Novelle des Volksgruppengesetzes passiert Bundesrat

Wien (PK) – Die Novelle des Volksgruppengesetzes erreichte nach dem
Nationalratsbeschluss heute auch die notwendige Zweidrittelmehrheit
der Länderkammer . Demnach werden alle sechs autochthonen
Volksgruppen in Österreich verfassungsrechtlich abgesichert, außerdem
dienen die Gesetzesänderungen der Gewährleistung der zweisprachigen
Gerichtsbarkeit in Kärnten. Die FPÖ befürchtet eine Schwächung der
Gerichte im ländlichen Raum. Ihr Entschließungsantrag, der die
Bundesregierung auffordert, von der Schließung oder Zusammenlegung
von Bezirksgerichten Abstand zu nehmen, wurde abgelehnt. Mit den
Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen wurde hingegen ein
als Reaktion darauf eingebrachter Entschließungsantrag zur
Einbeziehung der regionalen Ebenen bei möglichen Zusammenlegungen von
weiteren Bezirksgerichten.

Verfassungsrechtliche Absicherung der sechs Volksgruppen

Zur Stärkung der rechtlichen Stellung der sechs autochthonen
Volksgruppen in Österreich werden diese künftig explizit im
Volksgruppengesetz genannt, abgesichert durch eine
Verfassungsbestimmung. Es handelt sich um die slowenische,
kroatische, ungarische, tschechische und slowakische Volksgruppe
sowie die Volksgruppe der Roma. Außerdem bringt die Novelle eine
Verpflichtung der Regierung zur Vorlage eines jährlichen, umfassenden
Berichts über die Lage der Volksgruppen, samt Stellungnahmen der
Volksgruppenbeiräte.

Zur Sicherung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten wird
das Bezirksgericht Ferlach mit jenem in Klagenfurt und die
Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel mit jenem in Völkermarkt
zusammengelegt. In Klagenfurt und Völkermarkt werden eigene
Gerichtsabteilungen und zweisprachige Kompetenzzentren eingerichtet,
an den bisherigen Standorten bleiben Gerichtstage erhalten. Ergänzend
zum Gerichtsorganisationsgesetz wird auch das Richter- und
Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert. Bei Auswahlverfahren für
die Richterausbildung sollen Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt
werden können, die auch die zweite Amtssprache des Gerichtssprengels
beherrschen. Die Novellen erhielten die Zustimmung der Bundesrätinnen
und Bundesräte von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen.

FPÖ sieht Personalmangel in der Justiz als Folge verfehlter
Politik

Bundesrat Herbert Kober (FPÖ/St) meinte, ein weiterer Teil der
staatlichen Infrastruktur würde aus dem ländlichen Raum verschwinden.
Er sprach von Plänen, dass österreichweit bis zu sechzehn
Bezirksgerichte geschlossen werden sollen. Es gehe um den Zustand der
Justiz, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht sowie die
Zukunft des ländlichen Raums. Der Personalmangel in der Justiz werde
immer eklatanter und sei eine direkte Folge verfehlter Budget- und
Personalpolitik der „Verliererregierung“, sagte er. Für die
Aufrechterhaltung der bestehenden Gerichtsstandorte setzten sich die
Freiheitlichen mit einem Entschließungsantrag ein, der allerdings
keine weitere Unterstützung fand. Die Konsolidierungsmaßahmen dürften
nicht zur Ausdünnung des niederschwelligen Zugangs zur Justiz in den
Regionen führen, heißt es darin.

Nikolaus Amhof (FPÖ/W) meinte, die Aufwertung der Volksgruppen
stehe im diametralen Gegensatz zu ihrer Entwicklung. Die slowenische
Sprache werde in Kärnten immer weniger genutzt, mittlerweile nur mehr
von unter drei Prozent der Bevölkerung. Die deutschsprachige
Minderheit in Slowenien sei nicht derart privilegiert, meinte er. In
Südtirol seien die Gerichte nur in erster und zweiter Instanz
zweisprachig, an Obergerichten werde ausschließlich die italienische
Sprache gesprochen, erklärte er.

Mögliche Zusammenlegung weiterer Bezirksgerichte: Entschließung
zur Einbindung der Länder und Gemeinden

Sandra Lassnig (ÖVP/K) sieht die Ausweitung des
verfassungsrechtlichen Schutzes als ein wichtiges Zeichen der
Anerkennung, der Sichtbarkeit und des Respekts. Die Möglichkeit, die
eigene Sprache vor Gericht zu verwenden sei zudem ein wichtiges Recht
der slowenischen Volksgruppe in Kärnten. Die Bundesrätin betonte,
dass es sich um Zusammenlegungen, nicht um Schließungen der
Bezirksgerichte handle. Die personelle Situation habe die Änderung
der Rahmenbedingungen erfordert, erläuterte ebenso Claudia Arpa (
SPÖ/K). In den Dialog seien die Volksgruppen wie die Länder
eingebunden worden. Die Volksgruppen seien keine historische Fußnote,
sondern lebendige Demokratie und unverzichtbarer Teil Österreichs,
betonte sie ebenso wie Martin Peterl (SPÖ/N). Er kritisierte die FPÖ
dafür, Vielfalt schlechtzureden.

Es ginge den Freiheitlichen nicht um die Sache, sondern um
Showpolitik, meinte Daniel Schmid (SPÖ/T) zu der FPÖ-Initiative.
Bundesrat Christian Fischer (SPÖ/N) brachte daraufhin einen
gemeinsamen Entschließungsantrag mit Sandra Lassnig (ÖVP/K) und Julia
Deutsch (NEOS/W) ein, der die Justizministerin dazu auffordert, mit
den von einer Evaluierung der Bezirksgerichte betroffenen Ländern und
Gemeinden in Gespräche zu treten, sowie für transparente und
frühzeitige Information zu sorgen. Laut Harald Himmer (ÖVP/W) würden
Schließungen von Bezirksgerichten auch von einigen Bundesrätinnen und
Bundesräten der ÖVP und SPÖ kritisch gesehen werden. Andreas Arthur
Spanring (FPÖ/N) wertete die kurzfristig eingebrachte Initiative als
inhaltlich wertlos.

Für Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) ist es ein „schönes
Zeichen“, die Novelle im Jahr des 50. Jubiläums des
Volksgruppengesetzes zu beschließen und an die Herausforderungen der
Gegenwart anzupassen. Gute Volksgruppenpolitik entwickle sich weiter,
sagte sie. Positiv hob sie auch den Ausbau des Volksgruppenberichts
durch die stärkere Einbindung der Volksgruppenbeiräte sowie das
angekündigte „Volksgruppenforum“ hervor. Die Reform zur
zweisprachigen Gerichtsbarkeit sorge dafür, dass die bestehenden
Rechte tatsächlich ausgeübt werden können, so die Bundesrätin.

Die Reform zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit sei eine notwendige
Reaktion auf den demographischen Wandel, sagte Vizekanzler Andreas
Babler. Er sieht darin wesentliche Vorteile für die Kärntner
Slowenen. Durch die Ausweitung der Zuständigkeitsbereiche werde die
unmittelbare Nähe der Bevölkerung gesichert, durch regelmäßige
Amtstage bleibe die Justiz nah bei den Menschen vor Ort. Die
Volksgruppen seien ein fester und wichtiger Bestandteil der
österreichischen Identität, betonte Babler und erinnerte auch an den
Vorfall am Gedenkort Peršmanhof im letzten Jahr. Das dürfe nie wieder
passieren, sagte er. (Fortsetzung Bundesrat) fan

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