Parlament: TOP im Nationalrat am 8. Juli 2026

Wien (PK) – Am 8. Juli wird der Nationalrat mit den abschließenden
Plenarberatungen über das von der Regierung vorgelegte Doppelbudget
für die Jahre 2027 und 2028 starten. Drei Tage lang werden die
Abgeordneten über die einzelnen Budgetuntergliederungen verhandeln,
beginnend mit dem Parlamentsbudget und den Budgets der anderen
Obersten Organe sowie dem Budget des Bundeskanzleramts. Auch die
Budgetkapitel Äußeres, Justiz, Inneres, Wirtschaft, Kunst und Kultur
sowie Wohnen, Sport und Medien stehen am Mittwoch zur Diskussion.

Zunächst werden die Abgeordneten in einer eigenen
Nationalratssitzung aber noch über das Budgetbegleitgesetz und
weitere budgetbegleitende Gesetze diskutieren und abstimmen.
Insgesamt sollen rund 70 Gesetze geändert bzw. neu geschaffen werden,
wobei die Vorhaben von der Einführung einer Paketsteuer über das
Einfrieren von Familienleistungen bis hin zur Senkung der
Lohnnebenkosten reichen. Auch die Pensionsanpassung 2027 soll mit dem
Budgetbegleitgesetz fixiert werden. Zur Sicherstellung des
Bahnausbaus gemäß ÖBB-Rahmenplan wollen die Koalitionsparteien
budgetäre Vorbelastungen bis zu 72,57 Mrd. Ꞓ genehmigen.

Budgetbegleitgesetz 2027-2028

Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 wurde von der Regierung
gemeinsam mit dem Doppelbudget vorgelegt und soll dazu beitragen,
dass die Regierung ihre Budgetziele erreicht. Neben der Einführung
einer Paketsteuer geht es dabei etwa um die Senkung der
Lohnnebenkosten bei gleichzeitiger Erhöhung der Körperschaftssteuer
für hohe Unternehmensgewinne, die Verlängerung der Bankenabgabe und
das Einfrieren verschiedener Familien- und Sozialleistungen wie der
Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes. Zudem müssen künftig
auch Geringverdienerinnen und Geringverdiener
Arbeitslosenversicherungsbeiträge in voller Höhe zahlen, wobei hier
Übergangsregelungen vorgesehen sind. 1,9 Mrd. Ꞓ im Jahr 2027 und
jeweils 2,2 Mrd. Ꞓ in den beiden darauffolgenden Jahren soll das
Maßnahmenpaket laut Berechnungen des parlamentarischen Budgetdienstes
für den Staatshaushalt bringen. Insgesamt beläuft sich das
Konsolidierungsvolumen in den Jahren 2026 bis 2030 demnach auf 8,4
Mrd. Ꞓ, wobei ein Teil dieser Summe auf Länder, Gemeinden und
Krankenkassen entfällt. Nicht berücksichtigt sind dabei allerdings
die im Budgetausschuss vorgenommenen Ergänzungen.

Pensionsanpassung unter der Inflation

Konkret sieht das Budgetbegleitgesetz unter anderem vor, die
Pensionen 2027 lediglich um 2,95 % und damit geringfügig unter der
erwarteten Inflationsrate zu erhöhen, bei einem Deckel von 204,44 Ꞓ.
Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension sollen allerdings ein
Plus von 3,3 % bekommen. Weiters sind im Pensionsbereich höhere
Pensionsbeiträge für Landwirtinnen und Landwirte, eine außertourliche
Erhöhung der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, geringere Pensionsbeiträge
des AMS für Bezieherinnen und Bezieher von Notstandshilfe nach
einjährigem Bezug sowie höhere Pensionssicherungsbeiträge für hohe
Beamtenpensionen in Aussicht genommen. Ebenso sollen bisherige
Kompensationszahlungen an bäuerliche Betriebe entfallen.

Neben der Familienbeihilfe und dem Kinderbetreuungsgeld bleiben
unter anderem auch das Schulstartgeld, die Ersatzzahlung für den
„Papamonat“ sowie das Kranken-, Reha- und Umschulungsgeld
eingefroren. Außerdem soll der „Familienbonus plus“ künftig zwischen
beiden Elternteilen aufgeteilt werden müssen, wenn im Haushalt kein
Kind unter vier Jahren lebt. Auch die Streichung des
Telearbeitspauschales und des Arbeitsplatzpauschales für selbständig
Beschäftigte sollen für zusätzliche Steuereinnahmen sorgen.

