ÖVM informiert: Was Studenten über Haftpflicht- und Haushaltsversicherungen wissen sollten

Wien (OTS) – Ein einfacher Versicherungscheck vor dem Studien- oder
Wohnungswechsel kann im Schadensfall viel Stress und Kosten ersparen.

Haftpflichtversicherung: Persönliche Haftpflicht schützt bei
unbeabsichtigter Schädigung Dritter (z. B. Körperverletzung Dritter
bei Sportausübung, Beschädigung fremder Sachen). Studenten sollten
prüfen, ob sie in der eigenen Polizze ausreichend versichert sind
oder über die Eltern mitversichert bleiben können: Oft fällt man mit
„regelmäßigem“ (Studenten-) Einkommen aus der „Elterndeckung“.
Wichtige Punkte sind Deckungssummen, Mietsachschäden und
Vertragsbedingungen auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt.

Haushaltsversicherung: Deckt Schäden am beweglichen Eigentum
innerhalb der Mietwohnung (z. B. Einbruchdiebstahl, Brand,
Leitungswasser, Sturm). Für Studierende mit teurer Elektronik (
Laptop, Fahrrad, Kamera) ist eine ausreichende Deckung wichtig und
empfehlenswert. Zu beachten sind: Versicherungssummen,
Neuwertklauseln und ob Fahrräder/mitgenommene Gegenstände außerhalb
der Eltern-Wohnung eingeschlossen sind.

Zwtl.: Klare Regelungen für Wohngemeinschaften:

– Jede/r Bewohner/in sollte eine eigene Haftpflichtversicherung
besitzen;

– Haushalt: Entweder jeder versichert seinen eigenen Hausrat oder
eine gemeinsame WG-Polizze wird abgeschlossen. Bei gemischten
Polizzen auf eine klare Auflistung und Besitzzuordnung achten.

– Mietsachschäden: Schäden an der Mietsache (z. B. Boden, Türen) sind
nur selten über die Haftpflichtversicherung mit Mietsachschäden-
Klausel abgedeckt; es gilt zu prüfen, ob die Polizze diese Klausel
enthält.

Zwtl.: Mitversicherungen prüfen

Viele Jugend- oder Familienpolizzen bieten eine Mitversicherung
für unverheiratete, in Ausbildung befindliche Kinder bis zu einem
bestimmten Alter bzw. bis zu einem festgelegten Zeitraum nach Auszug.
Studierende, die dauerhaft eine eigene Wohnung beziehen, sollten:

– Prüfen, ob sie weiterhin über die Eltern mitversichert sind (
zeitliche/örtliche Einschränkungen möglich; Einkommenssituation).

Bei Wegfall der Mitversicherung rechtzeitig eine eigene Haftpflichtnund Hausratversicherung abschließen.n- Auffällige Wertgegenstände separat melden oder höher versichern.

Zwtl.: Praktische Empfehlungen des ÖVM (Österreichischen
Versicherungsmaklerring)

1. Versicherungsunterlagen prüfen: Deckungssummen, Ausschlüsse,
Mitversicherungsklauseln, Bedingungen für Mietsachschäden und Fahrrad
-/Wertgegenstandsschutz.

2. Frühzeitig abschließen: Vor dem Einzug in eine eigene Wohnung
bzw. WG eine passende Polizze wählen, um Deckungslücken zu vermeiden.

3. Inventarliste und Fotos: Für Hausratversicherungen
Schadensmeldungen erleichtern — Inventarliste mit Anschaffungswerten
und Fotos anlegen.

4. Individuelle Beratung: Komplexe Fälle (z. B. Auslandssemester,
teure Technik, Sammelversicherung in WG) durch einen ÖVM-Makler
prüfen lassen.