Wien (PK) – Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute mit
den Stimmen
der Koalitionsparteien den Weg für zwei Gesetzespakete aus dem
Medienbereich geebnet. Damit sollen zum einen dem schon seit August
vergangenen Jahres geltenden Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFG
) und zum anderen einer neuen EU-Verordnung über die Transparenz und
das Targeting politischer Werbung Rechnung getragen werden.
Weitreichenden Anpassungsbedarf sieht die Regierung nicht, in
einzelnen Punkten müssen die österreichischen Gesetze jedoch
nachgeschärft werden. So soll es etwa mehr Transparenz bei der
Bestellung des ORF-Generaldirektors bzw. der ORF-Generaldirektorin
geben.
Grundsätzliche Zustimmung zu den beiden Gesetzespaketen äußerten
auch die Grünen. Sie sehen es allerdings kritisch, dass die strengen
Vorgaben für Regierungsinserate gelockert werden sollen, und orten in
diesem Zusammenhang noch Verhandlungsbedarf. Es gebe keinen Grund,
von den bewährten Bestimmungen im Medientransparenzgesetz abzugehen
und wieder Grauzonen zu schaffen, argumentierte Sigrid Maurer im
Ausschuss.
Gemäß dem Gesetzesentwurf soll die „Vermarktung der Tätigkeit des
Rechtsträgers“ in Regierungsinseraten künftig nicht mehr gänzlich
verboten sein, sofern Sachinformationen überwiegen. Begründet wird
das damit, dass eine kreative Herangehensweise an die Vermittlung der
Botschaft erlaubt sein soll, was auch einen gewissen werblichen
Effekt zur Folge haben könne. Von Seiten der FPÖ begründete
Abgeordneter Michael Schilchegger die Ablehnung der beiden
Gesetzespakete insbesondere mit Mängeln in den EU-Verordnungen
selbst: So sei unklar, was unter politische Werbung falle.
EMFG-Begleitgesetz bringt mehr Transparenz bei Bestellung der ORF
-Spitze
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFG) wurde im Frühjahr
2024 vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament beschlossen
und ist seit August vergangenen Jahres in weiten Teilen direkt in
Kraft. Ziel dieser EU-Verordnung ist es, den Binnenmarkt für
Mediendienste und somit Medienvielfalt und Pluralismus zu stärken. Es
gelte, die einzigartige Rolle unabhängiger Medien für Meinungsbildung
und Demokratie zu schützen, heißt es dazu unter anderem in den
Erläuterungen zur von Medienminister Andreas Babler eingebrachten
Regierungsvorlage.
In diesem Sinn sieht das EMFG-Begleitgesetz ( 412 d.B. ) unter
anderem mehr Transparenz bei der Bestellung des ORF-Generaldirektors
bzw. der ORF-Generaldirektorin vor. So ist geplant, diese Funktion
künftig neun – statt sechs – Monate vor Ende der laufenden
Funktionsperiode auszuschreiben, wobei für die kommende Periode, die
Anfang 2027 beginnt, eine Übergangsregelung mit acht Monaten gilt.
Außerdem werden die fachlichen Anforderungen für die Funktion
präzisiert sowie die formalen Vorgaben für die Ausschreibung
erweitert und der Stiftungsrat explizit zu einem transparenten und
nichtdiskriminierenden Bestellverfahren verpflichtet. Letzteres ist
auch für die Bestellung der weiteren ORF-Direktorinnen und –
Direktoren sowie der Landesdirektorinnen und Landesdirektoren
verpflichtend.
Neu sind überdies klare gesetzliche Bestimmungen, unter welchen
Voraussetzungen die Generaldirektorin bzw. der Generaldirektor des
ORF und die anderen Direktorinnen und Direktoren vorzeitig abberufen
werden können. Dazu gehören etwa das Vorliegen einer groben
Pflichtverletzung oder der Umstand, dass eine
Bestellungsvoraussetzung weggefallen ist. Gegen eine Abberufung
sollen die Betroffenen dem Gesetzentwurf zufolge Beschwerde bei
Gericht einlegen können.
Neue Pflichten für Mediendiensteanbieter und kleine Gemeinden
Auch im Mediengesetz, im Medientransparenzgesetz und im
KommAustria-Gesetz werden in Umsetzung des EMFG einige Änderungen
vorgenommen. So ist vorgesehen, die Eigentumsverhältnisse von
Mediendiensteanbietern künftig zentral in einer von der KommAustria
geführten Datenbank zu speichern. Zudem müssen Mediendiensteanbieter
künftig jährlich bekanntgeben, wieviel sie aus staatlicher – bzw.
drittstaatlicher – Werbung eingenommen haben. Bei Verstößen gegen
diese Vorgaben drohen Geldstrafen in der Höhe bis zu 15.000 Ꞓ bzw.
20.000 Ꞓ.
