Wien (PK) – Im Mittelpunkt des ersten von zwei Sitzungstagen des
Nationalrats im
Oktober stehen Gesetzesvorlagen aus dem Wirtschafts- und
Energiebereich. So ist etwa geplant, energieintensiven
Industriebetrieben weiterhin einen Stromkostenausgleich zu gewähren
und den Investitionsfreibetrag für Unternehmen zur Ankurbelung der
Konjunktur vorübergehend zu erhöhen. Zudem schlagen die
Koalitionsparteien eine Übergangslösung für die Förderung von
Biogasanlagen vor, wobei es für die entsprechende Novellierung des
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes eine Zweidrittelmehrheit braucht.
Aus dem Wissenschaftsausschuss liegt die Empfehlung vor, eine
Österreich-Quote für das Psychotherapiestudium einzuführen. Außerdem
ist geplant, die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld für
Ukraine-Vertriebene mit Einschränkungen zu verlängern. Auch
Anpassungen im Erwachsenenschutzrecht, in der Gewerbeordnung und im
Bundesvergabegesetz stehen auf der Tagesordnung. Auf Basis von
Regierungsberichten werden die Abgeordneten außerdem die Möglichkeit
haben, über die Lage im Tourismus und in der Landwirtschaft, über die
Sportförderung sowie über den Zustand der Natur und der Umwelt zu
diskutieren.
Aktuelle Stunde
Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Das
Thema dafür wählen die Grünen.
Bericht zum Tourismus in Österreich 2024
An der Spitze der Tagesordnung steht der Tourismusbericht 2024,
der auf Wunsch aller fünf Fraktionen ins Plenum gekommen ist. Laut
Bericht erreichte die Zahl der Nächtigungen 2024 mit 154,3 Millionen
einen neuen Höchstwert. Der Wert von 2023 wurde damit um 2,1 % und
das bisherige Rekordniveau des Vorkrisenjahres 2019 um 1,1 %
übertroffen. Die Ankünfte beliefen sich auf 46,7 Millionen (+3,3 %).
Laut dem Bericht ging die Steigerung der Nächtigungszahlen 2024
sowohl auf höhere Nachfrage internationaler als auch heimischer
Touristinnen und Touristen zurück. Die Nachfrage internationaler
Touristinnen und Touristen (114,1 Mio. Nächtigungen) legte mit +2,5 %
stärker zu als der Binnentourismus (40,3 Mio.) mit +0,9 %. Die
wichtigsten ausländischen Herkunftsmärkte waren Deutschland und die
Niederlande. Als zentrale Herausforderungen für die
Tourismuswirtschaft nennt der Bericht den Fachkräftemangel und den
Klimawandel.
Grüner Bericht zur Lage der Landwirtschaft
Danach wird der Nationalrat auf Verlangen der ÖVP über den
„Grünen Bericht 2025“ zur Lage der Landwirtschaft diskutieren. Nach
einem Einkommensrückgang im Jahr 2023 stiegen die Einkünfte der
heimischen Bäuerinnen und Bauern 2024 wieder an. Durchschnittlich
beliefen sich die Einkommen für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe im vergangenen Jahr auf 40.024 Ꞓ pro Betrieb, was einer
Erhöhung um 4,5 % zu 2023 entspricht. Biobetriebe erzielten
durchschnittlich 33.638 Ꞓ (+5,3 %), die Einkünfte der
Bergbauernbetriebe lagen bei 33.221 Ꞓ (+3,2 %). Den höchsten
Einkommenszuwachs erzielten Dauerkulturbetriebe (+23,3 %).
Veredelungsbetriebe konnten trotz einem Rückgang (-6,3 %) mit 96.484
Ꞓ die höchsten Einkünfte pro Betrieb generieren.
Laut Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig trug das
Impulsprogramm für die österreichische Landwirtschaft wesentlich zur
positiven Einkommensentwicklung bei. Ebenso schlugen sich gestiegene
Erträge in der Rinderhaltung und im Obstbau sowie höhere
Versicherungsausschüttungen nieder. Negativ haben sich hingegen
niedrigere Erträge in der Forstwirtschaft, gesunkene Erzeugerpreise
für Mastschweine und im Ackerbau sowie höhere Abschreibungen für
Geräte und Maschinen ausgewirkt.
