Wien (PK) – Bei der nächsten Nationalratssitzung am 25. Februar
werden die
Abgeordneten unter anderem über Änderungen im
Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz zur Stärkung der Krisenvorsorge
und über den Österreichischen Stabilitätspakt beraten. In dieser Bund
-Länder-Vereinbarung wird unter anderem festgelegt, in welchem Ausmaß
sich die einzelnen Gebietskörperschaften in den kommenden Jahren
verschulden dürfen. Zudem könnte das sogenannte Anti-Mogelpackungs-
Gesetz endgültig auf Schiene gebracht werden. Voraussetzung dafür
ist, dass bis dahin keine Einwände auf EU-Ebene geltend gemacht
werden. Es geht dabei um Kennzeichnungspflichten für den Handel, wenn
Produkte bei gleicher Packungsgröße plötzlich weniger Inhalt haben.
Mit einer vom Kulturausschuss noch freizugebenden Novelle des
Kunstrückgabegesetzes will die Regierung im Umsetzung einer EU-
Verordnung illegalen Handel mit Kulturgütern entgegentreten. Auch der
Außen- und Europapolitische Bericht 2024, ein Monitoringbericht über
die Entwicklung der Gesundheitsausgaben in Österreich und der
Rechnungshofbericht über Einkommen in staatsnahen Unternehmen 2023
und 2024 stehen auf der Tagesordnung.
Aktuelle Stunde
Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, in der
die NEOS unter dem Titel „Zukunftsfittes Bildungssystem – wir stärken
Schulen durch mutige Reformschritte und holen die Lehrpläne ins 21.
Jahrhundert“ mit Bildungsminister Christoph Wiederkehr über geplante
Lehrplanänderungen diskutieren wollen.
Aktuelle Europastunde
Daran schließt eine Aktuelle Europastunde an. Die FPÖ möchte mit
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger das Thema „Schluss mit
intransparenten Geldgeschenken an die Ukraine – wahren Sie die
Neutralität, Frau Außenministerin!“ debattieren.
Anti-Mogelpackungs-Gesetz
Die Regierungsparteien haben sich bereits Ende vergangenen Jahres
auf Maßnahmen zur Eindämmung versteckter Preiserhöhungen – Stichwort
Shrinkflation – verständigt. Der Handel soll demnach dazu
verpflichtet werden, Produkte, deren Füllmenge bei gleicher
Verpackungsgröße gesunken ist, klar zu kennzeichnen. Vor einem
Beschluss im Nationalrat musste der Gesetzesentwurf allerdings noch
der EU zur Notifizierung vorgelegt werden. Nun soll es endgültig
grünes Licht für die Regierungsvorlage geben.
Konkret wird der Handel mit dem Gesetz ab April 2026 – und
befristet bis Mitte 2030 – verpflichtet, entweder am Produkt, am
Regal, in unmittelbarer Umgebung oder per Informationsschild darauf
hinzuweisen, dass die Ware von „Shrinkflation“ betroffen ist, etwa
durch den Hinweis „Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“. Davon
betroffen sind Unternehmen des stationären Lebensmittel- und
Drogerieeinzelhandels mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m2
bzw. mehr als fünf Filialen. Die Kennzeichnung soll für eine Dauer
von 60 Tagen erfolgen. Auch bei einer Verringerung der Stückzahl in
einer Ware soll die Pflicht zur Kennzeichnung gelten. Ausnahmen sind
nur in einzelnen Fällen – etwa bei nur geringfügigen Erhöhungen des
Grundpreises – vorgesehen. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen
Vorgaben drohen in letzter Konsequenz Geldstrafen.
Im Wirtschaftsausschuss hat die Regierungsvorlage – trotz
gewisser Bedenken – auch die Zustimmung der Grünen enthalten. Die FPÖ
befürchtet hingegen zusätzlichen Bürokratieaufwand für den Handel
ohne inflationsdämpfende Wirkung. Sollten auf EU-Ebene doch noch
Einwände geltend gemacht werden – die Rückmeldefrist läuft bis
kommenden Dienstag – wollen die Fraktionen den Gesetzentwurf
kurzfristig wieder von der Tagesordnung nehmen.
Lebensmittelversorgung im Krisenfall
Vom Seiten des Landwirtschaftsausschusses liegt die Empfehlung
vor, das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz (LMBG) anzupassen, um
künftig auf außerordentliche Krisenfälle besser reagieren zu können.
