ÖHGB: AK-Panikmache zu Befristungen verkennt Realität!

Wien (OTS) – Anlässlich der heutigen Pressekonferenz der
Arbeiterkammer (AK) zu
befristeten Mietverträgen weist der Österreichische Haus- und
Grundbesitzerbund (ÖHGB) die dort vorgebrachten Darstellungen
entschieden zurück. Die Fakten zeigen klar: Der Anteil befristeter
Mietverhältnisse ist innerhalb mehrerer Jahre moderat gestiegen.

Fakten statt Panik: Anteil befristeter Mietverhältnisse bleibt
stabil

Laut Mikrozensus der Statistik Austria lag der Anteil befristeter
Hauptmietverhältnisse 2017 bei 21,9 % und 2024 bei 24,8 %. Das ist
ein moderater Anstieg von lediglich 2,9 Prozentpunkten in sieben
Jahren.

In Wien, wo die meisten Mietverhältnisse abgeschlossen werden,
wurden 2024 nur 19,7 % befristete Hauptmietverträge verzeichnet, 2017
waren es 16,1 %. Auch hier ist eine marginale Steigerung von 3,6
Prozentpunkten für eine Periode von sieben Jahren zu verzeichnen.

Die höchsten Werte an befristeten Mietverträgen finden sich in
Vorarlberg. Grund dafür ist, dass dort seit 2001 auch Gemeinde- und
Genossenschaftswohnungen nur mehr befristet vergeben werden.

„Wer behauptet, die Zahl befristeter Mietverträge explodiere,
übertreibt und betreibt bewusst Panikmache“, warnt ÖHGB-Präsident RA
Dr. Martin Prunbauer.

Befristungen bringen Wohnungen auf den Markt

Befristete Mietverträge sind kein Instrument der Willkür, sondern
eine Möglichkeit für Eigentümer, Wohnungen zeitlich begrenzt zu
vermieten. Dafür gibt es viele Gründe: Die Wohnung wird in einigen
Jahren selbst genutzt oder für die eigene Familie (z. B. für Kinder
oder Enkel während des Studiums) benötigt bzw. wird diese aufgrund
eines beruflichen Auslandaufenthalts für eine bestimmte Zeit nicht
bewohnt. Auch eine zeitnah geplante Sanierung oder eine Verbesserung
können Gründe sein. Prunbauer fasst zusammen: „Ohne
Befristungsmöglichkeit würden viele dieser Wohnungen gar nicht auf
den Markt kommen und vermietet werden. Das Ergebnis wäre weniger
Wohnraum für Suchende – nicht mehr.“

Ein Mieterwechsel ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden

Jeder Vermieter ist froh, wenn ein verlässlicher Mieter lange in
der Wohnung bleibt. Ein Mieterwechsel bedeutet in der Praxis Zeit und
Kosten – und zwar oft von erheblichem Ausmaß. Renovierung, Sanierung,
Maklerprovisionen, Inserate, Leerstandszeiten und Verwaltungsaufwand
fressen mögliche Mehrerträge bei weitem auf.

Wenn die AK von einer „Zitterpartie“ für den Mieter spricht,
verschweigt sie, dass es auch für den Vermieter eine Ungewissheit
gibt. Braucht ein Vermieter die Wohnung nicht für sich, ist er froh,
wenn ein pünktlich zahlender und verlässlicher Mieter verlängern
will. Dem Mieter wird nach wie vor eine kurzfristige
Kündigungsmöglichkeit eingeräumt und es besteht keine Bindung an die
vereinbarte Befristung.

Eigentum braucht Schutz – Befristung ist Ausgleich

Das Mietrechtsgesetz (MRG) schränkt die Kündigungsmöglichkeiten
von Vermietern stark ein. Die gesetzlich vorgesehene Befristung ist
ein Ausgleich für diese rigiden Bestimmungen. Prunbauer: „Ohne
Befristung und bei Fortbestand der Eintrittsrechte wird eine Wohnung
faktisch über Generationen aus der Hand gegeben.“

Inflation ohne Ausgleich – politische Eingriffe verschärfen die
Lage

Die AK ignoriert das Ausmaß der Beschränkungen, denen Vermieter
in den vergangenen Jahren ausgesetzt waren:

Massive gesetzliche Beschränkungen der Valorisierung gab es seit
Auftreten der Pandemie. Das 3. MILG, das Ende 2024 beschlossen wurde
und dauerhafte Beschränkungen in der Wertanpassung zur Folge hatte,
trat gar nicht in Kraft. Dieses Gesetz wurde kurzerhand durch das 4.
MILG, das eine völlige Aussetzung der Mietanpassung für 2025
beinhaltete, überholt. Weitere geplante Eingriffe in die
Valorisierung sind im Regierungsprogramm angekündigt.

