Parkraumüberwachung künftig in der Zuständigkeit der Stadt Wien

Wien (OTS) – Der Bund und das Land Wien ordnen die Kompetenzen bei
der
Parkraumüberwachung neu. Bisher gab es auf Grundlage einer § 15a B-VG
-Vereinbarung aus dem Jahr 2012 eine geteilte Zuständigkeit zwischen
der Landespolizeidirektion Wien (LPD Wien) und der Stadt Wien durch
die zuständige Magistratsabteilung für Parkraumüberwachung (MA 67).
Nun wandert die Zuständigkeit der Parkraumüberwachung in die
Kompetenz der MA 67.

Die Neustrukturierung verschafft der Polizei eine Entlastung beim
Personal, das bislang auch für administrative und organisatorische
Aufgaben im Bereich der Parkraumüberwachung eingesetzt war. Für
Polizistinnen und Polizisten fällt die Überwachung des ruhenden
Verkehrs im gesamten Wiener Stadtgebiet weg. Falsch abgestellte
Fahrzeuge werden weiterhin durch die Parkraumüberwachung
kontrolliert. Die Wiener Polizei ist in den Nachstunden unterstützend
tätig.

Die MA 67 erledigt auch weiterhin die Überwachung des ruhenden
Verkehrs gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) und kann daher – genau
wie Polizistinnen und Polizisten – auch Übertretungen wie das Halten
in zweiter Spur, am Gehsteig oder im Kreuzungsbereich ahnden. Durch
diese Kontrollen wird einerseits die Flüssigkeit des Verkehrs und
andererseits die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer gewährleistet und damit wichtige Aufgaben der
Polizei von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 67geleistet.
Der Vorteil ist, dass durch die Neuordnung alle Zuständigkeiten für
den ruhenden Verkehr künftig in einer Hand liegen. Die bisherigen
Aufgaben wie die Kontrolle der Gebührenentrichtung für die
flächendeckende Kurzparkzone und die Kontrolle der §57a-Plakette,
also dem „Pickerl“, werden weiter von den Organen der
Parkraumüberwachung erledigt, zusätzlich zur Anordnung von
Abschleppungen von abgestellten Fahrzeugen, die den Verkehr
behindern, sowie die Überwachung von falsch abgestellten E-Scootern.

Mehr Effizienz und mehr Sicherheit

Bei der LPD Wien werden Polizistinnen und Polizisten von
administrativen Tätigkeiten entlastet und können sich wieder
vollständig auf ihre Kernaufgabe konzentrieren, nämlich die
Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung für die Bevölkerung.

„Ich halte es für sinnvoll, die Parkraumüberwachung in die
Zuständigkeit der Stadt Wien zu übergeben. Denn dadurch stehen mehr
Polizistinnen und Polizisten für die Sicherheit der Menschen und
somit für polizeiliche Kernaufgaben zur Verfügung“, so Innenminister
Gerhard Karner.

Für die Stadt Wien bedeutet die neue alleinige Zuständigkeit eine
Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsabläufe und eine
klare Struktur ohne Doppelgleisigkeiten von zwei
Organisationsstrukturen.
Stadträtin Ulli Sima: „Wir arbeiten seit Jahren mit Hochdruck an
einer Modernisierung der Parkraumbewirtschaftung in Wien. Nach der
Einführung des flächendeckenden Parkpickerls und
Digitalisierungsmaßnahmen wie zuletzt mit den Scan Cars, folgt jetzt
die Optimierung der Verwaltungsebene. Mit der Bündelung der
Zuständigkeiten schaffen wir klare Strukturen und vereinfachen die
Abläufe in der Parkraumüberwachung. Das ist ein wichtiger Schritt für
eine moderne und effiziente Verwaltung.“

Der Einsatz technischer Hilfsmittel – wie etwa den neuen Scan
Cars – kann künftig rascher, effizient umgesetzt werden. Insgesamt
stärkt die Neustrukturierung eine zeitgemäße, wirtschaftliche und
leistungsfähige Parkraumüberwachung im Sinne der Stadt Wien und ihrer
Bürgerinnen und Bürger. Auch der Einsatz technischer Hilfsmittel, wie
etwa der neuen Scan Cars, soll rasch und effizient umgesetzt werden.

Formal wird für die Neustrukturierung die Art. 15a-Vereinbarung
aufgehoben und die Straßenverkehrsordnung sowie die einschlägigen
Landesgesetze wie z.B. das Wiener Parkometergesetz angepasst, um die
Aufgaben zu übertragen. Aktuell werden die dafür notwendigen
gesetzlichen Grundlagen für die Rückübertragung der Zuständigkeiten
an die Stadt Wien ausgearbeitet.

Keine Änderungen für Lenkerinnen und Lenker

Für die Autolenkerinnen und Autolenker gibt es künftig eine
zuständige Anlaufstelle bei Fragen zu Park- oder Verkehrsstrafen,
nämlich die MA 67. In der Außenwahrnehmung ändert sich durch die
Auflösung der Art. 15a B-VG-Vereinbarung praktisch nichts. Die
Parkraumüberwachung selbst wird weiterhin von den
Parkraumüberwachungsorganen durchgeführt, Umfang und Intensität der
Kontrollen bleiben unverändert. Allein im Jahr 2025 gab es insgesamt
54,4 Millionen Kontrollen.