Wien (PK) – Am zweiten Sitzungstag des Juli-Plenums werden die
Abgeordneten unter
anderem über die Einführung der Teilpension bei gleichzeitigen
Einschränkungen der Altersteilzeit beraten. Außerdem stehen ein neuer
Straftatbestand für die unerwünschte Zusendung von Penisbildern,
sogenannten Dick-Pics, ein Eheverbot unter 18 und die gesetzliche
Verankerung eines „Nachhaltigkeitsmechanismus“ im ASVG zur
Stabilisierung des Pensionssystems zur Diskussion. Auch sollen Ehen
von Cousins und Cousinen untersagt werden.
Von Seiten des Gesundheitsausschusses liegt die Empfehlung vor,
Tabaksticks mit Aroma zu verbieten und den zur Sicherstellung der
Arzneimittelversorgung eingeführten Infrastruktursicherungsbeitrag
für Großhändler in reduzierter Form zu verlängern. Überdies wollen
die Abgeordneten die Verhandlungen über zwei Volksbegehren zu den
Themen Lebensmittelverschwendung und Atomenergie abschließen.
Aus dem Kulturausschuss kommt der gemeinsame Wunsch der
Fraktionen nach Erarbeitung einer Musikstandort-Strategie. Auch was
eine Informationsoffensive über K.-o.-Tropfen betrifft, sind sich die
Abgeordneten einig. Die Grünen haben einen Gesetzentwurf für ein
neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz vorgelegt, eine Mehrheit dafür
ist aber nicht zu erwarten.
Fragestunde
Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Fragestunde mit dem für
die Bereiche Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport zuständigen
Vizekanzler Andreas Babler.
Volksbegehren „Essen nicht wegwerfen!“
Im Anschluss daran wird der Nationalrat über das Volksbegehren
„Essen nicht wegwerfen!“ abschließend beraten. Dieses fordert nach
dem Vorbild von Frankreich, Italien und Tschechien strenge Gesetze
zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung. Damit sollen nicht mehr
verkaufsfähige, aber noch genießbare Lebensmittel verpflichtend an
gemeinnützige Organisationen gespendet werden. Einigkeit herrschte im
Umweltausschuss über den Bedarf zur weiteren Reduktion von
Lebensmittelverschwendung. In einem einstimmig angenommenen
Entschließungsantrag fordern die Abgeordneten die Regierung dazu auf,
bestehende Maßnahmen zu evaluieren sowie Maßnahmen aus anderen
Ländern auf ihre Wirksamkeit und Anwendbarkeit zu prüfen. Zudem soll
ein „Aktionsplan nachhaltige öffentliche Beschaffung“
Lebensmittelabfälle reduzieren.
Volksbegehren „Nein zu Atomkraft-Greenwashing“
Ein weiteres Volksbegehren wendet sich dagegen, Atomstrom auf EU-
Ebene als nachhaltige Energieform anzuerkennen. Investitionen in
erneuerbare Energien würden mit jenen in Atomkraft gleichgestellt,
kritisieren die Initiator:innen. Damit werde aber das Ziel der EU-
Taxonomie-Verordnung, Gelder in Bereiche zu lenken, die der
Erreichung der Umweltziele dienen, falsch umgesetzt. Auch zu diesem
Anliegen herrschte im Ausschuss Einigkeit. Alle Fraktionen bekannten
sich zur Ablehnung von Atomenergie.
Pensionsagenden von Bundestheater-Holding an BVAEB
Danach stehen Themen aus dem Kulturbereich zur Debatte. Dabei
geht es zunächst um eine Änderung des
Bundestheaterorganisationsgesetzes (BThOG), die im Kulturausschuss
einhellige Zustimmung fand. Mit der Novelle sollen die verbliebenen
„pensionsbehördlichen Zuständigkeiten“, die die Bundestheater-Holding
GmbH infolge der Ausgliederung der Bundestheater nach dem
Bundestheaterpensionsgesetz wahrnimmt, an die BVAEB übertragen
werden.
Wunsch nach Musikstandort-Strategie
Mit einer gemeinsamen Initiative setzen sich die fünf
Parlamentsfraktionen dafür ein, das volle Potenzial der Musikbranche
in Österreich auszuschöpfen. In einem an die Bundesregierung und
insbesondere an Kulturminister Andreas Babler gerichteten
Entschließungsantrag formulieren die Antragsteller:innen den Wunsch
nach Erarbeitung einer Strategie für den Musikstandort Österreich. In
die Ausarbeitung sollten Expert:innen und Branchenvertreter:innen,
Rundfunkanstalten und Verbände eingebunden werden. Ziel der Strategie
solle sein, die Rahmenbedingungen für die Musikproduktion und den
Musikexport zu verbessern, heißt es im Antrag. Dabei sollten die
Ergebnisse und Empfehlungen der Studie „Wertschöpfung der
Musikwirtschaft“ berücksichtigt werden.