Höhere Gewinnbesteuerung für Unternehmen

Für Unternehmen bringt das Budgetbegleitgesetz unter anderem eine
Reduzierung der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds
(FLAF) von 3,7 % auf 2,7 % ab dem Jahr 2028, wobei im Gegenzug
künftig auch für ältere Beschäftigte Beiträge zu leisten sind.
Außerdem soll es zu einer höheren Gewinnbesteuerung kommen: Für
Einkommensteile, die den Betrag von 1 Mio. Ꞓ übersteigen, müssen
demnach ab 2028 wieder 24 % Körperschaftsteuer – statt 23 % –
abgeführt werden. Außerdem werden Banken weitere drei Jahre einen
Sonderbeitrag zur Budgetkonsolidierung leisten müssen, sollen danach
aber durch eine Senkung der Stabilitätsabgabe profitieren. Im Bereich
der Stromwirtschaft sind temporäre Einschränkungen bei Abschreibungen
vorgesehen. Auch beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag kommt es
zu vorübergehenden Beschränkungen.

Neue Paketsteuer

Das neue Paketsteuergesetz sieht vor, ab Oktober 2026 2 Ꞓ pro
Paket einzuheben, wobei nur Versandhändler betroffen sind, deren
Umsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Mio. Ꞓ
überschritten haben. Alternativ können Händler die Steuer pro
Bestellung entrichten. Fällig werden soll die Steuer mit der Annahme
der Zahlung, unabhängig davon, wann die Zustellung des Pakets bzw.
die tatsächliche Zahlung erfolgt. Auch wenn Pakete retourniert
werden, wäre die Steuer demnach zu zahlen.

Agrardiesel, Heizkesseltausch, Reparaturbonus

Für die Land- und Forstwirtschaft ist unter anderem die weitere
Subventionierung von Agrardiesel von Bedeutung, wobei das
Fördersystem auf eine Flächenförderung umgestellt werden soll.
Außerdem ist geplant, auch in den nächsten Jahren Fördermittel für
klimafitte Wälder – in Form eines neuen Waldresilienzfonds –
bereitzustellen. Zusätzliches Geld soll es überdies für die
Renaturierung von Fließgewässern geben.

Für den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme will die
Regierung ab dem Jahr 2027 jeweils 179 Mio. Ꞓ und für thermisch-
energetische Sanierungen jeweils 181 Mio. Ꞓ zur Verfügung stellen,
wobei für thermische Sanierungen nur noch Zinszuschüsse vorgesehen
sind. Sonderförderungen für einkommensschwache Haushalte könnten
künftig aus dem Klima-Sozialfonds finanziert werden. Vor dem Aus
steht hingegen der Reparaturbonus („Geräte-Retter-Prämie“), die
Fördermittel für Zwecke der Kreislaufwirtschaft werden um 30 Mio. Ꞓ
gesenkt.

Geringfügigkeitsgrenze, Arbeitslosenversicherungsbeiträge

Kurzfristig haben sich die Koalitionsparteien außerdem darauf
verständigt, die Geringfügigkeitsgrenze von 551,1 Ꞓ ein weiteres Jahr
– bis Ende 2027 – einzufrieren und die Dienstgeberabgabe für
geringfügig Beschäftigte vorübergehend von 19,4 % auf 23 % anzuheben.
Zudem sollen Beschäftigte künftig bis zum Erreichen des gesetzlichen
Pensionsalters Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen müssen. Die
gestaffelten Gutschriften zur Krankenversicherung für Selbstständige
mit niedrigem Verdienst werden 2027 halbiert und 2028 zur Gänze
gestrichen. Auch beim Lohnersatz für Unternehmen für Beschäftigte in
Altersteilzeit sind gewisse Einschränkungen in Aussicht genommen.

Mehr Geld will die Regierung hingegen ab 2029 für die
Lehrlingsförderung bereitstellen. Außerdem sollen die Länder
zusätzliche Investitionszuschüsse vom Bund erhalten, wobei 50 Mio. Ꞓ
der vorgesehenen 166,86 Mio. Ꞓ bereits heuer fließen werden.

