ÖIF kontert Hacker: Jede/r Anspruchsberechtigte erhält vom ÖIF innerhalb kurzer Zeit einen passenden Deutschkursplatz

Wien (OTS) – Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) weist die
jüngsten
Behauptungen von Wiens Sozialstadtrat Peter Hacker entschieden
zurück: Jede anspruchsberechtigte Person bekommt innerhalb kurzer
Zeit vom ÖIF einen passenden Deutschkursplatz angeboten. Trotz
mehrfacher schriftlicher Aufforderungen hat Stadtrat Hacker dem ÖIF
bis heute keinen einzigen konkreten Fall genannt, in dem eine
anspruchsberechtigte Person vom ÖIF keinen Deutschkurs erhalten
hätte. Unbegrenzte Wiederholungsmöglichkeiten für
Kursabbrecher/innen, wie von Stadtrat Hacker gefordert, sind aus der
Sicht des ÖIF weder vertretbar noch zielführend.

Zwtl.: Aktuell rund 13.000 Personen in ÖIF-Deutschkursen, davon 60
Prozent in Wien

Der ÖIF stellt gemäß Integrationsgesetz österreichweit
Deutschkurse für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie
ukrainische Vertriebene zur Verfügung – von der Alphabetisierung bis
hin zum Sprachniveau C1. Im vergangenen Jahr hat der ÖIF mit 67.500
Kursplätzen so viele Deutschkurse wie noch nie zuvor gefördert –
davon mehr als die Hälfte (61%, rd. 41.000 Plätze) in Wien und 39% in
den anderen Bundesländern. Aktuell sind rund 13.000 Personen
österreichweit in ÖIF-Deutschkursen, davon etwa 8.000 (rd. 60%) in
Wien. Es finden täglich Kursstarts statt, in Wien sind für die
kommenden vier Wochen noch rund 1.000 Kursplätze verfügbar. Zum
konkreten Bedarf in den Regionen ist der ÖIF im Kontakt mit den
zuständigen Stellen in allen Bundesländern, um ausreichend Kursplätze
bereitstellen und dabei eine hohe Auslastung sicherstellen zu können.

Zwtl.: ÖIF stellt sparsamen, effizienten und zweckmäßigen Einsatz der
Deutschkurs-Mittel sicher

Deutschkurse für Flüchtlinge werden aus öffentlichen
Steuermitteln finanziert und entsprechend Verordnung des
Finanzministeriums nach den Grundsätzen der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ausgerichtet. Insbesondere vor
dem Hintergrund des hohen Bedarfs ist mit Deutschkursplätzen
jedenfalls effizient umzugehen. Jeder Flüchtling, der beim ÖIF einen
Deutschkurs in Anspruch nimmt, wird im Vorhinein mehrfach – bei
Bedarf auch in der eigenen Herkunftssprache – über die Bedeutung des
Deutschlernens für die Integration in Österreich aufgeklärt und
darüber, dass der Kurs konsequent besucht und abgeschlossen werden
muss. Der ÖIF informiert Flüchtlinge und Vertriebene darüber, dass
ihr Deutschkursplatz aus Steuermitteln finanziert ist und dass bei
Arbeitsaufnahme oder Erkrankung unbedingt einen Nachweis vorzulegen
ist, um den Kurs im Bedarfsfall wiederholen zu können. Bricht ein/e
Teilnehmer/in einen Deutschkurs ab, wird er/sie aufgefordert, einen
Nachweis über einen Entschuldigungsgrund vorzulegen und erneut sowohl
über mögliche Konsequenzen als auch über alternative Wege zum
Deutschlernen informiert. Legt die Person keine entsprechende
Bestätigung vor, so stellt der ÖIF für diese Person auf dem
betreffenden Sprachniveau keinen weiteren Deutschkursplatz zur
Verfügung.