Umweltkontrollbericht zur Klimasituation
Durch den Klimawandel sei ein weiterer Temperaturanstieg bis
Mitte des 21. Jahrhunderts „unausweichlich“, hält das Umweltbundesamt
im 14. Umweltkontrollbericht fest, der auf Wunsch der Grünen im
Plenum zur Debatte steht. In Österreich sehe man aufgrund der
geografischen Lage schon jetzt einen doppelt so hohen
Temperaturanstieg wie im globalen Durchschnitt. Anpassungen an „nicht
mehr vermeidbare Folgen“ des Klimawandels seien daher ein Gebot der
Stunde, um die notwendigen Lebensgrundlagen zu erhalten, verweist der
Bericht auf die zuletzt 2024 aktualisierte Anpassungsstrategie von
Bund und Ländern. Gleichzeitig brauche es verstärkt Maßnahmen zur
Senkung der Treibhausgas-Emissionen durch gesteigerte
Energieeffizienz und den Ausstieg aus fossiler Energie. Hier war
Österreich laut Bericht zuletzt auf einem guten Weg: 2023 sanken die
klimaschädlichen Emissionen um 13,7 % bzw. 10,9 Mio. Tonnen CO2-
Äquivalent im Vergleich zu 1990. Grundlage für die nationalen
Anstrengungen zum Klimaschutz bilden die EU-Klimagesetze sowie
entsprechende Zielsetzungen der Vereinten Nationen. Der Bericht wurde
im Umweltausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen.
Förderung der Kreislaufwirtschaft
Eine Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes für eine
„zukunftsfitte Kreislaufwirtschaft“ fordern die Abgeordneten der
Dreierkoalition mittels Entschließungsantrag, dem im Umweltausschuss
auch die FPÖ zustimmte. Unter Wahrung von Umwelt- und
Konsumentenschutzstandards sollen dabei regulatorische Hürden
beseitigt werden, die zirkuläre Geschäftspraktiken und -modelle
behindern. Das Ziel soll eine Prozessoptimierung und eine gesteigerte
Verfahrenseffizienz sein. So soll durch praktikable Regelungen der
Einsatz von Sekundärrohstoffen gestärkt werden. Einen ersten Entwurf
soll es laut Landwirtschafts- und Umweltminister Norbert Totschnig
bis Ende des Jahres geben. Mangels konkreter Maßnahmen verwehrten die
Grünen im Ausschuss dem Antrag die Zustimmung.
Österreich-Quote für Psychotherapiestudium
Ab dem Wintersemester 2026/27 wird in Österreich das
Masterstudium Psychotherapie an zehn österreichischen Universitäten
angeboten. Laut Universitätsgesetz sollen jährlich insgesamt 500
Studienplätze finanziert werden. Nun sieht eine von den
Koalitionsparteien vorgelegte Gesetzesnovelle die Verankerung einer
Österreich-Quote für das Studium vor. Ähnlich wie beim Medizinstudium
sollen 75 % der Studienplätze Inhaber:innen eines österreichischen
Reifezeugnisses bzw. diesen gleichgestellten Personengruppen
vorbehalten sein. Außerdem werden Studienplätze für „Aufgaben im
öffentlichen Interesse“ gewidmet werden können. Damit wollen die
Abgeordneten sicherstellen, dass genügend Absolvent:innen für das
österreichische Gesundheitssystem zur Verfügung stehen.
Im Wissenschaftsausschuss erhielt der Koalitionsantrag auch die
Zustimmung der FPÖ. Die Grünen lehnten die Novelle hingegen mit der
Begründung ab, dass es auch der Universität für Weiterbildung Krems (
UWK) ermöglicht wird, das Masterstudium anzubieten.
Förderung von Biogasanlagen
Mit den Stimmen der Dreierkoalition hat der Wirtschaftsausschuss
eine Novelle zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und zum Ökostromgesetz
ins Plenum geschickt, die erst im Ausschuss mit konkretem Inhalt
befüllt wurde. Dabei geht es zum einen darum, die
Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für
Treibhausgaseinsparungen an die Vorgaben einer EU-Richtlinie
anzupassen. Zum anderen wurde für Biogasanlagen, deren Vertrag im
Laufe des Jahres 2026 endet, zur Verlängerung ihrer Förderung eine
Übergangslösung bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes für die
Förderung der Biomethanerzeugung geschaffen. Durch die Verlängerung
der Vertragslaufzeit soll Anlagenbetreibern Rechtssicherheit und
ausreichend Zeit für die Umrüstung einer Biogas- auf eine
Biomethananlage gegeben werden, wird dieses Vorhaben begründet.
