Wien (PK) – Am Montag werden die abschließenden Beratungen über das
Doppelbudget
2025/26 und den neuen Bundesfinanzrahmen im Nationalrat beginnen.
Zuvor wird die Regierungsspitze eine Erklärung zum Amoklauf in Graz
abgeben. Zudem werden die Abgeordneten über budgetäre Vorbelastungen
für den Bahnausbau sowie zwei budgetbegleitende Gesetzespakete
diskutieren. Neben dutzenden weiteren Sparmaßnahmen wollen die
Regierungsparteien mit den beiden Sammelnovellen das Aus für den
Klimabonus und den erschwerten Zugang zur Korridorpension besiegeln.
Außerdem sollen die Familienbeihilfe und weitere Familienleistungen
zwei Jahre nicht an die Inflation angepasst werden und steuerliche
Entlastungen, die aus dem dritten Drittel der sogenannten kalten
Progression gespeist werden, bis 2029 entfallen.
An Entlastungsmaßnahmen sind unter anderem eine
Umsatzsteuerbefreiung von Frauenhygieneartikeln, die Verdreifachung
des „Pendlereuro“, die Wiedereinführung der NoVA-Befreiung für Kasten
– und Pritschenwägen und eine Ausweitung der Pauschalierung von
Betriebsausgaben für kleine Unternehmen vorgesehen. Auch die
Gemeinden können mit einer Finanzspritze rechnen. Schließlich steht
auch noch eine Novelle zum Universitätsgesetz mit temporären
Erleichterungen für Universitäten zur Rekrutierung von Forscher:innen
aus den USA zur Debatte.
Formal gesehen finden am Montag drei Plenarsitzungen statt, wobei
die Beratungen über das Doppelbudget am Dienstag und am Mittwoch
fortgesetzt werden. Die Schlussabstimmungen dazu sind für
Mittwochabend anberaumt. Eine Aktuelle Stunde oder Fragestunde sind
in der Plenarwoche nicht vorgesehen.
Erklärung der Bundesregierung zum Amoklauf in Graz
An der Spitze der Tagesordnung der ersten Sitzung am Montag
stehen Erklärungen von Bundeskanzler Christian Stocker, Vizekanzler
Andreas Babler und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger zum Amoklauf
an einer Grazer Schule. Ein 21-Jähriger hat in seiner ehemaligen
Schule ein Blutbad mit zehn Toten angerichtet und sich danach selbst
erschossen. Im Anschluss an die Erklärungen ist eine Debatte geplant.
Zu Sitzungsbeginn um 9.00 Uhr werden die Abgeordneten den Opfern des
Amoklaufs außerdem in einer Trauerminute gedenken.
Aus für Klimabonus, erschwerter Zugang zur Korridorpension
Um das Budgetdefizit zu senken, hat sich die Regierung auf eine
Reihe von ausgaben- und einnahmenseitigen Sparmaßnahmen verständigt.
Einige davon, etwa die Erhöhung der Bankenabgabe und höhere
Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen, hat das Parlament
bereits beschlossen, nun sollen mit dem umfangreichen
Budgetbegleitgesetz und einer ergänzenden Sammelnovelle zwei weitere
Sparpakete folgen. Ergänzend zu den Konsolidierungsmaßnahmen sind
allerdings auch einzelne Entlastungen vorgesehen. Davon werden etwa
Gemeinden, kleine Unternehmen und Pendler:innen profitieren. Dass die
beiden Gesetzespakete noch einmal aufgeschnürt werden, ist nicht zu
erwarten: Im Budgetausschuss haben sie die Zustimmung von ÖVP, SPÖ
und NEOS erhalten.
Insgesamt werden mit dem Budgetbegleitgesetz 72 Gesetze geändert
und ein neues Gesetz geschaffen. Unter anderem wollen die
Regierungsparteien damit das Aus für den Klimabonus sowie den
erschwerten Zugang zur Korridorpension besiegeln. Konkret wird das
Alter, ab dem man – mit Abschlägen – in Frühpension gehen kann,
schrittweise auf 63 Jahre hinaufgesetzt. Gleichzeitig werden dafür
künftig 42 statt 40 Versicherungsjahre benötigt. Die Familienbeihilfe
und weitere Familienleistungen wie das Kinderbetreuungsgeld werden
zwei Jahre lang nicht an die Inflation angepasst.
