Wien (PK) – Die Praxis bei medizinischen Begutachtungen durch die
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat zuletzt für viel öffentliche
Kritik gesorgt. Nun wollen die Koalitionsparteien darauf mit einer
Gesetzesnovelle reagieren. Auch die Grünen haben sich dieses Themas
angenommen und fordern unter anderem „wirkmächtige“
Beschwerdestellen. Außerdem schlagen sie eine Novellierung des
Bundespflegegeldgesetzes vor, um Mehrfachbeeinträchtigungen von
Kindern stärker Rechnung zu tragen.
Mitnahme einer Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen
Konkret geht es ÖVP, SPÖ und NEOS darum, bei allen medizinischen
Begutachtungen der PVA die Mitnahme einer Vertrauensperson zu
ermöglichen. Eine solche Möglichkeit ist gesetzlich derzeit nur für
Begutachtungen im Zuge von Pflegegeldeinstufungen vorgesehen. Künftig
soll sie auch für medizinische Untersuchungen in Folge von Anträgen
auf Gewährung einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension und
Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation verankert werden. Die
Betroffenen sind laut Gesetzesentwurf ( 818/A ) vorab darüber zu
informieren, ausgenommen davon sind unangekündigte Hausbesuche bei
Verdacht auf Sozialleistungsbetrug.
Einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson
sieht der Koalitionsantrag darüber hinaus auch für ärztliche
Untersuchungen, die vom Sozialministeriumservice veranlasst werden,
und für notwendige medizinische Sachverständigengutachten im Bereich
des Sozialentschädigungsrechts vor. Dabei geht es etwa um die
Einschätzung des Grads der Behinderung für Behinderten- und
Parkausweise sowie um die Gewährung von Hilfeleistungen nach dem
Heeresentschädigungsgesetz, dem Impfschadengesetz und dem
Verbrechensopfergesetz. Die Mitnahme einer Vertrauensperson sei
teilweise ohnehin schon gängige Praxis gewesen, halten die
Antragsteller August Wöginger (ÖVP), Josef Muchitsch (SPÖ) und
Johannes Gasser (NEOS) fest.
Grüne fordern gemeinsame Begutachtungsstelle
Weitergehende Maßnahmen fordern die Grünen in einem umfangreichen
Entschließungsantrag ( 829/A(E) ). Ihrer Meinung nach braucht es eine
gemeinsame Begutachtungsstelle für sämtliche Begutachtungen und
Überprüfungen im Bereich der Sozialversicherung, des AMS und des
Sozialministeriumservice, um die Qualität gesundheitlicher und
pflegerischer Gutachten sicherzustellen. Gleichzeitig sollen ein
fachlicher Prüf- und Qualitätssicherungsbeirat eingerichtet und eine
Entscheidungspflicht innerhalb von sechs Monaten verankert werden.
Als kurzfristige Maßnahmen drängen die Abgeordneten Ralph
Schallmeiner und Markus Koza darüber hinaus auf eine Evaluierung der
Begutachtungsprozesse und Begutachtungsergebnisse sowie eine Aus- und
Fortbildungspflicht für Sachverständige, sowohl im Bereich der
medizinischen als auch der sozialen Kompetenz. Zudem fordern sie gut
ausgestattete, weisungsfreie Ombudsstellen und einen Rechtsanspruch
auf die Mitnahme von Vertrauenspersonen. Gutachterinnen und Gutachter
sollten außerdem verpflichtet werden, sich mit den von den
Betroffenen vorgelegten medizinischen Befunden auseinanderzusetzen.
Es gebe erheblichen Reformbedarf im Bereich der Begutachtungen,
machen Schallmeiner und Koza unter anderem mit Hinweis auf eine von
der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegebene Studie geltend.
Änderung des Bundespflegegeldgesetzes
Beantragt hat Grünen-Abgeordneter Ralph Schallmeiner außerdem
eine Änderung des Bundespflegegeldgesetzes ( 828/A ). Seiner Meinung
nach soll der bei Mehrfachbeeinträchtigungen gebührende
Erschwerniszuschlag für pflegebedürftige Kinder auch dann gewährt
werden, wenn diese in einem gewissen Zusammenhang miteinander stehen.
Als Beispiel nennt er etwa Funktionseinschränkungen in Folge von
ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen und Depressionen. Derzeit komme es
in der Vollzugspraxis zu erheblichen Auslegungsproblemen, zudem sei
bei Mehrfachbeeinträchtigungen immer ein höherer Pflege- und
Betreuungsaufwand gegeben, argumentiert Schallmeiner. (Schluss) gs