Weitere budgetbegleitende Maßnahmen

Darüber hinaus bringt das Budgetbegleitgesetz dutzende weitere
Maßnahmen, die auch kleinere Vorhaben wie höhere Strafen für Raser,
die Anhebung der Alkoholsteuer, einen kostenlosen Blick ins Grundbuch
für Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer und eine Befreiung
von asbestbelastetem Schotter vom Altlastensanierungsbeitrag
umfassen. Zudem sollen Einsparungen bei den Universitäten in der Höhe
von 150 Mio. Ꞓ vorgenommen und verschiedene Schritte zur Bekämpfung
von Steuerbetrug und Sozialleistungsmissbrauch gesetzt werden. Dem
ORF werden Kompensationszahlungen in der Höhe von rund 93 Mio. Ꞓ
gestrichen. Auch höhere Verwaltungsstrafen für eine Störung der
öffentlichen Ordnung und andere Verstöße gegen das
Sicherheitspolizeigesetz, Adaptierungen bei den Gerichtsgebühren,
erweiterte Rechtsmittelbeschränkungen in Zivilprozessen, eine
Entlastung von Schöffengerichten, eine einfachere Abholung der 2024
beschlossenen Wohnbaumilliarde durch die Länder und etliche weitere
Vorhaben gehören zum umfangreichen Paket.

Im Budgetausschuss haben das Budgetbegleitgesetz und die
ergänzende Änderung des Dienstgeberabgabegesetzes jeweils die
Zustimmung der Koalitionsparteien erhalten. Die Grünen behielten sich
aber vor, im Plenum eine getrennte Abstimmung zu verlangen. Demnach
könnten sie einzelnen aus ihrer Sicht positiven Maßnahmen wie der
geplanten höheren Gewinnbesteuerung für Unternehmen zustimmen.

Budgetäre Vorbelastungen für den Bahnausbau

Begleitend zu den Budgetentwürfen und zum Budgetbegleitgesetz
wollen die Koalitionsparteien den Verkehrsminister traditionsgemäß
dazu ermächtigen, das Budget vorzubelasten, um den Bahnausbau gemäß
ÖBB-Rahmenplan abzusichern. Dabei geht es insbesondere um
langfristige Verträge mit der ÖBB Infrastruktur AG und damit in
Zusammenhang stehende Annuitäten für Großprojekte wie den Brenner
Basistunnel, die zum Teil bis ins Jahr 2081 reichen.

Konkret werden durch das vorliegende Bundesgesetz budgetäre
Vorbelastungen in der Höhe von bis zu 72,57 Mrd. Ꞓ, bezogen auf die
Finanzjahre 2027 bis 2032, ermöglicht. Der Großteil davon ist mit
62,94 Mrd. Ꞓ für Annuitäten vorgesehen, wobei darin auch Vorsorgen
für steigende Annuitätenzinsen und für Naturkatastrophen enthalten
sind. Dazu kommen Zuschüsse für den Betrieb und die Instandhaltung
der Schieneninfrastruktur in der Höhe von bis zu 9,64 Mrd. Ꞓ.

Insgesamt werden laut Verkehrsminister Peter Hanke in den
kommenden fünf Jahren 19,5 Mrd. Ꞓ in den Bahnausbau investiert. Aus
Budgetgründen kommt es allerdings auch in diesem Bereich zu
Einsparungen: Etliche Projekte wie die Flughafenspange östlich von
Wien Schwechat werden sich dadurch verzögern.

Parteienförderung, Politikerbezüge

In eigener Sache will die Politik nicht nur die Parteienförderung
bis Ende 2028 einfrieren, sondern auch die Förderung der
Parlamentsklubs. Zu diesem Zweck muss das Klubfinanzierungsgesetz
geändert werden. Außerdem ist geplant, die Bezüge von
Bundespolitikerinnen und Bundespolitikern – nach mehreren
Nulllohnrunden – 2027 lediglich um 1 % zu erhöhen. Davon betroffen
sind nicht nur die Mitglieder der Bundesregierung inklusive Kanzler
und Vizekanzler, der Bundespräsident sowie die Abgeordneten zum
Nationalrat und die Mitglieder des Bundesrats, sondern auch
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und die dreiköpfige
Volksanwaltschaft.

