Wien (PK) – Vertriebene aus der Ukraine haben in Österreich bis Ende
Juni 2026
Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld erhalten, sofern sie
entweder erwerbstätig oder beim Arbeitsmarktservice (AMS) als
arbeitssuchend vorgemerkt waren. Ein von der Regierung vorgelegter
Gesetzesentwurf, der heute im Familienausschuss mit den Stimmen von
ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen beschlossen wurde, sieht nun vor, dass
beide Leistungen rückwirkend mit 1. Juli verlängert werden.
Explizit festgeschrieben wird aber auch, dass sowohl Personen als
auch Kinder, die Leistungen aus der Grundversorgung erhalten, keinen
Anspruch auf Familienbeihilfe mehr haben. Ausgenommen sind derzeit
nur Personen, deren Kind erheblich behindert ist. Damit soll eine
parallele Gewährung mehrerer staatlicher Unterhaltsleistungen
vermieden und ein Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung geschaffen
werden, heißt es im Entwurf. Die Regierungsfraktionen kündigten aber
an, dass die in der Begutachtungsphase vorgebrachten Einwendungen
noch genauer geprüft und in Form eines Abänderungsantrags im Plenum
berücksichtigt werden sollen.
Weiters kommt es anknüpfend an die neue EU-Status-Verordnung zu
einer Neuregelung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes
für subsidiär Schutzberechtigte. Demnach muss diese Personengruppe
künftig – rückwirkend mit 12. Juni 2026 – nicht mehr zwingend
erwerbstätig sein, um diese Leistungen zu erhalten. Mit Anfang Juli
soll das bisherige Zusatzerfordernis der Erwerbstätigkeit oder der
Vormerkung beim AMS auch für Ukraine-Vertriebene entfallen.
Auf der Tagesordnung standen auch noch eine Reihe von
oppositionellen Initiativen, die unter anderem freiheitliche
Forderungen nach einem Abbau von Hürden bei Anträgen für das
Kinderbetreuungsgeld, nach einer gerechten Entlohnung für
Grundwehrdiener und einer anonymen statistischen Erfassung von
Schwangerschaftsabbrüchen enthielten. Die Grünen drängten auf echte
Unterstützungspakete für Familien sowie auf Kinderschutzkonzepte für
von Privaten organisierte Sommercamps.
Einschränkungen bei Grundversorgung, Erleichterungen beim
Kinderbetreuungsgeld
Die Regierungsvorlage, die Änderungen im
Familienlastenausgleichsgesetz und im Kinderbetreuungsgeldgesetz
vornimmt, führt als zentrale Ziele die Vermeidung eines Doppelbezugs
von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe sowie
Erleichterungen des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld an( 590 d.B. ).
Da in Hinkunft das Erfordernis der Erwerbstätigkeit bzw. der
Vormerkung beim AMS – nicht nur in Bezug auf die Familienbeihilfe,
sondern auch beim Kinderbetreuungsgeld – entfällt, ist auch mit
Mehrkosten zu rechnen. Dem Entwurf ist zu entnehmen, dass im Bereich
der Familienbeihilfe von potentiell rund 10.100 Kindern von Ukraine-
Vertriebenen bzw. 6.500 Kindern aus der Personengruppe der subsidiär
Schutzberechtigten ausgegangen wird, deren Eltern sich nicht in
Grundversorgung befinden. Die dafür notwendige Bedeckung in der Höhe
von rund 18 Mio. Ꞓ im Jahr 2026 soll aus Mitteln des
Familienlastenausgleichsfonds erfolgen. Beim Kinderbetreuungsgeld
werden die möglichen Ausgaben im heurigen Jahr mit rund 4,5 Mio. Ꞓ
beziffert.
