Parlament: Medienberichterstattung aus dem Pilnacek-Untersuchungsausschuss

Wien (PK) – Der Pilnacek-Untersuchungsausschuss wird im Parlament im
Lokal 1
Erwin Schrödinger stattfinden, wobei auch für Medienvertreterinnen
und Medienvertreter ein Raumangebot im Ausschusslokal sowie im
Auditorium zur Verfügung steht. Begonnen werden die Befragungen im
Pilnacek-Untersuchungsausschuss am 15. Jänner 2026.

Eine Vorab-Akkreditierung ist nicht erforderlich.
Medienvertreterinnen und Medienvertreter ohne Dauerzutrittskarte für
das Österreichische Parlament haben gegen Vorlage eines
Lichtbildausweises über den Haupteingang Zutritt zum
Parlamentsgebäude. Der Lichtbildausweis ist beim Sicherheitscheck
vorzuzeigen. Um alle Medienbereiche im Rahmen des
Untersuchungsausschusses nutzen zu können, erhalten Medienschaffende
im Besucherzentrum (Agora) gegen Vorlage eines Presseausweises bzw.
eines Akkreditivs eines Medienunternehmens ein Presse-Badge.

Sämtliche Informationen zur Medienberichterstattung aus
Untersuchungsausschüssen finden Sie unter www.parlament.gv.at/presse
.

Arbeitsplätze für Medienschaffende

Für Vertreterinnen und Vertreter der Medien stehen im U-
Ausschusslokal, in einem angrenzenden Medienraum und im Auditorium
Arbeitsplätze zur Verfügung. Via Livestream wird das Geschehen aus
dem U-Ausschuss in das Auditorium übertragen, das für schreibende
Medienschaffende mit Sitzplätzen und Tischen sowie für Foto- und
Kamerateams mit Podesten ausgestattet ist. Medienarbeitsplätze sind
mit einer ausreichenden Anzahl an Steckdosen versehen, ein
leistungsstarkes WLAN ist vorhanden.

Für den Zutritt zu den Medienräumen gelten in Unterscheidung zum
U-Ausschusslokal zwecks Wahrung einer redaktionsähnlichen Umgebung
Kriterien, die gemeinsam mit der Vereinigung der
Parlamentsredakteurinnen und -redakteure festgelegt worden sind.

Der Begriff Medienvertreterin bzw. Medienvertreter leitet sich
dabei aus der Geschäftsordnung ab, darüber hinaus sind die
Bestimmungen des Mediengesetzes und des Journalistengesetzes zu
berücksichtigen. Grundsätzlich werden darunter hauptberuflich tätige
Journalistinnen und Journalisten zu verstehen sein, die über das
Geschehen berichten. Ein Presseausweis allein oder ein Akkreditiv
eines Medienunternehmens für den U-Ausschuss im Allgemeinen begründen
noch nicht zwingend eine Zuordnung unter diesen Begriff und einen
Zutritt zu den Medienbereichen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
Ministerien oder Behörden, Vertreterinnen und Vertreter politischer
Parteien oder Interessensvertretungen sind grundsätzlich vom Zutritt
zu den Medienräumen ausgeschlossen. Bei Zweifelsfragen kommt der
Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und -redakteure beratende
Funktion zu.

Die Medienräume stehen den Medienvertreterinnen und
Medienvertretern 60 Minuten vor Beginn der Beratungen im
Untersuchungsausschuss offen sowie bis 30 Minuten nach deren
Abschluss.

Presspoint im Auditorium

Im Auditorium wird ein Presspoint eingerichtet. Die Übertragung
des Livestreams aus dem U-Ausschuss in das Auditorium wird bei
Pressestatements jeweils unterbrochen.

Film- und Fotoaufnahmen bzw. Statement- und
Interviewmöglichkeiten gibt es ausschließlich beim Presspoint im
Auditorium sowie im Bereich des Vorraums zum Ausschusslokal. In den
Gängen im Bereich des U-Ausschussbereichs ist das Fotografieren und
Filmen insbesondere aus Sicherheitsgründen nicht zulässig, da es zu
Drucksituationen kommen könnte. Für die Bereiche, in denen gefilmt
und fotografiert werden kann, wird ausdrücklich auf die Wahrung der
Persönlichkeitsrechte hingewiesen.

Ton- und/oder Bild-Aufnahmen der Liveübertragung in das
Auditorium sind untersagt – wie auch Ton- und/oder Bild-Aufnahmen im
Ausschusslokal 1 Erwin Schrödinger selbst, sofern nichts anderes
bestimmt ist (Kameraschwenk).

Im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und der
Hausordnung kann die bzw. der Vorsitzende – wie auch bei bisherigen
Untersuchungsausschüssen – mit ausdrücklicher Zustimmung der
jeweiligen Auskunftsperson einen Kamera- bzw. Fotoschwenk außerhalb
der Sitzungen genehmigen. Dieser findet insbesondere vor Beginn der
Befragung der Auskunftsperson statt. Im Ausschusslokal soll ein
entsprechender Abstand zu den Auskunftspersonen eingehalten werden.

Wahrung der Persönlichkeitsrechte

Hingewiesen wird darauf, dass die Bekanntgabe der Identität von
Auskunftspersonen eines Untersuchungsausschusses in den Medien nicht
zulässig ist, wenn dadurch schutzwürdige Interessen einer oder eines
Betroffenen verletzt werden. Dieser Schutz bezieht sich nicht nur auf
Bilder, sondern auch auf Namen und andere Angaben, die zum
Bekanntwerden der Identität der Betroffenen führen können.

Die Befragungen von Auskunftspersonen und Sachverständigen sind
grundsätzlich medienöffentlich. Nur aus besonderen, gesetzlich
geregelten Gründen kann die Medienöffentlichkeit ausgeschlossen
werden. Einen Ausschluss der Medienöffentlichkeit kann eine
Auskunftsperson beantragen, der Verfahrensrichter, der
Verfahrensanwalt oder ein Mitglied des Untersuchungsausschusses. Die
Entscheidung darüber trifft die bzw. der Vorsitzende. (Schluss) keg