Während die Novelle zum Klubfinanzierungsgesetz im
Budgetausschuss von allen fünf Fraktionen gemeinsam auf den Weg
gebracht wurde, lehnte die FPÖ die Änderung des Bundesbezügegesetzes
ab. Sie hält das Plus von 1 % angesichts der aktuellen Budgetlage
nicht für gerechtfertigt. Außerdem plädierte sie dafür, auch die
Spitzengehälter im Management von staatsnahen Betrieben zu begrenzen.

Budgetdefizit soll 2027 und 2028 weiter sinken

Am Nachmittag werden die Abgeordneten dann – in einer weiteren
Plenarsitzung – mit den Detailberatungen über das Doppelbudget
2027/28 und den neuen Bundesfinanzrahmen bis zum Jahr 2031 starten.
Mit den beiden Haushaltsentwürfen will die Regierung den im
vergangenen Jahr eingeschlagenen Konsolidierungskurs fortsetzen. Ziel
ist es, das Defizitverfahren der EU 2028 wieder zu verlassen. In
diesem Sinn sollen 2027 weitere 2,1 Mrd. Ꞓ und 2028 5 Mrd. Ꞓ
eingespart werden, um gleichzeitig Spielraum für „Offensivmaßnahmen“
wie die Senkung von Lohnnebenkosten, die Einführung eines zweiten
verpflichtenden und kostenfreien Kindergartenjahres und die Stärkung
der mobilen Pflege zu schaffen. Erstmals wird der Nationalrat ein
„echtes“ Doppelbudget beschließen.

Konkret sind im Bundesfinanzgesetz 2027 für das kommende Jahr
Einnahmen in der Höhe von 112,7 Mrd. Ꞓ und Ausgaben in der Höhe von
128,2 Mrd. Ꞓ veranschlagt. Das entspricht einem Defizit des Bundes
von 15,5 Mrd. Ꞓ bzw. 2,7 % des BIP, berechnet nach den Maastricht-
Kriterien. Gesamtstaatlich wird ein Minus von 3,5 % erwartet. Auch
2028 bleibt der Saldo des Bundes bei Einnahmen in der Höhe von 115,8
Mrd. Ꞓ und Ausgaben von 129 Mrd. Ꞓ mit 13,2 Mrd. Ꞓ deutlich negativ.
Das Defizit des Bundes würde damit aber auf 2,3 %, jenes des
Gesamtstaates auf die Maastricht-Grenze von 3 % sinken. Die
Staatsschulden sollen weiter ansteigen und 2031 bei 85 % des BIP
liegen.

Ob die Zahlen halten werden, hängt laut Finanzminister Markus
Marterbauer vor allem von der Konjunkturentwicklung ab. Es gebe ein
gewisses budgetäres Risiko, hatte er in seiner Budgetrede mit Verweis
auf globale Krisen eingeräumt. Vorläufig sei man aber auf Kurs, hielt
er bei den Beratungen im Budgetausschuss fest.

Die Opposition kann den beiden Voranschlägen allerdings wenig
abgewinnen. Sie sieht viele Sparmaßnahmen kritisch. So werden nach
Meinung der Grünen untere Einkommensgruppen benachteiligt, zudem
werde zu wenig in den Klimaschutz investiert. Die FPÖ vermisst
strukturelle Reformen und sieht Einsparungsmöglichkeiten bei
Förderungen und in der Verwaltung zu wenig genutzt. Nur das
Parlamentsbudget erhielt im Budgetausschuss mit Zustimmung der FPÖ
eine breitere Mehrheit.

Präsidentschaftskanzlei

Für die Präsidentschaftskanzlei sind im Doppelbudget 2027/2028
jeweils rund 12,3 Mio. Ꞓ pro Jahr vorgesehen. Gegenüber dem
Bundesvoranschlag 2026 bedeutet dies für 2027 einen Anstieg von 0,12
Mio. Ꞓ (0,9 %). 2028 bleiben die Ausgaben auf gleichem Niveau. Der
Anstieg der Auszahlungen im Jahr 2027 resultiert hauptsächlich aus
steigenden Personalkosten aufgrund gesetzlicher Gehaltsanpassungen.
Unverändert im Vergleich zum Vorjahr sieht der Personalplan 2027 für
die Präsidentschaftskanzlei 93 Planstellen vor. Für das Jahr 2028 ist
eine Reduktion um eine Planstelle vorgesehen und bis 2031 ein
Rückgang auf 88 Planstellen geplant.