Dabei soll es unter anderem zur Erweiterung von Vorsorgemaßnahmen
kommen, insbesondere durch eine künftig per Verordnung mögliche
Vorratshaltung von Lebensmitteln. Laut Landwirtschaftsminister
Norbert Totschnig setzt die Regierung damit die Lehren der
vergangenen Jahre um, damit man für zukünftige Krisen besser gerüstet
ist. Für einen Beschluss im Nationalrat ist eine Zweidrittelmehrheit
nötig, FPÖ und Grüne sahen zuletzt allerdings noch Gesprächsbedarf.
Das LMBG bildet gemeinsam mit dem Versorgungssicherungs- und dem
Energielenkungsgesetz den Rahmen zur Bewältigung von
außerordentlichen Krisenfällen. Zur Erhöhung der Krisenresilienz sind
etwa auch Informationsmaßnahmen für die Bevölkerung vorgesehen.
Weiters ist zur Beurteilung der Notwendigkeit und Zielgerichtetheit
sowie zur Evaluierung verschiedener Maßnahmen eine bessere
Datennutzung geplant. Mit einem im Ausschuss eingebrachten
Abänderungsantrag halten die Regierungsfraktionen fest, dass bei
Vorsorgemaßnahmen auch auf die Erhaltung der Ernährungssouveränität
Rücksicht genommen werden soll. Zudem soll eine im Krisenfall
erlassene Verordnung zur Lagerhaltung keinesfalls dazu führen, dass
bislang privat getragene Lagerkosten für Güter, die in ausreichender
Menge vorhanden sind, in der Folge staatlich finanziert werden.
UN-Übereinkommen zum Schutz der Meere
Das UN-Hochseeschutz-Übereinkommen über die Erhaltung und
nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten
außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse wurde vom Umweltausschuss mit
den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen zur Genehmigung ins Plenum
geschickt. Nachdem 60 Staaten das Übereinkommen ratifiziert haben,
ist es im Jänner 2026 in Kraft getreten. Mit dem Abkommen soll die
Hochsee, die etwa zwei Drittel der Ozeane umfasst und bisher
weitgehend ungeschützt ist, unter anderem vor Überfischung,
chemischer Verschmutzung und anderen Gefahren geschützt werden. Zu
den Regelungsbereichen zählen Tätigkeiten im Zusammenhang mit
maringenetischen Ressourcen (also genetischem Material, das in
Meeresorganismen einschließlich Pflanzen und Tieren vorkommt, die
Einrichtung gebietsbezogener Managementinstrumente wie
Meeresschutzgebiete, die Verpflichtung zur Durchführung von
Umweltverträglichkeits-Prüfungen für Aktivitäten auf Hoher See sowie
Kapazitätsaufbau und Meerestechnologietransfer.
Das Übereinkommen sei nicht nur im Sinne der
Nahrungsmittelversorgung und Einkommenssicherung, sondern auch zur
Aufrechterhaltung der klimaregulierenden Funktion der Ozeane
bedeutend, wird in den Erläuterungen zum Abkommen festgehalten. Auch
für Binnenländer wie Österreich habe es damit eine große Bedeutung.
Keine Zustimmung erhielt das Abkommen im Umweltausschuss von den
Freiheitlichen, sie hinterfragten angesichts der budgetären Situation
die Kosten.
Ungarisches Atomkraftwerk Paks II
Anknüpfend an einen Entschließungsantrag der Grünen drängt der
Umweltausschuss die Bundesregierung dazu, gegen staatliche Beihilfen
Ungarns für das Atomkraftwerk Paks II vorzugehen. Die Regierung solle
sich dafür einsetzen, dass die Europäische Kommission (EK) einem EuGH
-Urteil zum Bau des Atomkraftwerks Rechnung trage und die Genehmigung
der staatlichen Beihilfen neu bewerte, heißt es unter anderem in der
einhellig angenommenen Resolution. Auch auf bilateraler Ebene soll
sich Österreich gegen den Bau von Paks II wende. Für die Fraktionen
ist das EuGH-Urteil „ein starkes Signal für Transparenz,
Rechtsstaatlichkeit und fairen Wettbewerb in der EU“, wie sie in der
Begründung festhalten.
Im ursprünglichen – letztlich abgelehnten – Antrag hatten die
Grünen kritisiert, dass der Bau der Reaktoren von Paks II trotz des
EuGH-Urteils fortgesetzt wird, und einen Baustopp gefordert. Laut
Grünen geht es um Mittel in der Höhe von 12,5 Mrd. Ꞓ, von denen 10
Mrd. Ꞓ aus einem Darlehen Russlands für Ungarn im Rahmen eines
zwischenstaatlichen Abkommens stammten.