Zwtl.: Unentschuldigte Kursabbrüche verwirken Anspruch auf
Wiederholungen

Anspruchsberechtigte Personen erhalten bei Bedarf jedenfalls
einen Kursplatz auf jeder Sprachniveaustufe (Alphabetisierung, A1,
A2, B1, B2 und C1). Eine Wiederholung ist bei Bedarf einmal pro
Sprachniveau möglich, wenn der Vorkurs konsequent besucht wurde oder
nachweisbar triftige Gründe für den Abbruch vorliegen.
Entschuldigungsgründe sind etwa Krankheit oder eine Arbeitsaufnahme,
sofern eine entsprechende Bestätigung vorgelegt wird. Wer einen Kurs
unentschuldigt abbricht, kann erst auf dem nächsthöheren Niveau
wieder gefördert werden. Auch das Arbeitsmarktservice (AMS) ist erst
vor Kurzem in wesentlichen Punkten mit den Regelungen des ÖIF
gleichgezogen und hat Wiederholungsbeschränkungen eingeführt.

Das von Stadtrat Hacker wiederholt bemühte Beispiel von Frauen,
die „zwei Wochen vor ihrer Geburt den Deutschkurs nicht mehr
weitermachen und nachher wegen des Abbruchs keinen weiteren Kurs
bekommen“, ist falsch und trotz wiederholter Aufforderung nicht
belegt. Ist bereits vor Kursbeginn absehbar, dass eine Frau aufgrund
einer bevorstehenden Geburt den Kurs nicht abschließen kann, erfolgt
der Deutschkursstart erst nach dem Mutterschutz. Treten unerwartete
Komplikationen auf, gilt ein Kursabbruch mit entsprechender
Bestätigung als entschuldigt und eine Wiederholung ist jedenfalls
möglich. Für besonders vulnerable Gruppen, etwa nicht arbeitsfähige
Personen, ist trotz Kursabbruch nach einer Intensivberatung beim ÖIF
eine Wiederholung möglich.

Zwtl.: Rund 6.600 unentschuldigte Kursabbrüche von Flüchtlingen in
Wien / ÖIF übermittelt Stadt Wien tagesaktuell alle Informationen zu
Kursabbrüchen

Rund 20 Prozent der Kursplätze im Jahr 2024 wurden von
Kursteilnehmer/innen unentschuldigt abgebrochen bzw. die
Mindestanwesenheit nicht erfüllt. Wenn eine Person einen Kurs
abbricht, so vergibt der ÖIF den Kursplatz nach Möglichkeit erneut,
um bestehende Kapazitäten möglichst effizient zu nutzen. Zudem stellt
der ÖIF tagesaktuell automatisiert den zuständigen
leistungsauszahlenden Stellen die entsprechenden Informationen zur
Verfügung. Es liegt im Verantwortungsbereich der Stadt Wien,
Integrationspflichten konsequent zu überprüfen und bei Nichterfüllung
entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Den 6.599 unentschuldigten
Abbrüchen von ÖIF-Kursen von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten
im Jahr 2024 in Wien stehen laut Stadtrat Hacker 3.567 entsprechende
Kürzungen der Mindestsicherung durch die Stadt Wien gegenüber.

Zwtl.: Mehrfache Wiederholungen führen nicht zu besseren
Deutschkenntnissen

Die Statistik zeigt klar: Bei Wiederholungen auf demselben
Sprachniveau nimmt der Prüfungserfolg nachweislich ab. Mehr
Kursbesuche bedeuten somit mehr Kosten, aber für die Teilnehmer/innen
nicht entsprechend mehr Prüfungserfolg. Fünf Wiederholungen oder
mehr, wie von Stadtrat Hacker gefordert, sind damit weder für die
Betroffenen zweckmäßig noch im Sinne eines sparsamen und
wirtschaftlichen Einsatzes von öffentlichen Mitteln vertretbar.

Zwtl.: 25.000 Personen lernen täglich mit dem ÖIF Deutsch

Neben den im Integrationsgesetz festgelegten Deutschkursen stellt
der ÖIF allen Zuwander/innen – unabhängig vom Aufenthaltstitel – über
das frei zugängliche ÖIF-Sprachportal , die größte kostenlose Online-
Deutschlernplattform im deutschsprachigen Raum, ein umfassendes
Angebot an Online-Deutschkursen und Lernmaterialien zur Verfügung. So
stehen auf Sprachportal.at über 5.000 interaktive Übungen, mehr als
500 audiovisuelle Features sowie über 70 Live-Online-Kurse pro Woche
bereit. So können Sprachkenntnisse ortsunabhängig, rund um die Uhr
und flexibel erworben und vertieft werden. Täglich nutzen rund 25.000
Personen die Angebote des ÖIF zum Deutschlernen.