Regierungsfraktionen stellen noch Abänderungen in Aussicht
Aufgrund des Auslaufens der Fristen sei ein rascher Beschluss
notwendig gewesen, meinte Johannes Gasser von den NEOS. Allerdings
sollten auch noch einige Einwendungen, die im Begutachtungsverfahren
vorgebracht worden seien, berücksichtigt werden. Aus diesem Grund
würden Verhandlungen über einen Abänderungsantrag laufen, der dann im
Plenum eingebracht werden soll. Korrekturen konnte er sich noch
hinsichtlich der Übergangsfristen, der Freibetragsgrenzen oder bei
Härtefällen vorstellen. Grundsätzlich sei es seiner Fraktion aber
wichtig, dass der „Sprung in die Vollbeschäftigung“ gelinge und die
entsprechenden Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden.
Auch Christian Oxonitsch (SPÖ) war der Meinung, dass die
zahlreichen Stellungnahmen noch geprüft werden sollten, um etwaige
Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Genauer ansehen sollte man sich
etwa Fälle, bei denen es um Teilleistungen in der Grundversorgung
oder geringe Bezüge gehe.
Daniela Gmeinbauer (ÖVP) sprach von einem guten und breiten
Konsens, der dafür sorge, dass ungerechte Doppelleistungen vermieden
würden. Außerdem brauche es mehr Anreize, um in den Arbeitsmarkt
einzusteigen, zeigte sie sich überzeugt.
Sie hoffe, dass die kritischen Punkte noch ausgeräumt werden,
erklärte Barbara Neßler (Grüne), die mit ihrer heutigen Zustimmung
einen Vertrauensvorschuss verband.
Die Freiheitlichen hätten sich schon seit langem dafür
eingesetzt, dass Bezieherinnen und Bezieher von Grundversorgung
keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben sollten, erklärte Rosa
Ecker (FPÖ). Negativ beurteilte sie hingegen, dass es künftig nicht
einmal mehr notwendig sein werde, beim AMS vorgemerkt zu sein.
Ministerin Bauer: Bestehende Doppelstrukturen werden bereinigt
Die Zielgruppe der staatlichen Grundversorgung, um die es bei dem
Vorschlag gehe, betreffe hilfs- und schutzbedürftige Fremde, konkret
Asylwerbende, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene, erläuterte
Bundesministerin Claudia Bauer. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung
würden Familien- und Sozialleistungen harmonisiert und eine
Doppelschiene in der Grundversorgung abgeschafft. Die Änderungen
seien auch einer seit Juni 2026 geltenden EU-Status-Verordnung
geschuldet, weshalb die Vorlage noch vor Ende der Begutachtungsfrist
dem Parlament zugeleitet worden sei. Die Stellungnahmen würden
jedenfalls ordnungsgemäß gesichtet, versprach die Ressortchefin.
FPÖ: Hürden bei Anträgen für das Kinderbetreuungsgeld müssen
endlich abgebaut werden
Rund um das Kinderbetreuungsgeld gebe es seit Jahren anhaltende
Kritik, so die FPÖ in einem Entschließungsantrag. Viele Eltern würden
die bestehenden Verfahren als zu bürokratisch und als schwer
nachvollziehbar empfinden ( 505/A(E) ). Diese Beobachtungen würden
sich mit den Erhebungen der Volksanwaltschaft sowie mit den
Erfahrungen zahlreicher Beratungsstellen decken. So seien von der
Arbeiterkammer allein im Jahr 2024 rund 21.000 Eltern-Beratungen
durchgeführt worden, „in vielen Fällen“ wegen Problemen mit Karenz,
Kinderbetreuungsgeld oder Papamonat.
