Wien (OTS) – Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat heute in
einer
Presseaussendung bekannt gegeben, dass er die Verwertbarkeit der SKY
und ANOM Chat Verläufe vor österreichischen Gerichten überprüfen
wird. So haben wir, RA Dr Sven Rudolf Thorstensen, für zwei Mandanten
einen Antrag auf Aufhebung mehrere Bestimmungen der StPO beim VfGH
gestellt, dies mit der Begründung, dass es nicht sein kann, dass in
Österreich lebende Menschen von ausländischen Geheimdiensten und
Strafverfolgungsbehörden überwacht werden können während dies
österreichische Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden in dieser
Art und Weise nicht dürfen.
Dies hat faktisch zur Folge, dass die ausländischen
Strafverfolgungsbehörden zuerst eine Vielzahl von Daten sammeln und
anschließend diese an die österreichischen Strafverfolgungsbehörden
weiterleiten. Es werden daher faktisch die österreichischen Gesetze,
welche den Umfang und die Art der Überwachung regeln, umgangen. Dies
kann jedoch nicht sein. Schließlich müssen sämtliche Menschen in
Österreich gleich behandelt werden, sowohl von der österreichischen
Polizei als auch von der Polizei von anderen EU Mitgliedstaaten. Mit
diesem Thema wird sind nun der VfGH intensiv auseinandersetzen. Es
bleibt spannend.