„Wer Einnahmen beschneidet und gleichzeitig die Befristung
abschaffen will, nimmt Vermietern jede Planungssicherheit. Das ist
ein Frontalangriff auf privates Eigentum“, so Prunbauer, der die
Folgen dieser Politik zusammenfasst: „Eigentümer sind verunsichert
und wollen nur noch befristet vermieten, um sich zumindest einen
Mindestschutz vor unkalkulierbaren Verlusten zu sichern.“

Verschärfung im Regierungsprogramm durch 5-Jahres-
Mindestbefristung

Das aktuelle Regierungsprogramm sieht vor, dass die
Mindestbefristungsdauer von drei auf fünf Jahre zu verlängern ist.
Die AK nutzt die heutige Pressekonferenz offensichtlich, um
politischen Druck aufzubauen und diese Maßnahme im Sinne ihrer
Kampagne voranzutreiben.

Der ÖHGB fordert hingegen eine Liberalisierung statt weiterer
Einschränkungen. Ein größeres Ausmaß an Flexibilität bei Befristungen
sichert langfristig mehr Angebot und fairen Ausgleich zwischen
Mietern und Vermietern.

Gemeindebau: Befristung verhindert Fehlbelegung

Gerade im geförderten Wohnbau – finanziert von allen
Steuerzahlern – ist eine Befristung wichtig, um Fehlbelegung zu
verhindern und Wohnraum denjenigen zur Verfügung zu stellen, die ihn
aktuell benötigen. Das Bundesland Vorarlberg ist das beste Beispiel:
Dort wurde durch die konsequente Befristung im öffentlichen und
gemeinnützigen Bereich die Fehlbelegung drastisch reduziert.
Wohnungen können gezielt an aktuelle Bedürftige vergeben werden,
statt jahrzehntelang blockiert zu sein. Gleichzeitig entfallen
Probleme mit Eintrittsrechten, wodurch der Wohnungsmarkt spürbar
entlastet wird. „Dieses Modell sollte österreichweit Schule machen“,
so Prunbauer.

Keine „explosiven“ Trends – stabile Vertragsdauern

Die durchschnittliche Mietvertragsdauer liegt seit Jahren
unverändert bei 11,4 Jahren. Wer also von einer „Zitterpartie Wohnen“
spricht, verschweigt, dass Mieter in der Realität deutlich länger in
derselben Wohnung bleiben.

ÖHGB-Fazit

„Befristungen sind ein unverzichtbarer Motor für den
Wohnungsmarkt – im privaten wie im geförderten Bereich. Wer sie
abschafft oder weiter einschränkt, nimmt bewusst in Kauf, dass
weniger Wohnungen angeboten werden. Das ist nicht nur realitätsfern,
sondern schadet allen Wohnungssuchenden“, so der ÖHGB abschließend.

Mehr über den ÖHGB

Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB,
www.oehgb.at ) ist die größte freiwillige Interessenvertretung
österreichischer Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer. Die
Hauptaufgabe des ÖHGB besteht im Schutz und in der Förderung des
Privateigentums sowie der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der
privaten ImmobilienbesitzerInnen. Die ca. 30.000 Mitglieder teilen
sich auf die neun Landesverbände auf, die ihren Mitgliedern mit
fundierten Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Bau- bzw.
Finanzierungsberatungen und weiteren, umfangreichen Informations- und
Serviceleistungen, zur Seite stehen. Darüber hinaus betreiben der
ÖHGB und dessen Landesverbände im Interesse der Mitglieder aktive
Standespolitik in der Interessenvertretung auf allen Ebenen.