Bei einer Online-Umfrage durch die AK hätten 60 % der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer angegeben, mit dem
Kinderbetreuungsgeld gar nicht bis eher nicht zufrieden zu sein. Auch
die Volksanwaltschaft weise regelmäßig auf Missstände hin und
beklage, dass Familien zum Teil über einen sehr langen Zeitraum auf
ihr Geld warten müssten, zeigen die FPÖ-Abgeordneten Rosa Ecker und
Ricarda Berger auf. Vor diesem Hintergrund ersuchten die
Antragstellerinnen die zuständige Ministerin, dem Nationalrat eine
Regierungsvorlage zuzuleiten, durch die die Abwicklung des
Kinderbetreuungsgelds vereinfacht, bürokratische Hürden abgebaut und
ein rascher, bürgerfreundlicher Verfahrensablauf sichergestellt
werden.
Dazu brachten die Regierungsfraktionen einen eigenen Antrag ein,
der einstimmig angenommen wurde. Darin wird die Familienministerin
aufgefordert, im Zuge der Vorlage der Vorschläge der
interministeriellen Arbeitsgruppe betreffend Stärkung der
Väterbeteiligung und Partnerschaftlichkeit bis Ende des Jahres 2026
Entbürokratisierung und Vereinfachungen für Familien beim
Kinderbetreuungsgeld weiter zu forcieren und Verbesserung der
Prozesse, Digitalisierung, Transparenz bei innerstaatlichen und
grenzüberschreitenden Fällen weiter voranzutreiben.
Keine Mehrheit fand der Entschließungsantrag der Freiheitlichen,
der nur von FPÖ und Grünen unterstützt wurde.
FPÖ will „gerechte“ Entlohnung für Grundwehrdiener
In einem weiteren Entschließungsantrag, der keine Mehrheit fand,
setzte sich die FPÖ für eine „gerechte“ Entlohnung für
Grundwehrdiener ein ( 513/A(E) ). Deren Entgelt sollte zumindest auf
die Höhe der Mindestsicherung angehoben werden, forderten die
freiheitlichen Abgeordneten. Es dürfe nicht sein, dass in Österreich
jene, die Dienst an der Republik leisten, schlechter gestellt seien
als Personen, die keinen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der
Gesellschaft erbringen, wie etwa Asylberechtigte, argumentierte
Harald Thau (FPÖ). Diese würden je nach Bundesland bis zu rund 1.200
Ꞓ pro Monat an Mindestsicherung bekommen, während Grundwehrdiener nur
rund 600 Ꞓ monatlich für ihren Dienst erhalten.
Auch bei diesem Anliegen legten ÖVP, SPÖ und NEOS einen Antrag
vor, der von allen Fraktionen angenommen wurde. Darin wird die
Verteidigungsministerin ersucht, die im Vortrag an den Ministerrat
vom 27. Juli 2026 vorgesehenen Maßnahmen zur finanziellen
Attraktivierung des Grundwehrdienstes, insbesondere die mit 1. Jänner
2027 geplante Erhöhung der finanziellen Vergütung für Grundwehrdiener
auf 1.000 Ꞓ pro Monat, im Rahmen der Reform des Wehr- und
Wehrersatzdienstes umzusetzen.
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Schwangere und
verpflichtendes Beratungsgespräch
Die Freiheitlichen vertraten die grundsätzliche Meinung, dass
Schwangerschaftsabbrüche aus ethischer sowie auch aus
gesellschaftspolitischer Sicht – im Rahmen der geltenden rechtlichen
Bestimmungen – möglichst vermieden werden sollen. Dabei gehe es ihnen
aber nicht um Verbote oder moralische Verurteilung, bekräftigte
Abgeordnete Ricarda Berger (FPÖ) in einem Entschließungsantrag,
sondern um konkrete Angebote für die Schwangeren, die Perspektiven
schaffen und belastende Umstände abmildern. Im Konkreten setzte sie
sich für die Einführung einer anonymen statistischen Erfassung von
Schwangerschaftsabbrüchen ein, zumal Österreich in diesem Bereich „im
Blindflug“ unterwegs sei. Generell müssten die Rahmenbedingungen für
Schwangere durch Erhöhung der finanziellen Unterstützungsleistungen
sowie gezielte Maßnahmen für alleinerziehende und einkommensschwache
Schwangere verbessert werden ( 706/A(E) ).
