Parlament: TOP im Nationalrat am 25. März 2026

Wien (PK) – Am ersten Tag des März-Plenums werden die Abgeordneten
unter anderem
über Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit beraten. So sollen etwa E-
Mopeds von Radwegen auf die Fahrbahn verbannt und eine Helmpflicht
für E-Scooter für unter 16-Jährige eingeführt werden. Zudem ist
geplant, die rechtlichen Grundlagen für automationsgestützte
Zufahrtskontrollen zu verkehrsberuhigten Zonen – etwa in Innenstädten
-zu schaffen und Schummeln bei Führerscheinprüfungen strenger zu
ahnden. Auch über mehr Transparenz bei der Bestellung des ORF-
Direktoriums, eine Lockerung des Werbeverbots für Regierungsinserate,
die Umsetzung neuer EU-Vorgaben für politische Werbung und eine
Erhöhung der Frauenquote in Aufsichtsräten wird der Nationalrat
diskutieren.

Schließt der Wirtschaftsausschuss seine Beratungen zeitgerecht
ab, wird außerdem die von der Regierung angekündigte
„Spritpreisbremse“ auf die Tagesordnung kommen. Die dafür nötigen
Gesetzentwürfe sollen am Montag in einer Sondersitzung eingebracht
werden. Laut Regierung ist geplant, im Falle außerordentlicher
Preissprünge die Mineralölsteuer vorübergehend zu senken und in die
Margen von Raffinerien und Tankstellen einzugreifen, um eine Senkung
der Preise für Diesel bzw. Benzin um rund zehn Cent je Liter zu
bewirken.

Aufgerufen sind die Abgeordneten am Mittwoch außerdem, ein
Ersatzmitglied für den Verfassungsgerichtshof zu wählen.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, für die
den Grünen die Themenwahl zukommt.

Nationale Strategie gegen Antisemitismus

An der Spitze der Tagesordnung steht ein Bericht der Regierung
über die Nationale Strategie gegen Antisemitismus für die Jahre 2025
bis 2030. Diese schließt an die Antisemitismusstrategie 2021 bis 2024
an und definiert acht Handlungsfelder mit 49 Maßnahmen, um jüdisches
Leben in Österreich zu schützen und langfristig abzusichern,
Antisemitismus in all seinen Formen einzudämmen und die Erinnerung an
die Opfer der Shoah aufrechtzuerhalten. Dazu gehören etwa der Ausbau
von Melde- und Erfassungssystemen, die Sicherstellung einer
effektiven Verfolgung von Antisemitismus, die Aufnahme von
Antisemitismus als verpflichtendes Querschnittsthema in
Integrationsprogrammen und die Erstellung eines Handbuchs zur
Erkennung von Rechtsextremismus im Fußball. Ebenso ist ein Ausbau der
Social-Media-Präsenz zur Vermittlung der Strategie und ihrer Inhalte
geplant. Eine neue Welle des Antisemitismus nach dem Angriff der
Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 habe gezeigt, wie wichtig die
Weiterentwicklung der Strategie sei, betont die Regierung.

Der Bericht wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig zur
Kenntnis genommen und wird auf dessen ausdrücklichen Wunsch auch im
Plenum diskutiert.

„Mittleres Management“ an Pflichtschulen

Mit einer von der Regierung vorgeschlagenen Dienstrechtsnovelle
soll ein „mittleres Management“ an Pflichtschulen eingeführt werden.
Es soll die erst vor kurzem eingeführten pädagogisch-administrativen
Fachkräfte an Volks- und Mittelschulen stufenweise ersetzen und
sowohl die Schulleitung als auch die Lehrkräfte entlasten. Dabei geht
es nicht um eine neue Hierarchieebene an Pflichtschulen, wie die
Regierung in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf hervorhebt.
Vielmehr sollen bestimmte Lehrerinnen und Lehrer administrative
Aufgaben wie die Organisation schulischer Veranstaltungen oder die
Aufbereitung von Informationen übernehmen und im Gegenzug ihre
Unterrichtstätigkeit reduzieren. Wie viele Ressourcen dafür zur
Verfügung stehen, hängt von der Größe der Schule ab. Für die
Verteilung der Aufgaben und die Auswahl geeigneter Lehrkräfte wird –
im Sinne einer Stärkung der Schulautonomie – die Schulleitung
zuständig sein.