Darüber hinaus soll die Verpflichtung, das dritte Drittel der
sogenannten kalten Progression für steuerliche Entlastungsmaßnahmen
zu verwenden, bis zum Jahr 2029 entfallen. Bezieher:innen von
Arbeitslosengeld und Notstandshilfe werden in Zukunft nur noch in
Ausnahmefällen geringfügig dazuverdienen dürfen. Dazu kommen dutzende
weitere Maßnahmen, die von einer Erhöhung der Servicegebühr für die E
-Card und vom vorübergehenden Einfrieren der Geringfügigkeitsgrenze
über das Schließen einer Lücke im Grunderwerbsteuergesetz bis hin zur
Erhöhung des Selbstbehalts für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt
reichen. Umwidmungsgewinne werden künftig gesondert besteuert. Im
Justizbereich sollen unter anderem bedingte Haftentlassungen forciert
und mehr Fußfesseln genehmigt werden.
Mit einer Finanzspritze können hingegen die Gemeinden rechnen.
Frisches Geld gibt es für sie zwar nicht, sie werden die übrig
gebliebenen Zweckzuschüsse aus den Gemeindehilfspaketen 2020, 2023
und 2025 aber ohne Verpflichtung zur Kofinanzierung und weitere
Auflagen für Investitionen verwenden können. Als Kompensation für die
Abschaffung des Klimabonus wird der „Pendlereuro“ auf 6 Ꞓ pro
Kilometer Wegstrecke verdreifacht. Ebenso werden Verhütungsmittel
sowie Frauenhygieneartikel von der Umsatzsteuer befreit und die
Schulfahrtbeihilfe und die Fahrtbeihilfe für Lehrlinge erhöht. Kleine
Unternehmen werden von der deutlichen Anhebung der
Pauschalierungsgrenze für die Geltendmachung von Betriebsausgaben
profitieren. Auch eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 1.000
Ꞓ im Jahr 2025 ist vorgesehen. Ab 2026 soll es außerdem wieder
frisches Geld für die Förderung des Heizungstauschs geben, und zwar
360 Mio. Ꞓ jährlich.
Zu den zahlreichen weiteren Maßnahmen gehören unter anderem: Die
Streichung des Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher:innen, die
Neufestsetzung des Universitätsbudgets für die Periode 2025 bis 2027,
die Erhöhung des Stiftungseingangssteuersatzes, höhere
Glücksspielabgaben, die Reduzierung der besonderen Sportförderung,
die Verkürzung der Gerichtspraxis auf fünf Monate, Anpassungen bei
der Gewinnabschöpfung von Energiekonzernen, Verlängerungen und
Kürzungen von Umweltförderungen, eine neue Förderschiene für
Biodiversitätsförderung, die Nicht-Valorisierung der
Parteienförderung 2026, ein verpflichtender Klimacheck bei
Gesetzesvorhaben, Kürzungen beim Waldfonds, beim ORF und bei der
„Wiener Zeitung“, die Sanierung des Konferenzzentrums sowie eine
höhere Basisabgeltung für die Statistik Austria, die Spanische
Hofreitschule und die AGES.
Kurzfristig haben ÖVP, SPÖ und NEOS außerdem eine Halbierung des
amtlichen Kilometergeldes für Motorräder und Fahrräder auf 25 Cent
auf den Weg gebracht. Außerdem sollen Kasten- und Pritschenwägen
sowie andere Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung wieder von der
Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit werden. Anspruch auf den
Handwerkerbonus wird man für die verbleibende Laufzeit bis Ende 2025
auch dann haben, wenn die Arbeiten von einem Unternehmen mit Sitz in
der EU bzw. dem EWR-Raum durchgeführt wurden.
Im Ausschuss betonten die Regierungsparteien, dass die
Sparmaßnahmen notwendig seien, um den Staatshaushalt wieder in
Ordnung zu bringen. Die Grünen wollen einzelne Vorhaben zwar
unterstützen, insgesamt orten sie aber gravierende Mängel. So würden
klimaschädliche Subventionen ausgebaut statt reduziert, kritisierten
sie. Zudem forderten sie mehr Unterstützung für einkommensschwache
Haushalte. Die FPÖ äußerte sich insbesondere zum erschwerten Zugang
zur Korridorpension kritisch.