Förderung der kulturellen Teilhabe
In einem weiteren Entschließungsantrag unterstützen die
Abgeordneten der Dreierkoalition das Vorhaben der Bundesregierung,
die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen stärker zu
fördern. Sie sprechen sich dafür aus, die Zusammenarbeit mit den
relevanten Gebietskörperschaften zu intensivieren. Ziel solle sein,
die kulturelle Bildung besser im Bildungssystem zu verankern, und
zwar von den elementarpädagogischen Einrichtungen bis zum tertiären
Ausbildungssektor. Auch dieser Antrag erhielt im Kulturausschuss die
Zustimmung aller Fraktionen.
Teilpension und Altersteilzeit
Mit der Einführung der sogenannten „Teilpension“ will die
Regierung Menschen länger im Arbeitsleben halten. Wer schon
pensionsberechtigt ist, also etwa Anspruch auf eine Korridorpension
oder eine Schwerarbeitspension hat, und Teilzeit weiterarbeitet, soll
demnach parallel zum Gehalt bereits einen Teil seiner Pension
beziehen können. Wie hoch die Teilpension ausfällt, hängt vom Ausmaß
der Arbeitszeitreduktion ab. Überdies sind die gesetzlichen Abschläge
zu berücksichtigen. Der restliche Pensionsanspruch wird dann beim
endgültigen Pensionsantritt berechnet, wobei auch hierfür die
allgemeinen Abschlags- und Zuschlagsregeln gelten. Ermöglicht werden
soll die Inanspruchnahme der Teilpension ab Anfang 2026.
Gleichzeitig mit der Einführung der Teilpension sind
Einschränkungen bei der Altersteilzeit in Aussicht genommen. So wird
das Altersteilzeitgeld als Lohnausgleich älteren Beschäftigten
künftig nur noch für maximal drei Jahre zustehen und ab dem
Zeitpunkt, ab dem jemand Anspruch auf eine Teilpension hat,
grundsätzlich gestrichen. Das bedeutet, dass Personen mit Anspruch
auf eine Korridorpension ab 2029 frühestens mit 60, andere
Beschäftigte frühestens mit 62 in eine staatlich geförderte
Altersteilzeit gehen werden können. Die Verkürzung von fünf auf drei
Jahre erfolgt dabei schrittweise, ebenso werden die für den Zugang
zur Altersteilzeit erforderlichen Beschäftigungsjahre in Etappen
hinaufgesetzt. Neu ist überdies ein Verbot, während der
Altersteilzeit eine bezahlte Nebenbeschäftigung aufzunehmen. Der
staatliche Lohnausgleich für neue Altersteilzeitvereinbarungen wird
aus budgetären Gründen in den Jahren 2026 bis 2028 vorübergehend von
90 % auf 80 % reduziert.
Mit einem „Nachhaltigkeitsmechanismus“ will die Regierung darüber
hinaus sicherstellen, dass die Pensionsausgaben nicht aus dem Ruder
laufen. Sollte der im ASVG verankerte Budgetpfad überschritten
werden, wird die Regierung zu Einschnitten im Pensionssystem
verpflichtet.
Für Arbeitslose, die an AMS-Schulungsmaßnahmen teilnehmen und
diese (vorübergehend) unterbrechen müssen, sieht das Gesetzespaket
Erleichterungen bei den Meldepflichten vor. Außerdem wird in Reaktion
auf ein OGH-Urteil klargestellt, dass ergänzende Leistungen zur
Ausgleichszulage und zum Pensionsbonus nur dann gebühren, wenn sich
der Partner bzw. die Partnerin oder betroffene Kinder rechtmäßig in
Österreich aufhalten. Ein ergänzender Gesetzesantrag stellt das auch
für den GSVG- und den BSVG-Bereich sicher.
Im Sozialausschuss erhielt das Gesetzespaket unterschiedliche
Mehrheiten. So stimmten neben den Koalitionsparteien auch die Grünen
der Einführung der Teilpension zu. Für den Nachhaltigkeitsmechanismus
und die neuen Altersteilzeit-Bestimmungen konnten ÖVP, SPÖ und NEOS
hingegen keine der beiden Oppositionsparteien gewinnen. Die FPÖ ortet
insgesamt weitere Verschlechterungen im Pensionssystem und zeigte
sich darüber enttäuscht, dass die abschlagsfreie Frühpension bei 45
Arbeitsjahren, die sogenannte „Hacklerregelung“, nicht wieder
eingeführt wird.