Im Verfassungsausschuss stimmte nur die FPÖ gegen das
Gesetzesvorhaben, das zum Teil auch für allgemeinbildende höhere
Schulen (AHS) und berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMHS)
zusätzliche Ressourcen für administrative Aufgaben bringt. Sie
kritisiert, dass weiterhin Lehrerinnen und Lehrer für administrative
Aufgaben eingesetzt werden sollen, statt klar zwischen
administrativem und pädagogischem Bereich zu trennen. Für das Plenum
ist ein Abänderungsantrag zu erwarten: Laut Staatssekretär Alexander
Pröll sollen Anregungen aus dem vom Ausschuss durchgeführten
Begutachtungsverfahren in den Gesetzesentwurf eingearbeitet werden.

Neue EU-Vorgaben für politische Werbung

Mit dem „Politische-Werbung-Gesetz“ und begleitenden Änderungen
im Mediengesetz soll einer neuen EU-Verordnung Rechnung getragen
werden. Um mehr Transparenz zu schaffen und Informationsmanipulation
zu unterbinden, gelten seit Herbst vergangenen Jahres EU-weit
einheitliche Regelungen zur Kennzeichnung politischer Werbung.
Außerdem ist es grundsätzlich nicht mehr erlaubt, besonders sensible
Daten wie ethnische Herkunft, politische Meinung, Religion oder
sexuelle Orientierung für gezielte Schaltungen politischer Anzeigen –
etwa in Sozialen Medien – zu verwenden.

In Österreich soll neben der Datenschutzbehörde und dem
Parlamentarischen Datenschutzkomitee auch die KommAustria für die
Überwachung der EU-Vorgaben zuständig sein. Zudem wird mit dem
vorliegenden Gesetz ein abgestufter Sanktionenkatalog festgelegt und
die Kooperation zwischen den Behörden geregelt. Je nach
Deliktskategorie drohen Strafen bis zu 500.000 Ꞓ bei Verstößen gegen
die EU-Verordnung.

Im Verfassungsausschuss erhielt die Gesetzesnovelle die Stimmen
der Koalitionsparteien, wobei auch die Grünen die Umsetzung der EU-
Verordnung grundsätzlich begrüßten. Die FPÖ befürchtet hingegen große
Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen, da eine klare Definition von
politischer Werbung fehle. Vor diesem Hintergrund sieht sie auch den
„drakonischen Strafenkatalog“ kritisch.

Mehr Transparenz bei der Bestellung der ORF-Spitze

Ebenfalls der Umsetzung einer neuen EU-Verordnung dient das
sogenannte EMFG-Begleitgesetz. Mit dem Europäischen
Medienfreiheitsgesetz (EMFG), das seit August vergangenen Jahres in
Geltung ist, will die EU Medienvielfalt in Europa sichern und
unabhängige Medien stärken. Großen Anpassungsbedarf im
österreichischen Recht sieht die Regierung nicht, einige
Gesetzesbestimmungen müssen im Hinblick auf die neue EU-Vorgaben aber
adaptiert werden. So sind etwa kleinere Änderungen im Kartellrecht
und im Wettbewerbsgesetz in Bezug auf die Kontrolle von
Medienzusammenschlüssen nötig. Auch das Medientransparenzgesetz wird
novelliert und bei der KommAustria eine zentrale Datenbank mit den
wirtschaftlichen Eigentümern von Mediendiensteanbietern eingerichtet.

Für den ORF bringt das EMFG-Begleitgesetz mehr Transparenz bei
der Bestellung des ORF-Direktoriums. So soll die Funktion des
Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin künftig neun – statt
sechs – Monate vor Ende der laufenden Funktionsperiode ausgeschrieben
werden, wobei für die kommende Funktionsperiode ab Anfang 2027 eine
Übergangsregelung mit acht Monaten gilt. Außerdem werden die
fachlichen Anforderungen für die Funktion präzisiert sowie die
formalen Vorgaben für die Ausschreibung erweitert und der
Stiftungsrat explizit zu einem transparenten und
nichtdiskriminierenden Bestellungsverfahren verpflichtet. Letzteres
ist auch für die Bestellung der weiteren ORF-Direktorinnen und –
Direktoren sowie der Landesdirektorinnen und Landesdirektoren
verpflichtend. Neu sind überdies klare gesetzliche Bestimmungen für
die Abberufung von Direktoriumsmitgliedern.