Im Zuge der Plenardebatte über das Budgetbegleitgesetz soll einer
Vereinbarung der Fraktionen zufolge auch die Generaldebatte über das
Doppelbudget 2025/26 stattfinden.
Budgetäre Vorbelastungen für den Bahnausbau
Ziel eines von Verkehrsminister Peter Hanke vorgelegten
Gesetzesvorschlags ist die Schaffung einer haushaltsrechtlichen
Grundlage zur finanziellen Absicherung der Zahlung von Annuitäten,
die auf Basis des ÖBB-Rahmenplans 2025 bis 2030 entstehen. Der ÖBB-
Rahmenplan ist das Finanzierungsinstrument des Bundes für das
Bahnnetz. Damit soll die Umsetzung des Zielnetzes weiter
vorangetrieben und der Ausbau der europäischen TEN-Schienenachsen
weiterverfolgt werden. Konkret sind Vorbelastungen in Höhe von 54,24
Mrd. Ꞓ für die Finanzjahre 2026 bis 2030 geplant. Gleichzeitig soll
das Gesetz den Betrieb und die Instandhaltung der
Schieneninfrastruktur sicherstellen. Hierfür sind weitere
Vorbelastungen von 7,96 Mrd. Ꞓ vorgesehen. Daraus ergibt sich eine
Summe von 62,2 Mrd. Ꞓ. Die Zuschüsse sind auf 30 bzw. auf 50 Jahre
beim Brenner-Basistunnel ausgelegt, daher führen die Investitionen
bis 2030 zu Vorbelastungen im Bundeshaushalt bis zum Jahr 2079. Der
Budgetausschuss hat sich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS für
die Vorlage ausgesprochen. Die Grünen kritisierten Kürzungen beim
Rahmenplan.
Leichtere Anstellung von US-Wissenschaftler:innen
Mit breiter Mehrheit von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen hat der
Wissenschaftsausschuss eine Novelle des Universitäts- und des
Bildungsdokumentationsgesetzes ins Plenum geschickt. Neben
Vereinfachungen für staatenübergreifende Studienprogramme sollen im
Universitätsgesetz befristete Ausnahmeregelungen – etwa bei der
Ausschreibungspflicht – geschaffen werden. Diese sollen den
Universitäten angesichts aktueller Entwicklungen die Anstellung von
wissenschaftlichem Personal aus den USA erleichtern.
Darüber hinaus zielen umfangreiche Änderungen des
Bildungsdokumentationsgesetzes vor allem auf die Fortentwicklung des
digitalen Datenverbunds der Universitäten und Hochschulen ab. Das
betrifft insbesondere die Regeln über den Datenaustausch. In diesem
Zusammenhang sollen auch Schritte für die Schaffung eines
österreichweiten digitalen Studierendenausweises gesetzt werden. Dazu
brachten ÖVP, SPÖ und NEOS im Ausschuss einen Abänderungsantrag ein.
Demnach ist im Bildungsdokumentationsgesetz auch die Herstellung des
Einvernehmens mit dem Bildungsministerium notwendig. Der digitale
Studierendenausweis soll ab Sommersemester 2026 verfügbar sein, wie
Wissenschaftsministerin Eva Maria Holzleitner im Ausschuss
ankündigte.
Budget: Regierung erwartet 2025 und 2026 Minus von mehr als 18
Mrd. Ꞓ
In einer weiteren Plenarsitzung werden die Abgeordneten mit den
Detailberatungen über das Doppelbudget 2025/26 und den neuen
mittelfristigen Bundesfinanzrahmen bis zum Jahr 2029 beginnen. Trotz
der geplanten Konsolidierungsmaßnahmen mit einem kumulierten Volumen
von rund 15 Mrd. Ꞓ erwartet die Regierung für heuer und im nächsten
Jahr ein Defizit von mehr als 18 Mrd. Ꞓ. Damit steuert Österreich auf
ein EU-Defizitverfahren zu.