Miterledigt mit dem Gesetzesbeschluss wird auch ein Antrag der
Grünen zur Bildungskarenz: Laut SPÖ wurde der Forderung nach einer
Härtefallregelung für Personen, die ihre Bildungskarenz unterbrechen
mussten, bereits Rechnung getragen.
Erhitzte Tabakerzeugnisse künftig ohne Aroma
Künftig dürfen auch „erhitzte Tabakerzeugnisse“ kein Aroma mehr
enthalten, sieht eine im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen aller
Fraktionen beschlossene Regierungsvorlage vor. Für Zigaretten und für
Tabak zum Selbstdrehen gilt das jetzt schon. Von der Neuregelung
konkret betroffen sind die sogenannten Tabaksticks, die in
zugehörigen Erhitzungsgeräten verwendet werden und in
unterschiedlichen Geschmacksrichtungen erhältlich sind. Von dieser
Umsetzung einer EU-Richtlinie nicht erfasst sind etwa E-Zigaretten,
bei denen eine – nikotinhaltige oder nikotinfreie – Flüssigkeit (
Liquid) verdampft wird.
Verschärft werden auch die Kennzeichnungsbestimmungen. Sofern es
sich bei den Produkten um „Rauchtabakerzeugnisse“ handelt, soll es
keine Ausnahmen mehr für vorgeschriebene Warnhinweise und weitere
Informationen – etwa über Hilfsprogramme zur Raucherentwöhnung –
geben. Bereits produzierte oder in Verkehr gebrachte Produkte können
demnach bis spätestens 31. Mai 2026 noch verkauft werden.
Sicherstellung der Arzneimittel-Versorgung
Im Sinne der Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln
wurde im Jahr 2023 ein Infrastruktursicherungsbeitrag beschlossen.
Dieser kann von Arzneimittel-Großhändlern für jede in Apotheken
abgegebene Handelspackung beantragt werden, sofern der Preis unter
der Kostenerstattungsgrenze liegt. Die Koalitionsparteien haben nun
einen Initiativantrag eingebracht, der eine Herabsetzung des
Infrastruktursicherungsbeitrags von 0,28 Ꞓ auf 0,13 Ꞓ pro
Handelspackung vorsieht und im Gesundheitsausschuss einstimmig
angenommen wurde. Zur Erhöhung der Planungssicherheit soll dieser
jedoch drei Jahre lang, also bis zum 31. August 2028 gelten.
Weiters umfasst der Antrag den Aufbau eines Monitoringsystems,
das zur Früherkennung von Lieferengpässen und der
gesundheitspolitischen Steuerung im Bereich von Arzneimitteln
herangezogen werden soll. Ab 1. Jänner 2026 sind demnach sogenannte
Arzneimittel-Vollgroßhändler dazu verpflichtet, das Ministerium, das
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen und den Dachverband der
Sozialversicherungsträger täglich über eine elektronische
Schnittstelle Daten zu gelagerten Arzneispezialitäten und Wirkstoffen
zur Verfügung zu stellen (z. B. Anzahl der Packungen, bestellte
Mengen, durchschnittlicher Monatsbedarf, Angaben zur Lieferfähigkeit)
. Diese Bereitstellung von Lagerstandsdaten sei Voraussetzung für den
Aufbau eines Monitoringsystems, ist den Erläuterungen zu entnehmen.
Sozialabkommen mit der Mongolei
Das von der Regierung dem Nationalrat zur Genehmigung vorgelegte
Abkommen mit der Mongolei über soziale Sicherheit orientiert sich an
ähnlichen Abkommen mit Serbien und der Republik Moldau und zielt
insbesondere auf die gegenseitige Anerkennung von erworbenen
Pensionsansprüchen und die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten
ab. Damit soll eine Gleichbehandlung von Personen gewährleistet
werden, die ihr Erwerbsleben zum Teil in Österreich und zum Teil in
der Mongolei verbracht haben oder im jeweils anderen Staat wohnen.
Außerdem können künftig im Falle von Entsendungen
Doppelversicherungen vermieden werden. Mit großen finanziellen
Auswirkungen rechnet die Regierung allerdings nicht, ihr zufolge
werden durch den Vertrag höchstens fünf Personen pro Jahr zusätzliche
Pensionsansprüche geltend machen können. Im Sozialausschuss erhielt
das Abkommen die Zustimmung von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen.
