Wien (OTS) – Der Nationalrat hat heute Änderungen im
Besitzstörungsrecht
beschlossen, die zentrale Grundprinzipien des Eigentums- und
Besitzschutzes untergraben und Fehlanreize zugunsten von Störern
setzen.
ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer betont die Bedeutung eines
wirksamen Besitzschutzes: „Der ruhige Besitz ist ein fundamentales
Recht. Wer Garageneinfahrten verstellt, Kundenparkplätze blockiert
oder Privatwege missbraucht, greift unmittelbar in die Rechtsposition
anderer ein.“ Besitzstörung ist kein Kavaliersdelikt, sondern
behindert die Verfügungsfreiheit der Betroffenen. Oft werden durch
den Eingriff – etwa bei spielenden Kindern im Hof – auch unzumutbare
Gefahrenlagen geschaffen.
Kritik am Kostenansatz
„Wer rechtswidrig Besitz stört, wird durch niedrigere Kosten
faktisch belohnt. Das ist ein völlig falsches Signal“, kritisiert
Prunbauer. Den Versuch, über Kostenregeln Einfluss auf die rechtliche
Beurteilung auszuüben, erteilt Prunbauer eine klare Absage: „Es ist
Aufgabe der Gerichte und nicht des Gesetzgebers festzustellen, ob
eine Besitzstörung vorliegt. Es ist absurd, dass Kostenargumente das
System lenken sollen.“
Zulassung von OGH-Rechtszügen systemwidrig
Kritik übt der ÖHGB auch an der temporären Anrufbarkeit des
Obersten Gerichtshofs in Besitzstörungssachen: „Die Besitzstörung ist
eine typische Einzelfall- und Tatsachenfrage. Bei solchen geringen
Streitwerten den OGH zu befassen, ist systemwidrig und führt nur zu
zusätzlicher Belastung. Verstärkt wird die Belastung dadurch, dass
die Anrufung des Höchstgerichts nur einige Jahre möglich sein soll,
was zu einer systemwidrigen ,Versteinerung‘ der Judikatur führt.
Dabei gibt es bereits gefestigte Leitlinien aus der Rechtsprechung“,
betont Prunbauer.
Negative Konsequenzen absehbar
Die Reform wird nach Ansicht des ÖHGB zu einer Schwächung des
effektiven Besitzschutzes führen. „Wenn Besitzstörer künftig mit
geringen Kosten davonkommen, werden Garageneinfahrten,
Privatgrundstücke oder Kundenparkplätze öfter blockiert werden. Das
geht zulasten von Eigentümern, Mietern und allen rechtmäßig
Besitzenden“, warnt Prunbauer.
Der ÖHGB erkennt in den Neuerungen Maßnahmen, die das Eigentum
zunehmend schwächen: „Nach dem Mietpreisdeckel ist dies ein weiterer
Schritt in die falsche Richtung.“
Mehr über den ÖHGB
Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB,
www.oehgb.at ) ist die größte freiwillige Interessenvertretung
österreichischer Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer. Die
Hauptaufgabe des ÖHGB besteht im Schutz und in der Förderung des
Privateigentums sowie der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der
privaten ImmobilienbesitzerInnen. Die ca. 30.000 Mitglieder teilen
sich auf die neun Landesverbände auf, die ihren Mitgliedern mit
fundierten Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Bau- bzw.
Finanzierungsberatungen und weiteren, umfangreichen Informations- und
Serviceleistungen, zur Seite stehen. Darüber hinaus betreiben der
ÖHGB und dessen Landesverbände im Interesse der Mitglieder aktive
Standespolitik in der Interessenvertretung auf allen Ebenen.