ÖBVP: Rechnungshofbericht zeigt Versorgungsnotstand – Psychotherapie muss flächendeckend kassenfinanzierte Sachleistung werden

Wien (OTS) – Der aktuelle Rechnungshofbericht zur kinder- und
jugendpsychiatrischen Versorgung verdeutlicht den akuten
Handlungsbedarf: Die Zahl stationär behandelter Kinder und
Jugendlicher ist seit Beginn der COVID-19-Pandemie massiv gestiegen –
insbesondere bei Angststörungen, Depressionen und Essstörungen. Viele
kinder- und jugendpsychiatrische Einrichtungen sind überlastet,
Wartezeiten von mehreren Wochen bis Monaten sind die Regel beim
Zugang zur kassenfinanzierten Psychotherapie. Für Betroffene bedeutet
dies eine Verschärfung des Leidensdrucks und eine Verzögerung
dringend benötigter Hilfe.

Der Rechnungshof empfiehlt deshalb den Ausbau von psychosozialen
Angeboten, multiprofessionellen Einrichtungen, Home-Treatment-
Modellen sowie die Implementierung kassenfinanzierter Sachleistungen.
Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP)
unterstützt diese Empfehlungen ausdrücklich und ergänzt, dass
Psychotherapie als Kassenleistung zwar seit über 30 Jahren im
österreichischen Gesundheitssystem verankert, aber noch nicht
ausreichend umgesetzt ist.

Psychotherapie ist wissenschaftlich anerkannt, hochwirksam und
spielt in der Behandlung psychischer Erkrankungen eine
Schlüsselrolle. „Psychisch erkrankte Menschen haben ein Grundrecht
auf eine adäquate Behandlung. Psychotherapie ist dabei häufig das
Mittel der Wahl und stellt in vielen Fällen die wirksamste Form der
Hilfe dar. Psychotherapeutische Behandlung ist kein Luxus, sondern
eine notwendige medizinische Leistung, die der Wiederherstellung der
Gesundheit, der Wahrung der Menschenwürde und der Sicherung
gesellschaftlicher Teilhabe dient,“ erklärt ÖBVP-Präsidentin Barbara
Haid.

Zwtl.: Psychotherapie als etabliertes Versorgungsangebot in
Österreich – jedoch nicht flächendeckend

Derzeit stellt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) rund
104 Millionen Euro pro Jahr für Psychotherapie zur Verfügung, eine
Summe, die in den letzten Jahren sukzessive erhöht wurde.
Psychotherapie ist seit über 30 Jahren im österreichischen
Gesundheitssystem als Behandlungsmethode gesetzlich verankert (§ 135
Abs. 1a ASVG), wofür knapp 13.000 Psychotherapeut:innen in ganz
Österreich zur Verfügung stehen. Dennoch wurde die Leistung
„Psychotherapie“ bis heute nicht als flächendeckende Sachleistung
umgesetzt. Stattdessen existiert ein kompliziertes System aus
Teilrefundierungen und zu wenigen vollfinanzierten Plätzen inklusive
hemmender Rahmenbedingungen für die Psychotherapeut:innen. „Dieses
Provisorium benachteiligt seit Jahrzehnten Patientinnen und
Patienten, die auf eine wirksame Behandlung angewiesen sind. Die
psychotherapeutische Versorgung darf nicht vom Einkommen abhängen“,
kritisiert die ÖBVP-Präsidentin.

Zwtl.: Der ÖBVP spricht sich im Bereich der Psychotherapie für die
Umsetzung folgender Empfehlungen aus:

den flächendeckenden Ausbau kassenfinanzierter Psychotherapie als
Sachleistung

die Einbindung von Psychotherapeut:innen in multiprofessionelle
Versorgungseinrichtungen

die flächendeckende Verfügbarkeit von Home-Treatment-Angeboten

den Abbau der bestehenden Versorgungs- und Zugangsungleichheiten
zwischen Bundesländern

„Der Zugang zu ambulanter und stationärer Psychotherapie muss für
alle Betroffenen gleichberechtigt, zeitnah und umfassend
gewährleistet sein. Dabei müssen die Rahmenbedingungen für die
ausführenden Kolleg:innen so gestaltet sein, dass es ihnen möglich
ist, Sachleistungsplätze anzubieten. Nur so kann eine moderne
Gesellschaft ihrem Anspruch auf Solidarität und Menschlichkeit
gerecht werden. Weil es um Menschen geht!“