Konkret sind für heuer Ausgaben von 123,2 Mrd. Ꞓ und Einnahmen in
der Höhe von 105,1 Mrd. Ꞓ veranschlagt. Das entspricht einem Abgang
von 18,1 Mrd. Ꞓ bzw. 3,5 % des BIP. Gesamtstaatlich wird ein Minus
von 4,5 % erwartet. Auch 2026 soll der Saldo mit -18,3 Mrd. Ꞓ, bei
Ausgaben von 125,9 Mrd. Ꞓ und Einnahmen von 107,6 Mrd. Ꞓ, deutlich
negativ bleiben. Erst 2028 will die Regierung gesamtstaatlich wieder
die Maastricht-konforme Defizitgrenze von 3 % erreichen. Erschwert
wird die Budgetkonsolidierung durch die schwache Konjunktur und
steigende Zinsausgaben. Zudem führen verschiedene strukturelle
Herausforderungen wie die Alterung der Gesellschaft, das schwache
Produktivitätswachstum und der Klimawandel zu zusätzlichen budgetären
Belastungen, wie der parlamentarische Budgetdienst in einer Analyse
festhält. Für einzelne Bereiche wie Bildung und das Bundesheer wird
es dennoch mehr Geld geben.
Die Schuldenquote steigt laut Bundesfinanzrahmen zwischen 2025
bis 2028 kontinuierlich von 84,7 % auf 87 %. 2029 soll sie dann
erstmals wieder leicht – auf 86,9 % – zurückgehen.
Kritik an den Budgetentwürfen kommt von der Opposition. So orten
die Grünen eine falsche Prioritätensetzung und bemängeln etwa
Kürzungen beim Klimaschutz. Zudem sehen sie Menschen mit niedrigem
Einkommen überproportional belastet. Die FPÖ sprach beim
Budgethearing von einer „Totalkapitulation“ der Regierungsfraktionen
und meinte, man werde alles daran setzen, um „den Schaden für die
Bevölkerung“ so gering wie möglich zu halten. Breite Zustimmung
erhielt im Budgetausschuss in diesem Sinn nur das Parlamentsbudget.
Präsidentschaftskanzlei
Von den einzelnen Budgetkapiteln stehen zunächst die Budgets der
Obersten Organe und des Bundeskanzleramts zur Diskussion. So steigen
die Ausgaben der Präsidentschaftskanzlei 2025, verglichen mit den
tatsächlichen Ausgaben 2024, um 0,5 Mio. Ꞓ auf 12,7 Mio. Ꞓ an. Im
Jahr 2026 reduzieren sie sich wieder auf 12,2 Mio. Ꞓ. Die Anzahl von
93 Planstellen bleibt bis 2026 auf gleichem Niveau. Laut
Budgetbericht 2025 und 2026 verpflichtet sich die
Präsidentschaftskanzlei, in den Jahren 2025 mit 0,5 Mio. Ꞓ und 2026
mit 0,1 Mio. Ꞓ zur Budgetkonsolidierung beizutragen. Dazu sollen im
Bereich der Ermessensausgaben geplante Investitionen und Projekte
noch einmal geprüft und gegebenenfalls verschoben werden. Zudem ist
geplant, die Delegationsgrößen bei Reisen einer „besonders kritischen
Prüfung“ zu unterziehen.
Bundesgesetzgebung
Die Auszahlungen in der Bundesgesetzgebung sinken laut
Bundesvoranschlag im Jahr 2025 um 28,2 Mio. Ꞓ auf 284,8 Mio. Ꞓ. Im
Jahr 2026 sollen sie erneut um 2,4 Mio. Ꞓ zurückgehen und damit bei
282,4 Mio. Ꞓ liegen. Den Ausgaben stehen in beiden Jahren Einnahmen
von 2,3 Mio. Ꞓ gegenüber. Die Rückgänge in den Auszahlungen 2025
ergeben sich hauptsächlich aus der abgeschlossenen Sanierung des
Parlamentsgebäudes bzw. Nutzung des Ausweichquartiers (-29,8 Mio. Ꞓ)
und weniger Geldern für den Nationalfonds (-10,6 Mio. Ꞓ). Im Jahr
2026 führen Einsparungen in der Parlamentsverwaltung (-2,7 Mio. Ꞓ)
und beim Nationalfonds (-2,7 Mio. Ꞓ) zu niedrigeren Ausgaben. Im
Budgetausschuss versicherte Nationalratspräsident Walter Rosenkranz,
dass der Kernbereich der Gesetzgebung, die parlamentarischen Klubs
und die Abgeordneten nicht von Einsparungen betroffen seien.
Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof
Insbesondere aufgrund steigender Personalkosten ist im Budget
2025 ein leichter Anstieg der Ausgaben für die beiden Höchstgerichte
vorgesehen. Für den Verfassungsgerichtshof sind 20,71 Mio. Ꞓ (+5,7 %)
und für den Verwaltungsgerichtshof 27,6 Mio. Ꞓ (+4,2 %) veranschlagt.
Auch 2026 gibt es für den Verfassungsgerichtshof ein kleines Budget-
Plus von 0,28 Mio. Ꞓ. Damit sind 20,99 Mio. Ꞓ für 2026 budgetiert.
Das Budget des Verwaltungsgerichtshofs geht 2026 um 0,72 Mio. Ꞓ auf
26,9 Mio. Ꞓ zurück.
Laut Budgetbericht 2025 und 2026 verpflichtet sich der
Verfassungsgerichtshof, in den Jahren 2025 und 2026 mit jeweils 0,3
Mio. Ꞓ zur Budgetkonsolidierung beizutragen. Um dieses Volumen
sicherzustellen, wird der Sachaufwand reduziert. Die Zahl der
Planstellen bleibt bei 110. Der Verwaltungsgerichtshof will seinen
Konsolidierungsbeitrag – 0,29 Mio. Ꞓ im Jahr 2025 und 0,52 Mio. Ꞓ im
Jahr 2026 – durch „größtmögliche Sparsamkeit“ in der Justizverwaltung
sowie durch Einsparungen in der Bibliothek und bei den Energiekosten
nach Fertigstellung der Photovoltaikanlage sicherstellen. Die Zahl
von 202 Planstellen bleibt ebenfalls konstant.
Volksanwaltschaft
Im Budget der Volksanwaltschaft sind für 2025 Auszahlungen von
15,74 Mio. Ꞓ vorgesehen. Das sind um 0,1 Mio. Ꞓ mehr als 2024
ausgegeben wurden. Mehrkosten sind beim Personal budgetiert. Laut
Analyse des Budgetdienstes des Parlaments sinkt der betriebliche
Sachaufwand insbesondere wegen des Wegfalls der Verrechnung
bundesinterner Mieten durch die Burghauptmannschaft. 2026 liegen die
budgetierten Auszahlungen bei 15,71 Mio. Ꞓ und sind damit fast gleich
hoch.
Rechnungshof
Das Rechnungshofbudget sieht für 2025 Ausgaben von 48,6 Mio. Ꞓ
und für 2026 von 50,3 Mio. Ꞓ vor. Die Einnahmen werden mit jeweils
0,1 Mio. Ꞓ veranschlagt. Der Rechnungshof soll in den Jahren 2025 und
2026 mit jeweils 0,2 Mio. Ꞓ zur Konsolidierung beitragen. Um dieses
Ziel zu erreichen, setzt er auf Einsparungen beim Sachaufwand, etwa
was die Personalentwicklung, die Öffentlichkeitsarbeit und die
Reinigung betrifft. Zudem soll der Umsetzungszeitraum von Maßnahmen
zur Informationssicherheit verlängert werden. Das Budgetplus in der
Höhe von 2,1 Mio. Ꞓ gegenüber 2024 resultiert aus einem Anstieg der
Personalausgaben, wobei auch Nachzahlungen aufgrund der
Vordienstzeitenreform eingerechnet sind.
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker hielt im Budgetausschuss
fest, mit den Budgets 2025 und 2026 gut arbeiten zu können. Die im
Bundesfinanzrahmen verankerten Einschränkungen in den Folgejahren
würden ohne personelle Reduktion allerdings nicht möglich sein.