Weiters sollen Überschüsse der Ökostromabwicklungsstelle aus 2024 bis
zu einer Höhe von 20 Mio. Ꞓ zur Finanzierung von Förderungen und
Abwicklungskosten verwendet werden können. Die Grünen signalisierten
im Ausschuss ihre Bereitschaft zu Verhandlungen für die für diesen
Beschluss notwendige Zweidrittelmehrheit.
Stromkostenausgleich für Industrie
Die von ÖVP, SPÖ und NEOS gemeinsam beantragte Neuauflage des
Stromkostenausgleichs passierte den Wirtschaftsausschuss einstimmig.
Angesichts der anhaltend hohen Energiepreise sollen energieintensive
Betriebe auch 2025 und 2026 unterstützt werden. Damit soll diesen
Unternehmen ein Ausgleich für jene Strompreiskostenanteile gewährt
werden, die auf die Einpreisung von Emissionszertifikaten
zurückzuführen sind. Die Förderung ist auf Betriebe eingeschränkt,
die einen Jahresstromverbrauch von mindestens einer Gigawattstunde (
GWh) aufweisen und Materialien wie Metall, Stahl, Papier, Holz oder
Leder verarbeiten oder herstellen. Die Förderung soll für den über 1
GWh hinausgehenden Jahresstromverbrauch gewährt werden. Die Höhe der
Förderung soll mit 75 % der indirekten CO2-Kosten begrenzt und anhand
vorgegebener Ermittlungsformeln bemessen werden. Unternehmen sollen
weiters mit der Regelung motiviert werden,
Effizienzsteigerungspotenziale in den Produktionsprozessen
auszuschöpfen und die Möglichkeiten zum Umstieg auf erneuerbare
Energieträger zu nutzen. Dazu sollen sie zur Erbringung ökologischer
Gegenleistungen verpflichtet werden.
Anpassungen in der Gewerbeordnung
Um Anpassungen in der Gewerbeordnung an EU-Vorgaben geht es bei
der von der Regierung vorgelegten „GewO-EU-Finanzberufsverordnungen
Novelle 2025“. Die Europäische Kommission habe die Umsetzung der EU-
Versicherungsvertriebsrichtlinie im Rahmen eines
Vertragsverletzungsverfahrens beanstandet, wird dazu in den
Erläuterungen vermerkt. Der Gesetzesentwurf zielt nun darauf ab,
entsprechende EU-Bestimmungen hinsichtlich des Vertriebs durch
Versicherungsvermittler einheitlich und ausdrücklich festzulegen, vor
allem betreffend die Vollziehung durch die Gewerbebehörden. Gemäß
weiterer EU-Vorgaben, die der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (
EBA) eine neue Zuständigkeit bei der Verhinderung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung zuweist, wird außerdem in der Gewerbeordnung
die EBA an die Stelle der bisher pauschal genannten Europäischen
Aufsichtsbehörden gesetzt. Mit den Anpassungen gehe es unter anderem
um Regelungen zur Beseitigung von Informationsasymmetrien, hieß es
seitens der ÖVP im Wirtschaftsausschuss, die dort gemeinsam mit SPÖ
und NEOS für die Novelle stimmte.
Gerichtliche Erwachsenenvertretung
Künftig sollen im Erwachsenenschutzrecht Personen, die nicht mehr
voll handlungsfähig sind und eine gerichtliche Erwachsenenvertretung
haben, ein Antragsrecht sowie deren Betreuungsumfeld eine
Anregungsmöglichkeit erhalten, diese Erwachsenenvertretung zu
erneuern. Damit soll sichergestellt werden, dass die betroffene
Person, ihre Vertretung oder Betreuende ein „Clearing“ anstoßen
können, um die aktuelle Lebenssituation zu überprüfen. Darüber hinaus
soll mit dem Gesetzentwurf die Verpflichtung von Rechtsanwält:innen
und Notar:innen, gerichtliche Erwachsenenvertretungen zu übernehmen,
nunmehr nur übergangsweise zur Bewältigung der derzeitigen Notlage
bis Mitte 2028 gelten. Es habe mehrere kritische Anregungen nach den
Änderungen im Erwachsenenschutz mit dem Budgetbegleitgesetz 2025
gegeben, auf die man jetzt reagiere, begründet die SPÖ den Vorstoß.
