Neues EuGH-Urteil im Kampf gegen illegale Online-Casinos

Wien (OTS) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der
Rechtssache C-77/24
soeben klargestellt, dass Geschäftsführer ausländischer Online-
Glücksspielanbieter persönlich haftbar gemacht werden können , wenn
ihr Unternehmen im Wohnsitzstaat der Spieler ohne die erforderliche
Lizenz tätig ist.

Im Anlassfall klagte ein in Österreich wohnhafter Spieler nicht
das Unternehmen , sondern direkt die beiden Geschäftsführer eines
maltesischen Glücksspielanbieters. Da das nur über eine maltesische
Glücksspiel-Lizenz, nicht jedoch über eine Lizenz in Österreich
verfügte, bot es das Glücksspiel illegal an.

Der EuGH entschied nun, dass für solche Geschäftsführerklagen das
Recht jenes Staates maßgeblich ist, in dem der Schaden eintritt – bei
Online-Glücksspiel der Wohnsitzstaat des Spielers . Österreichische
und deutsche Gerichte sind daher von nun an zuständig, wenn
geschädigte Verbraucher ihre Glücksspielverluste bei den
Geschäftsführern direkt geltend machen wollen.

Auch Padronus hatte bereits vor Jahren dutzende Klagen gegen die
Geschäftsführung von illegalen Casinos wie zum Beispiel Mr. Green und
Pokerstars eingereicht. Die Verfahren wurden von österreichischen
Gerichten unterbrochen, um auf die Entscheidung des EuGH zu warten.
Mit der vorliegenden Entscheidung macht dieser nun den Weg frei für
eine Prozesslawine gegen die Hintermänner der illegalen Casinos .

„Die Geschäftsführerklagen sind deshalb nützlich und wichtig,
weil die meisten rechtskräftigen Urteile gegen die Unternehmen selbst
aktuell leider nicht umgesetzt werden. Selbst namhafte Anbieter wie
Pokerstars und Mr. Green zahlen die Glücksspielverluste nicht zurück.
Sie berufen sich auf ein europarechtswidriges Gesetz aus Malta,
wonach österreichische Glücksspiel-Urteile nicht vollstreckt werden
dürfen. Dies, obwohl Grundpfeiler der europäischen
Rechtsgemeinschaft die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen
ist”, so Richard Eibl, Geschäftsführer vom Padronus.

“Mit dem aktuellen EuGH-Urteil wird die Schlinge für die
Betreiber von illegalem Glücksspiel enger. Der Europäische
Gerichtshof lässt zum wiederholten Male durchblicken, dass er kein
Verständnis mehr für diese Machenschaften hat”, so Eibl.

Prozessfinanzierung im Glücksspielbereich ist ein Spezialgebiet
von Padronus. Das Unternehmen hat tausende Gerichtsverfahren gegen
diverse Online-Casino-Anbieter in Österreich und Deutschland
finanziert und bereits mehrere zehn Millionen Euro für Spielsüchtige
zurückgeholt. Auf Basis des aktuellen EuGH-Urteils wird Padronus eine
neue Klagewelle gegen die Geschäftsführer der Casinos lostreten.
Geschädigte können sich auf www.padronus.at zum Sammelverfahren
anmelden.

Zusammenfassung des Urteils:
Das Urteil ist ein zentraler Durchbruch für Geschäftsführerklagen :
Verantwortliche von Online-Glücksspielanbietern können nun persönlich
vor den Gerichten des Spieler-Wohnsitzstaates geklagt werden, wenn
sie dort ohne nationale Lizenz tätig sind – selbst dann, wenn das
Unternehmen im Ausland lizenziert ist.