Bundeskanzleramt
Für die Aufgabenbereiche des Bundeskanzleramts sollen 2025 626
Mio. Ꞓ und 2026 549 Mio. Ꞓ aufgewendet werden. Da Aufgaben zwischen
den Ressorts verschoben wurden, ist ein Vergleich mit dem Budget 2024
schwierig. Das Bundeskanzleramt hat sich aber verpflichtet, 2025 mit
45 Mio. Ꞓ und 2026 mit 53,2 Mio. Ꞓ zur Budgetkonsolidierung
beizutragen. Budgetreduktionen werden unter anderem bei den Ausgaben
für Integration und für Digitalisierung ausgewiesen. Weiters sind
2025 auch geringere Mittel für die Statistik Austria vorgesehen, die
2026 aber wieder steigen sollen.
Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport
Für die Vizekanzler Andreas Babler zugeordneten Bereiche Wohnen,
Medien, Telekommunikation und Sport sollen 2025 434 Mio. Ꞓ und 2026
718 Mio. Ꞓ zur Verfügung stehen. Auch hier ist ein Vergleich zu 2024
vor dem Hintergrund der Umschichtung von Zuständigkeiten nicht
aussagekräftig. Zusätzliche Mittel sollen ab 2026 jedenfalls für ein
„Meine-Zeitung“-Abo für junge Menschen (30 Mio. Ꞓ) und für eine neue
Vertriebsförderung für Printmedien (25 Mio. Ꞓ) ausgegeben werden.
Hingegen sollen die Sonderzuwendungen für den ORF gestrichen und die
Zuschüsse für die „Wiener Zeitung“ reduziert werden. Ebenso in diese
Budget-Untergliederung gekommen ist die Breitbandförderung: 2025 sind
demnach 61 Mio. Ꞓ und 2026 214 Mio. Ꞓ für Telekommunikation und
Breitband veranschlagt.
Für den Bereich Sport sind 2025 und 2026 Ausgaben in Höhe von 202
Mio. Ꞓ budgetiert. Dies entspricht laut parlamentarischem
Budgetdienst einem Rückgang von 24 Mio. Ꞓ bzw. 10,5 % im Vergleich zu
den erfolgten Ausgaben 2024. Die Einsparungen betreffen sowohl die
allgemeine als auch die besondere Sportförderung. Für „Allgemeine
Sportförderung und Services“ sind 2025 und 2026 je 85 Mio. Ꞓ
veranschlagt, für die „Besondere Sportförderung“ werden jeweils 110
Mio. Ꞓ zur Verfügung stehen. Für die Bundessporteinrichtungen GmbH
sind 2025 und 2026 jeweils 6,7 Mio. Ꞓ vorgesehen.
Kunst und Kultur
Die Budgetentwicklung für Kunst und Kultur für das heurige und
das kommende Jahr zeigt nach einem kräftigen Anstieg der letzten
Jahre vor dem Hintergrund der Budgetsanierung für 2025 nur mehr einen
moderaten Anstieg um 12 Mio. Ꞓ auf 670,7 Mio. Ꞓ und 2026 einen
Rückgang um 41 Mio. Ꞓ auf 629,8 Mio. Ꞓ. Im Vergleich dazu waren für
Kunst und Kultur 2024 rund 658,5 Mio. Ꞓ budgetiert. Die Erhöhung 2025
ergibt sich aus einem Anstieg der Basisabgeltungen für die
Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek um 5 Mio. Ꞓ
sowie steigenden Auszahlungen für den Denkmalschutz um 4 Mio. Ꞓ. Im
Gegenzug sollen die Auszahlungen für die Kunst- und Kulturförderung
um 11 Mio. Ꞓ sinken. Im Bundesvoranschlag 2026 ist dann laut
Budgetdienst ein Sinken der Kunst- und Kulturförderung um 38 Mio. Ꞓ
vorgesehen. Dem Kulturministerium zufolge sollen diese Einsparungen
über alle Sparten hinweg gleichmäßig verteilt werden.