Österreichischer Stabilitätspakt
Nach monatelangen Verhandlungen haben sich Bund, Länder und
Gemeinden im Herbst 2025 auf einen gemeinsamen Budgetpfad für die
nächsten Jahre geeinigt. Nun liegt der neue Österreichische
Stabilitätspakt dem Nationalrat in Form einer Bund-Länder-
Vereinbarung zur Genehmigung vor. Ziel der Vereinbarung ist es, durch
eine koordinierte Haushaltsführung übermäßige Defizite zu vermeiden
und die staatliche Schuldenquote nachhaltig zu senken.
In der Vereinbarung wird insbesondere, angelehnt an die neuen EU-
Fiskalregeln, festgelegt, wie stark sich die einzelnen
Gebietskörperschaften verschulden dürfen, wobei die erste Phase des
Pakts das Vorhaben widerspiegelt, das Budgetdefizit nach Maastricht-
Kriterien bis zum Jahr 2029 von 4,2 % auf 2,8 % zu senken. Demnach
ist der Bund (inkl. Sozialversicherungen) angehalten, sein Minus in
diesem Zeitraum von 3,07 % auf 2,13 % zurückzufahren. Den Ländern (
inkl. Wien) wird eine Verschuldung von 1,13 % im Jahr 2026 und 0,67 %
im Jahr 2029 zugestanden. Jeweils 20 % dieses erlaubten Defizits
müssen die Länder den Gemeinden einräumen. Ab 2030 sollen sich die
Saldenziele dann an den jeweiligen Fiskalvorgaben der EU orientieren,
wobei der Anteil des Bundes inkl. Sozialversicherung an der erlaubten
Verschuldung bei 76 % und jener der Länder und Gemeinden bei 24 %
liegt.
Vereinbart wurden außerdem umfassende Berichtspflichten; die
Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften soll über
Koordinationskomitees erfolgen. Für Steuerreformen kommt eine
Sonderregelung zum Tragen. Sollten Vorgaben nicht eingehalten werden
und die EU deshalb finanzielle Sanktionen verhängen, wären diese laut
Stabilitätspakt nach dem Verursacherprinzip zu tragen.
Im Budgetausschuss hat der Stabilitätspakt lediglich die
Zustimmung der Koalitionsparteien erhalten, wobei die Grünen ihre
Ablehnung unter anderem mit Einsparungen beim Klimaschutz
begründeten. In einem Entschließungsantrag fordern sie außerdem mehr
Transparenz beim Budgetvollzug der Länder. Mit der Gebarungsstatistik
-Verordnung wurde diesem Anliegen zwar zum Teil bereits Rechnung
getragen, eine Annahme des Antrags ist dennoch nicht zu erwarten.
Einige Forderungen der Grünen seien aufgrund fehlender
Bundeskompetenzen nicht umsetzbar, hatten die NEOS im Budgetausschuss
gemeint.
Außen- und Europapolitischer Bericht 2024
Der Außen- und Europapolitische Bericht der Bundesregierung 2024
bietet den Abgeordneten die Möglichkeit mit Außenministerin Beate
Meinl-Reisinger über das aktuelle weltpolitische Geschehen zu
diskutieren. Er wird auf Wunsch der FPÖ im Plenum verhandelt.
Zu den Schwerpunkten des Berichts gehören unter anderem die Lage
im Nahen Osten, die Situation in der Ukraine, die
Migrationsbewegungen, die EU-Erweiterungspolitik und die
Entwicklungszusammenarbeit. Zudem wird das Thema autonome
Waffensysteme und KI aufgegriffen. Eine ausreichende menschliche
Kontrolle beim Einsatz solcher Systeme sei das Gebot der Stunde, hebt
das Außenministerium hervor und weist darauf hin, dass sich
Österreich mit einer Reihe anderer Staaten dafür einsetze, dass
internationale Regeln zur Nutzung von durch künstliche Intelligenz (
KI) gesteuerten Waffen greifen. Ansonsten würden ethische und
menschenrechtliche Grenzen der Kriegsführung immer leichter
überschritten, warnt das Ressort. In diesem Zusammenhang wird auch
auf zwei von Österreich mitinitiierte UNO-Resolutionen verwiesen.
Aufgrund der jüngsten Entwicklungen in den USA waren im
Außenpolitischen Ausschuss darüber hinaus die transatlantischen
Beziehungen ein zentrales Thema.