Grenzüberschreitende Rettungseinsätze
Durch die zunehmende Mobilität der Bevölkerung vor allem im
grenznahen Bereich erscheint der Regierung eine möglichst enge
Zusammenarbeit im medizinischen Rettungswesen erforderlich. Es soll
insbesondere für Unfallopfer eine zeitnahe medizinische Hilfestellung
sowie die Überstellung in die nächstgelegene stationäre medizinische
Einrichtung – unabhängig von den Staatsgrenzen – sichergestellt
werden. Aus diesem Grund hat Österreich Rahmenabkommen sowohl mit
Ungarn als auch mit der Slowakei ausverhandelt, die nun den
gesetzlichen Rahmen für den Abschluss regionaler Kooperationsabkommen
schaffen sollen.
Im Konkreten soll es etwa zur Vereinfachung von
Verwaltungsverfahren kommen. So wird unter anderem die an sich
erforderliche Ausweispflicht bei Grenzüberschreitungen temporär
ausgesetzt und die Weiterverwendung der eigenen besonderen Lichtwarn-
und akustischen Signale im jeweiligen anderen Land geregelt. Im Fall
der Slowakei bezieht sich das Abkommen konkret auf die
Selbstverwaltungsregionen Bratislava und Trnava bzw. auf die
Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Wien. Es wird zudem
festgelegt, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf Grund
eines Antrags der jeweils zuständigen Rettungsleitstelle erfolgen
soll. Beide Staatsverträge wurden im Gesundheitsausschuss einstimmig
genehmigt.
EU-weite Zusammenarbeit von Strafrechtsbehörden
Eine Regierungsvorlage mit strafrechtlichen EU-Anpassungen
passierte den Justizausschuss mit Zustimmung von ÖVP, SPÖ, NEOS und
Grünen. Unter anderem soll damit den Strafverfolgungsbehörden
ermöglicht werden, schneller und effizienter Informationen über
Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen zu erlangen. Hauptziel der
Regierungsvorlage ist laut Erläuterungen die Durchführung einer EU-
Verordnung zur Einrichtung eines zentralisierten Systems „ECRIS-TCN“
(Europäisches Strafregisterinformationssystem – Drittstaatsangehörige
). Weil gerade bei Drittstaatsangehörigen oft keine verlässlichen
Identitätsdokumente vorliegen würden, soll eine eindeutige
Identifizierungsmöglichkeit sichergestellt werden. Die EU-Verordnung
sieht zu diesem Zweck etwa die verpflichtende Speicherung von
Fingerabdrücken im Zentralsystem vor. Auf nationaler Ebene seien
dafür datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
bzw. den Zugriff auf Fingerabdruckdaten erforderlich. Darüber hinaus
brauche es Anpassungen etwa in personeller Hinsicht, um eine
reibungslose Abwicklung von Anfragen und Beauskunftungen durch das
Strafregisteramt bei der Landespolizeidirektion Wien sicherstellen zu
können.
Umgesetzt werden diese sowie zahlreiche weitere Maßnahmen mit dem
„Strafrechtlichen EU-Anpassungsgesetz 2025“. Es sollen etwa auch die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der EU weiter
verbessert, das Verbot der Doppelbestrafung neu geregelt und die
Bestimmungen zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
angepasst werden. Weitere Vorschläge dienen unter anderem dem Ziel,
die praktische Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu verbessern,
etwa im Bereich der grenzüberschreitenden Überwachung von Fahrzeugen.
Beim Landesgericht für Strafsachen Wien zusammengeführt und damit
effizienter gestaltet werden sollen außerdem die gerichtlichen
Zuständigkeiten für grenzüberschreitende Ermittlungen innerhalb der
Europäischen Staatsanwaltschaft.
Strafbarkeit für Dick-Pics
Zum Schutz vor sexueller Belästigung soll im Strafgesetzbuch der
Straftatbestand der sexuellen Belästigung um die unaufgeforderte
Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien erweitert
werden. Wie in der Regierungsvorlage festgehalten wird, sieht das
Regierungsprogramm der Dreierkoalition ein solches Verbot der
Zusendung unerwünschter Dick-Pics vor. Konkret soll mit den
Änderungen im Strafgesetzbuch künftig strafbar sein, wer eine andere
Person belästigt, indem er ihr etwa am Handy oder über den Computer
eine Bildaufnahme, die menschliche Genitalien zeigt, unaufgefordert
und absichtlich übermittelt. Die Strafregelung soll solcherart
übermittelte Bilder von männlichen und weiblichen Geschlechtsorganen
umfassen – also von primären Geschlechtsmerkmalen. Bildaufnahmen, in
denen Genitalien einer Person etwa nur im Bildhintergrund oder aus
großer Entfernung erkennbar sind – wie beispielsweise Strandfotos –
sollen von vornherein nicht vom Tatbestand erfasst sein. Diese
Gesetzesänderungen hat der Justizausschuss mit den Stimmen von ÖVP,
SPÖ, NEOS und Grünen ins Plenum geschickt. Die FPÖ äußerte zwar
Verständnis für das Anliegen, bezweifelte aber, dass das Strafrecht
dafür das geeignete Mittel sei.