Äußeres
Das Außenministerium soll heuer ein Budget von insgesamt 655,7
Mio. Ꞓ erhalten. Die damit im Vergleich zu 2024 geplante Steigerung
um 12,7 Mio. Ꞓ resultiert hauptsächlich aus einem Anstieg der
Budgetmittel in der Zentralstelle und in den Vertretungsbehörden,
insbesondere für das Personal. Die Beiträge an internationale
Organisationen sollen sich aufgrund der Vorschreibungen für
friedenserhaltende Maßnahmen sowie der Kandidatur für den UN-
Sicherheitsrat 2027-2028 erhöhen. Einen Rückgang verzeichnen die
Mittel für den Auslandskatastrophenfonds (AKF) und die
Entwicklungszusammenarbeit (EZA).
2026 sollen die Auszahlungen um 36 Mio. Ꞓ auf 619,7 Mio. Ꞓ
sinken. Zu einem Rückgang kommt es weiterhin bei der EZA und beim
AKF. Mittelfristig soll es in den nächsten Jahren zu einem weiteren
Budgetrückgang für das Außenressort kommen. Im Jahr 2029 soll die
Auszahlungsobergrenze bei 573,4 Mio. Ꞓ liegen.
Justiz
Für das Justizressort sind im Budgetentwurf 2,4 Mrd. Ꞓ für 2025
und 2,41 Mrd. Ꞓ für 2026 veranschlagt. Die Mittel steigen damit 2025
im Vergleich zu den Ausgaben 2024 um 82 Mio. Ꞓ und 2026 gegenüber
2025 um 10 Mio. Ꞓ. Ein Plus von 99 Mio. Ꞓ im Jahr 2025 beim Personal,
das sich 2026 wieder um 29 Mio. Ꞓ reduziert, resultiert laut
Erläuterungen aus Gehaltserhöhungen durch Struktureffekte sowie
Nachzahlungen aufgrund der Vordienstzeitenreform.
Um seitens der Justiz zur Konsolidierung beizutragen, werden laut
Voranschlag im Jahr 2025 Reduzierungen von 45 Mio. Ꞓ im
infrastrukturellen Bereich gesetzt, insbesondere bei Baumaßnahmen und
IT-Projekten, wobei etwa der Ausbau der Justizanstalt Göllersdorf
fortgesetzt werden soll. Auch die im Budgetbegleitgesetz vorgesehenen
Maßnahmen wie die Verkürzung der Gerichtspraxis und
Fristverlängerungen im Erwachsenenschutzrecht sollen zu Einsparungen
führen. Kein Zuwachs ist in den kommenden Jahren bei den Planstellen
in der Justiz in Sicht. Laut Bundesfinanzrahmen soll der Stand von
12.516 Planstellen bis in das Jahr 2029 fortgeschrieben werden.
Eingepreist sind im Entwurf auch erwartete Steigerungen bei den
Gerichtsgebühren und Grundbuchsgebühren. So sollen die Einzahlungen
2025 1,36 Mrd. Ꞓ und 2026 1,45 Mrd. Ꞓ betragen. Sie steigen damit
2025 im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2024 um 83 Mio. Ꞓ und 2026
gegenüber 2025 um 89 Mio. Ꞓ.
Inneres und Fremdenwesen
Das Innenressort geht von einem Einsparungspotential im
Asylbereich aus, da sich immer weniger Personen in der
Grundversorgung befinden. Für das Fremdenwesen wird für 2025 von
Kosten in der Höhe von 694 Mio. Ꞓ und für 2026 nur mehr von 621 Mio.
Ꞓ ausgegangen. Insgesamt sind für die innere Sicherheit für das
laufende Jahr Ausgaben von rund 4,16 Mrd. Ꞓ und für 2026 von rund
4,14 Mrd. Ꞓ veranschlagt. Die Steigerung um 3,6 % gegenüber dem
Vorjahr hängt vor allem mit den Personalkosten zusammen. Laut
Innenminister Gerhard Karner soll es künftig durch ein neues
Dienstzeitmodell zu einer effizienteren Dienstzeitplanung bei der
Polizei kommen.
