Wien (OTS) – Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft
(ÖVI) kritisiert
die jüngste Kampagne der Arbeiterkammer (AK), die erneut mit
Einzelfällen, fragwürdigen Schätzungen und lautstarker medialer
Begleitung private Vermieter pauschal unter Generalverdacht stellt.
Zu hohe Mieten, ein undurchsichtiger und ungerechtfertigter
Lagezuschlag, fast nur noch befristete Verträge lauten die Vorwürfe.
Diese einseitige Darstellung verzerrt die Realität und muss
entschieden korrigiert werden, so ÖVI Geschäftsführer Anton
Holzapfel.
Zwtl.: Haftstrafen für Mietzinsüberschreitungen?
Die AK fordert Geld- oder sogar Haftstrafen ab einer
Mietzinsüberschreitung von 20% bzw. 50% über dem gesetzlich
zulässigen Richtwert – und ignoriert in ihrer Aussendung (
wissentlich?) den Unterschied zwischen Richtwert und
Richtwertmietzins.
Der Richtwert nicht der endgültig zulässige Mietzins,,sondern
lediglich eine Ausgangsgröße. Der tatsächliche gesetzlich zulässige
Richtwertmietzins ergibt sich erst nach Anwendung zahlreicher Zu- und
Abschläge für Ausstattung, Lage und konkreten Eigenschaften des
Mietobjekts. Weder Vermieter noch Mieter und deren Berater können
heute den zulässigen Richtwertmietzins in Wien verlässlich ermitteln,
ohne dass mehrere Gerichtsinstanzen und Sachverständige damit befasst
werden.
Jemanden für die Überschreitung zu bestrafen, deren Grenze erst
durch aufwändige Gerichtsverfahren abschließend im Nachhinein geklärt
werden kann, widerspricht den Grundsätzen des Strafrechts in
elementarer Weise.
Das Richtwertgesetz, das vor mittlerweile 30 Jahren eingeführt
wurde, weist von Beginn an grundlegende Konstruktionsfehler auf: Wie
ist es erklärbar, dass der Richtwert in der Steiermark (EUR 9,31/m²
und Monat) um 38% höher ist als jener in Wien (EUR 6,74). Die
geforderte Begrenzung des Lagezuschlags auf 20% des Richtwerts würde
diese Situation noch absurd verschärfen. Der maximale Mietzins inkl.
Lagezuschlag wäre in Wien dann deutlich geringer als der bloße
Richtwert ohne jeden Lagezuschlag in einer steirischen Kleinstadt.
Zwtl.: Befristungen sind auch Folge schwindender Rechtssicherheit
Die AK stellt zunehmende Befristungen als Ursache des Problems
dar, tatsächlich sind sie logische Folge eines Umfelds, in dem
Vermieten zum Rechtsrisiko wird. Die AK hat mit einer Vielzahl an
Verbandsklagen selbst wesentlich zu dieser Erosion der
Rechtssicherheit beigetragen, mit dem Ergebnis, dass niemand mehr
zuverlässig sagen kann, welche Vereinbarungen in einem Mietvertrag
noch zulässig getroffen werden können und Bestand haben. So
verwundert es nicht, dass Vermieter auf kurzfristigere Vereinbarungen
ausweichen, um einigermaßen diesen wirtschaftlichen Unsicherheiten zu
entgehen.
Zwtl.: Gesetzgeber ist gefordert
Wer private Vermietung immer stärker reguliert, Risiken erhöht
und gleichzeitig Renditemöglichkeiten reduziert, muss sich fragen,
wer künftig noch Wohnraum bereitstellt oder errichtet, wenn Vermieten
immer mehr als rechtliches und ökonomisches Risiko wahrgenommen wird.
„Wer langfristige Mietverhältnisse will, muss auch langfristige
rechtliche Stabilität garantieren“, so Holzapfel. „Die pauschale
Skandalisierung privater Vermieter hilft niemandem – weder den
Mietern noch dem Wohnungsmarkt.“