Neuausrichtung der österreichischen Entwicklungspolitik
Mit einem Entschließungsantrag wollen die Regierungsparteien ihr
Bekenntnis zur Entwicklungszusammenarbeit und zu humanitärer Hilfe
unterstreichen. Trotz erforderlicher Budgetkonsolidierung solle
Österreich sein aktives humanitäres Engagement fortsetzen, sind sich
ÖVP, SPÖ und NEOS einig. Gleichzeitig gilt es ihrer Ansicht nach
aber, die verfügbaren Mittel so effizient und wirkungsvoll wie
möglich einzusetzen und einen gesamtstaatlichen Ansatz unter Wahrung
der österreichischen Interessen, etwa im Migrations-, Wirtschafts-
oder Sicherheitsbereich, zu verfolgen. Die Bevölkerung erwarte sich
von der Entwicklungszusammenarbeit einen Beitrag zur Förderung der
globalen Stabilität, zur Sicherheit und zum Wohlstand, hob die ÖVP im
Ausschuss hervor.
Mitverhandelt mit der Koalitionsinitiative wird ein
Entschließungsantrag der FPÖ: Er zielt unter anderem darauf ab, EZA-
Gelder an eine Kooperationsbereitschaft in Fragen der Migration und
Rückführungen zu knüpfen. Außerdem soll den Freiheitlichen zufolge
ein klarer Fokus auf „Hilfe zur Selbsthilfe“ sowie auf dem
Ausbildungs- bzw. Bildungsbereich liegen. Die Grünen kritisierten im
Ausschuss massive Mittelkürzungen, etwa beim
Auslandskatastrophenfonds.
Verurteilung der Massaker im Iran
Gemeinsam mit den Grünen haben ÖVP, SPÖ und NEOS einen
Entschließungsantrag zur Verurteilung der Massaker an der Bevölkerung
im Iran vorgelegt. Es gelte, den Druck auf die iranische Republik zu
erhöhen, sich weiterhin für die Gewährung von Meinungs- und
Versammlungsfreiheit einzusetzen sowie den Zugang der iranischen
Bevölkerung zu Informationen einzufordern, heben die
Antragstellerinnen und Antragsteller hervor. Gefordert wird außerdem
ein fortgesetztes Engagement Österreichs zur Abschaffung der
Todesstrafe sowie die Listung der islamischen Revolutionsgarde auf
der EU-Terrorliste, ein Anliegen, das mit einem Ende Jänner gefassten
Beschluss des Auswärtigen Rats auf EU-Ebene bereits umgesetzt wurde.
Im Außenpolitischen Ausschuss hat der Antrag auch die Zustimmung
der FPÖ erhalten. Ein weitergehender Antrag der Grünen, der im Plenum
ebenfalls zur Debatte steht, fand hingegen keine Mehrheit. Unter
anderem plädieren die Grünen dafür, die diplomatischen Beziehungen
mit dem Iran auf ein Minimum zu reduzieren und etwa den iranischen
Botschafter aus Österreich auszuweisen.
Kleine Sozialversicherungsnovelle
Mit der von den Regierungsparteien initiierten
Sozialversicherungsnovelle sollen in erster Linie diverse
Klarstellungen und sprachliche Vereinheitlichungen vorgenommen sowie
einzelne obsolete Bestimmungen aufgehoben werden. Außerdem wird
normiert, dass Funktionärinnen und Funktionäre der
Sozialversicherungsträger, die für ihre Tätigkeit als Mitglied in den
Verwaltungskörpern lediglich eine Entschädigung bekommen, etwaige aus
der Ausübung ihrer Funktion resultierende Verwaltungsstrafen künftig
nicht mehr selbst zahlen müssen, sondern die Geldstrafen vom
jeweiligen Versicherungsträger zu tragen sind. Bei vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem Handeln ist allerdings ein Regress möglich.
Begründet wird das damit, dass Sitzungsgelder von weniger als 50 Ꞓ in
keinem Verhältnis zum Risiko stehen, für Geldstrafen in jeglicher
Höhe aufkommen zu müssen. Das Problem liege schon länger am Tisch,
jetzt sei es unter Einbindung von Experten gelungen, eine Lösung zu
finden, hieß es dazu von Koalitionsseite im Sozialausschuss.
Die Opposition ist allerdings skeptisch und stimmte im Ausschuss
gegen das Vorhaben. Man sehe sich außerstande, in der kurzen zur
Verfügung stehenden Zeit, die Tragweite dieser Bestimmung
abzuschätzen, so der Tenor von FPÖ und Grünen. Gleichzeitig warnten
sie davor, über das Ziel hinauszuschießen, konnte sich mit der
Forderung nach einem Begutachtungsverfahren aber nicht durchsetzen.