Neue Pflichten wurden mit der EU-Verordnung überdies Gemeinden
unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie den von ihnen
kontrollierten Rechtsträgern auferlegt. Da kleine Gemeinden nicht der
Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, müssen sie der KommAustria
derzeit keine Werbeausgaben nach den Bestimmungen des
Medientransparenzgesetz melden. Ebenso ist Tourismuswerbung im
Ausland, die sich ausschließlich an ausländische Gäste richtet, vom
Medientransparenzgesetz ausgenommen. Daran wird zwar auch mit dem
EMFG-Begleitgesetz nicht gerüttelt, Informationen über einschlägige
Ausgaben sind in Hinkunft aber eigenverantwortlich – etwa über einen
leicht auffindbaren Link auf der Gemeinde-Website – anzubieten.
Kontrolle von Medienzusammenschlüssen
Punktuelle Anpassungen sind darüber hinaus im Zusammenhang mit
der Kontrolle von Medienzusammenschlüssen nötig. So werden etwa
Online-Plattformen, die Zugang zu Medieninhalten bieten, ohne sie
selbst inhaltlich zu gestalten, in die einschlägigen Bestimmungen des
Kartellgesetzes aufgenommen. Gleiches gilt für einseitige
Medienzusammenschlüsse, also Zusammenschlüsse von Unternehmen, bei
denen nur einer der Beteiligten ein Mediendienst oder ein
Medienhilfsunternehmen ist. Zudem wird die Rolle der KommAustria bei
der Prüfung von Medienzusammenschlüssen gestärkt. Zu untersagen sind
Zusammenschlüsse – wie schon bisher -, wenn dadurch die
Medienvielfalt oder die redaktionelle Unabhängigkeit beeinträchtigt
wird, wobei nun explizit auch auf die EU-Verordnung verwiesen wird.
Als nationale Regulierungsbehörde im Sinne des EMFG soll die
KommAustria fungieren.
Unabhängig vom Europäischen Medienfreiheitsgesetz wird – neben
den adaptierten inhaltlichen Anforderungen für Regierungsinserate –
ein bürokratische Erleichterung für die RTR-Schlichtungsstelle
vorgeschlagen: Sie soll der KommAustria künftig nur noch
quartalsweise – statt monatlich – über Beschwerden gegen Video-
Sharing-Plattformen und etwaige besondere Auffälligkeiten berichten
müssen. Gemäß den Erläuterungen handelt es sich dabei um eine
Maßnahme aus dem Entbürokratisierungspaket der Regierung.
Politische-Werbung-Gesetz
Mit einem eigenen Bundesgesetz ( 403 d.B. ) wird die EU-
Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung
umgesetzt. Auch diese EU-Verordnung wurde 2024 beschlossen und ist im
Wesentlichen seit 10. Oktober 2025 EU-weit gültig. Ziel ist ein EU-
weit einheitliches und hohes Maß an Transparenz bei politischer
Werbung, nicht zuletzt um Informationsmanipulation zu unterbinden.
Politische Anzeigen sollen eindeutig als solche identifizierbar sein.
In diesem Sinn wurden mit der Verordnung unter anderem
Sorgfaltspflichten sowohl für Auftraggeber als auch für Medien und
Plattformen normiert. Zudem ist der Einsatz von Targeting- und
Anzeigenschaltungsverfahren in Zusammenhang mit politischer Werbung
nur in Ausnahmefällen zulässig und diesbezügliches „Profiling“ unter
Verwendung besonders sensibler Daten wie ethnischer Herkunft,
politischer Meinung, Religion oder sexueller Orientierung gänzlich
verboten.
Ob die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Verordnung – etwa
in Bezug auf Targeting – eingehalten werden, ist von der
Datenschutzbehörde bzw. vom Parlamentarischen Datenschutzkomitee zu
überwachen. Für die übrigen EU-Vorgaben wird mit einem neuen
„Politische-Werbung-Gesetz“ die KommAustria als zuständige nationale
Behörde benannt. Sie soll zum Beispiel die Einhaltung von
Kennzeichnungspflichten prüfen und Hinweisen auf möglicherweise
unzulässige politische Anzeigen nachgehen. Zudem werden im Gesetz die
Kooperation zwischen den beiden Datenschutzbehörden und der
KommAustria geregelt und ein abgestufter Sanktionenkatalog
festgelegt. Je nach Deliktskategorie drohen Strafen bis zu 500.000 Ꞓ
bei Verstößen gegen die EU-Verordnung.
Adaptiert werden muss überdies das Mediengesetz: Die geltenden
Bestimmungen zur besonderen Kennzeichnung politischer Werbung
unmittelbar vor Wahlen entfallen zugunsten der strengeren Vorgaben
der EU-Verordnung. Darüber hinaus sollen Einrichtungen der
freiwilligen Selbstkontrolle mit bis zu 25.000 Ꞓ pro Jahr – etwa für
die Ausarbeitung von Verhaltensrichtlinien – gefördert werden. Die
Gesamtkosten des Gesetzentwurfs werden von der Regierung mit 405.000
Ꞓ im Jahr 2026 und rund 460.000 Ꞓ in den beiden Folgejahren
angegeben, wobei sowohl die Datenschutzbehörde als auch die
KommAustria zusätzliche Mittel bekommen sollen.