Wirtschaft, Energie, Tourismus
Für das Budget des Wirtschaftsressorts samt seinen Agenden für
Energie und Tourismus sind für 2025 1,37 Mrd. Ꞓ und 2026 989 Mio. Ꞓ
veranschlagt. Die Beträge sollen damit 2025 im Vergleich zu den
Ausgaben 2024 um 636 Mio. Ꞓ und 2026 gegenüber 2025 um 378 Mio. Ꞓ
sinken. Zurückzuführen ist die Reduktion vor allem auf das Auslaufen
von Förderungen. Das betrifft etwa das Unternehmens-
Energiekostenzuschussgesetz, den Handwerkerbonus und die
Investitionsprämie. Auch beim Filmförderungsprogramm FISA+ und bei
der Dotierung für Investitionen im Bereich der Halbleiterindustrie (
European Chips Act) kommt es zu Anpassungen.
Für die Transformation der Wirtschaft sind 2025 34 Mio. Ꞓ und
2026 46 Mio. Ꞓ budgetiert, um den Wandel der Industrie mit Fokus auf
langfristige Resilienz und Nachhaltigkeit voranzutreiben. 2026 führt
unter anderem eine nur einmalige Dotierung einer Standortoffensive
mit 40 Mio. Ꞓ im Jahr 2025 dann wieder zur Budgetreduktion.
Bei den Einnahmen im Wirtschaftsressort soll es 2025 und 2026 zu
einer deutlichen Erhöhung kommen, und zwar auf jeweils 1,3 Mrd. Ꞓ.
2024 lagen diese bei 73 Mio. Ꞓ. Diese Entwicklung ergibt sich primär
aus der Übertragung der Zuständigkeit für die Verwaltung der in der
ÖBAG gebündelten staatlichen Beteiligungen und den daraus
resultierenden Dividendenerträgen.
Für den Bereich Energie sind laut Budgetdienst des Parlaments 361
Mio. Ꞓ (2025) bzw. 337 Mio. Ꞓ (2026) budgetiert. Davon entfallen 73
Mio. Ꞓ (2025) bzw. 77 Mio. Ꞓ (2026) auf den Klima- und Energiefonds (
KLI.EN). Die strategische Gasreserve ist im Jahr 2025 mit 113 Mio. Ꞓ
veranschlagt, 2026 soll es dann einen Rückgang um 16 Mio. Ꞓ geben.
Eingestellt werden die Förderungen für Gasdiversifizierung.
Inhaltliche Schwerpunkte der Förderungen und Auszahlungen im
Tourismus bilden laut Erläuterungen die weitere Umsetzung des „Plan T
– Masterplan für Tourismus“, der Mitgliedsbeitrag des Bundes zur
Österreich Werbung und die gewerbliche Tourismusförderung des Bundes.
Gegenüber den Ausgaben im Jahr 2024 von 66 Mio. Ꞓ sinkt das
Tourismusbudget laut Entwurf im Jahr 2025 und 2026 jeweils auf 61,4
Mio. Ꞓ.
Wirtschaftsforschung
Der Großteil der Auszahlungen in der angewandten
Wirtschaftsforschung betrifft die Dotierung der
Forschungsförderungseinrichtungen Österreichische
Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), Austria Wirtschaftsservice
Gesellschaft mbH (aws) und Christian Doppler Forschungsgesellschaft (
CDG). Die Auszahlungen dieses Budgetkapitels sind für 2025 mit 229
Mio. Ꞓ und für 2026 mit 219 Mio. Ꞓ veranschlagt und sollen damit 2025
im Vergleich zu den Ausgaben 2024 um knapp 7 Mio. Ꞓ steigen. Unter
anderem soll die Forschungsförderung für Transformation um 21 Mio. Ꞓ
angehoben werden und damit für 2025 und 2026 jeweils bei 90 Mio. Ꞓ
stehen.
Die Beratungen über das Doppelbudget und den Bundesfinanzrahmen
werden dann am Dienstag fortgesetzt, wobei es zum Auftakt um das
Budget von Frauen- und Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner
gehen wird.
Erste Lesung in Zuweisungssitzung
Noch offen ist, ob es am Montag zu einer ersten Diskussion über
notwendige Geschäftsordnungsänderungen in Zusammenhang mit dem
bevorstehenden Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes kommen
wird. Sie könnte in der Zuweisungssitzung stattfinden, die zwischen
die beiden Nationalratssitzungen am Montag eingeschoben wurde.
Voraussetzung für die Durchführung der Ersten Lesung ist, dass ein
entsprechender Gesetzesantrag zeitgerecht eingebracht wird. (
Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.