Wien (PK) – Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Fall
Pilnacek
könnte im zweiten Anlauf klappen. Bei einer Debatte im Nationalrat
kamen aus den Reihen der Koalitionsparteien positive Signale. Zwar
müsse man das FPÖ-Verlangen noch prüfen, der Untersuchungsgegenstand
sei dieses Mal aber deutlich klarer formuliert und sollte den
verfassungsrechtlichen Vorgaben damit Genüge tun, so der
grundsätzliche Tenor. „Wie es ausschaut, werden wir keinen Richter
brauchen“, hielt etwa SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer fest. Auch
NEOS-Abgeordnete Sophie Marie Wotschke zeigte sich optimistisch, was
die Verfassungskonformität des nunmehrigen Verlangens betrifft. Ein
Schlupfloch ließen sich SPÖ und NEOS aber noch offen, auch ÖVP-
Abgeordneter Andreas Hanger will noch „ein paar wichtige
Detailfragen“ klären.
Offen blieb, ob der Geschäftsordnungsausschuss noch vor der
nächsten Nationalratssitzung am 15. Oktober zusammentreten wird. Grün
-Abgeordnete Nina Tomaselli drängte jedenfalls darauf, die Fristen
„nicht auszureizen“. Man solle mit der Aufklärungsarbeit endlich
anfangen, war sie sich mit den FPÖ-Abgeordneten Christian Hafenecker
und Thomas Spalt einig. Insgesamt hat der Geschäftsordnungsausschuss
acht Wochen Zeit, um das FPÖ-Verlangen zu prüfen, wobei er die
Beratungen innerhalb von vier Wochen aufnehmen muss.
FPÖ drängt auf rasche Untersuchung
In der Debatte drängten die FPÖ-Abgeordneten Christian Hafenecker
und Thomas Spalt auf eine rasche Untersuchung. Es gehe nicht um ein
„politisches Spiel“, vielmehr habe der Nationalrat eine Pflicht zur
Aufklärung, sagte Spalt. Die Umstände des Ablebens Pilnaceks und die
nach seinem Tod durchgeführten Ermittlungen würden viele Fragen
aufwerfen: Seien Beweise manipuliert, vorenthalten oder entfernt
worden? Habe es Druck auf Medien gegeben, um eine Berichterstattung
zu verhindern? Warum seien die Ermittlungen mittlerweile der
Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen worden?, nannte Spalt
beispielhaft. Das alles seien Fragen, die ein Rechtstaat nicht offen
lassen dürfe. Für Abgeordneten Hafenecker ist die Grundfrage, ob
wichtige Stellen des Staates noch ohne politische Einflussnahme
arbeiten könnten. Könne man sich auf das Innenministerium und das
Justizministerium noch verlassen? fragte er. Hafenecker warnte auch
davor, den Start des Untersuchungsausschusses weiter
„hinauszuziehen“.
Koalition lobt klaren Untersuchungsgegenstand
Seitens der ÖVP hob Andreas Hanger hervor, dass es einen klaren
Untersuchungsgegenstand brauche. „Das sagen wir seit Wochen und
Monaten“, meinte er. Der vorliegende Antrag würde dieser Vorgabe
entsprechen. Ein paar wichtige Detailfragen sind ihm zufolge aber
noch zu klären. Hanger drängte außerdem darauf, „unvoreingenommen“ an
den Untersuchungsausschuss heranzugehen. Wenn Theorien „gesponnen“
würden, die nicht haltbar seien, werde sich die ÖVP schützend vor die
Polizei stellen, sagte er. Hanger rechnet damit, dass ein Großteil
der Akten aus dem Justizministerium kommen wird, wegen laufender
Verfahren werde es wohl auch Konsultationen und Abstimmungen
bedürfen.
„Total überrascht“ über den eng gefassten Untersuchungsgegenstand
zeigte sich Kai Jan Krainer (SPÖ). Es „schaut gut aus“, sagte er zum
Verlangen, „aber schauen wir es uns an“. Es handle sich jedenfalls um
einen „einfachen und klaren politischen Auftrag“. Wie Hanger mahnte
aber auch Krainer Sachlichkeit ein: Er würde sich freuen, wenn der
Ton im Untersuchungsausschuss respektvoll sei und die Aufklärung im
Vordergrund stehe.
Als „auf den ersten Blick verfassungskonform“ wertete Sophie
Marie Wotschke (NEOS) das FPÖ-Verlangen. Ihre Fraktion werde das noch
näher prüfen, sie sei aber optimistisch, betonte sie. Es handle sich
um einen Untersuchungsgegenstand, der „klar abgehandelt“ werden
könne. Die NEOS hätten sich immer zur Aufklärung bekannt, bekräftigte
Wotschke, die österreichische Bevölkerung habe ein Recht darauf.