Eheverbot für Minderjährige und Verwandte bis zum vierten Grad
Zur Bekämpfung von Kinder- und Zwangsehen soll in Österreich die
Eheschließung Minderjähriger unter 18 Jahren künftig rechtlich nicht
mehr möglich sein. Bisher gab es vom Eheverbot unter 18 eine Ausnahme
ab 16 Jahren, wenn ein Gericht die Person auf Antrag für ehefähig
erklärte. Diese Ausnahme soll mit der nunmehrigen Regierungsvorlage
gänzlich entfallen. Außerdem soll das Verbot der Eheschließung sowie
der Begründung eingetragener Partnerschaften auf Verwandte bis zum
vierten Grad der Seitenlinie ausgeweitet werden, um etwa Ehen
zwischen Cousin und Cousine oder zwischen Neffe oder Nichte und Onkel
oder Tante zu verhindern. Dies soll analog für
Adoptivverwandtschaften anzuwenden sein. Wieder eingeführt wird mit
dem Gesetzentwurf außerdem die Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft
zur Nichtigerklärung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft bei
fehlender Ehefähigkeit.
Als Datum für das Inkrafttreten ist im Entwurf der 1. August 2025
vorgesehen. Der Justizausschuss hat die Regierungsvorlage mit den
Änderungen im Ehegesetz und im Eingetragene-Partnerschaft-Gesetz
einstimmig an das Plenum weitergeleitet. Miterledigt wurde eine
Gesetzesinitiative der Grünen, die sich mit einem eigenen Antrag für
ein Eheverbot für Minderjährige ausgesprochen hatten.
Informationsoffensive zum Schutz vor K.-o.-Tropfen
K.-o.-Tropfen sind zwar gesetzlich verboten, der Handel im
Internet floriert aber und damit zusammenhängende Gewalt nimmt zu. K.
-o.-Tropfen werden zum Beispiel heimlich Getränken beigemischt, um
vor allem Frauen wehrlos zu machen, sie zu berauben oder zu
vergewaltigen. Der Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats
empfiehlt nun auf Basis eines Antrags von ÖVP, SPÖ und NEOS eine
umfassende Informationsoffensive. Sie soll vor allem Mädchen und
Frauen dafür sensibilisieren, wie sie sich vor K.-o.-Tropfen schützen
können. Der Antrag wurde im Ausschuss einstimmig angenommen.
Vorstoß der Grünen für Elektrizitätswirtschaftsgesetz
Keine Zustimmung von den anderen Fraktionen erhielt im
Wirtschaftsausschuss ein Vorstoß der Grünen für ein neues
Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Den von ihr als
Energieministerin in der letzten Legislaturperiode mitverhandelten,
aber nie beschlossenen Entwurf eines ElWG hat die nunmehrige Grünen-
Abgeordnete Leonore Gewessler als Antrag eingebracht. Die Initiative
umfasst auch ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz sowie eine Änderung
des Energie-Control-Gesetzes. Ziel sei, einen zeitgemäßen
Rechtsrahmen für den österreichischen Strommarkt und klare Regeln für
den gezielten und schnellen Ausbau der Stromnetze zu schaffen. So
soll auch der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung
Rechnung getragen werden. Damit sollen die Energiekosten langfristig
gesenkt, das Stromnetz effizienter gemacht und der Ausbau der
erneuerbaren Energien beschleunigt werden.
Eine rasche Umsetzung des ElWG sei für alle Beteiligten in der
Elektrizitätswirtschaft, für die Dekarbonisierung in Österreich und
um drohende EU-Strafzahlungen aus einem Vertragsverletzungsverfahren
zu vermeiden, von höchster Priorität, wird in der Antragsbegründung
ausgeführt. Im Ausschuss hieß es etwa seitens der NEOS, dass die
Bundesregierung an einem neuen ElWG und der dafür notwendigen
Zweidrittelmehrheit arbeite. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) mbu/gs
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.