Bundesgesetzgebung

Das Parlamentsbudget sinkt von 2026 auf 2027 um 2,3 %. 2027 soll
es 276 Mio. Ꞓ und 2028 278 Mio. Ꞓ betragen. Der sparsame Kurs soll
fortgeführt werden, größere Investitionen sind laut
Nationalratspräsident Walter Rosenkranz nicht vorgesehen. Auch 29
Planstellen sollen bis 2031 abgebaut werden. Die Einsparungen sind
unter anderem aufgrund von niedrigeren Kosten bei Werkleistungen für
Untersuchungsausschüsse sowie durch geringere Ruhebezüge von
Abgeordneten möglich. Schwerpunkte liegen in den Bereichen
Öffentlichkeitsarbeit und Demokratiebildung. So soll etwa die
Demokratiewebstatt online neu gestaltet werden.

Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof

Aufgrund steigender Mieten, Werkleistungen und Energiekosten ist
das Budget für den Verfassungsgerichtshof im Jahr 2027 mit 21,2 Mio.
Ꞓ veranschlagt. Dies bedeutet im Vergleich zum Bundesvoranschlag 2026
ein Plus von 0,22 Mio. Ꞓ (1 %). Im Jahr 2028 erhöht sich das Budget
auf rund 21,4 Mio. Ꞓ. Die Zahl von 110 Planstellen bleibt konstant
und soll bis 2031 unverändert fortgeschrieben werden. Auch die
Auszahlungen für den Verwaltungsgerichtshof sind im Budgetentwurf
2027 höher als im Bundesvoranschlag 2026. Sie steigen von 26,9 Mio. Ꞓ
um 0,59 Mio. Ꞓ (2,2 %) auf 27,49 Mio. Ꞓ. Zurückzuführen ist dies auf
steigende Personalkosten, während der betriebliche Sachaufwand
rückläufig budgetiert ist. Für 2028 ist ein weiterer Anstieg der
Auszahlungen um 0,09 Mio. Ꞓ auf 27,58 Mio. Ꞓ vorgesehen. Der
Personalplan bleibt mit 202 Planstellen auf gleicher Höhe und soll
bis zum Ende der Bundesfinanzrahmenperiode 2031 fortgeschrieben
werden.

Volksanwaltschaft

Für die Volksanwaltschaft sind im Doppelbudget weitgehend stabile
bis leicht steigende Ausgaben budgetiert. Ausgehend von 16,1 Mio. Ꞓ
im Jahr 2025 steigen die budgetierten Auszahlungen bis 2028 auf 16,8
Mio. Ꞓ. Ab dem Jahr 2027 sind im Personalplan unverändert 90
Planstellen vorgesehen, nachdem die Anzahl im Jahr 2026 um drei
Stellen reduziert wurde. Die geringfügigen Einnahmen von 0,1 Mio. Ꞓ
für 2027 und 2028 betreffen insbesondere Pensionssicherungsbeiträge.
Eine neue Aufgabe der Volksanwaltschaft ist ihre Funktion als
unabhängige Überwachungsstelle gemäß dem Gemeinsamen Europäischen
Asylsystem (GEAS).

Rechnungshof

Die Budgetentwürfe sehen für den Rechnungshof Ausgaben von 48,9
Mio. Ꞓ (2027) bzw. 48,85 Mio. Ꞓ (2028) vor. Die Einnahmen sind
vergleichsweise unbedeutend, sie werden für 2027 und 2028 mit jeweils
0,086 Mio. Ꞓ veranschlagt. Durch den Verzicht auf die Nachbesetzung
von drei Planstellen soll es 2027 gegenüber dem Bundesvoranschlag
2026 zu einem Rückgang der Personalkosten kommen.

Bundeskanzleramt und Integration

Für die Aufgabenbereiche des Bundeskanzleramts sollen 2027 652,6
Mio. Ꞓ und 2028 660,5 Mio. Ꞓ aufgewendet werden. Damit steigen die
Budgetmittel kommendes Jahr um 103,5 Mio. Ꞓ bzw. 19 % an. Begründet
wird dieser Zusatzbedarf mit steigenden Kosten und notwendigen
Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, IT und Integration.
Durch die Investitionen in die Digitalisierung und die künstliche
Intelligenz sollen langfristig Einsparungen und Vereinfachungen in
der Verwaltung erreicht werden.

