Wien (OTS) – Im Mai 2026 führten das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB)
und das
Finanzamt Österreich (FAÖ) einen gemeinsamen Schwerpunkt zur
Normverbrauchsabgabe (NoVA) durch. Neben der Bearbeitung von Anzeigen
setzte die Finanzpolizei regionale Kontrollschwerpunkte. Unter
Einbindung der Polizei wurde bundesweit im Frühverkehr kontrolliert.
Die Ergebnisse wurden an das Finanzamt Österreich weitergemeldet, wo
die nicht bezahlten Steuern vorgeschrieben werden.
Finanzminister Markus Marterbauer: „Betrugsbekämpfung ist ein
vorrangiges Ziel meiner Politik. Wer für sein Fahrzeug nicht die
vorgeschriebenen Steuern und Abgaben zahlt, wird zur Verantwortung
gezogen. Auch auf der Straße gilt: kein Pardon für Steuersünder.“
Im gesamten Schwerpunktzeitraum führte die Finanzpolizei 921
Kontrollen durch. Anlass dafür waren sowohl eingegangene Anzeigen als
auch eigene Wahrnehmungen der Kontrollorgane. Allein beim
bundesweiten Kontrolltag wurden 369 Fahrzeuge angehalten und
überprüft.
Bislang wurden in 210 Fällen insgesamt 976.571,92 Euro an
Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer vorgeschrieben. Rund 100
weitere Fälle befinden sich derzeit noch in Prüfung.
Im Zuge der Kontrollen stellte die Finanzpolizei auch Verstöße
außerhalb des Bereichs der Fahrzeugbesteuerung fest. Dazu zählten
nicht zur Sozialversicherung angemeldete Dienstnehmerinnen und
Dienstnehmer, fehlende Beschäftigungsbewilligungen nach dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie fehlende Unterlagen bei
Entsendungen aus dem Ausland nach dem Lohn- und Sozialdumping-
Bekämpfungsgesetz.
In 21 Fällen folgen Anzeigen an die zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörden wegen Verstößen gegen das
Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz oder das Lohn- und Sozialdumping-
Bekämpfungsgesetz. Die daraus erwarteten Strafen belaufen sich auf
rund 20.000 Euro.
Darüber hinaus stellte die Finanzpolizei offene Steuerrückstände
fest. Forderungen in Höhe von 23.878 Euro wurden unmittelbar vor Ort
gepfändet. Bei einem Betrieb wurde zudem ein Sicherstellungsauftrag
mit Forderungspfändungen in Höhe von 941.000 Euro erlassen, nachdem
festgestellt worden war, dass der Betrieb seinen steuerlichen
Verpflichtungen nicht nachgekommen war.
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