Für die SPÖ stehe die Selbstbestimmung der Frauen im Vordergrund,
betonte Silvia Kumpan-Takacs. Die Frauen sollten frei entscheiden
können, und zwar ohne Druck und Schikanen. Aus diesem Grund
unterstütze sie auch die Einrichtung von Schutzzonen vor
entsprechenden Einrichtungen.
Wenn man Familien wirklich unterstützen wolle, dann müsse man
ausreichend Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stellen und sie
nicht abbauen, wie dies in Salzburg der Fall sei, hielt Barbara
Neßler (Grüne) der FPÖ entgegen.
Margreth Falkner (ÖVP) wies auf die vielfältigen Angebote der
Familienberatungsstellen hin, die auch sehr gut genutzt werden. Dort
würde es Unterstützung geben und Perspektiven aufgezeigt, um Mut zum
Kind zu machen.
Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt.
Grüne drängen auf mehr Unterstützung von Familien
In einem Entschließungsantrag (967/A(E) ) mahnte Grünen-
Abgeordnete Barbara Neßler zusätzliche „Unterstützungspakete“ für
Familien ein. Die Aussetzung der Valorisierung der Familienbeihilfe
und des Kinderabsetzbetrags für drei Jahre führe dazu, dass Familien
real an Kaufkraft verlieren, gibt sie zu bedenken. Gleichzeitig seien
die Lebenshaltungskosten, insbesondere für Wohnen, Energie und
Lebensmittel, deutlich gestiegen. Die Folgen sind für Neßler
besorgniserregend: Zuletzt waren ihr zufolge bereits 19,3 % der
Kinder in Österreich armutsgefährdet. Neßler pochte daher darauf, die
Familienleistungen ab 2029 wieder zu valorisieren. Dies wäre viel
wichtiger und hilfreicher als das von der Regierung ins Spiel
gebrachte Zukunftsdepot. Außerdem sei dafür die Finanzierung unklar,
zumal mit einem hohen Steuerausfall zu rechnen sei, urteilte Ralph
Schallmeiner (Grüne).
Auch Rosa Ecker (FPÖ) übte Kritik am Zukunftsdepot, weil es Leute
unterstützen würde, die sich Veranlagungen ohnehin leisten könnten.
Wichtiger wäre es, für die Familien etwas im „Hier und Jetzt“ zu tun.
Bundesministerin Claudia Bauer verteidigte den Vorschlag für die
Einrichtung eines Zukunftsdepots, das eine langfristige sowie
gebühren- und steuerfreie Vorsorge für die Kinder ermöglichen werde.
Im Budget seien bereits 40 Mio. Ꞓ dafür eingepreist worden. Es gebe
auch schon großes Interesse von Seiten der Banken, bei dieser
Initiative mitzumachen. Es bleibe aber „unser Ziel“, die
Familienleistungen zu valorisieren, betonte Bauer, aber dafür würde
es ganz andere Summen brauchen. Sie erinnerte jedoch daran, dass die
Familienleistungen in den letzten drei Jahren um rund 21 % angehoben
worden seien.
Der Antrag der Grünen wurde mehrheitlich vertagt.
Grüne für verpflichtende Kinderschutzkonzepte für private
Sommercamp-Anbieter
Ebenso vertagt wurde ein weiterer Antrag der Grünen, in denen
verpflichtende Kinderschutzkonzepte für private Sommercamps gefordert
wurden ( 406/A(E) ). Der Tätigkeitsbericht 2024 der Bundesstelle für
Sektenfragen habe nämlich eine Reihe von Problemen in diesem Bereich
aufgezeigt, die von pädagogisch bedenklichen Inhalten, fehlender
Transparenz bis hin zur missionarischen Vermittlung religiöser
Inhalte reichen würden, gab Barbara Neßler zu bedenken. (Schluss) sue