Wien (PK) – Noch nicht die verfassungsmäßig erforderliche
Zwei-Drittel-Mehrheit
fand das von der Regierung vorgelegte Erneuerbaren-Ausbau-
Beschleunigungsgesetz (EABG), das heute im Wirtschaftsausschuss
vorerst nur mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen wurde.
Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer lud die Opposition dazu ein,
gleich nach der Sitzung in seinem Ressort den Entwurf „Punkt für
Punkt“ durchzugehen, um in den nächsten Wochen eine gute und
gemeinsame Lösung zu finden. Das endgültige Gesetz werde vermutlich
bei einer Plenarsitzung im Mai behandelt werden, informierte ÖVP-
Abgeordneter Laurenz Pöttinger.
Auf der Tagesordnung standen zudem einige Entschließungsanträge
der Opposition, die großteils vertagt wurden. Basierend auf einer
Initiative der Grünen wurde im Laufe der Sitzung ein Fünf-Parteien-
Antrag eingebracht, der auf rasche rechtliche Anpassungen im Bereich
der Geothermie – insbesondere im Mineralrohstoffgesetz und im
Wasserrechtsgesetz – abzielte. Alle Fraktionen waren sich einig
darin, die „erheblichen Potenziale der tiefen Geothermie in
Österreich“ noch besser nutzen zu wollen.
Die weiteren Anliegen der Grünen bezogen sich auf die Erstellung
eines verbindlichen Ausstiegsplans aus fossilen Energien bis 2040
sowie auf die Fortschreibung der – unter grüner Regierungsbeteiligung
begonnenen – „Photovoltaik-Erfolgsgeschichte“.
Die Freiheitlichen wiederum wollten auf Basis des Preisgesetzes
untersuchen lassen, ob die heimischen Strom- und Gaspreise aufgrund
internationaler Preisentwicklungen gerechtfertigt seien. Außerdem
traten sie dafür ein, die im Monitoringbericht der E-Control
enthaltenen Empfehlungen bezüglich der Erreichung der Erneuerbaren-
Ziele umzusetzen.
EABG soll Verfahren verkürzen und die Länder stärker in die
Pflicht nehmen
Durch das mit dem sperrigen Titel versehene Erneuerbaren-Ausbau-
Beschleunigungsgesetz soll ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden,
der unter anderem der Umsetzung der europarechtlichen Anforderungen (
RED-III-Richtlinie) im Energiesektor dient. Weiters sollen ein „One-
Stop-Shop-Prinzip“ etabliert, verbindliche Ausbauziele definiert,
Flächen für die Errichtung von Stromleitungen ausgewiesen und auch
die Bundesländer stärker in die Pflicht genommen werden ( 449 d.B. ).
Durch die Festlegung von verbindlichen Werten für die Erzeugung
von Strom aus erneuerbaren Quellen (Erzeugungsbeitragswerte) soll
sichergestellt werden, dass alle Regionen ihren Beitrag zum
Ausbauziel von zusätzlichen 27 Terawattstunden (TWh) erneuerbarem
Strom bis 2030 leisten, steht derzeit in der Regierungsvorlage. So
soll bis 2030 – aufgeteilt auf die Bundesländer – eine zusätzliche
Stromproduktion von 10,5 TWh aus Photovoltaik, knapp 7 TWh aus
Windkraft und 2,9 TWh aus Wasserkraft erreicht werden. Auch das
Wärmeerzeugungspotential aus geothermischer Energie soll über alle
Bundesländer hinweg um 1 TWh gesteigert werden. Aufbauend auf den
Erkenntnissen des „Integrierten Netzinfrastrukturplans“, der nunmehr
in das EABG überführt wird, sollen Netzbetreiber künftig
Trassenkorridore für die Errichtung und den Betrieb von elektrischen
Leitungsanlagen vorschlagen.
Hattmannsdorfer: Zentrales Schlüsselgesetz im Sinne der
Versorgungssicherheit
Nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz stelle das EABG für ihn
das zweite zentrale Schlüsselgesetz dar, unterstrich
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer. Aufgrund der aktuellen
geopolitischen Lage und der Verbrauchsdaten sei Österreich gefordert,
niedrigere Energiepreise und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Der letzte Winter habe gezeigt, dass noch immer zu 20 % auf
Gaskraftwerke sowie auf importierten Strom zurückgegriffen werden
müsse. Durch die angestrebte Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
erwarte er sich, dass in Hinkunft etwa die Verfahrensdauer für die
Errichtung von Stromleitungen auf die Hälfte reduziert werden könne.
Klar sei für ihn aber auch, dass eine Energiewende nur dann gelingen
könne, wenn „man die Leute vor Ort mitnehme“.
Auch Staatsekretärin Elisabeth Zehetner ging auf die Eckpunkte
des aktuellen Entwurfs ein und hob insbesondere die Möglichkeit für
Trassenfreihaltungen hervor. Durch den im Gesetz vorgesehenen
Energiewendebeitrag sollen zudem die Gemeinden, die in ihrem Gebiet
Anlagen errichten, unterstützt werden.