Die Ausgaben im Integrationsbereich steigen von veranschlagten 79
Mio. Ꞓ im Jahr 2026 auf 99 Mio. Ꞓ im Jahr 2027 (+20 Mio. Ꞓ bzw. +25,3
%) und sollen 2028 auf 101 Mio. Ꞓ anwachsen. Laut Budgetdienst des
Parlaments ist der wesentliche Grund dafür, dass ein Teil der bisher
nur als Ermächtigung vorgesehenen Mittel – insbesondere für
Deutschkurse – in das reguläre Budget übernommen wird. Die
Budgetmittel für den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) steigen
dadurch 2027 von 62 Mio. Ꞓ auf 82 Mio. Ꞓ und 2028 auf 85 Mio. Ꞓ.
Zusätzlich stehen in beiden Jahren weiterhin Ermächtigungen von
jeweils 25 Mio. Ꞓ für Deutschkurse zur Verfügung. Für Projekte des
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU sind darüber
hinaus weiterhin knapp 6 Mio. Ꞓ jährlich vorgesehen.

Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport

Für die in die Zuständigkeit von Vizekanzler Andreas Babler
fallenden Bereiche Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport sind
Ausgaben von 608,6 Mio. Ꞓ im Jahr 2027 sowie 609,3 Mio. im Jahr 2028
vorgesehen. Im Vergleich zum Bundesvoranschlag 2026 bedeutet dies
einen Rückgang der Auszahlungen im Jahr 2027 um 109 Mio. Ꞓ (-15,2 %).
Dieser resultiert hauptsächlich aus dem Wegfall der
Kompensationszahlungen an den ORF für den Entfall des Vorsteuerabzugs
in der Höhe von rund 93 Mio. Ꞓ. Die Einnahmen werden für 2027 mit 46
Mio. EUR und für 2028 mit 296 Mio. Ꞓ veranschlagt. Der Zuwachs der
Einnahmen im Jahr 2028 ist dabei durch eine Funkfrequenzversteigerung
im Bereich Telekommunikation und Breitband bedingt.

Für die allgemeine und besondere Sportförderung zusammen sind
2027 198,3 Mio. Ꞓ, für 2028 194,2 Mio. Ꞓ vorgesehen (2026: 195 Mio Ꞓ)
. Zudem wird eine jährliche Förderung von 6,5 Mio. Ꞓ für die
Bundessporteinrichtungen GmbH bis 2028 fortgeschrieben. Die
allgemeine Sportförderung soll konkret 2027 vom Voranschlag 2026 um
6,7 Mio. Ꞓ auf 78,3 Mio. Ꞓ und 2028 nochmals um 4,1 Mio. Ꞓ auf 74,2
Mio. Ꞓ sinken. Die Mittel für die tägliche Bewegungseinheit in
Bildungseinrichtungen sollen demgegenüber von veranschlagten 14 Mio.
Ꞓ im Jahr 2026 in den Jahren 2027 und 2028 auf 20,6 Mio. Ꞓ steigen.
Eine Aufstockung der Mittel um 10 Mio. Ꞓ auf 120 Mio. Ꞓ jeweils für
2027 und für 2028 ist außerdem bei der besonderen Sportförderung
vorgesehen.

Kunst und Kultur

Nach mehreren Jahren steigender Budgets für Kunst und Kultur ist
mit dem Bundesvoranschlag 2027 erstmals wieder ein Rückgang der
Mittel zu verzeichnen. 2026 betrug das Gesamtbudget für Kunst und
Kultur rund 629,8 Mio. Ꞓ. Für 2027 sind nur 608,7 Mio. Ꞓ vorgesehen.
Mit dem Bundesvoranschlag für 2028 soll der Betrag dann wieder leicht
auf 617,4 Mio. Ꞓ ansteigen. Das Kunst- und Kulturbudget unterteilt
sich in zwei große Bereiche, die Finanzierung der großen
Kultureinrichtungen des Bundes (Bundesmuseen und Nationalbibliothek
sowie Bundestheater) sowie die Kunst- und Kulturförderung.

Die Kunst- und Kulturförderungen soll 2027 um 13,6 Mio. Ꞓ auf
253,3 Mio. Ꞓ sinken (2026: 268,4 Mio. Ꞓ). Die Budgetmittel für
Kultureinrichtungen des Bundes gehen aufgrund der Kürzung der
Investitionsmittel der Bundesmuseen 2027 gegenüber 2026 (361,4 Mio. Ꞓ
) um rund 6 Mio. Ꞓ auf 355,4 Mio. Ꞓ zurück. Sie werden dann 2028 in
gleicher Höhe bleiben.