Für den entsprechenden Initiativantrag der Dreierkoalition mit dem
„Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025“ sprachen sich im
Justizausschuss ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne aus.
Anpassungen zu Vergabeverfahren für Verkehrsnetze
Eine von der Dreierkoalition vorgeschlagene Novelle zum
Bundesvergabegesetz mit Anpassungen bei Vergabeverfahren in
grenzüberschreitenden Verkehrsnetzen passierte den Justizausschuss
einstimmig. Die Gesetzesinitiative dient der Umsetzung einer EU-
Richtlinie zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen
Verkehrsnetzes, zumal deren Umsetzungsfrist bereits abgelaufen und
ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich anhängig ist.
Die Anpassungen betreffen Vergabeverfahren bei grenzüberschreitenden
Abschnitten eines Kernnetzes bzw. Kernnetzkorridors wie etwa eine
Eisenbahnstrecke zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten. So soll es
etwa künftig möglich sein, dass die beteiligten öffentlichen
Auftraggeber bzw. Sektorenauftraggeber entweder die Anwendbarkeit der
nationalen Vergaberegelung oder einer Vergaberegelung der anderen
beteiligten Mitglied- bzw. EWR-Staaten vereinbaren. Ein Ziel der
Regelungen ist laut den Erläuterungen, für die Durchführung
derartiger Vergabeverfahren eine „Flucht“ aus dem „unionalen“
Vergaberecht insgesamt zu unterbinden.
Mit einer Ausschussfeststellung hielten die Abgeordneten fest,
dass die gegenständliche „kleine Novelle“ ausschließlich der
dringlichen Umsetzung der betreffenden EU-Richtlinie diene. Davon
unberührt bleibe eine bereits in Vorbereitung und Abstimmung
befindliche Novelle des Bundesvergabegesetzes, im Rahmen derer bis
zum Frühjahr 2026 die Vergabe-Schwellenwerte rechtzeitig vor dem
Auslaufen der Schwellenwerte-Verordnung 2025 ins Dauerrecht
übernommen werden sollen.
EU-weite Zusammenarbeit von Strafrechtsbehörden
Aufgrund eines formalen Fehlers muss das schon vor dem Sommer
verabschiedete „Strafrechtliche EU-Anpassungsgesetz 2025“ neuerlich
beschlossen werden. ÖVP, SPÖ und NEOS haben den Gesetzentwurf daher
als Initiativantrag neu eingebracht. Mit den Regelungen soll unter
anderem den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht werden, schneller und
effizienter Informationen über Verurteilungen von
Drittstaatsangehörigen zu erlangen. Konkret geht es dabei etwa um die
Einrichtung eines zentralisierten Systems namens „ECRIS-TCN“ (
Europäisches Strafregisterinformationssystem – Drittstaatsangehörige)
und die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken. Auf
nationaler Ebene sind dafür datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen
für die Verarbeitung bzw. den Zugriff auf Fingerabdruckdaten
erforderlich. Darüber hinaus braucht es Vorkehrungen für eine
reibungslose Abwicklung von Anfragen und Beauskunftungen durch das
Strafregisteramt bei der Landespolizeidirektion Wien. Der Antrag
passierte den Justizausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und
Grünen.
Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für Ukraine-Vertriebene
Vertriebenen aus der Ukraine steht auf Basis der europäischen
„Massenzustrom-Richtlinie“ ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in
der EU zu, und zwar vorerst bis März 2027. In Österreich haben
Betroffene, abseits der Grundversorgung, auch Anspruch auf
Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Allerdings läuft diese
Regelung mit 31. Oktober aus. Nun soll sie, allerdings mit gewissen
Einschränkungen, bis Ende Juni 2026 verlängert werden. Ein
entsprechender Antrag der Koalitionsparteien hat im Familienausschuss
auch die Zustimmung der Grünen erhalten.