Auch wenn sie den Verhandlungen mit der Opposition nicht
vorgreifen wolle, so seien ihr zwei Dinge besonders wichtig, erklärte
Karin Doppelbauer (NEOS). Einerseits solle ein verlässlicher
Rechtsrahmen für Geothermie geschaffen werden, und andererseits
sollten Gemeinden die Möglichkeit erhalten, einen direkten Antrag zu
stellen, um ein sogenanntes Beschleunigungsgebiet auszuweisen.
Jede Kilowattstunde Strom, die Österreich selbst erzeuge, „mache
uns unabhängiger, entlaste die Haushalte und stärke die Unternehmen“,
zeigte sich SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll überzeugt. Die
Regierungsvorlage zeige einen guten Weg auf, da sie planbare und
rechtssichere Rahmenbedingungen bringe. Was die Haltung der
Freiheitlichen angehe, so hätten sie schon in der Vergangenheit
zahlreiche Maßnahmen – von der Spritpreisbremse bis zum Österreich-
Tarif – abgelehnt, bedauerte er.
Grüne vermissen ambitionierte und verbindliche Ausbauziele
Lukas Hammer (Grüne) zeigte sich verwundert darüber, dass die
Vorlage schon im Ausschuss gelandet sei, zumal inhaltlich noch gar
nicht über das Gesetz gesprochen worden sei. Das Fundament stamme
aber aus der letzten Legislaturperiode, erinnerte er, damals sei das
Gesetz aber von der ÖVP verhindert worden. Derzeit habe er den
Eindruck, dass viele Punkte kommuniziert werden, die sich aber in der
Vorlage nicht wiederfinden würden. Generell stufte er die Ausbauziele
als zu wenig ambitioniert und als zu wenig verbindlich ein.
FPÖ steht der Vorlage weiter mit großer Skepsis gegenüber
Axel Kassegger (FPÖ) konnte der Vorlage wenig abgewinnen, da
seiner Meinung nach „materiell nichts geschehe“. Die Ausbauziele gebe
es schon seit 2020, daran werde auch jetzt nichts geändert. Er sehe
auch noch keine Einigung mit den Bundesländern, da von einigen
Landeshauptleuten deutliche Kritik geäußert worden sei. Ein
Grundproblem stelle für ihn vor allem die Energiepolitik der EU dar,
an der sich das Gesetz auch ausrichte.
Auf eine Frage Kasseggers führte Bundesminister Hattmannsdorfer
aus, dass – ausgehend von 2020 – von dem bis 2030 angestrebten
Ausbauziel von 27 TWh derzeit 9 TWh erreicht worden seien. Diese
Menge schlüssle sich folgendermaßen auf: 6,1 TWh aus Photovoltaik,
1,54 TWh aus Windenergie und 1,4 TWh aus Wasserkraft. Dem
Abgeordneten Arnold Schiefer (FPÖ) versicherte er, dass der Verbund
viele Projekte aktiv prüfe und dass auch die Frage der Wasserkraft in
den letzten Monaten eine neue Priorität bekommen habe. Dies sei vor
allem vor dem Hintergrund wichtig, dass es im Winter aufgrund der
fehlenden Solarenergie einen Engpass gebe.
Grüne für „Erneuerbaren-Turbo“ und verbindlichen Fahrplan zum
Ausstieg aus Öl, Gas und Kohle
Thematisch in einem engen Zusammenhang mit dem EABG standen drei
Anträge der Grünen, die teils vertagt, teils abgelehnt wurden. Die
Energiepreiskrisen durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine
sowie aktuell durch den Krieg im Iran würden eindringlich zeigen, wie
verletzlich Europas Wirtschaft und Energieversorgung sei, zeigte
Lukas Hammer (Grüne) auf. Die Abhängigkeit von fossilen
Energieträgern sei daher nicht nur eine klimapolitische, sondern auch
eine wirtschaftliche und sicherheitspolitische Frage.
Im Rahmen eines umfassenden „Erneuerbaren-Turbos“ sollte unter
anderem ein verbindlicher Ausstiegsplan aus fossilen Energien bis
2040 festgelegt sowie der Ausbau naturverträglicher erneuerbarer
Energien und der Abbau klimaschädlicher Subventionen forciert werden
( 785/A(E) ). Zudem drängten die Grünen darauf, die „Photovoltaik-
Erfolgsgeschichte“ fortzuschreiben ( 154/A(E) ).
Trotz knapper Mittel seien auch im letzten Jahr Förderungen in
der Höhe von 180 Mio. Ꞓ in den Photovoltaik-Sektor geflossen, wandte
Alois Schroll (SPÖ) ein.
Abgeordneter Arnold Schiefer (FPÖ) stimmte mit der Forderung der
Grünen nach einer Mehrwertsteuerbefreiung kleiner PV-Anlagen für den
privaten Wohnbereich überein.
