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Neue Regeln gegen Greenwashing: Österreich gewährt falschen Umweltversprechen drei Jahre Schonfrist

Wien (OTS) – Ab Sonntag, 27. September 2026, gelten in der EU neue
Regeln gegen
Greenwashing. Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“,
Nachhaltigkeitssiegel und bestimmte kompensationsbasierte
Klimaaussagen werden deutlich strenger reguliert. Doch Österreich hat
für Waren, die bereits vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden,
eine Sonderregelung geschaffen: Verstöße gegen die neuen Bestimmungen
können bei diesen Produkten drei Jahre lang nicht geltend gemacht
werden. Konsument:innen werden Umweltaussagen, die nach EU-Recht
nicht mehr erlaubt sind, also noch jahrelang im Supermarktregal
begegnen. foodwatch kritisiert diesen österreichischen Sonderweg.

Gerade im Supermarkt spielen Umwelt- und
Nachhaltigkeitsversprechen mittlerweile eine große Rolle bei
Kaufentscheidungen – und werden von Industrie und Handel bewusst
genutzt, um bestimmte Produkte als nachhaltig zu vermarkten. Aus
Sicht der Konsument:innenschutzorganisation sollten Menschen in
Österreich ab Sonntag darauf vertrauen können, dass für grüne
Werbeversprechen auch tatsächlich die neuen Standards gelten –
unabhängig davon, wann die jeweilige Ware in Verkehr gebracht wurde.
Wie groß das Problem mit Öko-Versprechen in unseren Supermärkten ist,
zeigt nicht nur die Schonfrist selbst, sondern auch die Aussagen des
Handelsverbands: Er spricht von tausenden Produkten und Werbemitteln,
die von den neuen Regeln betroffen sind.

Zwtl.: Altbestände müssen nicht vernichtet werden

Das Wirtschaftsministerium begründet die Frist damit, dass
brauchbare Waren und Verpackungen nicht unnötig vernichtet werden
sollen. Doch dass zwischen einer dreijährigen pauschalen Ausnahme und
Warenvernichtung gewählt werden müsste, lässt sich aus Sicht von
foodwatch nicht nachvollziehen.

„Die neuen Regeln gegen Greenwashing sind auf EU-Ebene seit
Februar 2024 beschlossen. Die Unternehmen hatten also genug Zeit,
sich darauf einzustellen, und eine zusätzliche Übergangsfrist sieht
die EU schlicht nicht vor. Auch das Argument der Warenvernichtung
greift nicht: Unzulässige Angaben lassen sich mit einem einfachen
Pickerl auf der Verpackung korrigieren. Wenn Handel und Konzerne
dafür drei Jahre Schonfrist brauchen, sagt das viel darüber aus, wie
verbreitet unbelegte Umweltversprechen in unseren Supermärkten sind “
, sagt Markus Linkeseder von foodwatch Österreich.

Zwtl.: Irreführende Umweltkommunikation

Wie weit verbreitet irreführende Umweltkommunikation ist, zeigen
Zahlen der EU-Kommission: In der EU gibt es rund 230
Nachhaltigkeitssiegel mit sehr unterschiedlichen Standards. Bei rund
der Hälfte der untersuchten Umweltlabels ist die Überprüfung schwach
oder fehlt ganz. 53 Prozent der untersuchten Umweltaussagen stufte
die EU-Kommission als vage, irreführend oder unbegründet ein.

„Wer im Supermarkt bewusst zum umweltfreundlicheren Produkt
greift, kann sich noch jahrelang nicht darauf verlassen, dass das
grüne Versprechen stimmt. Und Hersteller, die umgestellt haben,
stehen im Regal neben Konkurrenten, die mit ihren alten Verpackungen
ungestraft davonkommen “, kritisiert Linkeseder.

Zwtl.: Umsetzung könnte Österreich teuer zu stehen kommen

Auch unionsrechtlich ist die österreichische Ausnahme umstritten,
wie ein vom Europarechtsexperten Univ.-Prof. Franz Leidenmühler im
Auftrag von Greenpeace erstelltes Rechtsgutachten zeigt. Greenpeace
und ÖKOBÜRO haben daher Beschwerde bei der Europäischen Kommission
gegen die österreichische Umsetzung eingereicht.

„ Österreich riskiert hier wegen einer dreijährigen
Sonderregelung ein Vertragsverletzungsverfahren. Im schlimmsten Fall
beschäftigt die Regelung am Ende den Europäischen Gerichtshof und
kann auch finanzielle Folgen für Österreich haben “, schließt
Linkeseder.

Zwtl.: foodwatch fordert von der Bundesregierung:

– EU-Recht einhalten und Schonfrist streichen: Die neuen Regeln
sollen ab 27. September 2026 auch für bereits zuvor in Verkehr
gebrachte Produkte gelten und durchsetzbar sein. Die EU-Richtlinie
muss unionsrechtskonform umgesetzt werden.

– Praktikable Lösungen statt Warenvernichtung: Unzulässige
Umweltaussagen auf bestehender Ware sollen korrigiert werden, etwa
durch Aufkleber oder ergänzende Kennzeichnungen.

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