Monitoringbericht zur Finanzzielsteuerung Gesundheit
Bereits im Jahr 2013 haben sich Bund, Länder und
Sozialversicherung erstmals auf eine vertraglich festgelegte
Organisation der Gesundheitsversorgung in Österreich verständigt.
Über das Erreichen der Vorgaben, den Stand der Reformvorhaben sowie
die aktuelle Entwicklung des öffentlichen Gesundheitswesens
informiert der Jahresbericht 2024, der im Gesundheitsausschuss mit
breiter Mehrheit – ohne die Stimmen der FPÖ – zur Kenntnis genommen
wurde. Zusammenfassend wird darin festgehalten, dass die
Zielerreichung sowohl in Bezug auf die Finanzziele als auch auf die
Steuerungsbereiche als heterogen zu beurteilen sei und dass aufgrund
der teils signifikanten Unterschiede zwischen den Bundesländern
Handlungsbedarf bestehe. Der Bericht steht auf Wunsch der
Freiheitlichen im Plenum zur Debatte. Thema war im Ausschuss unter
anderem die Einhaltung der Ausgabenobergrenze bei den öffentlichen
Gesundheitsausgaben.
Maßnahmen gegen illegalen Handel mit Kulturgütern
Schließt der Kulturausschuss seine für Dienstag anberaumten
Beratungen zeitgerecht ab, wird sich das Plenum außerdem mit einer
von der Regierung vorgelegten Novellierung des Kulturrückgabegesetzes
befassen. Dabei geht es in Umsetzung einer EU-Verordnung vor allem
darum, illegalen Handel mit Kulturgütern zu unterbinden bzw.
einzudämmen. Die Plünderung archäologischer Stätten habe
gewerbsmäßige Ausmaße angenommen, wobei der illegale Handel mit
Kulturgütern auch der Terrorismusfinanzierung diene, hatte die EU
ihren Vorstoß in dieser Frage begründet.
Konkret sieht die EU-Verordnung etwa eine Einfuhrgenehmigung für
am stärksten gefährdete Kulturgüter vor, wobei in Österreich dafür
laut Regierungsvorlage grundsätzlich das Bundesdenkmalamt zuständig
sein soll. Für andere von der Verordnung umfasste Kulturgüter ist bei
der Einfuhr eine Erklärung samt Nachweis der rechtmäßigen Herkunft
anzugeben. Ein zentrales elektronisches System dient der Speicherung
und dem Austausch von Informationen zwischen den Behörden der
Mitgliedstaaten. Auch die Mitwirkung der Zollbehörden sowie die Höhe
der Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen die EU-Verordnung werden
mit der Gesetzesnovelle geregelt.
Von Seiten der Opposition mahnt die FPÖ die Bereitstellung von
Budgetmitteln zur Förderung kultureller Aktivitäten deutschsprachiger
Minderheiten im Ausland und einen „Masterplan“ für den Musikstandort
Österreich ein. Den Grünen geht es um die Beibehaltung von
Zuverdienstmöglichkeiten für Kunst- und Kulturschaffende, die
Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe beziehen. Auch diese Anträge
könnten auf die Tagesordnung kommen, sofern die Ausschussberatungen
darüber nicht vertagt werden.
Einkommen in öffentlichen Unternehmen
Schließlich liegt dem Plenum ein Rechnungshofbericht vor, der
sich den Bruttogehältern in öffentlichen Unternehmen widmet. Im Jahr
2024 lagen bei 30 dieser Unternehmen die durchschnittlichen Bezüge
von 68 Führungskräften über dem Bezug des Bundeskanzlers (333.758,60
Ꞓ), heißt es im Bericht über die Jahre 2023 und 2024. Insgesamt
wurden 445 Unternehmen sowie die Bezüge von 270.192 Beschäftigten,
1.704 Aufsichtsratsmitgliedern und 712 Mitgliedern der
Geschäftsführungen analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass das
durchschnittliche Einkommen in Geschäftsführungen im Jahr 2024 auf
245.100 Ꞓ stieg, während Beschäftigte im Schnitt 70.000 Ꞓ verdienten.
Die höchsten Spitzengehälter verzeichneten demnach die
Österreichische Post und die Verbund AG. Trotz eines Anstiegs des
Frauenanteils in Vorständen auf 27,2 % bestehe weiterhin ein Gender-
Pay-Gap, so der Bericht. Die zusätzlichen Leistungen für Pensionen an
ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Angehörige
betrugen im Jahr 2024 617,28 Mio. Ꞓ für 25.106 Personen. (Schluss TOP
im Nationalrat) gs/mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.