Äußeres

Für die außenpolitischen Agenden sieht das Doppelbudget 2027
624,1 Mio. Ꞓ und somit eine marginale Steigerung um 0,7 % gegenüber
dem Bundesvoranschlag 2026 (619,7 Mio. Ꞓ) vor. Für 2028 ist eine
weitere 0,9-prozentige Steigerung auf 629,6 Mio. Ꞓ disponiert.
Während bei der Verwaltung gespart wird, steigen die budgetären
Mittel für die Absicherung von ausländischen Liegenschaften, die
Sicherheit von Botschaftspersonal und IT. Für den Sitz im UN-
Sicherheitsrat wurden Ermächtigungsvorkehrungen getroffen, für
Entwicklungszusammenarbeit gibt es geringfügig mehr Geld.

Justiz

Das Justizbudget soll in den kommenden zwei Jahren mit jeweils
rund 2,4 Mrd. Ꞓ annähernd gleich bleiben. Die Steigerung 2027 im
Vergleich zum Voranschlag 2026 beläuft sich auf 5,8 Mio. Ꞓ, 2028
gegenüber 2027 ist es ein Plus von 4,9 Mio. Ꞓ. Eingepreiste
Änderungen ergeben sich demnach etwa durch budgetäre Vorsorge für
Gehaltserhöhungen, einen geringeren Bedarf an Beiträgen zu
Verteidigungskosten sowie durch Steigerungen bei Erwachsenenschutz
und Opferhilfe. Im Strafvollzug ist laut Budgetdienst 2027 ein Plus
von 7 Mio. Ꞓ bzw. 2,3 % vorgesehen, 2028 ein weiteres Plus von 2 Mio.
Ꞓ. Außerdem gibt es für den Straf- und Maßnahmenvollzug
Ermächtigungen von jeweils 60 Mio. Ꞓ.

Demgegenüber stehen 2027 und 2028 jeweils budgetierte Einnahmen
des Ressorts von 1,54 Mrd. Ꞓ. Diese steigen damit 2027 im Vergleich
zum Voranschlag 2026 um 90 Mio. Ꞓ an. Der Anstieg ist vor allem auf
höhere Einzahlungen aus Kostenbeiträgen und Gebühren wie etwa die
Grundbuchgebühren zurückzuführen. Die Planstellen in der Justiz sind
laut Erläuterungen von den allgemeinen Einsparungen beim Personal im
Bund ausgenommen und sollen mit 12.516 Planstellen unverändert
bestehen bleiben.

Inneres und Fremdenwesen

Für das Innenressort sind im Budgetentwurf 2027 Auszahlungen von
4,10 Mrd. Ꞓ und 2028 von 4,11 Mrd. Ꞓ vorgesehen. Während die
Gesamtausgaben damit weitgehend stabil bleiben, sinken die
Personalausgaben aufgrund geringerer Mehrdienstleistungen, einer
eingeschränkten Nachbesetzung in der Verwaltung sowie eines negativen
Struktureffekts. Gleichzeitig steigen die Ausgaben für den
betrieblichen Sachaufwand, insbesondere für das Bundesamt für
Cybersicherheit, für Fahrzeuge, neue Hubschrauber, Schutzausrüstung
und Mieten. Zusätzliche Investitionen sind zudem für die Umsetzung
der NIS-2-Richtlinie und den Ausbau der Cybersicherheit vorgesehen.
Höhere Einnahmen erwartet das Ressort unter anderem durch die
geplante Anhebung von Verkehrsstrafen.

Für den Bereich Fremdenwesen sind im Budgetentwurf 2027
Auszahlungen von 540 Mio. Ꞓ und 2028 von 420 Mio. Ꞓ vorgesehen. Damit
gehen die Mittel gegenüber 2026 um 13,1 % bzw. im Folgejahr um
weitere 22,3 % zurück. Hauptgrund dafür sind deutlich geringere
Ausgaben für die Grundversorgung infolge rückläufiger Asylzahlen
sowie der erwarteten Auswirkungen des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems (GEAS) und beschleunigter Asylverfahren. Die Mittel für
die Grundversorgung sinken von 415 Mio. Ꞓ im Jahr 2026 auf 335 Mio. Ꞓ
im Jahr 2027 und 208 Mio. Ꞓ im Jahr 2028.