Das EMFG-Begleitgesetz hat den Verfassungsausschuss mit den
Stimmen der Koalitionsparteien passiert, wobei auch die Grünen die
Umsetzung der EU-Vorgaben positiv werteten. Sie stoßen sich
allerdings daran, dass gleichzeitig das für Regierungsinserate
geltende strikte Werbeverbot gelockert werden soll. Zwar müssen in
Regierungsinseraten auch künftig Sachinformationen überwiegen, ein
gewisser werblicher Effekt soll – im Sinne einer kreativen
Herangehensweise an die Vermittlung von Botschaften und zur
Vermeidung von Auslegungsdivergenzen – aber unproblematisch sein. Die
FPÖ sieht das Europäische Medienfreiheitsgesetz grundsätzlich
kritisch.

Zulagen für Personalvertreterinnen und Personalvertreter

Wenig Erfolgschancen hat die Forderung der Grünen, das mit der
Dienstrechts-Novelle 2025 eingeführte Zulagensystem für freigestellte
Personalvertreterinnen und Personalvertreter im öffentlichen Dienst
wieder zurückzunehmen und dieses „fair und transparent“ zu gestalten.
Im Verfassungsausschuss stimmte neben den Grünen nur die FPÖ für den
Entschließungsantrag. Die Personalvertreterinnen und
Personalvertreter würden mit großem Einsatz die Interessen der
Bediensteten vertreten und dürften daher auch keine bezügerechtlichen
Nachteile erfahren, betonen die Grünen. Ihrer Meinung nach braucht es
aber eine angemessene Deckelung der Ersatzzulagen. Sie halten es etwa
für unfair, dass eine Klassenvorständin mit 20 Dienstjahren und einem
Hauptfach auf eine maximale Zulagen von 500 Ꞓ komme, während ein
freigestellter Personalvertreter das Siebenfache dieser Zulage
erhalte.

Ministeranklage gegen Ex-Umweltministerin Leonore Gewessler

Auch für den Antrag der FPÖ, Ex-Umweltministerin Leonore
Gewessler wegen des in ihrer Amtszeit verkündeten Stopps des
Lobautunnels und anderer Straßenbauprojekte beim
Verfassungsgerichtshof anzuklagen, ist keine Mehrheit zu erwarten. Im
Verfassungsausschuss wurde der Vorstoß von den anderen Fraktionen
einhellig abgelehnt. Man solle das Instrument der Ministeranklage
nicht inflationär anwenden, argumentierte etwa die ÖVP. Eine genauere
Prüfung hat ihr zufolge außerdem ergeben, dass nicht offensichtlich
sei, dass Gewessler gegen ein Gesetz verstoßen habe. Auch die Grünen
können kein Fehlverhalten Gewesslers erkennen. Dass der Lobautunnel
nun doch kommt, sieht neben der ÖVP auch die FPÖ positiv, sie ist
aber überzeugt davon, dass Gewessler das Bundesstraßengesetz
„vorsätzlich verletzt“ und damit gegen geltendes Recht verstoßen
habe.

Ziel einer Ministeranklage ist grundsätzlich der Verlust des
Ministeramts. Bei „besonders erschwerenden Umständen“ oder im Falle
strafrechtlicher Vergehen kann der VfGH aber auch weitergehende
Sanktionen wie den zeitweiligen Verlust politischer Rechte verhängen.
Die rechtliche Verantwortung von Regierungsmitgliedern gegenüber dem
Nationalrat endet auch nicht mit ihrem Ausscheiden aus dem Amt – bei
Ausschöpfung aller Fristen hätte der Nationalrat noch bis Anfang
September Zeit, eine Ministeranklage gegen Gewessler einzubringen.