FPÖ befürchtet große Rechtsunsicherheit
Im Rahmen der Debatte kritisierte Michael Schilchegger namens der
FPÖ die beiden EU-Verordnungen. Er befürchtet große
Rechtsunsicherheit, da beispielsweise eine klare Definition von
politischer Werbung fehle. Vor diesem Hintergrund sieht er auch den
„drakonischen Strafenkatalog“ kritisch. Alle Plattformen, die sich
etwaige Strafen nicht leisten könnten, werden gänzlich davon absehen,
politische Werbung zu schalten, prophezeite er. Zudem wertete es
Schilchegger als „nicht sehr klug“, dass in Österreich drei Behörden
die Einhaltung der EU-Vorgaben für politische Werbung überwachen
sollen. Auch die Kosten von rund einer halben Million Euro und
doppelte Meldepflichten für öffentliche Inserate sieht er kritisch.
Grüne kritisieren gelockerte Bestimmungen für Regierungsinserate
Sigrid Maurer (Grüne) schloss hingegen nicht aus, dass die Grünen
den beiden Gesetzespaketen im Plenum ihre Zustimmung geben werden.
Die Umsetzung der EU-Verordnungen sei nicht zu beanstanden, sagte
sie. Allerdings sieht sie nicht ein, warum mit dem Gesetzespaket auch
die Vorgaben für Regierungsinserate „aufgeweicht“ werden sollen,
zumal die geltende Regelung „gut funktioniert“ habe. Durch die
vorgesehene Formulierung werde wieder eine Tür für Missbrauch und für
Verschwendung von Steuergeld aufgemacht, kritisierte Maurer und
sprach von einer „neuen Grauzone“.
Vermisst werden von Maurer überdies Schritte zur
„Entpolitisierung“ des ORF. Die im vergangenen Jahr beschlossene
Gremienreform habe lediglich eine Verschiebung der Macht vom
Stiftungsrat zum Publikumsrat, aber keine Entpolitisierung gebracht,
meinte sie. Nach wie vor würde sich die Politik ständig in die
Bestellung der ORF-Spitze einmischen. Kritik übte Maurer in diesem
Zusammenhang auch an Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler:
Durch den von ihm geäußerten Wunsch nach einer ORF-Generaldirektorin
sieht sie eine Grenze überschritten.
Schmidt: Unabhängigkeit des ORF wird gestärkt
Von Seiten der Regierungsparteien begrüßten Ines Holzegger (NEOS)
, Selma Yildirim und Manfred Sams (beide SPÖ) die beiden
Gesetzespakete. Es sei gelungen, die wichtigsten Punkte aus dem
Begutachtungsverfahren einzuarbeiten, sagte Holzegger. Dass es
gewisse Unklarheit darüber gibt, was unter politische Werbung fällt,
liegt ihr zufolge an der EU-Verordnung selbst, Österreich habe hier
keine Möglichkeit für eine Präzisierung. Zum Thema Regierungsinserate
hielt Holzegger fest, reine Eigenwerbung sei weiterhin nicht
zulässig.
SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim erinnerte daran, dass
„bedauerliche Entwicklungen“ in Polen, Ungarn und der Slowakei die
Europäische Kommission und das Europäische Parlament dazu bewegt
hätten, zu handeln. Es gehe um den Schutz demokratischer Interessen,
bekräftigte sie. Die wirtschaftliche Abhängigkeit von Mediendiensten
von einigen wenigen Personen sei demokratiegefährdend. Ausdrücklich
begrüßt wurde von Yildirim auch die Ausweitung der Transparenz bei
der Bestellung der Leitungsorgane des ORF.
Yildirims Fraktionskollege Sams wies darauf hin, dass sich
politische Kommunikation in den letzten Jahren massiv verändert habe
und verstärkt online erfolge. Nutzerinnen und Nutzer würden oft aber
nicht verstehen, wer hinter einer Anzeige stehe und warum gerade sie
diese Werbebotschaft angezeigt bekämen. Die vorgesehenen
Kennzeichnungspflichten würden dazu beitragen, Werbebotschaften
besser einordnen zu können.
Das betonte auch Staatssekretärin Michaela Schmidt. Es gelte,
verdeckte Einflussnahmen und Manipulation im gesamten europäischen
Raum zu verhindern, unterstrich sie. Zudem brauche es einen
gemeinsamen europäischen Rahmen zur Stärkung der Medienvielfalt.
Durch die neuen Vorgaben für die Bestellung des ORF-Generaldirektors
bzw. der ORF-Generaldirektorin sieht Schmidt außerdem die
Unabhängigkeit des ORF gestärkt.
Zur Kritik Maurers an Medienminister Babler nahm SPÖ-Abgeordnete
Muna Duzdar Stellung. Ihrer Meinung nach ist es legitim, dass sich
ein Vizekanzler mehr Frauen in Führungspositionen wünscht, zumal
Babler ausdrücklich betont habe, dass es Aufgabe des Stiftungsrates
sei, Entscheidungen zu treffen. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs