Neues Rechtsgutachten nimmt Republik in die Pflicht: Antifaschistischer Auftrag der Verfassung großteils offen

Wien (OTS) – „Es ist eine Selbstverständlichkeit, wenn man in einem
demokratischen
Rechtsstaat lebt, dass man antifaschistisch ist – was denn sonst?“
hat der im Vorjahr verstorbene Politikwissenschafter Anton Pelinka
festgestellt.

Das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ), das Dokumentationsarchiv
des österreichischen Widerstandes (DÖW) sowie das OÖ. Netzwerk gegen
Rassismus und Rechtsextremismus (Antifa-Netzwerk) wollten klären, ob
auch der demokratische Rechtsstaat selbst antifaschistisch ist. Mit
anderen Worten: Erteilt Österreichs Verfassung einen
antifaschistischen Auftrag? Und wenn ja: Wie sieht dieser Auftrag
aus?

Heinz Mayer, seit Jahrzehnten einer der führenden
Verfassungsexperten des Landes, war bereit, die Fragen in einem
Gutachten zu beantworten. Das Gutachten liegt mittlerweile vor und
enthält Brisantes.

Mayer verweist auf den Staatsvertrag, der sowohl Verfassungsrecht
als auch bindendes Völkerrecht ist. In Artikel 9 hat sich Österreich
verpflichtet, alle nationalsozialistischen Organisationen aufzulösen
und aus der Gesellschaft alle Spuren des Nationalsozialismus zu
entfernen.

Weit weniger bekannt ist, dass Artikel 9 auch die Verpflichtung
enthält, alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen,
sowie alle Organisationen, die bestrebt sind, der Bevölkerung ihre
demokratischen Rechte zu nehmen. Die Republik hat also nicht nur
gegen neonazistische Umtriebe vorzugehen, sondern gegen alle
faschistischen und demokratiefeindlichen.

„Unsere Verfassung ist weltanschaulich nicht neutral, sondern
gibt dem Staat einen umfassenden antifaschistischen Auftrag“, fasst
MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi die Haupterkenntnis des Gutachtens
zusammen. „Dieser Auftrag wird leider nur zu einem geringen Teil
erfüllt, ist also großteils offen.“

Schon der Neonazismus wird sehr unzureichend bekämpft: So kamen
im Vorjahr auf fast 2.000 rechtsextreme Tathandlungen nur 197
Verurteilungen nach Verbotsgesetz. Andere faschistische Aktivitäten –
etwa von sogenannten neurechten Gruppen, die bewusst auf NS-Symbolik
verzichten – werden als solche gar nicht zahlenmäßig erfasst und
verfolgt.

Mayer zeigt auf, dass sich Österreich in Artikel 9 des
Staatsvertrages auch verpflichtet hat, das Bestehen und die Tätigkeit
aller nationalsozialistischen und faschistischen Organisationen unter
Androhung von Strafsanktionen zu untersagen. Für neonazistische
Organisationen und Aktivitäten wird diese Verpflichtung durch das
Verbotsgesetz abgedeckt.

Für andere faschistische Organisationen ist ein vergleichbares
Gesetz aber bis heute ausständig. Mayer schreibt: „Ausdrückliche
Regelungen über die Auflösung faschistischer Organisationen fehlen
nach wie vor, solche Regelungen wären nicht nur nach dem
Staatsvertrag geboten, sondern auch nach der Menschenrechtskonvention
zulässig.“
Österreich hat laut Mayer das Konzept der sogenannten wehrhaften
Demokratie zu verwirklichen.

„Dass es dabei nicht um abgehobene Verfassungstheorien geht,
sondern um sehr konkrete Praxisfragen, zeigt das Thema der
Parlamentarischen Mitarbeiter, die von den rechtsextremen Identitären
kommen“, betont DÖW-Leiter Andreas Kranebitter. „Eine wehrhafte
Demokratie muss gesetzliche Grundlagen schaffen, die sicherstellen,
dass sie nicht von Demokratiefeinden unterwandert wird.“

„Derzeit wird unsere jahrelange Forderung nach einem Nationalen
Aktionsplan gegen Rechtsextremismus umgesetzt“, sagt Netzwerk-
Sprecher Robert Eiter. „Besonders wichtig ist, dass das Verbotsgesetz
evaluiert und viel wirksamer wird. Und natürlich bringen wir jetzt
das Gutachten und seine Erkenntnisse ein – unter anderem die
Notwendigkeit, für die Bekämpfung faschistischer Aktivitäten zu
sorgen, die nicht unter das Verbotsgesetz fallen.“

Das Gutachten wird von seinen Auftraggebern u.a. an
Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Bundeskanzler Christian
Stocker, Vizekanzler Andreas Babler, Innenminister Gerhard Karner und
Justizministerin Anna Sporrer übermittelt.

Download des Rechtsgutachten zur Frage des antifaschistischen
Auftrags – Heinz Mayer