Wien (PK) – Die Parlamentsfraktionen haben sich auf einen Fahrplan
für den
Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses geeinigt. Der
Unterausschuss soll in den nächsten Monaten auf Verlangen der FPÖ
sämtliche Zahlungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs und Stiftungen
durch Bundesministerien oder Unternehmen und Einrichtungen des Bundes
in dieser und der vorherigen Gesetzgebungsperiode prüfen. Insgesamt
sind zwölf Sitzungen geplant, der Abschlussbericht soll bis zum 22.
April 2026 erstellt werden.
Erstmals zusammentreten wird der Unterausschuss heute nach
Schluss der Plenarberatungen. In dieser Sitzung ist nicht nur die
Wahl des Ausschussobmanns bzw. der Ausschussobfrau geplant, es sollen
auch erste Beschlüsse gefasst werden. Dabei geht es insbesondere um
Ersuchen an alle Ministerien auf „Einleitung von Erhebungen“, wobei
den Ressorts eine Frist von fünf Wochen gesetzt werden soll. Ende
November wollen die Abgeordneten dann mit den inhaltlichen Beratungen
starten.
Der FPÖ geht es insbesondere darum zu eruieren, welche NGOs
Subventionen in welcher Gesamthöhe und mit welchen Förderkriterien
bezogen haben und zu welchem Zweck Leistungsvereinbarungen,
insbesondere Werk- und Dienstleistungsverträge, abgeschlossen wurden.
Von Interesse sind für sie außerdem Fragen der politischen
Einflussnahme bzw. welche Transparenzpflichten auferlegt und ob die
Leistungen kontrolliert wurden. Beantwortungen von parlamentarischen
Anfragen hätten deutlich gemacht, dass NGOs Förderungen in
Milliardenhöhe erhalten würden, was grundlegende Fragen nach
Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der
Mittelverwendung aufwerfe, wird das Prüfverlangen begründet. Nach
Ansicht der FPÖ können „Missbrauch, Freunderlwirtschaft und
Verschwendung“ nicht ausgeschlossen werden.
Der Unterausschuss hat insgesamt 13 Mitglieder (je 4 der FPÖ und
der ÖVP, 3 der SPÖ, je 1 der NEOS und der Grünen) und tagt
grundsätzlich vertraulich. Nach Abschluss der Beratungen ist ein
Bericht an den Rechnungshofausschuss zu erstatten, der diesen laut
Vereinbarung am 12. Mai behandeln wird. Im Juni soll dann der
Nationalrat über die Prüfergebnisse beraten. Der Vorsitz im
Unterausschuss steht gemäß der zu Beginn der Legislaturperiode
vereinbarten Ausschussliste der FPÖ zu. (Schluss) gs