Wien (OTS) – Studieren und gleichzeitig arbeiten: Für viele junge
Menschen gehört
das längst zum Alltag. Die Kosten für Wohnen, Lebensmittel und das
tägliche Leben steigen immer weiter. Ein Nebenjob ist deshalb für
viele Studierende keine freiwillige Entscheidung, sondern notwendig,
um sich das Studium überhaupt leisten zu können. Zwei Drittel der
Studierenden in Österreich arbeiten neben ihrem Studium,
durchschnittlich 20 Stunden pro Woche.
„Wer neben dem Studium arbeitet, ist Arbeitnehmer:in und hat auch
entsprechende Rechte. Ein Studium darf nicht bedeuten, dass man beim
Job auf faire Bezahlung oder einen ordentlichen Arbeitsvertrag
verzichten muss“, sagt Jennifer Huemer, Bundesjugendvorsitzende der
Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ). „Gerade junge Menschen
müssen wissen, was ihnen zusteht und dürfen sich nicht darauf
verlassen, dass Arbeitgeber schon alles richtig machen“, so die
Gewerkschafterin.
Dienstzettel, Kollektivvertrag und Bezahlung
Ob geringfügig, Teilzeit oder Vollzeit: Auch für Studierende
gelten arbeitsrechtliche Regeln. Ein Dienstzettel steht jeder
beschäftigten Person zu. Darauf müssen unter anderem Tätigkeit,
Arbeitszeit, Arbeitsort, Entgelt und Kündigungsfristen festgehalten
sein. Welcher Kollektivvertrag gilt, ist ebenfalls wichtig: Er legt
unter anderem fest, welches Mindestentgelt zusteht. Gratis-
Probearbeit ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Auch bei Arbeitszeit und Pausen gelten klare Regeln. Überstunden
müssen grundsätzlich entsprechend abgegolten werden. Wer mehr als
sechs Stunden arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause.
Auch Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankenstand gelten für
Studierende, die in einem normalen Arbeitsverhältnis beschäftigt
sind.
ÖGJ: Arbeiten darf nicht zum Risiko für das Studium werden
„Studierende leisten mit ihrem Nebenjob doppelte Arbeit: Sie
lernen für ihren Abschluss und verdienen gleichzeitig Geld, um ihren
Lebensunterhalt zu finanzieren. Faire Arbeitsbedingungen sind deshalb
keine Nebensache. Wer arbeitet, muss auch wissen, was ihm oder ihr
zusteht“, so Huemer.
Der ÖGB weist außerdem darauf hin, dass Studierende auf ihre
Zuverdienstgrenzen achten sollten, etwa bei Familien- oder
Studienbeihilfe. Je nach Beschäftigungsform gelten unterschiedliche
Regelungen bei Sozialversicherung und Ansprüchen.
Der ÖGB und seine Gewerkschaften beraten Studierende bei
arbeitsrechtlichen Fragen und bieten Mitgliedern Rechtsschutz. Alle
wichtigen Informationen zum Thema „Studieren & Arbeiten“ gibt es auf
www.oegb.at
Über uns:
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) vertritt rund 1,2
Millionen Arbeitnehmer:innen in Österreich. Gemeinsam mit seinen
sieben Gewerkschaften setzt sich der ÖGB als überparteiliche
Interessenvertretung für gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und
Gehälter sowie soziale Gerechtigkeit ein.
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