Wien (OTS) – Immer wieder erreichen den ÖAMTC Anfragen von Neuwagen-
Besitzer:innen, die sich aufgrund eines intensiven Geruchs im
Fahrzeuginneren Sorgen machen. Ihre Angst: Dass die dort eingeatmete
Luft möglicherweise gesundheitsschädlich sein könnte. Der ADAC – der
deutsche Partnerclub des ÖAMTC – hat sich das gemeinsam mit dem
Fraunhofer-Institut für Bauphysik stichprobenartig anhand von vier
aktuellen Modellen (VW Golf, Hyundai Kona, Dacia Spring und BYD Seal
6) angesehen. Sie wurden systematisch auf flüchtige organische
Verbindungen, Formaldehyd und aromatische Kohlenwasserstoffe in der
Luft untersucht. ÖAMTC-Techniker Dominik Darnhofer gibt weitgehend
Entwarnung: “ In keinem der getesteten Fahrzeuge war die Luft aus
gesundheitlicher Sicht bedenklich. Zwar waren die Ausdünstungen von
Materialien und Klebestoffen im Innenraum direkt nach der
Auslieferung erhöht, doch die Messungen am VW Golf zeigen: Die
Gesamtemissionen haben innerhalb von nur einem halben Jahr um rund 80
Prozent abgenommen. Wer konsequent stoßlüftet, kann also entspannt
durchatmen. “
Zwtl.: Ab 2027 gelten EU-Grenzwerte für Formaldehyd im
Fahrzeuginnenraum
Ab dem 6. August 2027 schreibt die EU-Verordnung 2023/1464 für
neu zugelassene Fahrzeuge einen verbindlichen Formaldehyd-Grenzwert
von 0,062 mg/m³ vor, gemessen bei 23 Grad Celius. Die aktuelle Studie
zur Luftqualität in Neuwagen zeigt jedenfalls: Alle vier getesteten
Modelle unterschreiten diesen Wert bereits jetzt. Bei simulierter
starker Sonneneinstrahlung – wo Hitze die Ausgasungen massiv
beschleunigt – überschreiten VW Golf, Dacia Spring und BYD Seal 6
allerdings den Vorsorgerichtwert des Ausschusses für
Innenraumrichtwerte (AIR) von 0,10 mg/m³ noch. Daher fordert der
ÖAMTC von den Herstellern, sämtliche Empfehlungen zu
Innenraumemissionen konsequent bereits ab Werk und im Neuwagenzustand
einzuhalten.
Das Alter des Fahrzeugs entscheidet maßgeblich über die
Schadstoffbelastung. Wer wissen möchte, wie lange die Produktion des
eigenen Wagens zurückliegt, findet das exakte Herstellungsdatum im
COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) unter Punkt 0.11 „Date
of manufacture of the vehicle“. Händler sind dazu verpflichtet,
dieses Dokument auf Anfrage vorzulegen. Ein Fahrzeug, das bereits
mehrere Monate beim Händler stand, dünstet deutlich weniger aus als
ein Wagen frisch vom Band – besonders relevant für Familien mit
Kleinkindern und Allergiker:innen.
Zwtl.: Abschließende Tipps des ÖAMTC-Technikers
Bei fabrikneuen Fahrzeugen sollte man jedenfalls vor jeder Fahrt
alle Türen öffnen und zwei Minuten durchlüften – das senkt die
Schadstofflast sofort und signifikant. Anfangs ist es ratsam, auf
einen Umluftbetrieb der Klimaanlage verzichten. Bei Babys,
Kleinkindern und Schwangeren gilt besondere Vorsicht: Das Fahrzeug
nach Möglichkeit nicht in der prallen Sonne stehen lassen – wenn
nötig vor dem Einsteigen konsequent durchlüften, um die
Schadstoffexposition zu minimieren.
Aviso an die Redaktionen:
Fotos zu dieser Aussendung stehen unter www.oeamtc.at/presse zum
Download zur Verfügung.