Wien (OTS) – Ein heute durch die Kronen Zeitung bekannt gewordener
Feststellungsbescheid der Islamischen Glaubensgemeinschaft in
Österreich (IGGÖ) sorgt für Aufregung: Darin wird das Kopftuch für
Mädchen spätestens ab dem vollendeten 9. Lebensjahr als erforderlich
bezeichnet. Für Gemeinderätin Caroline Hungerländer,
Integrationssprecherin der Wiener Volkspartei, ist das ein klares
Warnsignal.
„Das Kopftuch im Kindesalter ist kein Ausdruck religiöser
Überzeugung – es ist ein Mittel sozialer Kontrolle. Es stigmatisiert
Mädchen bereits im Volksschulalter, reduziert sie auf ihr Geschlecht
und nimmt ihnen die Kindheit, bevor sie überhaupt die Chance hatten,
sie zu erleben“, so Hungerländer.
Damit gibt die IGGÖ mit Sicherheit nicht die Auffassung aller
Muslime in Österreich wieder und es muss nach diesem Bescheid
innerhalb und außerhalb der IGGÖ über die Pluralität der Muslime in
Österreich und die Repräsentanz dieser Vielfalt gesprochen werden.
Dieser Bescheid zeigt, wie wichtig das Kopftuchverbot ist.
„Kinder brauchen in unseren Schulen einen Raum, in dem sie sich frei
und ohne Druck entwickeln können. Das ist eine Frage des
Kinderschutzes“, so Hungerländer abschließend.