich gezeigt, dass Gefährdungen
häufig subtiler Natur sind, etwa in Form von rigiden Rollenbildern,
Zwangsritualen, Isolation, Verweigerung von Bildung oder
medizinischer Hilfe. Intensiver befasst haben sich die
Mitarbeiter:innen der Sektenstelle zudem mit Gefährdungen durch
weltanschauliche bzw. religiöse Anbieter in der Suchtprävention,
wobei insbesondere die Aktivitäten der Scientology-
Vorfeldorganisation „Sag Nein zu Drogen“ im Zentrum standen. Generell
verzeichnete die Bundesstelle einen Anstieg von 36 % bei den
Kontakten bzw. 20 % bei den Beratungsfällen.
Während es im Familienausschuss von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen
viel Lob für die Arbeit der Bundesstelle gab, nahmen die
Freiheitlichen eine kritische Position ein. Der Sektenbericht sei
ideologisch gefärbt und diene der politischen Diffamierung
Andersdenkender, so die zentrale Kritik.
Psychosoziale Unterstützung von Kindern und Jugendlichen
Anknüpfend an einen Antrag der Grünen betreffend mehr Schutz und
psychosoziale Unterstützung von Kindern und Jugendlichen haben ÖVP,
SPÖ und NEOS im Familienausschuss eine eigene Initiative eingebracht,
die dort einstimmig angenommen wurde. Die Abgeordneten treten darin
für verbesserte Maßnahmen der Gewaltprävention an den Schulen und
mehr Unterstützungsangebote für die psychische Gesundheit von Kindern
und Jugendlichen ein. Konkret geht es ihnen etwa um mehr Planstellen
für psychosoziales Unterstützungspersonal an Schulen, ein
niederschwelliges Angebot an Support und mehr Angebote der
außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Auch sollen die Standards
der Kinder- und Jugendhilfe in einem gemeinsamen Prozess der
Stakeholder überprüft und die Gewaltprävention ressortübergreifend
gestärkt werden.
Der ursprüngliche Antrag der Grünen wurde nur von diesen
unterstützt und blieb damit in der Minderheit. Er enthält unter
anderem die Forderungen, Einrichtungen wie „Rat auf Draht“ budgetär
langfristig abzusichern und das Mindestalter für Social-Media-
Plattformen zu erhöhen.
Landesverteidigungsbericht 2024/25
Um die Verteidigungsfähigkeit Österreichs zu erhöhen, hat das
Parlament bereits im Jahr 2022 beschlossen, mehr Mittel für das
Bundesheer bereitzustellen. Abgesichert wurde diese Budgeterhöhung
durch das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz. Gleichzeitig wurde
die Verteidigungsministerin mit diesem Gesetz verpflichtet, den
Nationalrat regelmäßig über die aktuellen sicherheitspolitischen
Rahmenbedingungen und Strategien, die Beschaffungs-, Personal- und
Investitionsplanung sowie konkrete Beschaffungsvorhaben zu
informieren.
Der Bericht für die Jahre 2024 und 2025 zeichnet ein nach wie vor
angespanntes Bild der militärischen Verteidigungsfähigkeit
Österreichs. Zwar zeitigen die gesetzten Reform- und Aufbaumaßnahmen
laut Verteidigungsministerium bereits Erfolge, doch sei die
Einsatzfähigkeit des Bundesheeres weiterhin eingeschränkt. Als
zentrales Problem wird dabei auch die angespannte Personalsituation
genannt, wobei das Ressort seine Möglichkeiten zur Personalgewinnung
weitgehend ausgeschöpft sieht. Zusätzliche Anreize – insbesondere im
Besoldungsbereich – würden nicht im Verantwortungsbereich des
Ministeriums liegen, wird festgehalten.
Die Umsetzung des „Aufbauplans“ sieht Verteidigungsministerin
Klaudia Tanner trotz der angespannten Budgetlage nicht in Gefahr, wie
sie im Landesverteidigungsausschuss betonte. Als zentrale
Nachbeschaffungen außerhalb des eigentlichen Budgetrahmens führte sie
unter anderem Investitionen in die bodengebundene Luftabwehr im
Rahmen von Sky Shield und die Eurofighter-Nachfolgefrage an. Der
Bericht wurde im Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen.
FPÖ pocht auf Ausstieg aus Sky Shield
Von allen anderen Parteien im Verteidigungsausschuss abgelehnt
wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ, der auf einen Ausstieg
Österreichs aus der Initiative „European Sky Shield“ (ESSI) abzielt.
Sie teilen die Meinung der FPÖ nicht, dass die Beteiligung an diesem
europäischen Luftverteidigungsprojekt gegen die österreichische
Neutralität und damit gegen die Verfassung verstößt. Es handle sich
vorrangig um eine „Einkaufsgemeinschaft“, ein gemeinsamer Betrieb sei
nicht vorgesehen, machte etwa die ÖVP im Ausschuss geltend. Für die
FPÖ ist Sky Shield hingegen weitaus mehr als eine
Beschaffungskooperation: Österreich würde ihrer Ansicht nach damit
einem Militärbündnis beitreten. Sie fordert daher, die Teilnahme an
Sky Shield nicht weiterzuverfolgen und alle bisherigen Vereinbarungen
aufzukündigen.
Unterstützung der Ukraine
Auch ein weiterer FPÖ-Antrag fand über die eigene Fraktion hinaus
im Verteidigungsausschuss keine Zustimmung. Dabei geht es um die
Beitragszahlungen Österreichs zur sogenannten Europäischen
Friedensfazilität, mit der die EU die Ukraine unterstützt. Die FPÖ
spricht sich dafür aus, diese Zahlungen einzustellen und ortet dabei
großes Sparpotential. Derzeit werden ihr zufolge „Milliardenbeiträge
ins Ausland transferiert“. Außerdem haben die Freiheitlichen
neutralitätsrechtliche Bedenken. Österreich würde mit den Zahlungen
„eine kriegsführende Nation sponsern“ und könne auch nicht
überprüfen, wofür das Geld verwendet werde, hieß es im Ausschuss. Dem
hielt die ÖVP entgegen, dass die Beiträge im Rahmen der Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik der EU geleistet würden. Auch die
Grünen bekannten sich ausdrücklich zur Unterstützung der Ukraine. (
Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.