Spritpreisbremse

Schließt der Wirtschaftsausschuss seine Beratungen zeitgerecht
ab, werden die Abgeordneten auch über die von der Regierung
angekündigte „Spritpreisbremse“ beraten. Die dafür nötigen
Gesetzesentwürfe – Novellen zum Preisgesetz und zum
Mineralölsteuergesetz – sollen in einer Sondersitzung des
Nationalrats am Montag eingebracht und Dienstagvormittag im Ausschuss
vorberaten werden. Laut Ankündigung ist geplant, die Mineralölsteuer
per Verordnung zu senken und die Margen von Raffinerien und
Tankstellen zu begrenzen, sollten die Preise von Diesel oder Benzin
über einen Zeitraum von zwei Monaten um mehr als 30 % steigen. In
Summe soll das Entlastungen von 10 Cent je Liter bringen. In Kraft
treten sollen die Maßnahmen demnach mit 1. April und vorerst begrenzt
bis Jahresende gelten. Da für Teile des Gesetzesvorhabens eine
Zweidrittelmehrheit notwendig ist, braucht es dafür auch die
Zustimmung zumindest einer Oppositionspartei.

Fünf-Parteien-Gesetzesinitiative zur Notariatsordnung

Gemäß eines Fünf-Parteien-Antrags soll die Altersobergrenze für
Notariatskandidatinnen und -kandidaten unionskonform auf 50 Jahre
angehoben werden. Bisher liegt die Altersobergrenze für die
erstmalige Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen
und -kandidaten bei einem Alter von unter 35 Jahren. Selbiges gilt
für eine neuerliche Eintragung, wenn die betreffende Person nicht
bereits mindestens ein Jahr als Notariatskandidatin bzw.
Notariatskandidat in dieses Verzeichnis eingetragen gewesen ist.
Durch die nunmehrige Anhebung der Altersgrenze soll vor allem
sichergestellt werden, dass es zu keiner unsachgemäßen
Benachteiligung bereits langjährig tätiger Notariatskandidatinnen und
-kandidaten kommt. Die neue Altersstruktur soll insgesamt eine
Erleichterung des Generationenwechsels sicherstellen. Der
Justizausschuss sprach sich einstimmig für die neue Regelung aus.

Höhere Frauenquote in Aufsichtsräten

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS hat sich der
Justizausschuss dafür ausgesprochen, die Quotenregelung für
Aufsichtsratsmitglieder in den börsenotierten Gesellschaften in
Österreich von 30 % auf 40 % anzuheben. Ziel des entsprechenden
„Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetz“ ist es, den
Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen dieser Gesellschaften weiter
zu erhöhen. Die nationale Umsetzung von EU-Vorgaben soll über die
Mindestanforderungen hinaus alle börsenotierten Gesellschaften in
Österreich erfassen, so die Erläuterungen. Künftig soll unter diesen
Aufsichtsratsmitgliedern eine Mindestquote von 40 % Frauen und 40 %
Männern zu erreichen sein. Die bisherige Quotenregelung betrug 30 %.
Für nicht börsenotierte Unternehmen mit mehr als 1.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll die bestehende Quotenregelung
im Aufsichtsrat unverändert beibehalten werden. Anzuwenden sein
sollen die neuen Vorgaben für Wahlen und Entsendungen in den
Aufsichtsrat sowie auf Hauptversammlungen, die nach dem 31. Dezember
2026 stattfinden.

Ergänzend zur neuen Quotenregelung hat die Dreierkoalition eine
Änderung des Unternehmensgesetzbuchs ins Plenum geschickt. Demnach
sollen die betreffenden börsenotierten Unternehmen künftig im
Corporate-Governance-Bericht die Fortschritte zur ausgewogeneren
Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen
darstellen. Betroffen davon sind Corporate-Governance-Berichte für
Geschäftsjahre, die nach dem 29. Juni 2026 beginnen.

Mit den beiden Gesetzesentwürfen mitverhandelt wird außerdem ein
Antrag der Grünen, in dem sie sich für eine umfassende Umsetzung der
„Women-on-Boards-Richtlinie“ aussprechen. Er blieb im Ausschuss
allerdings in der Minderheit. Neben einer 40-%-Geschlechterquote für
Aufsichtsräte sollten demnach in Vorständen börsenotierter
Unternehmen, die aus zumindest drei Personen bestehen, mindestens
eine Person des unterrepräsentierten Geschlechts vertreten sein.