Ab November wird demnach eine Erwerbstätigkeit oder eine
Vormerkung beim AMS Voraussetzung für den Bezug von Familienbeihilfe
und Kinderbetreuungsgeld sein. Dadurch sollen die Aufnahme bzw.
Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit gefördert werden. Allerdings gibt
es von dieser Pflicht auch Ausnahmen, etwa für Personen, die jünger
als 18 oder älter als 65 Jahre sind und für Personen, die erheblich
behinderte Kinder zu betreuen haben. Laut ÖVP sind von den Änderungen
rund 12.000 anspruchsberechtigte ukrainische Eltern von 18.000
Kindern betroffen.
Gegen den Gesetzesantrag stimmten im Familienausschuss lediglich
die Freiheitlichen. Familienleistungen sollten nur heimischen
Familien zur Verfügung stehen, argumentierten sie und verwiesen zudem
auf die angespannte budgetäre Lage. Auch die Grünen sehen, trotz
Zustimmung, noch viele Fragen offen.
Verbesserungen bei der Kinder- und Jugendhilfe
In Reaktion auf die schweren Vorwürfe gegen mehrere SOS-
Kinderdörfer spricht sich der Familienausschuss auf Basis eines
Koalitionsantrags einstimmig für die zeitnahe Einberufung eines
runden Tisches durch Familienministerin Claudia Plakolm aus, um
gemeinsam mit den Vertreter:innen der Länder und Expert:innen über
Verbesserungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu beraten. Es
brauche eine bundeseinheitliche Weiterentwicklung der
Qualitätsstandards inklusive klar ausgewiesener Beschwerdewege, die
auch anonym in Anspruch genommen werden können, sind sich die
Abgeordneten einig. Auch um sogenannte „Care Leaver“, also betreute
Jugendliche im Übergang zum Erwachsenenalter, und unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge sowie um die vielfach knappen personellen
und finanziellen Ressourcen soll es beim runden Tisch gehen.
Gleichzeitig wird Justizministerin Anna Sporrer ersucht, „die
lückenlose Aufklärung der Vorfälle bestmöglich zu unterstützen“.
Angestoßen worden war die Entschließung von den Grünen. Sie
hatten die dokumentierten Übergriffe im SOS-Kinderdorf Moosburg
aufgegriffen und in einem eigenen Entschließungsantrag unter anderem
Qualitätssicherungsmaßnahmen wie Gewaltpräventionskonzepte sowie
verstärkte Kontrollen gefordert. Einige der Anliegen wurden in den
Koalitionsantrag aufgenommen, der ursprüngliche Entschließungsantrag
der Grünen fand im Ausschuss hingegen keine Mehrheit.
Befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrags
Aufgrund einer Fristsetzung werden die Abgeordneten über einen
Initiativantrag von ÖVP, SPÖ und NEOS zur befristeten Erhöhung des
Investitionsfreibetrags für Unternehmen beraten. Bei der Anschaffung
oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren
Anlagevermögens können Unternehmen einen Investitionsfreibetrag als
Betriebsausgabe geltend machen. Um die Konjunktur anzukurbeln, sollen
dem Antrag zufolge nun Investitionen und Anschaffungen zwischen dem
1. November 2025 und dem 31. Dezember 2026 stärker begünstigt werden.
Der Investitionsfreibetrag soll dabei 20 % anstelle von 10 %
betragen. Für Investitionen in die Ökologisierung soll der
Investitionsfreibetrag befristet von 15 % auf 22 % angehoben werden.
Keine Voraussetzung sei, dass die Anschaffung oder Herstellung erst
im begünstigten Zeitraum beginnt bzw. in diesem endet, so der
Initiativantrag.
Sportbericht 2024
Beendet wird der Sitzungstag mit Sportvorlagen. So wird der vom
Sportausschuss mehrheitlich angenommene Sportbericht 2024 zur Debatte
stehen. Dem Bericht zufolge wurden im Jahr 2024 Bundesmittel in der
Höhe von gesamt 225 Mio. Ꞓ für den Sport aufgewendet. Sie teilten
sich auf in 98 Mio. Ꞓ für die allgemeine Sportförderung und Services,
120 Mio. Ꞓ für die besondere Sportförderung sowie knapp 7 Mio. Ꞓ für
die Bundessporteinrichtungen. Kosten für Sportgroßprojekte entstanden
im Jahr 2024 keine, allerdings fanden mehrere
Sportgroßveranstaltungen in Österreich statt, darunter die Skiflug-
WM, die Tischtennis-EM oder die Handball-EM der Frauen.
