ÖHGB: OGH bringt Kurskorrektur bei Wertsicherung

Wien (OTS) – Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB)
nimmt die
aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in 10 Ob 15/25s zur
Auslegung des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG mit großer Zustimmung zur Kenntnis.
Darin stellt der 10. Senat klar, dass diese Bestimmung nicht auf
Dauerschuldverhältnisse (etwa Mietverträge), die darauf angelegt
sind, dass die Leistung des Unternehmers nicht innerhalb von zwei
Monaten nach der Vertragsschließung vollständig zu erbringen sind,
anwendbar ist.

Mit dieser Judikatur vollzieht das Höchstgericht eine erfreuliche
Kehrtwende von der bisherigen Auslegung des 2. und 8. Senats und gibt
vielen Eigentümern eine neue Perspektive. ÖHGB-Präsident RA Dr.
Martin Prunbauer über den jüngsten OGH-Entscheid zum Thema
Wertsicherungsklauseln: „Das Höchstgericht hat erkannt und deutlich
ausgesprochen, dass langfristige Verträge mit wiederkehrenden
Leistungen nicht mit einem Zielschuldverhältnis vergleichbar sind. Im
letzten Fall macht die 2-Monats-Frist durchaus Sinn, denn ein
Tischler, der eine Küche verkauft, soll nicht innerhalb kürzester
Zeit mehr verlangen dürfen, weil der Holzpreis gerade gestiegen ist.“

Der ÖHGB begrüßt ausdrücklich, dass der OGH eine praxistaugliche
und sachgerechte Auslegung der Bestimmung vorgenommen hat. Die
Entscheidung ist ein wichtiges Signal zugunsten eines ausgewogenen
Mietrechts, das sowohl den Schutz der Mieter als auch die
berechtigten Interessen der Vermieter berücksichtigt.

Mehr über den ÖHGB

Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB,
www.oehgb.at ) ist die größte freiwillige Interessenvertretung
österreichischer Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer. Die
Hauptaufgabe des ÖHGB besteht im Schutz und in der Förderung des
Privateigentums sowie der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der
privaten ImmobilienbesitzerInnen. Die ca. 30.000 Mitglieder teilen
sich auf die neun Landesverbände auf, die ihren Mitgliedern mit
fundierten Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Bau- bzw.
Finanzierungsberatungen und weiteren, umfangreichen Informations- und
Serviceleistungen, zur Seite stehen. Darüber hinaus betreiben der
ÖHGB und dessen Landesverbände im Interesse der Mitglieder aktive
Standespolitik in der Interessenvertretung auf allen Ebenen.