Verbannung von E-Mopeds von Fahrradwegen

Für die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben sich
im Verkehrsausschuss ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne ausgesprochen.
Geschaffen werden damit neue Bestimmungen für das Lenken von E-Bikes,
E-Scootern und E-Mopeds sowie ein rechtlicher Rahmen für
automationsgestützte Zufahrtskontrollen. Mit der Neukategorisierung
von E-Scootern und E-Mopeds soll auf die zunehmende Zahl von schweren
Verkehrsunfällen mit diesen neuen Fortbewegungsmitteln reagiert
werden. E-Mopeds werden demnach ab Oktober als Kraftfahrzeuge
klassifiziert, damit geht auch ein Verbot für die Benützung von
Fahrradwegen sowie eine Helm-, Führerschein- und Versicherungspflicht
einher.

Für E-Scooter gilt, dass Rollerfahrende unter 16 Jahren künftig
einen Helm benützen müssen. Weiters wird geregelt, dass ausnahmslos
nur eine Person auf dem E-Scooter fahren darf und Güter nicht
transportiert werden dürfen. Außerdem wird eine Alkoholgrenze im Blut
von 0,5 Promille normiert. Ausrüstungstechnisch sind E-Scooter
verpflichtend mit Klingeln und Blinklichtern auszustatten. Neu ist
außerdem eine Helmpflicht für E-Bikes bis zu einem Alter von 14
Jahren.

Mit automationsgestützten Zufahrtskontrollen, wie sie etwa für
die Wiener Innenstadt geplant sind, soll es möglich werden, Fahrzeuge
ausfindig zu machen, die unerlaubterweise in verkehrsberuhigte Zonen
einfahren. Genaue Datenschutzbestimmungen sollen sicherstellen, dass
nur die unbedingt notwendigen Fahrzeugdaten, aber keine
personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden.

Abgelehnt wurden im Ausschuss ein Antrag der Freiheitlichen, der
sich gegen eine allgemeine Helmpflicht ausspricht, sowie ein weiterer
FPÖ-Antrag, der sich gegen automationsgestützte Zufahrtskontrollen
wendet.

Führerscheingesetz: Sanktionen für Prüfungsbetrug

Zahlreiche Detailänderungen bringt eine Novelle zum
Führerscheingesetz. So ist etwa geplant, Bestimmungen über die
Erteilung von Lenkberechtigungen zu vereinheitlichen und das Vorgehen
gegen den technisch unterstützten Prüfungsbetrug bei der
Führerscheinprüfung zu verschärfen. Wer beim Schummeln ertappt wird,
muss künftig 18 statt neun Monate auf einen Wiederantritt bei der
Prüfung warten. Zudem drohen Verwaltungsstrafen für Personen, die im
Hintergrund den Betrug organisieren. Die Novelle wurde mit der
Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen ins Plenum geschickt.

Die Grünen sprechen sich darüber hinaus dafür aus, dass bei der
Führerscheinausbildung eine Türgrifftechnik für das Aussteigen aus
Fahrzeugen trainiert werden muss. Diese soll erlauben, herannahende
Radfahrende besser im Blick zu behalten und dementsprechend Unfälle
zu vermeiden. Außerdem treten die Grünen dafür ein, in Österreich nur
mehr hauptamtliche Fahrprüferinnen und Fahrprüfer einzusetzen. Beide
Anträge blieben im Ausschuss in der Minderheit.

Intelligente Verkehrssysteme

Mit einer Novelle des IVS-Gesetzes reagieren die Abgeordneten auf
eine Überarbeitung der EU-Richtlinie zu intelligenten
Verkehrssystemen (IVS), die die Bereitstellung von Daten für
Verkehrsinformationssysteme regelt. Eine wesentliche Neuerung ist die
explizite Benennung eines Nationalen Zugangspunkts für
Mobilitätsdaten. Dazu soll die digitale Schnittstelle
www.mobilitaetsdaten.gv.at eingerichtet werden. Weiters müssen
nationale Stellen benannt werden, die für die entsprechende
Datenqualität sorgen. Die EU-Richtlinie macht auch Vorgaben für die
Datenverfügbarkeit. Im Gesetz soll dazu auf die bereits bestehenden
IVS-Anwendungen verwiesen werden, die von der öffentlichen Hand
bereitgestellt werden. Der Verkehrsausschuss hat die
Regierungsvorlage einstimmig angenommen.

