Novelle zum Waffengesetz

Wien (OTS) – In der kürzlich im Parlament verabschiedeten
Waffenrechtsnovelle
wurde die Anhebung des Mindestalters für den Erwerb von Schusswaffen
auf 21 bzw. 25 Jahre beschlossen.

Es ist sehr erfreulich, dass es der Ressortspitze im BMLV in
enger Kooperation mit dem Milizverband Österreich, einem Mitglied
unseres Dachverbands, gelungen ist, für Soldaten eine
Ausnahmeregelung gesetzlich zu verankern , kommentierte der
Vorsitzende der Plattform Wehrhaftes Österreich, Brigadier Erich
Cibulka.

Für Soldatinnen und Soldaten in einem Dienstverhältnis sowie
Offiziere und Unteroffiziere des Milizstandes soll aufgrund ihrer
persönlichen Eignung, ihrer mindestens einjährigen Ausbildung an der
Schusswaffe und damit einhergehend ihrem Wissen um den sicheren
Umgang mit und den von Schusswaffen ausgehenden Gefahren weiterhin
das Alterslimit von 18 Jhren für den Erwerb von Schußwaffen gelten.

Der Dachverband unterstützt die Ansicht von Ministerin Klaudia
Tanner, die dazu mitteilte: Wer bereit ist, Österreich im Ernstfall
mit der Waffe zu verteidigen, darf auch weiterhin früher die
Verantwortung tragen, eine Waffe zu besitzen.