Angesichts der bisher bekannten Umstände stellt sich für die
Abgeordnete insbesondere die Frage, ob bei den Ermittlungen einfach
„dilettantisch gearbeitet“ worden sei oder ob es Weisungen im
Hintergrund gegeben habe.
Grüne begrüßen U-Ausschuss
„Ganz klar“ würden die Grünen laut Nina Tomaselli den
Untersuchungsausschuss begrüßen. Man müsse endlich anfangen mit der
Aufklärungsarbeit und nicht die Fristen ausreizen, hielt sie in
Reaktion auf die Wortmeldung von ÖVP-Abgeordnetem Hanger fest. Für
Tomaselli ist aber klar, dass der Nationalrat „keine Mordkommission
und kein zweites Strafgericht“ sei. Die Aufgabe der Abgeordneten sei
es, die Verwaltung und die Ermittlungen zu prüfen.
FPÖ sieht viele offene Fragen
Mit dem sogenannten „Pilnacek-Untersuchungsausschuss“ ( 2/US )
will die FPÖ die Ermittlungen rund um den Tod des ehemaligen
Spitzenbeamten im Justizministerium Christian Pilnacek überprüfen.
Sie hegt den Verdacht, dass es bei den durchgeführten Ermittlungen
nach Auffinden der Leiche Pilnaceks zu unrechtmäßigen Handlungen
gekommen ist. So ist im Verlangen etwa von einer unbefugten
Entfernung und Zurückhaltung von Beweismitteln, einer Verfälschung
von Ermittlungsergebnissen, der Verschleierung von Vorfällen und
einer gezielten strafrechtlichen Verfolgung von Journalisten, die an
der Aufarbeitung der Vorgänge beteiligt waren, die Rede. Auch glaubt
die FPÖ, dass mögliche Zusammenhänge zwischen Pilnaceks Tod und
dessen Kontakte zur ÖVP bei den Ermittlungen vernachlässigt wurden.
Im Hintergrund könnten, so die Vermutung der Freiheitlichen,
politische Akteure – etwa aus dem Innenministerium oder dem
Bundeskanzleramt – die Fäden gezogen oder Druck ausgeübt haben (
Details dazu siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 784/2025 ).
Geschäftsordnungsausschuss am Zug
Im Anschluss an die Debatte im Nationalrat wurde das Verlangen
dem Geschäftsordnungsausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Dieser hat
nun insgesamt acht Wochen Zeit, um die formale Korrektheit des
Untersuchungsgegenstandes zu prüfen. Grundsätzlich ist die Einsetzung
von Untersuchungsausschüssen ein parlamentarisches Minderheitsrecht –
ein Viertel der Abgeordneten reicht aus, um einen U-Ausschuss in die
Wege zu leiten. Allerdings sind bestimmte verfassungsgesetzliche
Vorgaben einzuhalten. An diesen Vorgaben ist ein erster Anlauf der
Freiheitlichen gescheitert. Sie wollten mit dem „ÖVP-Machtmissbrauchs
-Untersuchungsausschuss“ nicht nur den Fall Pilnacek, sondern auch
den behördlichen Umgang mit Corona-Demonstrationen und „regierungs-
und maßnahmenkritischen Bürgern“ durchleuchten, was der
Verfassungsgerichtshof als unzulässigen Themenmix gewertet hat.
Winkt der Geschäftsordnungsausschuss die neue Initiative durch,
hat er gleichzeitig auch die Zusammensetzung des
Untersuchungsausschusses zu bestimmen, den grundsätzlichen
Beweisbeschluss zu fassen sowie Verfahrensrichter:in und
Verfahrensanwalt bzw. Verfahrensanwältin zu wählen. Bisher hat es in
der Zweiten Republik 29 U-Ausschüsse gegeben. Davon wurden acht nach
der seit 2015 geltenden Verfahrensordnung und sieben auf Basis eines
Minderheitenverlangens eingesetzt.
FPÖ fordert Überprüfung der Finanzierung von NGOs aus
Steuermitteln
Abseits des Untersuchungsausschusses hat die FPÖ auch ein zweites
Prüfverlangen im Nationalrat eingebracht: Demnach soll der Ständige
Unterausschuss des Rechnungshofausschusses die Finanzierung von NGOs
aus Steuermitteln unter die Lupe nehmen. (Schluss Nationalrat) gs
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.