Vorsorge für einen Notfallbetrieb von Straßentunneln

Mit der Vorlage des Bundesstraßennotfallgesetzes (BStNG) will die
Regierung aktuellen globalen Entwicklungen im Bereich der
Energieversorgung Rechnung tragen. Damit soll die Sicherung eines
Notfallmanagements für den Betrieb der Bundesstraßen bei einer
Energiemangellage bis hin zum Blackout oder im Falle eines anderen
Großschadensereignisses gewährleistet werden. Das Gesetz geht davon
aus, dass im Falle eines Blackouts nur das Bundesstraßennetz als
einzige bundesweite Verkehrsinfrastruktur für die Versorgung und den
Transport zur Verfügung stehen würde. Nach derzeitiger Rechtslage
könnte die Bundesstraßenverwaltung die Erfüllung der
Mindestvoraussetzungen für den Betrieb von Tunneln im Sinne des
Straßentunnel-Sicherheitsgesetzes (STSG) aber in einer solchen
Situation nicht gewährleisten, ist den Erläuterungen zum Gesetz zu
entnehmen. Das BStNG soll daher die rechtlichen Grundlagen schaffen,
dass bei einem Blackout oder einem großen Schadensereignis der
Verkehrsminister bzw. die Verkehrsministerin eine Verordnung erlassen
kann, die eine rechtskonforme Nutzung von Tunneln im Sinne des STSG
ermöglicht. Auch diese Regierungsvorlage wurde vom Verkehrsausschuss
einstimmig gebilligt, wobei mit einem Abänderungsantrag das
Inkrafttreten mit 1. Juni 2026 verankert wurde.

FPÖ will Bundesstelle für Sektenfragen abschaffen

Die FPÖ ist schon seit längerem der Ansicht, dass die
Bundesstelle für Sektenfragen ihren „ursprünglichen Auftrag über Bord
geworfen hat und als Akteur auf der politischen Bühne gegen
unliebsame weltanschauliche Gegner vorgeht“. Diese Kritik
formulierten die Freiheitlichen auch in einem Initiativantrag, der im
Familienausschuss jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde. Darin wird im
Konkreten das Außerkrafttreten des Bundesgesetzes über die
Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für
Sektenfragen gefordert. Wenn staatliche Einrichtungen zur
Diskreditierung unbequemer Meinungen oder Weltanschauungen
missbraucht würden, dann sollte man sie abschaffen, hieß es im
Ausschuss seitens der FPÖ. Kritik sei immer zulässig, erklärte
Familienministerin Claudia Bauer, aber die Bundesstelle für
Sektenfragen leiste eine enorm wichtige Arbeit.

Wahl eines VfGH-Ersatzmitglieds

Aufgrund der Bestellung von Andrea Julcher zur VfGH-Richterin ist
im vergangenen Jahr die Stelle eines Ersatzmitglieds beim
Verfassungsgerichtshof vakant geworden. Bei der vom Nationalrat
durchgeführten Ausschreibung hatten sich ursprünglich acht Personen
beworben, sieben davon stellten sich im Oktober einem – nicht
öffentlichen – Hearing im Parlament. Aus diesem Kreis wird der
Nationalrat auf Basis von Wahlvorschlägen der Parteien bzw. einzelner
Abgeordneter einen Kandidaten wählen. Namen wurden noch keine
bekanntgegeben. Die Wahl findet voraussichtlich geheim in Wahlzellen
statt. Kandidatinnen stehen nicht zur Wahl, die einzige Bewerberin
hat ihre Kandidatur vor dem Hearing zurückgezogen. Ernannt wird das
vom Nationalrat gewählte Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofs
vom Bundespräsidenten.

Der Nationalrat hat gemäß der Bundesverfassung ein
Vorschlagsrecht für drei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder des
Verfassungsgerichtshofs. Sechs Mitglieder sowie der Präsident und der
Vizepräsident werden von der Bundesregierung nominiert, drei
Mitglieder und ein Ersatzmitglied vom Bundesrat. Voraussetzung für
eine Bestellung zur Verfassungsrichterin bzw. zum Verfassungsrichter
ist ein abgeschlossenes Jus-Studium und eine zumindest zehnjährige
juristische Berufserfahrung. (Schluss TOP im Nationalrat) gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.