Wirtschaft und Wirtschaftsforschung

An Offensivmaßnahmen im Wirtschaftsbudget finden sich vor allem
eine Verlängerung des Stromkostenausgleichs für energieintensive
Betriebe sowie ein neuer Industriestrompreis für 2027 bis 2029. Die
Auszahlungen für die Wirtschaft sollen 2027 1,01 Mrd. Ꞓ (+22,8 Mio. Ꞓ
zum Voranschlag 2026) und 2028 1,29 Mrd. Ꞓ (+283,2 Mio. Ꞓ zum
Voranschlag 2027) betragen. Im Jahr 2027 sind davon für den
Stromkostenausgleich für die Industrie gemäß
Standortabsicherungsgesetz (SAG) 75 Mio. Ꞓ veranschlagt. Im Jahr 2028
schlägt neben diesen 75 Mio. Ꞓ auch der Industriestrompreis mit 175
Mio. Ꞓ zu Buche, da dafür die Auszahlungen erst von 2028 bis 2030
erfolgen sollen. Gegenfinanziert werden sollen die Maßnahmen laut
Budgetbericht durch eine befristete Absenkung der degressiven
Abschreibung für Elektrizitätsunternehmen sowie durch zusätzliche
Dividendeneinnahmen aus der ÖBAG bzw. der Verbund AG.

Die Ausgaben für die Transformation der Industrie (+51 Mio. Ꞓ)
und für Energieeffizienz (+40 Mio. Ꞓ) sind dem Budgetdienst zufolge
2028 wieder höher budgetiert. Für die Verlängerung der strategischen
Gasreserve sind 114 Mio. Ꞓ im Jahr 2027 sowie 120 Mio. Ꞓ im Jahr 2028
vorgesehen. Bei der zweiten Säule des Chips Act sollen die Ausgaben
von 63 Mio. Ꞓ im Voranschlag 2026 auf 100 Mio. Ꞓ im Jahr 2028
steigen. Für den Tourismus sind 2027 unverändert 61 Mio. Ꞓ
budgetiert, 2028 sollen die Mittel auf 64 Mio. Ꞓ steigen.

Die Einnahmen für das Ressort werden für 2027 mit 1,32 Mrd. Ꞓ und
für 2028 mit 1,44 Mrd. Ꞓ veranschlagt (Voranschlag 2026: 1,27 Mrd. Ꞓ)
. Sie bestehen hauptsächlich aus den Dividenden der Österreichischen
Beteiligungs AG (ÖBAG) und der Verbund AG. Im Vergleich zur
Vorjahresplanung sind die Einzahlungen in den Jahren 2027 (+203 Mio.
Ꞓ) sowie 2028 (+317 Mio. Ꞓ) deutlich höher.

Das Budget für die Forschung in der Wirtschaft beinhaltet in
erster Linie die Dotierung der zentralen
Forschungsförderungseinrichtungen wie AWS (Austria Wirtschaftsservice
), FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) und CDG (
Christian Doppler Forschungsgesellschaft) sowie die Beteiligungen an
IPCEIs (Important Projects of Common European Interest). Ziel der
Programme sei, bis zum Jahr 2030 zum internationalen Spitzenfeld
aufzuschließen und den FTI-Standort Österreich zu stärken.

Die Auszahlungen im Budgetkapitel Wirtschaft-Forschung sind 2027
mit 223,7 Mio. Ꞓ und 2028 mit 218,6 Mio. Ꞓ veranschlagt. Sie steigen
damit 2027 im Vergleich zum Voranschlag 2026 um 4,4 Mio. Ꞓ und sinken
2028 gegenüber 2027 um 5,1 Mio. Ꞓ. So sind etwa für die auslaufende
Transformationsoffensive ab 2027 keine Mittel mehr vorgesehen. Im
Gegenzug sollen die Auszahlungen an die FFG 2027 um 77 Mio. Ꞓ auf 126
Mio. Ꞓ steigen. Zudem soll die Christian Doppler
Forschungsgesellschaft künftig vollständig aus diesem Budgettopf
finanziert werden.

Nach den Beratungen über das Wirtschaftsbudget werden die
Verhandlungen über das Doppelbudget 2027 und 2028 und den neuen
Bundesfinanzrahmen unterbrochen und am Donnerstag fortgesetzt. (
Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu/kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.