Was den gänzlichen Ausstieg aus fossilen Energien betreffe, so
gab Johann Höfinger (ÖVP) zu bedenken, dass eine ganzheitliche
Betrachtung notwendig sei und dass „die Industrie, die produzierende
Wirtschaft und die Privaten mitgenommen werden müssten“. Man arbeite
intensiv an einem klaren Fahrplan, um die Klimaneutralität 2040 zu
erreichen, erklärte Michael Bernhard (NEOS).
Axel Kassegger (FPÖ) führte ins Treffen, dass der gesamte
Energieverbrauch Österreichs 310 TWh umfasse, der Anteil der
erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft) aber nur bei 20 TWh liege.
Zudem würden in den Wintermonaten immer Gaskraftwerke zum Einsatz
kommen müssen.
Potenziale der Geothermie sollen noch besser genutzt werden
Den Grünen war es ein besonderes Anliegen, die Rahmenbedingungen
zur Nutzung von Geothermie zu verbessern, zumal darin ein enormes
Potenzial liege, das derzeit nicht genutzt werde ( 749/A(E) ). Die
derzeitige gesetzliche Lage führe nämlich dazu, dass Bohrungen nach
Öl und Gas besser gestellt seien, als jene für Tiefengeothermie,
argumentierte Lukas Hammer (Grüne). Der Antrag fand nur die
Zustimmung von Grünen und FPÖ, er galt somit als abgelehnt.
Darauf basierend brachten jedoch alle fünf Parteien einen
gemeinsamen Antrag ein, der einstimmig angenommen wurde. Darin wird
die Bundesregierung ersucht, die im Regierungsprogramm, im
Ministerratsvortrag vom 25. März 2026 sowie in der Industriestrategie
vorgesehenen rechtlichen Anpassungen im Bereich der Geothermie –
insbesondere im Mineralrohstoffgesetz und im Wasserrechtsgesetz –
zeitnah einer Begutachtung zuzuführen. Ziel sollte eine
Beschlussfassung noch im heurigen Jahr sein, um die Nutzung der
erheblichen Potenziale der tiefen Geothermie in Österreich zu
ermöglichen.
FPÖ: Strom- und Gaspreise sollten dringend überprüft werden
Die Freiheitlichen gaben in einem Entschließungsantrag zu
bedenken, dass Stromanbieter bei ihren Preisangeboten immer stärker
auf Rabattmodelle zurückgreifen würden ( 686/A(E)) . Mit Rabatten von
bis zu 70 % im ersten Vertragsjahr würden Kundinnen und Kunden in
massiv teure Tarife gelockt. Nach Auslaufen des ersten Vertragsjahres
seien sie infolge aber mit entsprechenden Preiserhöhungen
konfrontiert. Mit den vergangenen Dezember beschlossenen Änderungen
im Preisgesetz habe die Bundesregierung ein Instrumentarium, um
untersuchen zu lassen, ob Strom- und Gaspreise aufgrund
internationaler Preisentwicklungen gerechtfertigt seien. Dies wäre
ein „klassischer Anwendungsfall“, argumentierte FPÖ-Abgeordneter Paul
Hammerl, der die Bundesregierung aufforderte, diese Möglichkeit wahr
zu nehmen und die Preise zu überprüfen. Während nämlich Strom an der
Börse um 7 Cent gehandelt wurde, hätte der teuerste Anbieter in
Österreich bis zu 23,5 Cent verlangt.
Er könne derzeit keine internationalen „Verwerfungen“ erkennen,
die Österreich in eine schlechtere Position versetzen würden als
andere Länder, meinte Christoph Stark (ÖVP). Außerdem sorge gerade
der Tarifkalkulator für viel Transparenz. Auch Karin Doppelbauer (
NEOS) verwies darauf, dass bereits viele Transparenzbestimmungen
beschlossen worden seien. Ihrer Meinung nach müsste der
Anbieterwechsel noch mehr forciert werden.
Lukas Hammer (Grüne) zeigte sich „amüsiert“ über die Positionen
der FPÖ, die zwischen „Neoliberalismus und staatssozialistischen
Eingriffen“ schwanken würden. Er würde dem Antrag zustimmen, gab aber
zu bedenken, dass das Preisgesetz „nicht greife“.
In einem weiteren Antrag machten die Freiheitlichen darauf
aufmerksam, dass es die Aufgabe der E-Control sei, die Erreichung der
sogenannten Erneuerbaren-Ziele zu überwachen und jährlich einen
entsprechenden Monitoringbericht zu veröffentlichen ( 227/A(E) ). Die
darin enthaltenen Empfehlungen, die viele „gescheite Dinge
enthalten“, sollten aber auch umgesetzt werden, plädierte
Abgeordneter Paul Hammerl (FPÖ).
Beide Anliegen wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS
vertagt. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss)