St. Pölten (OTS) – Die Kosten für die Stützkräfte in den nö.
Pflichtschulen werden zur
Gänze von den Kommunen getragen. Verantwortlich für diese Praxis
zeichnet die aktuelle Landesgesetzgebung. „Aber wir sind der Meinung,
dass das überhaupt nicht rechtskonform ist,“ so NÖ GVV-Präsident Bgm.
Andreas Kollross, „deshalb haben wir Anwälte beauftragt, diesen
Sachverhalt genau zu prüfen.“ Und das Gutachten der Experten der hba
Rechtsanwälte GmbH (Wien) kommt ebenfalls zum Ergebnis, dass das
Abwälzen der Stützkräftekosten auf die Gemeinden klar rechtswidrig
ist. Deshalb initiiert der NÖ GVV nun Individualanträge von Gemeinden
an den Verfassungsgerichtshof. Bis Mitte Oktober werden diese durch
die Kanzlei hba gesammelt und dann beim Verfassungsgerichtshof
eingebracht.
Die derzeitige katastrophale Finanzsituation der Gemeinden ist
nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass von Bund und Ländern
Aufgaben an sie übertragen wurden, die gar nicht in ihren
Verantwortungsbereich fallen. „Ein klassisches Beispiel dafür ist das
Pflichtschulwesen. Die Städte und Gemeinden sind per Gesetz nur
Schulerhalter, haben also keine direkte pädagogische Aufgabe, sondern
sind für die Erhaltung und Betrieb des Schulgebäudes zuständig. Seit
vielen Jahren hat sich jedoch eingeschlichen, dass man die Kommunen
auch bei der Finanzierung pädagogischer Aufgaben, im Bereich von
Stützkräften in Form des Sonderpädagogischen Förderbedarfs
heranzieht. Nach unserem Verständnis ein klarer Verfassungsbruch und
eine grobe Kompetenzüberschreitung des Landes, die sich hier
eingeschlichen haben. Noch dazu steht es den Städten und Gemeinden
nicht zu, wenn eine Kommission einen solchen Bedarf feststellt, einen
entsprechenden Bescheid zu erhalten, wie bei vielen Materien in
unserem Rechtsstaat üblich, um gegen diesen auch Rechtsmittel
einzulegen, sondern die Kommunen bekommen die Kosten einfach
vorgeschrieben – ohne jedes Mitspracherecht.“
Beispiel 1, Ternitz: Die Pflichtschul-Stützkräfte in Ternitz
kosten der Stadtgemeinde für das Schuljahr 2026/2027 133.710,60 Euro
. Das sind die Bezüge inkl. Dienstgeber-Kosten. Die Stützkräfte
werden in den Sommerferien abgemeldet.
Beispiel 2, Schwechat: Die Kosten für die Pflichtschul-
Stützkräfte in Schwechat in Volks- und Mittelschulen betragen
249.958,92 Euro. Dazu kommen anteilige Kosten Sonderschule (Verband)
in der Höhe von 183.250,57 Euro. In Summe betragen die Kosten für die
Stadt Schwechat für das aktuelle Schuljahr 433.209,49 Euro . In
Schwechat sind die Stützkräfte ganzjährig beschäftigt.
Kollross: „Ich lade deshalb, über jede Parteigrenze hinweg, alle
nö. Gemeinden ein, uns durch einen entsprechenden Individualantrag an
den Verfassungsgerichthof bei der Behebung dieses Missstands, der zum
groben Nachteil der Kommunen gereicht, zu unterstützen! Es ist mir
wichtig, festzuhalten, dass es sich hier um kein parteipolitisches
Manöver handelt, a la der rote Gemeindevertreterverband verklagt das
schwarze Bundesland, sondern mir geht es ausschließlich um
Rechtssicherheit und eine Klärung der Sachlage, verbunden mit einer
finanziellen Entlastung der Städte und Gemeinden. Wir als
GemeindevertreterInnenverband verstehen sich hier nur als
ausführendes Organ für die Kommunen, für die wir die Klage einbringen
und umsetzen. Wir sind der Robin Hood für die Gemeinden!“
Kollross weiter: „Und ich möchte auch festhalten, dass unsere
Klage ausdrücklich nicht gegen die Kinder und ihre Familien gerichtet
ist. Kinder, die Unterstützung brauchen, müssen diese auch erhalten.
Die einzige Frage dabei ist, wer dafür die Kosten tragt. Wenn der
Verfassungsgerichtshof unsere Rechtsauffassung teilt, wovon ich
ausgehe, müssen sich in einem zweiten Schritt Länder und Bund im
Finanzausgleich darüber verständigen, wer in Zukunft diese Kosten
trägt. Die Kommunen werden es dann nicht mehr sein, nachdem ich nicht
davon ausgehe, dass man diesbezüglich die Verfassung ändert und etwas
zum Recht macht, was bisher unrecht war.“
Und hba-Rechtsanwalt Mag. Johannes Zink: „Hier liegt ein klarer
Rechtsbruch zu Lasten der Gemeinden vor. Das Land Niederösterreich
verpflichtet die Gemeinden dazu, jene Kosten zu tragen, welche
eigentlich vom Land selbst zu tragen wären.“