Der Fokus der Förderprogramme des Bundes lag im Berichtszeitraum
auf den definierten Schwerpunktsportarten des aktuellen Olympiazyklus
bzw. jenen, die für die Aufnahme ins olympische Programm geplant
sind. Investiert wurde in den Nachwuchs und in Infrastruktur.
Sportwissenschaftliche Projekte wurden ebenso unterstützt wie
Breitensport, Inklusion, Nachhaltigkeitskonzepte,
Integrationsprojekte, Fair-Play-Initiativen sowie
Extremismusprävention. Ein Ressortschwerpunkt lag und liegt dem
Bericht zufolge weiterhin bei der Frauenförderung bzw. bei
Gleichstellungsprojekten. Die österreichische Sportlandschaft sei
immer noch stark männlich dominiert.
Bestmögliche Trainingsbedingungen für Sportler:innen
Einstimmig hat sich der Sportausschuss für die Förderung moderner
Trainingsbedingungen, für eine kontinuierliche Betreuung durch
hochqualifiziertes Fachpersonal sowie die gezielte Förderung und den
Einsatz von Sporttechnologie ausgesprochen. Mit dem entsprechenden
Antrag von ÖVP, SPÖ und NEOS wird der für den Sport zuständige
Vizekanzler Andreas Babler ersucht, insbesondere für die olympischen
Sommersportverbände Bundesstützpunkte einzurichten. Im Zuge dessen
soll ein neues Förderprogramm etabliert und das Umfeld der
Athletinnen und Athleten optimiert werden, auch durch gezielte
Unterstützung von Technologieprojekten. Österreichs
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler sollten bestmögliche
Trainingsbedingungen zur Verfügung stehen, um auf höchstem Niveau
konkurrenzfähig zu bleiben, so der Antrag.
Reformvorschlag zur Bundes-Sportförderung
Von den anderen Fraktionen im Sportausschuss abgelehnt wurde
hingegen die Forderung der FPÖ nach einer Reform der
Bundessportförderung. Die FPÖ kritisiert in ihrem
Entschließungsantrag, dass der organisierte Sport beinahe 90 % der
Fördermittel aus der Bundes-Sportförderung erhalte. Die Verbände
würden de facto Doppelförderungen aus der „Allgemeinen Bundes-
Sportförderung“ und der „Besonderen Bundes-Sportförderung“ lukrieren.
Vorgeschlagen wird, die geltenden Förderrichtlinien so abzuändern,
dass jene Einrichtungen, die über die „Besondere Bundes-
Sportförderung“ antragsberechtigt sind, nur mehr in einem Ausmaß von
maximal 20 % aus der „Allgemeinen Bundes-Sportförderung“
Förderanträge stellen können. Das würde dem Ausbau der täglichen
Bewegungseinheit schaden, hieß es dazu im Ausschuss etwa von ÖVP und
SPÖ.
Weiterbildungsmaßnamen für inklusive Pädagogik im Schulsport
Um die Förderung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit
Behinderungen im Schulsport zu verbessern, haben die Abgeordneten im
Sportausschuss einhellig für Weiterbildungsmaßnamen für das
Lehrpersonal votiert. Argumentiert wird, dass aktuell Kinder mit
Behinderungen oft vom Turnunterricht abgemeldet würden, weil sich das
Lehrpersonal dem inklusiven Sport nicht gewachsen fühle. Zur
Förderung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit
Behinderungen im Schulsport sollten daher umgehend Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen für Bewegungs- und Sportlehrer:innen im
Bereich der inklusiven Pädagogik gesetzt werden. Basis für die
Entschließung bildete ein Antrag der Grünen, der gemeinsam von ÖVP,
SPÖ, NEOS und Grünen im Ausschuss noch abgeändert wurde. (Fortsetzung
TOP im Nationalrat) gs/mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.